Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Dienstag, 28. September 2010

UNSER-POLITIKBLOG TV Interview mit Prof. Dr. Wilhelm Hankel

UNSER POLITIKBLOG TV | 28. September 2010

Sarah Luzia Hassel-Reusing

Unser Politkblog interviewte Prof. Dr. Wilhelm Hankel http://www.dr-hankel.de/ am 25.09.2010 auf der Aktionskonferenz „Der Euro vor dem Zusammenbruch"(www.euro-konferenz.de) der Volksinitiative (www.volks-initiative.de) zum Staateninsolvenzverfahren und Bankenrettung. Die Konferenz zählte mehr als 700 Teilnehmer.

Prof. Dr. Hankel ist einer der Verfassungskläger gegen den sogenannten Euro-Stabili- sierungsmechanismus. Seine Klage, die er zusammen mit Prof. Dr. Joachim Starbatty, Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider, Prof. Dr. Wilhelm Nölling und Dr. Dieter Spethmann eingelegt hat, konzentriert sich u. a. auf das Bail-Out-Verbot des Art. 125 AEUV.

Der aktuelle Anlass für Unser Politikblog, auch nach dem Staateninsolvenzverfahren zu fragen, ist, dass wir für den 29. September 2010 mit der Veröffentlichung der in Deutschland erarbeiteten und im Rahmen der Sonderarbeitsgruppe der Finanzminister unter Leitung von Hermann van Rompuy eingebrachten Vorschläge für ein Staateninsolvenzverfahren rechnen.
Im Bundesfinanzministerium und im Bundesjustizministerium in Deutschland werden Pläne erarbeitet für ein Staateninsolvenzverfahren. Dabei sollen die Besitzer von Staatsanleihen auf Teile ihrer Ansprüche verzichten. Die verbleibenden Ansprüche soll dann ein „Berliner Club" garantieren, an welchem sich entweder die G 20 -- Staaten oder die Euro-Mitgliedsstaaten beteiligen würden. Der „Berliner Club" soll entpolitisiert und rechtlich selbständig sein.
Wenn der teilweise Forderungsverzicht nicht zu einer „Besserung" (der Zahlungsschwierigkeiten) führt, würde der zweite Teil des Staateninsolvenzverfahrens in Kraft treten, in welchem der „Berliner Club" eine Persönlichkeit oder mehrere Persönlichkeiten, welche die Verhältnisse des Schuldnerlandes kennen, ermächtigt, die Vermögensinteressen des Schuldnerlandes wahrzunehmen.




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