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Dienstag, 19. Juni 2012

Seehofer fordert Verfassungsänderung für Volksabstimmungen zur Abgabe von Souveränitätsrechten

Von Daniel Neun Radio Utopie | 19.Juni 2012

CSU-Vorsitzender Horst Seehofer will die Verfassung ändern, die das verbietet, wegen dem er Volksabstimmungen abhalten will.
Seit letzten Sommer die Nomenklatura erkennen musste, daß sie bei ihrer Agenda “politische Union”, also der Entstaatlichung der europäischen Demokratien und “Verschmelzung” zu einem geostrategischen Block, am Grundgesetz nicht vorbei kommt, lassen sich hochrangige Staats- und Parteifunktionäre immer neuen Schwachsinn einfallen, um den Deutschen irgendwie ihre Verfassung abzuschwatzen.
Heute war der Seehofer, Horst dran.
In der “Süddeutschen” erklärt er folgendes (nicht vergessen: zum Lesen gibt es beim Lesen keine Alternative):
“Nach Ansicht Seehofers sollte das Grundgesetz so geändert werden, dass künftig in drei Fällen Volksbefragungen zwingend seien – ´wenn weitere Kompetenzen an Brüssel übertragen werden sollen; wenn die EU neue Mitglieder aufnehmen will; und wenn neue Hilfsprogramme in der Euro-Krise aufgelegt werden sollen, die über die bisherigen Rettungsschirme hinausgehen.´ “
“Weitere Kompetenzen”, also Souveränitätsrechte wie die parlamentarische Haushaltshoheit an Brüssel (oder z.B. den ESM) zu übertragen und neue staatliche Tribute an das weltweite Interbankensystem auszuschütten, die über die bisherigen Raubzüge der Staats- und Parteifunktionäre im Auftrage der Banker seit Herbst 2008 in Höhe von europaweit mehreren Billionen Euro hinaus gehen, verstößt gegen das Grundgesetz. Deswegen will Seehofer es ja ändern.
Oder anders ausgedrückt: der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer will die Verfassung ändern, die das verbietet, wegen dem er Volksabstimmungen abhalten will, damit das doch irgendwie geht.
Nur ganz Blöde oder total Passive werden darauf herein fallen, also so ca. 95 Prozent der Bevölkerung, optimistisch geschätzt. Der Rest liest seinen Millionen Kollegen im Kuckucksnest folgende Worte vor:
“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.”
Einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von verfassungsmäßigen Volksabstimmungen, die jederzeit möglich waren seit 1949, aber nie von einer einzigen Bundestagspartei jemals gewollt waren, findet man beim Netzwerk Volksentscheid.
Wer das Grundgesetz gut erklärt, muss keine Angst vor der Bevölkerung haben. Wer es stürzen will, für den sieht es anders aus.

1 Kommentar:

  1. Grundsätzlich simm ich zu,

    aber "...und Abstimmungen.."
    im Grunde genommen ist das ja, auf kommunaler/landes-ebene möglich..natürlich nur eine Frage der Auslegung...

    eine andere Sache ist dann das daran halten wie jetzt siehe Ausbau Flughafen in München, wo die CSU sich nicht am Bürgerentscheid halten will.

    es wäre ja auch schon erstmal was wenn man Petitionen die >100.000 bzw. nötige quoratorium nicht einfach ignoriert werden könnte

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