UNSER POLITIKBLOG TV | 29. September 2010
Unser Politikblog sprach am 25.09.2010 in Berlin auf der Euro-Konferenz mit Prof. Dr. Max Otte (www.privatinvestor.de). Er erläutert, wie Bankenlobbyismus funktioniert, wie Staatsbankrotte in der Geschichte normalerweise normalerweise behandelt wurden, und wie sich bodenständige Kreditvergabe vom Investmentbanking unterscheidet. Außerdem stellt er den Ordoliberalismus als Alternative zur heutigen Planwirtschaft der Großkonzerne vor.
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Mittwoch, 29. September 2010
Michael Mross im Interview mit Unser Politikblog TV
UNSER POLITIKBLOG TV | 29. September 2010
Unser Politikblog befragte Michal Mross www.mmnews.de zu seiner Einschätzung zur Finanzkrise. Aus seiner Sicht streuen die meisten Politiker und Medien den Bürgern über das Ausmaß der Krise noch Sand in die Augen. Stattdessen sollten sie lieber sich lieber mit einem schlüssigen Konzept vorbereiten auf die Zeit nach der Krise. Die Zweckgesellschaft EFSF im Rahmen des Euro-Stabilisierungsmechanismus nennt er den „größten Witz der Finanzgeschichte“. Dem können wir nur zustimmen. Schauen Sie selbst.
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Unser Politikblog befragte Michal Mross www.mmnews.de zu seiner Einschätzung zur Finanzkrise. Aus seiner Sicht streuen die meisten Politiker und Medien den Bürgern über das Ausmaß der Krise noch Sand in die Augen. Stattdessen sollten sie lieber sich lieber mit einem schlüssigen Konzept vorbereiten auf die Zeit nach der Krise. Die Zweckgesellschaft EFSF im Rahmen des Euro-Stabilisierungsmechanismus nennt er den „größten Witz der Finanzgeschichte“. Dem können wir nur zustimmen. Schauen Sie selbst.
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Dienstag, 28. September 2010
UNSER-POLITIKBLOG TV Interview mit Prof. Dr. Wilhelm Hankel
UNSER POLITIKBLOG TV | 28. September 2010
Sarah Luzia Hassel-Reusing
Unser Politkblog interviewte Prof. Dr. Wilhelm Hankel http://www.dr-hankel.de/ am 25.09.2010 auf der Aktionskonferenz „Der Euro vor dem Zusammenbruch"(www.euro-konferenz.de) der Volksinitiative (www.volks-initiative.de) zum Staateninsolvenzverfahren und Bankenrettung. Die Konferenz zählte mehr als 700 Teilnehmer.
Prof. Dr. Hankel ist einer der Verfassungskläger gegen den sogenannten Euro-Stabili- sierungsmechanismus. Seine Klage, die er zusammen mit Prof. Dr. Joachim Starbatty, Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider, Prof. Dr. Wilhelm Nölling und Dr. Dieter Spethmann eingelegt hat, konzentriert sich u. a. auf das Bail-Out-Verbot des Art. 125 AEUV.
Der aktuelle Anlass für Unser Politikblog, auch nach dem Staateninsolvenzverfahren zu fragen, ist, dass wir für den 29. September 2010 mit der Veröffentlichung der in Deutschland erarbeiteten und im Rahmen der Sonderarbeitsgruppe der Finanzminister unter Leitung von Hermann van Rompuy eingebrachten Vorschläge für ein Staateninsolvenzverfahren rechnen.
Im Bundesfinanzministerium und im Bundesjustizministerium in Deutschland werden Pläne erarbeitet für ein Staateninsolvenzverfahren. Dabei sollen die Besitzer von Staatsanleihen auf Teile ihrer Ansprüche verzichten. Die verbleibenden Ansprüche soll dann ein „Berliner Club" garantieren, an welchem sich entweder die G 20 -- Staaten oder die Euro-Mitgliedsstaaten beteiligen würden. Der „Berliner Club" soll entpolitisiert und rechtlich selbständig sein.
Wenn der teilweise Forderungsverzicht nicht zu einer „Besserung" (der Zahlungsschwierigkeiten) führt, würde der zweite Teil des Staateninsolvenzverfahrens in Kraft treten, in welchem der „Berliner Club" eine Persönlichkeit oder mehrere Persönlichkeiten, welche die Verhältnisse des Schuldnerlandes kennen, ermächtigt, die Vermögensinteressen des Schuldnerlandes wahrzunehmen.
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Sarah Luzia Hassel-Reusing
Unser Politkblog interviewte Prof. Dr. Wilhelm Hankel http://www.dr-hankel.de/ am 25.09.2010 auf der Aktionskonferenz „Der Euro vor dem Zusammenbruch"(www.euro-konferenz.de) der Volksinitiative (www.volks-initiative.de) zum Staateninsolvenzverfahren und Bankenrettung. Die Konferenz zählte mehr als 700 Teilnehmer.
Prof. Dr. Hankel ist einer der Verfassungskläger gegen den sogenannten Euro-Stabili- sierungsmechanismus. Seine Klage, die er zusammen mit Prof. Dr. Joachim Starbatty, Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider, Prof. Dr. Wilhelm Nölling und Dr. Dieter Spethmann eingelegt hat, konzentriert sich u. a. auf das Bail-Out-Verbot des Art. 125 AEUV.
Der aktuelle Anlass für Unser Politikblog, auch nach dem Staateninsolvenzverfahren zu fragen, ist, dass wir für den 29. September 2010 mit der Veröffentlichung der in Deutschland erarbeiteten und im Rahmen der Sonderarbeitsgruppe der Finanzminister unter Leitung von Hermann van Rompuy eingebrachten Vorschläge für ein Staateninsolvenzverfahren rechnen.
Im Bundesfinanzministerium und im Bundesjustizministerium in Deutschland werden Pläne erarbeitet für ein Staateninsolvenzverfahren. Dabei sollen die Besitzer von Staatsanleihen auf Teile ihrer Ansprüche verzichten. Die verbleibenden Ansprüche soll dann ein „Berliner Club" garantieren, an welchem sich entweder die G 20 -- Staaten oder die Euro-Mitgliedsstaaten beteiligen würden. Der „Berliner Club" soll entpolitisiert und rechtlich selbständig sein.
Wenn der teilweise Forderungsverzicht nicht zu einer „Besserung" (der Zahlungsschwierigkeiten) führt, würde der zweite Teil des Staateninsolvenzverfahrens in Kraft treten, in welchem der „Berliner Club" eine Persönlichkeit oder mehrere Persönlichkeiten, welche die Verhältnisse des Schuldnerlandes kennen, ermächtigt, die Vermögensinteressen des Schuldnerlandes wahrzunehmen.
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Montag, 27. September 2010
Vaclav Klaus: UNO nicht Sprachrohr supranationaler Konglomerate
Von petrapez | 27.September 2010 Radio Utopie
Tschechiens Präsident: Vereinte Nationen müssen zu ihrer ursprünglichen Aufgabe zurückfinden
Am 25.September hielt Vaclav Klaus, der Präsident der Tschechischen Republik, eine Rede bei der Generaldebatte der 65. Tagung der UN-Generalversammlung in New York, die nachstehend im englischen Wortlaut nachzulesen ist.
Darin erinnert Klaus die Organisation der Vereinten Nationen an ihre ursprüngliche Aufgabe, ein angesehenes hochrangiges Forum für den Beitrag zu Wohlstand, Stabilität und friedliche Lösungen für die Konflikte in der Welt zu bleiben, die sich die UNO bei ihrer Gründung als Ziel gesetzt hatte. Seit dem Ende des zweiten Weltkriegs sind die Mitgliedsstaaten in der UNO von 51 auf 192 angewachsen.
Klaus sagte, diese Aufgaben beinhalten die Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen sowie die internationale Zusammenarbeit, um Lösungen bei internationalen Problemen zu finden.
Von diesen Prinzipien sollten sich die Vereinten Nationen nicht ablenken lassen und sie sollte nicht nach Alternativen und Ersatz in Projekten suchen, um damit die Demokratie, den Frieden und die Freiheit zu stärken. Die UNO sollte eine zwischenstaatliche Plattform bleiben unter Einbeziehung der Vielfalt der Meinungen ihrer Mitgliedstaaten und auf unseren gegenseitigen Respekt gegenüber ihren manchmal unterschiedlichen Standpunkten, meinte der tschechische Präsident und sagte weiter, dass die Vereinten Nationen ein einzigartiges Forum sind, in dem sowohl kleine als auch grosse Länder vertreten sind. Es sind Staaten mit unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systemen, mit unterschiedlichen Nachbarn, mit unterschiedlichen historischen Erfahrungen und geopolitischer Lage und noch wichtiger, mit unterschiedlichem Einkommen, Vermögen und Entwicklung. Dies ist genau das, was die UNO einzigartig und unersetzbar macht.
Vaclav Klaus betonte, dass die Lösung wirtschaftlicher Probleme weder in “mehr Bürokratie” liegen würde und auch nicht in der Schaffung neuer staatlicher und supranationaler Institutionen oder in der angestrebten Weltregierung – der Global Governance – in der Weltwirtschaft.
Klaus prangerte die Geberquellen verschiedener, manchmal sehr zweifelhafter Nichtregierungsorganisationen an, die somit versuchen, Einfluss auf die UNO-Aktivitäten zu nehmen und davon profitieren würden und die ohne Rechenschaftspflicht und Kontrolle wären. Stattdessen sollen die Vereinten Nationen eine effiziente Einrichtung sein, in der die Staaten und so deren Bevölkerung vertreten sind.
Die Entwicklungsländer dürfen nicht in Vereinbarungen zu immer ehrgeizigeren Zielen im Kampf gegen den Klimawandel gezwungen werden, zumal sich die schon “entwickelten” Länder in einer Situation befinden, weit von der Erfüllung dieser Ziele entfernt zu sein.
Die Vereinten Nationen sollen sich nicht von politischen Themen zu wissenschaftlichen Angelegenheiten zuwenden. Die UNO ist nicht hier, um zu bestimmen, was Wissenschaft ist, sondern ihre Mitgliedstaaten haben sich in einer rationalen vernünftige Debatte über politische Themen zu engagieren, erinnerte der Präsident die Versammlung. In den meisten nachteiligen politischen Debatten, bei denen wir in den letzten paar Jahren Zeugen wurden, ging es um Klima und globale Erwärmung, so Klaus und forderte, den so entstandenen vielfältigen Bürokratismus in der UNO abzubauen.
Weiterhin sprach der tschechische Präsident die Nichtverbreitung von Kernwaffen und das Recht zur friedlichen Nutzung der Atomenergie für jedes Land an.
Die Vereinten Nationen werden seit Jahrzehnten als Trittbrett zur Durchsetzung von Interessen missbraucht. Das Zynischste dabei ist, dass die Hilfsbereitschaft und Gutmütigkeit der Menschen dafür eingespannt werden, die die Not in einigen Ländern lindern und sich wirklich für Gerechtigkeit einsetzen.
Biotechnologiekonzerne erzeugen eine Hype nach der anderen, um ihre Produkte weltweit vermarkten zu können. Es werden Pharmazeutika und gentechnisch manipulierte Tiere und Pflanzen entwickelt, um so angeblich die Weltbevölkerung vom Hunger zu befreien. Riesige Felder mit Monokulturen zerstören die nachhaltige regionale Entwicklung zur Selbstversorgung.
Klimaveränderung, Hungersnöte, Krankheitsepidemien, “Überbevölkerung”, Kampf um knappe Wasserressourcen, Umweltkatastrophen, Sanktionen, militärische “Friedensmissionen” sind die Schlagwörter, mit denen sich Milliarden verdienen lassen. Diese Themen werden permanent, ohne Unterbrechung gerade in den Organisationen der UNO proklamiert. Mit gesunden selbstständigen Regionen lässt sich kein Geld verdienen und schon gar nicht der eigene Machtbereich ausbauen – eine intakte Welt ist nicht erwünscht.
Für diese global agierenden Interessensgruppen wäre das Verschwinden einer selbstbewussten UNO ein Segen, davor warnte der tschechische Präsident:
Speech of the President of the Czech Republic at the General Debate of the 65th Session of the UN General Assembly:
Mr. Chairman,
Let me start by congratulating you on your election to the very responsible post of the highest representative of the 65th Session of the United Nations General Assembly.
Fellow delegates, ladies and gentlemen,
I have the privilege to represent the Czech Republic, a country in the very heart of Europe, a country which has been actively involved in the United Nations activities from the very beginning and which will continue to do so. We are actively involved in a number of UN organizations and the Czech soldiers and experts have been participating in UN peace-keeping missions for many decades. It is in our interest that this organization remains a respected high-level forum, contributing to prosperity, stability and peaceful solutions to the conflicts in the world.
It has been many times repeated here in the last few days that today’s world is much different from the world in 1945, when this organization was founded by 51 states. It is 192 now. It is not only a quantitative change. It is much more. My country is deeply convinced that the structure of the United Nations needs to be different too. Especially the Security Council needs to be reformed to reflect the geo-political, economic and demographic reality of the 21st century. It is frustrating that the discussions about such reform have been going on for the past 16 years without results. It is time to come with concrete results and my country is ready to support them.
Changes of that kind are necessary, but – on the other hand – something must continue without changes. I don’t think that the UN needs to search for a new mission. The goals of the United Nations should remain those defined in the original UN Charter:
- to maintain international peace and security;
- to develop friendly relations among nations;
- to achieve international co-operation in solving international problems.
The United Nations should not divert from these principles. It should not search for alternative or substitute projects to those which enhance peace, freedom and democracy. It should remain an intergovernmental platform, based on the plurality of views of its member states, and on our mutual respect towards their sometimes differing positions.
Let me briefly touch upon two issues which form part of the current UN agenda.
The first issue is the worldwide economic crisis and the methods to overcome it. I am afraid we are moving in a wrong direction. The anti-crisis measures that have been proposed and already partly implemented follow from the assumption that the crisis was a failure of markets and that the right way out is more regulation of markets. This is a mistaken assumption. It is not possible to prevent any future crisis by implementing substantial, markets damaging macroeconomic and regulatory government interventions as it is the case now. It is only possible to destroy the markets and together with them the chances for economic growth and prosperity in both developed and developing countries.
The solution to this or any other crisis does not lie in rising protectionism and it is positive that most governments have behaved quite rationally in this respect. The solution doesn’t lie in “more bureaucracy” either, in creating new governmental and supranational agencies, or in aiming at global governance of the world economy. On the contrary, this is the time for international organizations, including the United Nations, to reduce their expenditures, make their administrations thinner and leave the solutions to the governments of the member states which are directly accountable to the citizens of their countries.
Developing countries should not be prevented from economic growth. They need access to foreign markets and they need free trade. It was at this forum last year, when I emphasized that we must pay attention to the costs and benefits of our decisions. The developing countries must not be forced into agreements about ever more ambitious targets in the fight against climate change, moreover, in a situation when the developed countries themselves are far from meeting those targets.
The UN should not have an all-encompassing agenda. It should not turn away from political topics towards “scientific” ones. The UN is not here to determine what science is but to engage its member states in a rational, reasoned debate about political issues. The most harmful political debate we have been witnessing in the last couple of years is about climate and global warming.
We should not resign on elementary values and principles most of us share and this brings me to the second issue I wish to mention here today – nuclear non-proliferation. In April this year, my country was hosting an important event during which the President of Russia and the President of the United States signed a treaty on further reduction and limitation of strategic offensive arms. We see this treaty as an important step forward and as a visible signal in the efforts to make our complicated world safer. Let’s hope that it will have a further continuation in the foreseeable future.
We do not dispute the right of any country to use atomic energy for peaceful purposes but it must do so in a responsible way. It is not possible for some countries to ignore the agreed and respected international standards, to threaten stability in their regions and to increase the risks of proliferation.
The United Nations is a unique forum, at which both small and big countries are represented. They are countries with different political, economic and social systems, with different neighbors, with different historical experience and geopolitical position, and more importantly, with different levels of income, wealth and development. This is precisely what makes the UN unique and irreplaceable.
Instead of increasingly becoming a source of funds for various, sometimes very dubious non-governmental organizations which – without any accountability and control – seek to profit from the UN activities, the UN should strive to be an efficient body where states and their people are represented. The UN’s role is not to push for global governance and to play the central role in it. The UN exists primarily to enhance friendly relations among its members and to look for solutions to problems which can’t be confined to national boundaries.
I wish you, Mr. Chairman, every success in your office, and I would like to assure you that the Czech Republic will continue to be an active member of the United Nations.
Václav Klaus, the United Nations headquarters, New York City, 25 September 2010
Quelle: http://www.klaus.cz/clanky/2679
Tschechiens Präsident: Vereinte Nationen müssen zu ihrer ursprünglichen Aufgabe zurückfinden
Am 25.September hielt Vaclav Klaus, der Präsident der Tschechischen Republik, eine Rede bei der Generaldebatte der 65. Tagung der UN-Generalversammlung in New York, die nachstehend im englischen Wortlaut nachzulesen ist.
Darin erinnert Klaus die Organisation der Vereinten Nationen an ihre ursprüngliche Aufgabe, ein angesehenes hochrangiges Forum für den Beitrag zu Wohlstand, Stabilität und friedliche Lösungen für die Konflikte in der Welt zu bleiben, die sich die UNO bei ihrer Gründung als Ziel gesetzt hatte. Seit dem Ende des zweiten Weltkriegs sind die Mitgliedsstaaten in der UNO von 51 auf 192 angewachsen.
Klaus sagte, diese Aufgaben beinhalten die Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen sowie die internationale Zusammenarbeit, um Lösungen bei internationalen Problemen zu finden.
Von diesen Prinzipien sollten sich die Vereinten Nationen nicht ablenken lassen und sie sollte nicht nach Alternativen und Ersatz in Projekten suchen, um damit die Demokratie, den Frieden und die Freiheit zu stärken. Die UNO sollte eine zwischenstaatliche Plattform bleiben unter Einbeziehung der Vielfalt der Meinungen ihrer Mitgliedstaaten und auf unseren gegenseitigen Respekt gegenüber ihren manchmal unterschiedlichen Standpunkten, meinte der tschechische Präsident und sagte weiter, dass die Vereinten Nationen ein einzigartiges Forum sind, in dem sowohl kleine als auch grosse Länder vertreten sind. Es sind Staaten mit unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systemen, mit unterschiedlichen Nachbarn, mit unterschiedlichen historischen Erfahrungen und geopolitischer Lage und noch wichtiger, mit unterschiedlichem Einkommen, Vermögen und Entwicklung. Dies ist genau das, was die UNO einzigartig und unersetzbar macht.
Vaclav Klaus betonte, dass die Lösung wirtschaftlicher Probleme weder in “mehr Bürokratie” liegen würde und auch nicht in der Schaffung neuer staatlicher und supranationaler Institutionen oder in der angestrebten Weltregierung – der Global Governance – in der Weltwirtschaft.
Klaus prangerte die Geberquellen verschiedener, manchmal sehr zweifelhafter Nichtregierungsorganisationen an, die somit versuchen, Einfluss auf die UNO-Aktivitäten zu nehmen und davon profitieren würden und die ohne Rechenschaftspflicht und Kontrolle wären. Stattdessen sollen die Vereinten Nationen eine effiziente Einrichtung sein, in der die Staaten und so deren Bevölkerung vertreten sind.
Die Entwicklungsländer dürfen nicht in Vereinbarungen zu immer ehrgeizigeren Zielen im Kampf gegen den Klimawandel gezwungen werden, zumal sich die schon “entwickelten” Länder in einer Situation befinden, weit von der Erfüllung dieser Ziele entfernt zu sein.
Die Vereinten Nationen sollen sich nicht von politischen Themen zu wissenschaftlichen Angelegenheiten zuwenden. Die UNO ist nicht hier, um zu bestimmen, was Wissenschaft ist, sondern ihre Mitgliedstaaten haben sich in einer rationalen vernünftige Debatte über politische Themen zu engagieren, erinnerte der Präsident die Versammlung. In den meisten nachteiligen politischen Debatten, bei denen wir in den letzten paar Jahren Zeugen wurden, ging es um Klima und globale Erwärmung, so Klaus und forderte, den so entstandenen vielfältigen Bürokratismus in der UNO abzubauen.
Weiterhin sprach der tschechische Präsident die Nichtverbreitung von Kernwaffen und das Recht zur friedlichen Nutzung der Atomenergie für jedes Land an.
Die Vereinten Nationen werden seit Jahrzehnten als Trittbrett zur Durchsetzung von Interessen missbraucht. Das Zynischste dabei ist, dass die Hilfsbereitschaft und Gutmütigkeit der Menschen dafür eingespannt werden, die die Not in einigen Ländern lindern und sich wirklich für Gerechtigkeit einsetzen.
Biotechnologiekonzerne erzeugen eine Hype nach der anderen, um ihre Produkte weltweit vermarkten zu können. Es werden Pharmazeutika und gentechnisch manipulierte Tiere und Pflanzen entwickelt, um so angeblich die Weltbevölkerung vom Hunger zu befreien. Riesige Felder mit Monokulturen zerstören die nachhaltige regionale Entwicklung zur Selbstversorgung.
Klimaveränderung, Hungersnöte, Krankheitsepidemien, “Überbevölkerung”, Kampf um knappe Wasserressourcen, Umweltkatastrophen, Sanktionen, militärische “Friedensmissionen” sind die Schlagwörter, mit denen sich Milliarden verdienen lassen. Diese Themen werden permanent, ohne Unterbrechung gerade in den Organisationen der UNO proklamiert. Mit gesunden selbstständigen Regionen lässt sich kein Geld verdienen und schon gar nicht der eigene Machtbereich ausbauen – eine intakte Welt ist nicht erwünscht.
Für diese global agierenden Interessensgruppen wäre das Verschwinden einer selbstbewussten UNO ein Segen, davor warnte der tschechische Präsident:
Speech of the President of the Czech Republic at the General Debate of the 65th Session of the UN General Assembly:
Mr. Chairman,
Let me start by congratulating you on your election to the very responsible post of the highest representative of the 65th Session of the United Nations General Assembly.
Fellow delegates, ladies and gentlemen,
I have the privilege to represent the Czech Republic, a country in the very heart of Europe, a country which has been actively involved in the United Nations activities from the very beginning and which will continue to do so. We are actively involved in a number of UN organizations and the Czech soldiers and experts have been participating in UN peace-keeping missions for many decades. It is in our interest that this organization remains a respected high-level forum, contributing to prosperity, stability and peaceful solutions to the conflicts in the world.
It has been many times repeated here in the last few days that today’s world is much different from the world in 1945, when this organization was founded by 51 states. It is 192 now. It is not only a quantitative change. It is much more. My country is deeply convinced that the structure of the United Nations needs to be different too. Especially the Security Council needs to be reformed to reflect the geo-political, economic and demographic reality of the 21st century. It is frustrating that the discussions about such reform have been going on for the past 16 years without results. It is time to come with concrete results and my country is ready to support them.
Changes of that kind are necessary, but – on the other hand – something must continue without changes. I don’t think that the UN needs to search for a new mission. The goals of the United Nations should remain those defined in the original UN Charter:
- to maintain international peace and security;
- to develop friendly relations among nations;
- to achieve international co-operation in solving international problems.
The United Nations should not divert from these principles. It should not search for alternative or substitute projects to those which enhance peace, freedom and democracy. It should remain an intergovernmental platform, based on the plurality of views of its member states, and on our mutual respect towards their sometimes differing positions.
Let me briefly touch upon two issues which form part of the current UN agenda.
The first issue is the worldwide economic crisis and the methods to overcome it. I am afraid we are moving in a wrong direction. The anti-crisis measures that have been proposed and already partly implemented follow from the assumption that the crisis was a failure of markets and that the right way out is more regulation of markets. This is a mistaken assumption. It is not possible to prevent any future crisis by implementing substantial, markets damaging macroeconomic and regulatory government interventions as it is the case now. It is only possible to destroy the markets and together with them the chances for economic growth and prosperity in both developed and developing countries.
The solution to this or any other crisis does not lie in rising protectionism and it is positive that most governments have behaved quite rationally in this respect. The solution doesn’t lie in “more bureaucracy” either, in creating new governmental and supranational agencies, or in aiming at global governance of the world economy. On the contrary, this is the time for international organizations, including the United Nations, to reduce their expenditures, make their administrations thinner and leave the solutions to the governments of the member states which are directly accountable to the citizens of their countries.
Developing countries should not be prevented from economic growth. They need access to foreign markets and they need free trade. It was at this forum last year, when I emphasized that we must pay attention to the costs and benefits of our decisions. The developing countries must not be forced into agreements about ever more ambitious targets in the fight against climate change, moreover, in a situation when the developed countries themselves are far from meeting those targets.
The UN should not have an all-encompassing agenda. It should not turn away from political topics towards “scientific” ones. The UN is not here to determine what science is but to engage its member states in a rational, reasoned debate about political issues. The most harmful political debate we have been witnessing in the last couple of years is about climate and global warming.
We should not resign on elementary values and principles most of us share and this brings me to the second issue I wish to mention here today – nuclear non-proliferation. In April this year, my country was hosting an important event during which the President of Russia and the President of the United States signed a treaty on further reduction and limitation of strategic offensive arms. We see this treaty as an important step forward and as a visible signal in the efforts to make our complicated world safer. Let’s hope that it will have a further continuation in the foreseeable future.
We do not dispute the right of any country to use atomic energy for peaceful purposes but it must do so in a responsible way. It is not possible for some countries to ignore the agreed and respected international standards, to threaten stability in their regions and to increase the risks of proliferation.
The United Nations is a unique forum, at which both small and big countries are represented. They are countries with different political, economic and social systems, with different neighbors, with different historical experience and geopolitical position, and more importantly, with different levels of income, wealth and development. This is precisely what makes the UN unique and irreplaceable.
Instead of increasingly becoming a source of funds for various, sometimes very dubious non-governmental organizations which – without any accountability and control – seek to profit from the UN activities, the UN should strive to be an efficient body where states and their people are represented. The UN’s role is not to push for global governance and to play the central role in it. The UN exists primarily to enhance friendly relations among its members and to look for solutions to problems which can’t be confined to national boundaries.
I wish you, Mr. Chairman, every success in your office, and I would like to assure you that the Czech Republic will continue to be an active member of the United Nations.
Václav Klaus, the United Nations headquarters, New York City, 25 September 2010
Quelle: http://www.klaus.cz/clanky/2679
Freitag, 24. September 2010
Interview mit Gerrit Krause von Limes NRW
Unser Politikblog sprach mit Gerrit Krause von der Landesinitiative Mobilfunk / Elektrosmog (www.limes-nrw.de) über Gesundheitsrisiken durch Mobilfunkstrahlung, und durch welche Entscheidungen auf den verschiedenen politischen Ebenen wir die Strahlenbelastung senken können.
Donnerstag, 23. September 2010
Unser Politikblog - Politische Talkrunde auf Radio Utopie
Sarah Luzia Hassel-Reusing 23.09.2010 Radio Utopie
Heute Abend um 19:00Uhr geht’s wieder los auf Radio Utopie mit einer Live- Talkrunde zu den wichtigen Themen dieser Zeit. Zu Gast in unserer Sendung begrüßen wir
Volker Reusing Unser Politikblog
Er hatte mit seiner Frau Sarah Luzia Hassel Reusing gegen den Vertrag von Lissabon geklagt und ist mit seiner Klage weiter gekommen als viele vor ihm. Dass die Klage zunächst aus „Weltanschaulichkeitsgründen“, so das Gericht, abgewiesen worden war, mag umso mehr verwundern, als dennoch fast alle Teile dieser Klage in den Text aufgenommen und als begründet bearbeitet werden.
Sarah Luzia Hassel Reusing Unser Politikblo
Lissabon Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1958/08
Sie wagt den nächsten Anlauf(2 BVR 1183 10) , indem sie die Frage nach der justiziellen Hirarchie von Völkerrecht stellt. Hintergrund ist ihre berechtigte Sorge darum, dass auf Betreiben des Internationalen Währungsfonds (IWF) das Gebot hinten anstehen muss, dass Menschenrechten prinzipiell immer der Vorrang eingeräumt werden muss.
Professor Hans See Wirtschaftsverbrechen.de und Buisinesscrime Control
Er befasst sich vor allem mit dem Umstand, dass Wirtschaftsverbrechen zwar strafbar sind, jedoch nicht bestraft werden. Ein Beispiel dafür ist die Strafbarkeitsamnestie für Steuersünder, die sich selbst anzeigen. Auch gibt es Fälle, in denen Wirtschaftsstraftäter zwar rechtmäßig verurteilt wurden, aber so lasch, dass die zu zahlende Geldstrafe deutlich unter dem unrechtmäßig erwirtschafteten Gewinn liegt. Der so entstehende Schaden setzt sich gleich einer Kaskade von oben nach unten fort, so dass die Schwächsten der Gesellschaft zugleich die Hauptbetroffenen sind.
Nikolas Hofer Monetative.com
Seinen Part könnte man am ehesten beschreiben als „Visionen eines Finanzphilosophen.“ Er will wissen, wie es weitergehen soll nach dem großen Finanzcrash, den er unweigerlich auf uns zukommen sieht. Er entführt seine Zuhörer in eine Welt, in der Geld mehr ist, als nur ein unkontrolliert wucherndes Zahlungsmittel, dass unseren Planeten auf Dauer seinem Ende entgegen treibt. Ihn interessiert die Frage, wie sich unser Geldsystem so umstrukturieren lässt, dass es den Charakter eines Krebsgeschwürs verliert.
Hörer Radio Utopie
Bereits während der laufenden Sendung werden Hörerfragen entgegen genommen und anschließend in der Sendung diskutiert werden. Wer interessante Fragen hat, kann sich damit ab 19 Uhr bei Radio Utopie unter der Rubrik Radio in der Shoutbox dazu äußern.
Die Sendung ist übrigens nur ein erster Vorgeschmack auf mehr. Eine entsprechende Sendereihe ist bereits in Arbeit.
Heute Abend um 19:00Uhr geht’s wieder los auf Radio Utopie mit einer Live- Talkrunde zu den wichtigen Themen dieser Zeit. Zu Gast in unserer Sendung begrüßen wir
Volker Reusing Unser Politikblog
Er hatte mit seiner Frau Sarah Luzia Hassel Reusing gegen den Vertrag von Lissabon geklagt und ist mit seiner Klage weiter gekommen als viele vor ihm. Dass die Klage zunächst aus „Weltanschaulichkeitsgründen“, so das Gericht, abgewiesen worden war, mag umso mehr verwundern, als dennoch fast alle Teile dieser Klage in den Text aufgenommen und als begründet bearbeitet werden.
Sarah Luzia Hassel Reusing Unser Politikblo
Lissabon Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1958/08
Sie wagt den nächsten Anlauf(2 BVR 1183 10) , indem sie die Frage nach der justiziellen Hirarchie von Völkerrecht stellt. Hintergrund ist ihre berechtigte Sorge darum, dass auf Betreiben des Internationalen Währungsfonds (IWF) das Gebot hinten anstehen muss, dass Menschenrechten prinzipiell immer der Vorrang eingeräumt werden muss.
Professor Hans See Wirtschaftsverbrechen.de und Buisinesscrime Control
Er befasst sich vor allem mit dem Umstand, dass Wirtschaftsverbrechen zwar strafbar sind, jedoch nicht bestraft werden. Ein Beispiel dafür ist die Strafbarkeitsamnestie für Steuersünder, die sich selbst anzeigen. Auch gibt es Fälle, in denen Wirtschaftsstraftäter zwar rechtmäßig verurteilt wurden, aber so lasch, dass die zu zahlende Geldstrafe deutlich unter dem unrechtmäßig erwirtschafteten Gewinn liegt. Der so entstehende Schaden setzt sich gleich einer Kaskade von oben nach unten fort, so dass die Schwächsten der Gesellschaft zugleich die Hauptbetroffenen sind.
Nikolas Hofer Monetative.com
Seinen Part könnte man am ehesten beschreiben als „Visionen eines Finanzphilosophen.“ Er will wissen, wie es weitergehen soll nach dem großen Finanzcrash, den er unweigerlich auf uns zukommen sieht. Er entführt seine Zuhörer in eine Welt, in der Geld mehr ist, als nur ein unkontrolliert wucherndes Zahlungsmittel, dass unseren Planeten auf Dauer seinem Ende entgegen treibt. Ihn interessiert die Frage, wie sich unser Geldsystem so umstrukturieren lässt, dass es den Charakter eines Krebsgeschwürs verliert.
Hörer Radio Utopie
Bereits während der laufenden Sendung werden Hörerfragen entgegen genommen und anschließend in der Sendung diskutiert werden. Wer interessante Fragen hat, kann sich damit ab 19 Uhr bei Radio Utopie unter der Rubrik Radio in der Shoutbox dazu äußern.
Die Sendung ist übrigens nur ein erster Vorgeschmack auf mehr. Eine entsprechende Sendereihe ist bereits in Arbeit.
Bundesverfassungsgericht weist Müller-Milch ab: Gen-Milch ist und bleibt Gen-Milch
Von petrapez | 23.September 2010 Radio Utopie
UNSER-POLITIKBLOG
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage des Milchproduzenten gegen die Bezeichnung seiner Produkte als “mit Gen-Milch hergestellt” nicht angenommen, denn hier liegen keine Verleumdungen vor sondern ganz einfach nackte Tatsachen. Und die darf man auch immer noch so bezeichnen, wenn sie wahr sind.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes Nr. 80/2010 vom 22. September 2010: Beschluss vom 8. September 2010 – 1 BvR 1890/08 –
Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen Verwendung des Begriffs “Gen-Milch” nicht verfassungswidrig
Die Beschwerdeführerin leitet als Obergesellschaft einen Konzern international tätiger Unternehmen für Milch- und Molkereiprodukte.
Diese verarbeiten in ihren Produkten Milch von Kühen, die auch gentechnisch veränderte Futtermittel erhalten haben.
Der Beklagte des Ausgangsverfahrens ist ein Verein, der sich u. a. zum Ziel gesetzt hat, die Verbraucher über seiner Ansicht nach bestehende Risiken infolge des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen bei der Lebensmittelerzeugung aufzuklären. Deshalb forderte er die Beschwerdeführerin auf, ihren Milchlieferanten zur Auflage zu machen, auf gentechnisch veränderte Futtermittel zu verzichten. Nachdem die Beschwerdeführerin dieser Forderung nicht nachgekommen war, bezeichnete der Beklagte die von der Klägerin vertriebene Milch in verschiedenen öffentlichen Aktionen als „Gen-Milch“, um so auf sein Anliegen aufmerksam zu machen.
Die Beschwerdeführerin sieht in der Formulierung „Gen-Milch“ in Bezug auf ihre Erzeugnisse die unwahre Tatsachenbehauptung, dass die von ihren Unternehmen verarbeitete Milch ihrerseits gentechnisch behandelt sei, und nahm den Beklagten vor den Zivilgerichten auf Unterlassung in Anspruch. Der Bundesgerichtshof wies ihr Unterlassungsbegehren zurück. Der Gebrauch des Begriffs „Gen-Milch“ durch den Beklagten genieße den Schutz des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, dem bei der gebotenen Abwägung der Vorrang gegenüber den ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen der Beschwerdeführerin zukomme. Der Begriff „Gen-Milch“ sei für sich genommen substanzarm. Sein Bedeutungsgehalt ergebe sich erst aus dem Kontext, in dem er geäußert worden sei. Danach enthalte die beanstandete Formulierung keine unwahre Tatsachenbehauptung, denn der Beklagte habe unzweideutig bei allen Aktionen zum Ausdruck gebracht,
dass sich sein Protest gegen die Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln richte. Auf den Vorwurf, die von den Unternehmen der Beschwerdeführerin verwendete Milch selbst sei gentechnisch verändert, könne nicht geschlossen werden. Mit ihrer dagegen erhobenen Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin neben einer Verletzung ihrer Berufsfreiheit eine verfassungswidrige Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihres Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen nicht vorliegen, sie insbesondere keine Aussicht auf Erfolg hat.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
Das angegriffene Urteil begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Insbesondere durfte der Bundesgerichtshof den auf die Produkte der Beschwerdeführerin bezogenen Begriff „Gen-Milch“ als substanzarme Äußerung ansehen und seine Verwendung im konkreten Kontext als zulässig beurteilen. Zwar kann einem Unterlassungsbegehren stattzugeben sein, wenn die fragliche Tatsachenbehauptung einen mehrdeutigen Gehalt aufweist und in einer der nicht fern liegenden Deutungsvarianten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des von ihr Betroffenen verletzt. Es bedarf hierzu aber zunächst der sorgfältigen Auslegung, ob eine solche Mehrdeutigkeit tatsächlich vorliegt. Dem Unterlassungsbegehren ist demgegenüber unter diesem Gesichtspunkt nicht bei schlagwortartigen
Äußerungen statt zu geben, die auch für die Erklärungsempfänger von vorneherein vieldeutig erscheinen, so dass sie nicht als eigenständige Behauptung eines bestimmten Sachverhalts verstanden werden, sondern als Kurzformel, die erst aus einem weiteren Kontext näheren Inhalt bekommt.
In einem solchen Fall fehlt es an einer konkreten Tatsachenbehauptung, die beim Empfänger der Äußerung zu Fehlvorstellungen aufgrund falscher Sachaussagen führen könnte. Dass der Bundesgerichtshof den hier streitgegenständlichen Begriff „Gen-Milch“ in diesem Sinn als erkennbar ergänzungsbedürftige, schlagwortartige Äußerung, die ihren genauen Sinn erst im Rahmen einer Gesamtkampagne erhält, beurteilt hat, überschreitet seinen fachgerichtlichen Wertungsrahmen nicht.
Vor diesem Hintergrund durfte der Bundesgerichtshof dem durch die Meinungsfreiheit geschützten Äußerungsinteresse der Beklagten den
Vorrang vor dem entgegenstehenden Unterlassungsinteresse der Beschwerdeführerin einräumen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob außer dem Grundrecht der Berufsfreiheit auch die weiteren von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Rechtspositionen grundrechtlichen Schutz genießen, da das Abwägungsergebnis des Bundesgerichtshofs in jedem Fall verfassungsrechtlich vertretbar ist. Der Bundesgerichtshof durfte bei seiner Abwägung zwischen den beiderseits betroffenen rechtlich geschützten Interessen maßgeblich darauf abstellen, dass die Unternehmen der Beschwerdeführerin jedenfalls nicht im gesamten Produktionsprozess auf gentechnische Verfahren verzichten und somit die Kritik an ihrem Geschäftsgebaren nicht jeglicher zutreffender Tatsachengrundlage entbehrt. Hinzu kommt, dass nach den unangegriffenen fachgerichtlichen Feststellungen dieser Bezug lediglich auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln in sämtlichen Fällen, in denen der Beklagte den Begriff „Gen-Milch“ verwendete, aus dem Äußerungskontext deutlich wurde.
Bundesverfassungsgericht: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-081.html
UNSER-POLITIKBLOG
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage des Milchproduzenten gegen die Bezeichnung seiner Produkte als “mit Gen-Milch hergestellt” nicht angenommen, denn hier liegen keine Verleumdungen vor sondern ganz einfach nackte Tatsachen. Und die darf man auch immer noch so bezeichnen, wenn sie wahr sind.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes Nr. 80/2010 vom 22. September 2010: Beschluss vom 8. September 2010 – 1 BvR 1890/08 –
Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen Verwendung des Begriffs “Gen-Milch” nicht verfassungswidrig
Die Beschwerdeführerin leitet als Obergesellschaft einen Konzern international tätiger Unternehmen für Milch- und Molkereiprodukte.
Diese verarbeiten in ihren Produkten Milch von Kühen, die auch gentechnisch veränderte Futtermittel erhalten haben.
Der Beklagte des Ausgangsverfahrens ist ein Verein, der sich u. a. zum Ziel gesetzt hat, die Verbraucher über seiner Ansicht nach bestehende Risiken infolge des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen bei der Lebensmittelerzeugung aufzuklären. Deshalb forderte er die Beschwerdeführerin auf, ihren Milchlieferanten zur Auflage zu machen, auf gentechnisch veränderte Futtermittel zu verzichten. Nachdem die Beschwerdeführerin dieser Forderung nicht nachgekommen war, bezeichnete der Beklagte die von der Klägerin vertriebene Milch in verschiedenen öffentlichen Aktionen als „Gen-Milch“, um so auf sein Anliegen aufmerksam zu machen.
Die Beschwerdeführerin sieht in der Formulierung „Gen-Milch“ in Bezug auf ihre Erzeugnisse die unwahre Tatsachenbehauptung, dass die von ihren Unternehmen verarbeitete Milch ihrerseits gentechnisch behandelt sei, und nahm den Beklagten vor den Zivilgerichten auf Unterlassung in Anspruch. Der Bundesgerichtshof wies ihr Unterlassungsbegehren zurück. Der Gebrauch des Begriffs „Gen-Milch“ durch den Beklagten genieße den Schutz des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, dem bei der gebotenen Abwägung der Vorrang gegenüber den ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen der Beschwerdeführerin zukomme. Der Begriff „Gen-Milch“ sei für sich genommen substanzarm. Sein Bedeutungsgehalt ergebe sich erst aus dem Kontext, in dem er geäußert worden sei. Danach enthalte die beanstandete Formulierung keine unwahre Tatsachenbehauptung, denn der Beklagte habe unzweideutig bei allen Aktionen zum Ausdruck gebracht,
dass sich sein Protest gegen die Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln richte. Auf den Vorwurf, die von den Unternehmen der Beschwerdeführerin verwendete Milch selbst sei gentechnisch verändert, könne nicht geschlossen werden. Mit ihrer dagegen erhobenen Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin neben einer Verletzung ihrer Berufsfreiheit eine verfassungswidrige Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihres Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen nicht vorliegen, sie insbesondere keine Aussicht auf Erfolg hat.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
Das angegriffene Urteil begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Insbesondere durfte der Bundesgerichtshof den auf die Produkte der Beschwerdeführerin bezogenen Begriff „Gen-Milch“ als substanzarme Äußerung ansehen und seine Verwendung im konkreten Kontext als zulässig beurteilen. Zwar kann einem Unterlassungsbegehren stattzugeben sein, wenn die fragliche Tatsachenbehauptung einen mehrdeutigen Gehalt aufweist und in einer der nicht fern liegenden Deutungsvarianten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des von ihr Betroffenen verletzt. Es bedarf hierzu aber zunächst der sorgfältigen Auslegung, ob eine solche Mehrdeutigkeit tatsächlich vorliegt. Dem Unterlassungsbegehren ist demgegenüber unter diesem Gesichtspunkt nicht bei schlagwortartigen
Äußerungen statt zu geben, die auch für die Erklärungsempfänger von vorneherein vieldeutig erscheinen, so dass sie nicht als eigenständige Behauptung eines bestimmten Sachverhalts verstanden werden, sondern als Kurzformel, die erst aus einem weiteren Kontext näheren Inhalt bekommt.
In einem solchen Fall fehlt es an einer konkreten Tatsachenbehauptung, die beim Empfänger der Äußerung zu Fehlvorstellungen aufgrund falscher Sachaussagen führen könnte. Dass der Bundesgerichtshof den hier streitgegenständlichen Begriff „Gen-Milch“ in diesem Sinn als erkennbar ergänzungsbedürftige, schlagwortartige Äußerung, die ihren genauen Sinn erst im Rahmen einer Gesamtkampagne erhält, beurteilt hat, überschreitet seinen fachgerichtlichen Wertungsrahmen nicht.
Vor diesem Hintergrund durfte der Bundesgerichtshof dem durch die Meinungsfreiheit geschützten Äußerungsinteresse der Beklagten den
Vorrang vor dem entgegenstehenden Unterlassungsinteresse der Beschwerdeführerin einräumen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob außer dem Grundrecht der Berufsfreiheit auch die weiteren von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Rechtspositionen grundrechtlichen Schutz genießen, da das Abwägungsergebnis des Bundesgerichtshofs in jedem Fall verfassungsrechtlich vertretbar ist. Der Bundesgerichtshof durfte bei seiner Abwägung zwischen den beiderseits betroffenen rechtlich geschützten Interessen maßgeblich darauf abstellen, dass die Unternehmen der Beschwerdeführerin jedenfalls nicht im gesamten Produktionsprozess auf gentechnische Verfahren verzichten und somit die Kritik an ihrem Geschäftsgebaren nicht jeglicher zutreffender Tatsachengrundlage entbehrt. Hinzu kommt, dass nach den unangegriffenen fachgerichtlichen Feststellungen dieser Bezug lediglich auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln in sämtlichen Fällen, in denen der Beklagte den Begriff „Gen-Milch“ verwendete, aus dem Äußerungskontext deutlich wurde.
Bundesverfassungsgericht: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-081.html
Untersuchungskommission UNO-Menschenrechtsrat: Angriff auf Mavi Marmara schwere Verstösse gegen Völker- und Menschenrechte
Untersuchungskommission UNO-Menschenrechtsrat: Angriff auf Mavi Marmara schwere Verstösse gegen Völker- und Menschenrechte
Von petrapez | 23.September 2010 Radio Utopie
Die Untersuchungskommission des UNO-Menschenrechtsrates unter Leitung des Richters K. Hudson-Phillips, die im Auftrag des UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon seit dem 2.Juni den Militäreinsatz am 31.Mai in internationalen Gewässern prüfte und über einhundert Zeugen befragte, hat am 22.September 2010 in Genf ihren über fünfzig Seiten langen Bericht zu dem Überfall auf das Schiff “Mavi Marmara” der Hilfsflotte Free Gaza mit Gütern für den Gazastreifen vorgelegt.
Die israelische Armee sei mit “nicht akzeptabler Brutalität” vorgegangen, habe auf hoher See klar gegen das Recht verstossen und der Angriff liesse sich nicht mit der Sicherheit Israels rechtfertigen, auch nicht durch Artikel 51 der UN-Charta, hiesses.
Quelle: http://www.bielertagblatt.ch/News/Ausland/185323
Von petrapez | 23.September 2010 Radio Utopie
Die Untersuchungskommission des UNO-Menschenrechtsrates unter Leitung des Richters K. Hudson-Phillips, die im Auftrag des UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon seit dem 2.Juni den Militäreinsatz am 31.Mai in internationalen Gewässern prüfte und über einhundert Zeugen befragte, hat am 22.September 2010 in Genf ihren über fünfzig Seiten langen Bericht zu dem Überfall auf das Schiff “Mavi Marmara” der Hilfsflotte Free Gaza mit Gütern für den Gazastreifen vorgelegt.
Die israelische Armee sei mit “nicht akzeptabler Brutalität” vorgegangen, habe auf hoher See klar gegen das Recht verstossen und der Angriff liesse sich nicht mit der Sicherheit Israels rechtfertigen, auch nicht durch Artikel 51 der UN-Charta, hiesses.
Quelle: http://www.bielertagblatt.ch/News/Ausland/185323
Donnerstag, 16. September 2010
Hirtenzug 2010 bei Europaparlament angekommen
Sarah Luzia Hassel-Reusing 16.09.2010
Beim Truth Camp in Völpke erfuhren die Redakteure von Unser Politikblog vom Hirten zug. Dieser ist im Juni in Berlin gestartet. Am 13.09.2010 sind Vertreter der
Schafhirtenverbände zu Gesprächen beim Europaparlament gewesen.
Unser Politikblog hat sie begleitet.
Wir danken Jens Blecker von Infokriegernews und Marcel Trumann von dem Bauernhof in Völpke, dass sie uns auf den Hirtenzug aufmerksam gemacht haben.
Unser Politikblog sprach mit Janusz Wojciechowski, einem der beiden stellvertreten den Vorsitzenden des Agrarausschusses des Europaparlaments.
Günther Czerkus erläutert die Ziele des Hirtenzugs
Pressemappe mit politischen Forderungen der Hirten
Teilnehmer des Hirtenzuges - keine Schlafschafe darunter
Zwei der Schafe haben die Hirten am 14.09.2010 zum Agrarkommissar bei der
EU-Kommission begleitet.
Beim Truth Camp in Völpke erfuhren die Redakteure von Unser Politikblog vom Hirten zug. Dieser ist im Juni in Berlin gestartet. Am 13.09.2010 sind Vertreter der
Schafhirtenverbände zu Gesprächen beim Europaparlament gewesen.
Unser Politikblog hat sie begleitet.
Wir danken Jens Blecker von Infokriegernews und Marcel Trumann von dem Bauernhof in Völpke, dass sie uns auf den Hirtenzug aufmerksam gemacht haben.
Unser Politikblog sprach mit Janusz Wojciechowski, einem der beiden stellvertreten den Vorsitzenden des Agrarausschusses des Europaparlaments.
Günther Czerkus erläutert die Ziele des Hirtenzugs
Pressemappe mit politischen Forderungen der Hirten
Teilnehmer des Hirtenzuges - keine Schlafschafe darunter
Zwei der Schafe haben die Hirten am 14.09.2010 zum Agrarkommissar bei der
EU-Kommission begleitet.