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Donnerstag, 11. Oktober 2012

Einfluss von Unternehmen auf Hungerbekämpfung wächst -Regulierung der Privatwirtschaft darf kein Tabu sein

Unser Politikblog |Richard Klasen
FIAN Deutschland e.V 10.Oktober 2012

 Der Hunger in der Welt ist menschengemacht. Mitverursacher ist paradoxerweise auch die globale Lebensmittel- und Agrarindustrie. Darauf haben das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt und die Menschenrechtsorganisation FIAN am Mittwoch in Berlin hingewiesen. Bei der Vorstellung des „Jahrbuchs zum Recht auf Nahrung 2012“ forderten Vertreter beider Organisationen die Politik auf, die lokalen Produzenten ins Zentrum einer nachhaltigen Strategie zur Hungerbekämpfung zu stellen. Das aktuelle Jahrbuch widmet sich der Frage „Wer kontrolliert die Welternährung?“


Mehr als 20 Expertinnen und Experten kommen in dem Bericht zu dem Schluss, dass es schon heute möglich wäre, alle Menschen auf der Welt zu ernähren. „Rein rechnerisch hätte heute jeder Mensch 30 Prozent mehr Nahrung zur Verfügung als noch vor 40 Jahren“, berichtete FIAN-Agrarreferent Roman Herre: „Stattdessen untergräbt gerade die Lebensmittel- und Agrarindustrie in vielen Fällen das Recht auf Nahrung.“ Die Konsequenz: Knapp 900 Millionen Menschen müssen hungern.

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Stellungnahme an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen - FIAN Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Köln, 4. Oktober 2012. Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt aus Sicht der internationalen Menschenrechtsorganisation FIAN gegen international geschütze Menschenrechte. In einer Stellungnahme an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen fordert FIAN neben der Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einen stärkeren Fokus der Politik auf Ernährungsarmut und eine Neuberechnung der Regelsätze bei Hartz IV. 

Unser Politikblog |Richard Klasen FIAN Deutschland e.V 4.Oktober 2012

FIAN begrüßt in der Stellungnahme die Entscheidung des Bundesverfassunggerichts zur Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und fordert in Konsequenz dessen Abschaffung. FIAN nennt dafür zwei zentrale Gründe: Das Sachleistungsprinzip in Form von Nahrungsmittelpaketen und Wertgutscheinen verletzt die Freiheit, sich selbstbestimmt und in Würde zu ernähren. Zudem besteht für die zuständigen Behörden keine rechtliche Verpflichtung nachzuweisen, dass die Leistungen angemessen sind. Als zweiten Grund für die Abschaffung nennt FIAN die eingeschränkte medizinische Versorgung und deren Folgen für den individuellen Ernährungsstatus.
Bei der Stellungnahme an den Menschenrechtsrat handelt es sich um einen Beitrag zum sogenannten „Universal Periodic Review“ (UPR). In diesem Verfahren unterziehen sich die im Menschenrechtsrat vertretenen Regierungen gegenseitig einer kritischen Überprüfung der Menschenrechtslage in den jeweiligen Ländern. Grundlagen der Überprüfung Deutschlands sind neben dem bisher noch nicht vorgelegten Bericht der Bundesregierung auch Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen. Der Menschenrechtsrat wird im Mai 2013 Empfehlungen an die Bundesregierung richten. Die deutsche Bundesregierung bewirbt sich aktuell erneut um einen Sitz im Menschenrechtsrat.

Montag, 1. Oktober 2012

Wie ein einstweiliges Ermächtigungsurteil

Will der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit seinem einstweiligen Urteil vom 12.09.2012 zu ESM, Fiskalpakt und Art. 136 Abs. 3 AEUV wirklich seinen Schutz von Leben, Würde und universellen Menschenrechten der Einwohner Deutschlands aufgeben ?

Unser Politikblog | 1.Oktober 2012

Bundesverfassungsgericht
 Am 12.09.2012 hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Urteil über die Anträge auf einst- weilige Anordnung bzgl. der Zustimmungsgesetze zu ESM, Fiskalpakt und Art. 136 Abs. 3 AEUV („kleine Vertragsänderung“) sowie bzgl. des ESMFinG gefällt. Darin wurden die Verfassungsbeschwerden von Dr. Peter Gauweiler (Bundestagsabgeordneter der CSU), Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider und mehreren Wirtschaftswissenschaftlern, Bundestagsabgeordneten der Linkspartei, des Kaufmanns Herrn Schorr und des Vereins Mehr Demokratie sowie eine Organklage der Linken berücksichtigt.

Das wichtigste positive Ergebnis ist, dass der Senat nicht, wie auf S. 102 der Verfassungsbeschwerden des Vereins „Mehr Demokratie“ beantragt, Deutschland dazu verpflichtet hat, ein neues Grundgesetz zu entwerfen und dem deutschen Volk zur Zustimmung vorzulegen, bei welchem alle durch die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) geschützten Teile des Grundgesetzes unter einen Vorbehalt für ESM, Wirtschaftsregierung und Art. 136 Abs. 3 AEUV gestellt würden.
Die ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Papier und Prof. Dr. Herzog sowie der ehemalige Verfassungsrichter mit Schwerpunkt Europarecht und Völkerrecht Prof. Dr. Dr. Di Fabio (Spiegel-Artikel „Hände weg vom Grundgesetz vom 09.07.2012, vollständig in der Printausgabe) hatten sich jedoch entschieden verschiedenen Medien gegenüber dagegen ausgesprochen, Hand ans Grundgesetz zu legen.