Unser Politikblog |Richard Klasen
FIAN Deutschland e.V 10.Oktober 2012
Der Hunger in der Welt ist menschengemacht. Mitverursacher ist
paradoxerweise auch die globale Lebensmittel- und Agrarindustrie. Darauf
haben das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt und die
Menschenrechtsorganisation FIAN am Mittwoch in Berlin hingewiesen. Bei
der Vorstellung des „Jahrbuchs zum Recht auf Nahrung 2012“ forderten
Vertreter beider Organisationen die Politik auf, die lokalen Produzenten
ins Zentrum einer nachhaltigen Strategie zur Hungerbekämpfung zu
stellen. Das aktuelle Jahrbuch widmet sich der Frage „Wer kontrolliert
die Welternährung?“
Mehr als 20 Expertinnen und Experten
kommen in dem Bericht zu dem Schluss, dass es schon heute möglich wäre,
alle Menschen auf der Welt zu ernähren. „Rein rechnerisch hätte heute
jeder Mensch 30 Prozent mehr Nahrung zur Verfügung als noch vor 40
Jahren“, berichtete FIAN-Agrarreferent Roman Herre: „Stattdessen
untergräbt gerade die Lebensmittel- und Agrarindustrie in vielen Fällen
das Recht auf Nahrung.“ Die Konsequenz: Knapp 900 Millionen Menschen
müssen hungern.
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Donnerstag, 11. Oktober 2012
Donnerstag, 4. Oktober 2012
Stellungnahme an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen - FIAN Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Köln, 4. Oktober 2012. Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt
aus Sicht der internationalen Menschenrechtsorganisation FIAN gegen
international geschütze Menschenrechte. In einer Stellungnahme an den
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen fordert FIAN neben der
Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einen stärkeren Fokus der
Politik auf Ernährungsarmut und eine Neuberechnung der Regelsätze bei
Hartz IV.
Unser Politikblog |Richard Klasen FIAN Deutschland e.V 4.Oktober 2012
FIAN begrüßt in der Stellungnahme die Entscheidung des Bundesverfassunggerichts zur Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und fordert in Konsequenz dessen Abschaffung. FIAN nennt dafür zwei zentrale Gründe: Das Sachleistungsprinzip in Form von Nahrungsmittelpaketen und Wertgutscheinen verletzt die Freiheit, sich selbstbestimmt und in Würde zu ernähren. Zudem besteht für die zuständigen Behörden keine rechtliche Verpflichtung nachzuweisen, dass die Leistungen angemessen sind. Als zweiten Grund für die Abschaffung nennt FIAN die eingeschränkte medizinische Versorgung und deren Folgen für den individuellen Ernährungsstatus.
Bei der Stellungnahme an den Menschenrechtsrat handelt es sich um einen Beitrag zum sogenannten „Universal Periodic Review“ (UPR). In diesem Verfahren unterziehen sich die im Menschenrechtsrat vertretenen Regierungen gegenseitig einer kritischen Überprüfung der Menschenrechtslage in den jeweiligen Ländern. Grundlagen der Überprüfung Deutschlands sind neben dem bisher noch nicht vorgelegten Bericht der Bundesregierung auch Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen. Der Menschenrechtsrat wird im Mai 2013 Empfehlungen an die Bundesregierung richten. Die deutsche Bundesregierung bewirbt sich aktuell erneut um einen Sitz im Menschenrechtsrat.
Unser Politikblog |Richard Klasen FIAN Deutschland e.V 4.Oktober 2012
FIAN begrüßt in der Stellungnahme die Entscheidung des Bundesverfassunggerichts zur Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und fordert in Konsequenz dessen Abschaffung. FIAN nennt dafür zwei zentrale Gründe: Das Sachleistungsprinzip in Form von Nahrungsmittelpaketen und Wertgutscheinen verletzt die Freiheit, sich selbstbestimmt und in Würde zu ernähren. Zudem besteht für die zuständigen Behörden keine rechtliche Verpflichtung nachzuweisen, dass die Leistungen angemessen sind. Als zweiten Grund für die Abschaffung nennt FIAN die eingeschränkte medizinische Versorgung und deren Folgen für den individuellen Ernährungsstatus.
Bei der Stellungnahme an den Menschenrechtsrat handelt es sich um einen Beitrag zum sogenannten „Universal Periodic Review“ (UPR). In diesem Verfahren unterziehen sich die im Menschenrechtsrat vertretenen Regierungen gegenseitig einer kritischen Überprüfung der Menschenrechtslage in den jeweiligen Ländern. Grundlagen der Überprüfung Deutschlands sind neben dem bisher noch nicht vorgelegten Bericht der Bundesregierung auch Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen. Der Menschenrechtsrat wird im Mai 2013 Empfehlungen an die Bundesregierung richten. Die deutsche Bundesregierung bewirbt sich aktuell erneut um einen Sitz im Menschenrechtsrat.
Montag, 1. Oktober 2012
Wie ein einstweiliges Ermächtigungsurteil
Will der
zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit seinem einstweiligen
Urteil vom 12.09.2012 zu ESM, Fiskalpakt und Art. 136 Abs. 3 AEUV
wirklich seinen Schutz von Leben, Würde und universellen
Menschenrechten der Einwohner Deutschlands aufgeben ?
Unser Politikblog | 1.Oktober 2012
Bundesverfassungsgericht |
Am 12.09.2012 hat der
zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Urteil über die
Anträge auf einst- weilige Anordnung bzgl. der Zustimmungsgesetze zu
ESM, Fiskalpakt und Art. 136 Abs. 3 AEUV („kleine
Vertragsänderung“) sowie bzgl. des ESMFinG gefällt. Darin wurden
die Verfassungsbeschwerden von Dr. Peter Gauweiler
(Bundestagsabgeordneter der CSU), Prof. Dr. Karl-Albrecht
Schachtschneider und mehreren Wirtschaftswissenschaftlern,
Bundestagsabgeordneten der Linkspartei, des Kaufmanns Herrn Schorr
und des Vereins Mehr Demokratie sowie eine Organklage der Linken
berücksichtigt.
Das wichtigste positive
Ergebnis ist, dass der Senat nicht, wie auf S. 102 der
Verfassungsbeschwerden des Vereins „Mehr Demokratie“ beantragt,
Deutschland dazu verpflichtet hat, ein neues Grundgesetz zu entwerfen
und dem deutschen Volk zur Zustimmung vorzulegen, bei welchem alle
durch die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) geschützten Teile
des Grundgesetzes unter einen Vorbehalt für ESM,
Wirtschaftsregierung und Art. 136 Abs. 3 AEUV gestellt würden.
Die ehemaligen
Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Papier und Prof.
Dr. Herzog sowie der ehemalige Verfassungsrichter mit Schwerpunkt
Europarecht und Völkerrecht Prof. Dr. Dr. Di Fabio (Spiegel-Artikel
„Hände weg vom Grundgesetz vom 09.07.2012, vollständig in der
Printausgabe) hatten sich jedoch entschieden verschiedenen Medien
gegenüber dagegen ausgesprochen, Hand ans Grundgesetz zu legen.