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Donnerstag, 20. Juni 2013

Sendung „Macht und Menschenrechte“Heute am 20.06.2013 auf Radio Jungle Drum zum „Bilderberg und um Militäreinsätze im Inneren“

Unser Politikblog | 20. Juni 2013

Am Donnerstag geht es um Bilderberg und um Militäreinsätze im Inneren. Martin Summers (britischer Journalist und einer der Redner des Bilderberg-Fringe Festivals), informiert über Verbindungen Bilderbergs nach Italien und Deutschland.
Im Interview mit dem ödp – Außenpolitiker Prof. Dr. Klaus Buchner geht es um den Entwurf der Ausführungsbestimmungen (Az. 2012/0370 (NLE)) für die sogenannte „Solidaritätsklausel“ (Art. 222 AEUV), welche anknüpfend auch an Gummibegriffe, Militäreinsätze im Inneren der EU erlaubt; der Entwurf der Ausführungsbestimmungen geht noch deutlich über den Vertrag hinaus.
Freeman (Alles Schall und Rauch) gibt eine Zusammenfassung zum diesjährigen Bilderberg-Treffen, und informiert über Thomas Jakob Ulrich Jordan den Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank und warum hat er an der geheimen Bilderberg-Konferenz vergangene Woche in Watford, England teilgenommen?
Schließlich geht es im Interview mit dem britischen Politiker Matthew Faithful (UKIP) u. a. um Bilderberg und Großbritannien, und wie sich die Macht Bilderbergs begrenzen lässt.

Donnerstag, 13. Juni 2013

Verfassungsänderung im Bundestag angesetzt: Paneuropa-Parteien öffnen Einfallstor

Von Daniel Neun | 12.Juni 2013 Radio Utopie

Die Parteien planen durch die Änderung von Artikel 79 den “unantastbaren Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes” über Umwege doch noch aushebeln zu können.
Die von den Freunden des Grundgesetzes am 8. Juni beschriebene geplante radikale Änderung des Grundgesetzes, die ermöglichen soll durch den “unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes” den “Eintritt in einen Bundesstaat” und “das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben” (Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag), ist bereits für übermorgen Freitag durch die paneuropäisch-ideologisierten etablierten Parteien in aller Stille zur ersten Lesung auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages gesetzt worden.
Eingebracht wurde der “Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative,Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum” zwar von der “Sozialdemokratischen Partei Deutschlands”. Unterstützt wird er nach öffentlichen Verlautbarungen und Medienberichten aber von Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P und “Die Linke”. Und wie in der Chronologie der Freunde des Grundgesetzes dokumentiert, forderte auch die C.S.U. bereits mehrfach eine Verfassungsänderung, um Volksabstimmung über Vorhaben durchführen zu können, die das Grundgesetz bisher verbietet; konkret: eine “Übertragung von wesentlichen Kompetenzen nach Brüssel”, wie sie C.S.U.-Vorsitzender Horst Seehofer am 10. August 2012 in der “Süddeutschen” erwähnte. Und es war C.D.U.-Finanzminister Wolfgang Schäuble, der am 23.Juni 2012 ein “neues Grundgesetz” durch eine Volksabstimmung forderte,  um die Kommissare des Staatenbundes der “Europäischen Union” zu einer “echten Regierung” Deutschlands zu machen,


Dienstag, 11. Juni 2013

Verfassungsklägerin reicht Strafanzeige ein wegen vermuteter Rechtsbeugung (§339 StGB) (Presseerklärung zur Strafanzeige)

Unser Politikblog | 11.Juni 2013


Am Montag, den 03.06.2013, hat die Verfassungsklägerin Sarah Luzia Hassel-Reusing Strafanzeige
Sarah Luzia Hassel-Reusing
eingereicht gegen zwei Mitglieder des zweiten Senats (gegen Herrn BVR Prof. Dr. Huber und gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Herrn Prof. Dr. Voßkuhle) des Bundesverfassungsgerichts sowie gegen unbekannt wegen vermuteter Rechtsbeugung (§339 StGB), wie heute bereits die Zeitung "Die Welt" berichtete.
Es ist schrecklich, diesen Schritt gehen zu müssen, er ist zur Bewahrung der Ordnung des Grundgesetzes und
zum Schutz der Grundrechte und Menschenrechte der Klägerin und der Einwohner Deutschlands sowie auch
aus Respekt vor der Institution Bundesverfassungsgericht und moralisch vor den Menschen in Griechenland,
Portugal und Spanien, die bereits erleben, wie es ist, wenn ihre Grund- und Menschenrechte fast vollständig
entleert werden, leider notwendig geworden.
Die Anzeigeerstatterin hat am 29.05.2010 Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen die ursprüngliche
Fassung des StabMechG (Gesetz für die deutschen Bürgschaften für die EFSF) und am 06.04.2012 gegen
dessen erste Änderungsfassung (heute beide unter 2 BvR 710/12). Außerdem hat sie am 30.06.2012
insgesamt 6 Verfassungsbeschwerden (Az. 2 BvR 1445/12) eingelegt gegen die gegen zweite
Änderungsfassung des StabMechG, gegen das Gesetz zur Änderung des BSchuWG, gegen das ESMFinG
sowie gegen die Zustimmungsgesetze zu ESM, Fiskalpakt und Art. 136 Abs. 3 AEUV.
Eine Strafttat kann immer nur vorliegen, wenn bei der jeweiligen Person objektiver und subjektiver
Tatbestand verwirklicht sind. Der objektive Tatbestand des §339 StGB ist der Schaden an der Rechtsordnung
und kann in einem Tun oder Unterlassen bestehen. Die Anzeigeerstatterin sieht den objektiven Tatbestand
verwirklicht durch die Falschanwendung von §93a BVerfGG (Vorschrift über die Annahme zur Entscheidung
von Verfassungsbeschwerden) und von §32 BVerfGG (Vorschrift über die einstweilige Anordnung) und sieht