Die Verdunkelung Europas – Presse- und Meinungsverfolgung im Namen des Datenschutzes (und zustimmungspflichtig im Bundestag !)
Unser Politikblog | 24.09.2015
Es wird ernst. Der unabhängigen Presse, Bloggern, Politikern, NGO-Vertretern, Friedens- und Menschenrechtsaktivisten, zu deren Arbeit es gehört, das Verhalten anderer Menschen öffentlich kritisch zu beleuchten, drohen existenzvernichtende Bußgelder.Dieser Artikel ist eine aktualisierte Fassung des Unser Politikblog - Artikels vom 08.11.2013 „Wie man Europa zum Schweigen bringt: Eine Datenschutzverordnung, die keine ist, taucht unter Vorwand des NSA-Skandals wieder auf !“ und ist in Teilen mit jenem Artikel identisch.
Der Zeitplan
Wie der taz-Artikel „EU-Staaten enigen sich auf mehr Rechte für User“ vom 16.06.2015 informiert, haben sich die Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten am 15.06.2015 auf eine gemeinsame Linie für die EU-“Datenschutz“-Verordnung geeinigt. Positiv hervorgehoben werden in dem Artikel das „Recht auf Vergessen“, die Möglichkeit von Beschwerden an die „nationale Datenschutzbehörde“ sowie (unter Bezugnahme auf den deutschen Bundesinnenminister Thomas de Maiziere) die europaweite Vereinheitlichung des Datenschutzes. Als nächstes gehe der Verordnungsentwurf wieder ans Euroapaparlament, wo der grüne Europaabgeordnete Jan Philip Albrecht laut dem taz-Artikel schon angekündigt hatte, „mehr Auskunfts- und Informationsansprüche“ über die Datenverarbeitung zu fordern.
Der Artikel „Europäischer Datenschutz: Gleiche Bedingungen für alle“ (S. 40+41 des dbb Magazins Juli /August 2015) informiert darüber hinaus, dass es „erklärtes Ziel“ ist, „bis Ende 2015 zu einer verbindlichen Einigung“ (zwischen EU-Ministerrat und Europaparlament) „über die Reform zu kommen“ und dass dafür im Oktober 2015 vom EU-Ministerrat „eine allgemeine politische Richtung“ beschlossen werden solle als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europaparlament für eine Gesamteinigung über den Verordnungsentwurf. Im dbb Magazin werden positiv erwähnt das „Recht auf Vergessenwerden“, die Beschränkung des „Profiling“ (der automatischen Auswertung von personenbezogenen Daten wie solchen über Gesundheit, Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage oder persönliche Vorlieben) und das Vorschreiben einer „unmißverständlichen Einwilligung der betroffenen Person“, deren Daten man verarbeiten will. Die EU-Justizkommissarin Vera Jourová wird zitiert, „die Datenschutzreform“ sei „ein zentrales Anliegen der Europäischen Kommission“.Beide hier exemplarisch aufgeführten Veröffentlichungen unterlassen es jedoch, in den Blick zu nehmen,was die Verordnung für die Presse- und Meinungsfreiheit, auch die ihrer eigenen Klientels, bedeuten würde.Einen guten offiziellen Überblick zum Zeitplan, zum ursprünglichen von der EU-Kommission eingebrachten Entwurf sowie zu den Änderungswünschen von Ministerrat und Europaparlament gibt die elektronische Verfahrensakte des Europaparlament zu dem Verordnungsentwurf (Az. 2012/0011 (COD)).
Die Instrumentalisierung von Herrn Snowden und der NSA
In 2013 wurde die weltweite öffentliche Empörung wegen der anlasslosen Spionageaktivitäten des USGeheimdienstes NSA instrumentalisiert, um für die EU Zensur-Verordnung im Gewand des Datenschutzes zu werben.Am 01.09.2013 wurde auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) das Interview „Europas Antwort: strenger Datenschutz“ der DGAP-Zeitschrift „Internationale Politik“ mit der damaligen EU-Jusitzkommissarin Viviane Reding veröffentlicht. Die DGAP (auch „German Council on Foreign Relations“ genannt) ist laut Friederike Becks Werk „Das Guttenberg-Dossier“ (Zeitgeist-Verlag) ein„Kaktusableger“ des CFR (Council on Foreign Relations) bzw. gilt laut dem Artikel des Wikipedia-Lexikons zum CFR als „Außenposten“ des CFR in Deutschland.