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Montag, 28. August 2017

Stoppt den Grundrechtsboykott ! Massenpetition zur Rettung des Rechtsstaats gestartet !

(mit der Bitte um Veröffentlichung)

Unser Politikblog | 28.08.2017

Am 27.08.2017 haben Sarah Luzia Hassel-Reusing, Dr. Petra Plininger, Volker Reusing und

Das deutsche Grundgesetz hat starke und einklagbare Grundrechte. In einem Rechtsstaat müssendiese aber nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch angewandt werden. Die Petition will Änderungen von Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Grundgesetz und Strafgesetzbuch, damit Justiz und Behörden sich nicht mehr vor der Anwendung ordnungsgemäß geltend gemachter Grund- und Menschenrechte drücken können.
Volker Reusing, Sarah Luzia Hassel-Reusing  vor dem Bundesverfassungsgericht
 WolfgangEffenberger
Dr. Petra Plininger

Die Petition begehrt die Streichung der Möglichkeit, Verfassungsbeschwerden ohne Begründung abzulehnen. Damit das Bundesverfassungsgericht künftig nicht mehr verschleiern kann, ob es die
fairen Annahmekriterien (eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit in Grundrechten
sowie entscheidungserhebliche rechtsfortbildende Fragen) rechtmäßig angewandt hat.
Die Befangenheitsvorschriften sollen noch unmissverständlicher formuliert werden, dass jeder


Verfassungsrichter mit einem Interesse an einem bestimmten Ausgang des Verfahrens befangen ist und nicht nur (wie in der unhaltbaren Auslegung der bisherigen Befangenheitsvorschriften seit nun mindestens 33 Jahren) in dem äußerst seltenen Fall, dass ein Verfassungsrichter in einer vorherigen
Instanz schon zu dem gleichen Fall geurteilt hat. Entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes entscheiden
Richter, gegen die sich ein Befangenheitsantrag richtet, mit über den Befangenheitsantrag. Dieses Verhalten will die Petition ausdrücklich als Rechtsbeugung unter Strafe gestellt haben.Auch die Nichtanwendung geltend gemachter Grund- und Menschenrechte (von den Vereinten Nationen bezüglich Uno-Sozialpakt und Uno-Frauenrechtskonvention schon mehrfach gerügt) soll laut der Petition gesetzlich als Rechtsbeugung definiert werden. Damit soll insbesondere Entwicklungen entgegengetreten werden, dass im Verhältnis zur EU nur noch Demokratie und Wahlrecht angewendet werden und gar (von einem betreffenden Richter selbst als „Revolution“ bezeichnet) in Urteilen die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes auf Wahlrecht und Demokratie verengt wird. Als ob die Bürger nur zum Wählen der Politiker da wären. Dieser Verkennung der
Menschenwürde und des Wesensgehalts aller übrigen Grundrechte muss gesetzgeberisch Einhalt geboten werden.Die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) ist auf Initiative von Dr.Thomas Dehler ins Grundgesetz aufgenommen worden, um „einer Revolution die Maske der Legalität“ zu nehmen (Dr. Thomas Dehler, Sitzung vom 11.01.1949 des Allgemeinen Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rats).
Damit Rechtsbeugung durch Richter auch verfolgt wird, will die Petition gewählte
Geschworenengerichte dafür sowie unabhängige Staatsanwaltschaften. Außerdem will sie die Verjährung für Rechtsbeugungen durch Verfassungsrichter und oberste Bundesrichter aufheben.Damit Arbeitsüberlastung kein Problem mehr ist, verlangt die Petition das Verbot aller bezahlter
Nebentätigkeiten von Verfassungsrichtern, auch der bisher noch erlaubten an der Uni.
Zur Stärkung der Unabhängigkeit sollen die Verfassungsrichter außerdem durch das Volk gewählt werden sowie weder Parteimitgliedschaft noch Posten bei NGOs und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Richter haben. Und die Bürger sollen mit jeweils 2.000 Unterschriften auch selbst Kandidaten aufstellen können.