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Mittwoch, 18. Juli 2018

Petitionen zur Datenschutz-Grundverordnung


Unser Politikblog | 18.07.2018



Die seit dem 25.05.2018 anzuwendende EU-Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten in ihrem Art. 85, die für den Schutz von Meinungs- und Pressefreiheit notwendigen Ausnahmen von ihr festzulegen und diese Ausnahmen der EU-Kommission zu notifizieren (förmlich mitzuteilen). Wo Staaten dies versäumen (wie z. B. Deutschland), kann der EU-Datenschutz zur Zensur missbraucht werden, denn auch Berichterstattung und Meinungsäußerungen über andere Personen fällt unter den Datenschutz-Begriff dieser EU-Verordnung. Das betrifft z. B. die Rechtsunsicherheit zu den Fragen, wann man auf Grund berechtigten eigenen Interesses ohne Einwilligung etwas über jemand anderen berichten darf, und wann man den, über den man berichtet, darüber informieren muss, oder auch die Frage, wie umfangreich die Datenschutz-Folgenabschätzung denn nun sein muss. Und das alles bei Bußgeldern von bis zu 20 Mio. bzw. 10 Mio. € pro Fall.

Die am 04.04.2018 gestartete Petition „PRESSEFREIHEIT! GEGEN EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) FÜR FOTOGRAFEN, KUNST, PRESSE“ von Marko Jacobs bei Open Petition. Die Petition fordert, von Personen außerhalb der institutionalisierten Medien gemachte Fotografien als Darstellungen zu werten und nicht als der Verordnung unterfallende Dateien. Es geht darum, für Fotografen die Rechtslage entsprechend dem Kunsturhebergesetz (KUG) wiederherzustellen.


Bei Change.Org findet sich eine weitere Petition von Marko Jacobs mit gleicher Zielrichtung („Pressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz DSGVO für Fotografen, Agenturen, Kunst, Presse, Film!
):



Die European Federation of Journalists hat schon in 2014 (leider erfolglos) in einer auch von den deutschen Verlegerverbänden BZDV und ZGV unterstützten Petition gefordert, die journalistische Datenverarbeitung in der EUDSGRVO ganz vom Datenschutzrecht auszunehmen.


Klagemauer TV sieht (genau wie wir) nun, da die EUDSGRVO in Anwendung befindlich ist, die Lösung darin, auf nationaler Ebene die gesetzliche Festlegung der für den Schutz von Meinungs- und Pressefreiheit erforderlichen Ausnahmen durchzusetzen.