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Sonntag, 19. Mai 2019

Rede am Europatag zum EU-Imperialismus


Unser Politikblog | 19.05.2019

Am Europatag, dem 09.05.2019, sprach Volker Reusing aus aktuellem Anlass auf der Kundgebung „Ja zur Charta der Vereinten Nationen und zum Grundgesetz – Nein zum Euro-Nationialismus, zum EU-Imperialismus und zur Privatisierung des Hoheitlichen“ auf dem Willy-Brandt-Platz in Wuppertal.

Das Nationalgefühl ist immer wieder missbraucht worden für die Unterdrückung von Menschen aus anderen Nationen und für die imperalistische Eroberung von Gebieten und Unterwerfung von anderen Ländern und deren Einwohnern.

Aber deshalb die Nationalstaaten abzuschaffen zugunsten einer „europäischen Republik“, ist außer für ein paar Reiche und Mächtige KEINE gute Idee, denn heute finden sich Gummi-Vorschriften für Kriegseinsätze in aller Welt, für die Vergabe hoheitlicher Macht an Konzerne und für hemmungslosen Sozialabbau im EU-Recht, während das Grundgesetz, die Uno-Charta und die universellen Menschenrechte dem Grenzen setzen – solange Deutschland nicht abgeschafft wird.


Der Vortrag enthält zwei Versprecher bzgl. Jahreszahlen. Das Protokoll 26 (das mit der Privatisierung des Hoheitlichen) zu den Verträgen der EU ist natürlich in 2007 und nicht in 2017 unterzeichnet worden. Und die gemeinte zur Französischen Revolution war 1782 und nicht 1842.



Goldgeschenk zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes

Pressemitteilung
      
Berliner Sozialkünstler haben heute, am 18. Mai 2019, eine 3 m hohe und 350 kg schwere Buchenstele am Reichstagsufer errichtet. Darauf prangt in goldenen Lettern der Wortlaut des Artikel 20 Grundgesetz (GG). Ein Jahr lang wurde er von Berliner Bürgern öffentlich per Hand in das Holz geschnitzt.
    
Am Reichstagsufer 2, direkt hinter dem Bundestagsgebäude, steht seit 2002 die Stelenskulptur “Grundgesetz 49" des israelischen Künstlers Dani Karavan. Sie zeigt die Artikel 1-19 GG, die die Menschengrundrechte enthalten. Der elementarste Baustein der deutschen Staatsstruktur - Artikel 20 GG (die sog. "Verfassung im Kleinen”) - fehlt jedoch. Artikel 20 GG schreibt fest, dass die Bundesrepublik eine Demokratie ("alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”) und zugleich ein Sozial- und Rechtsstaat ist. Gegen alle Feinde dieser Ordnung eröffnet Artikel 20 GG ein Widerstandsrecht.
         
Die Sozialkünstler wollen mit ihrer Aktion ein klares Zeichen setzen gegen den Einfluss von Wirtschaftslobbyisten und demokratiefernen, totalitären Kräften auf Politik und Gesetzgebung: "Staatstrojaner, Privatisierungen, Kriegseinsätze im Ausland, CETA/TTIP etc. höhlen Individualgrundrechte aus und unterminieren das Sozialstaats-, das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip. Das ist gegen die Interessen der Bürger und gegen die Verfassung. Demokratie funktioniert auf Dauer nur, wenn die Staatsbürger ihre Interessen selbst vertreten können, wenn sie selbst über ihre Geschicke entscheiden." (Das Künstlerkollektiv).
            
Die Aktion wird getragen vom Verein zu Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen und ist die erste einer Serie von öffentlichen Interventionen zum Thema.
     
Wir freuen uns über Ihre Berichterstattung.
Alles Weitere auf unserer Webseite unter www.deine-verfassung.de
und am Reichstagsufer 2.
        
Details zu Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V.,
unter www.artikel20gg.de
E-Mail: kontakt@deine-verfassung.de 

  1. Mai 2019, Berlin

Donnerstag, 9. Mai 2019

WIE DIE EU IHRE VERTRÄGE VERLETZT UND DIE BÜRGER IGNORIERT


Pressemitteilung von Leonidas Chrysanthopoulos (ehemaliger griechischer Botschafter) vom 08.05.2019 mit der Bitte um Veröffentlichung


Am 12. Januar 2019 habe ich mich auf Artikel 41 Absatz 3 der Charta der Grundrechte der EU berufen. In diesem Artikel wird Folgendes erwähnt: „(3) Jede Person hat Anspruch darauf, dass die Union den durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ersetzt, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind. “ Das Aufforderungsdokument war dem Schreiben beigefügt, das an den Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean Claude Juncker, gerichtet war. Per Einschreiben ging es am 17. Januar bei der Kommission ein. Am 23. Februar sandte ich eine E-Mail an Herrn Michael, ein hochrangiges Mitglied im Kabinett des Präsidenten, verantwortlich für die Charta der Grundrechte und sandte ihm die vorherige Korrespondenz an Herrn Juncker, wobei ich um eine Antwort bat. Bis heute habe ich habe keine Antwort von der Europäischen Kommission erhalten. Es sei daran erinnert, dass in Artikel 17 des EU-Vertrags erwähnt wird, dass die Kommission die Anwendung der Verträge sicherzustellen hat.
Es ist eine Schande, wenn die Kommission nicht auf offizielle Briefe von Unionsbürgern antwortet und gegen die Verträge verstößt, die sie verpflichtet ist umzusetzen. Die Entstehung des sogenannten Populismus in der EU ist in erster Linie eine Folge der Verletzung ihrer eigenen Verträge und Richtliniendurch die EU.
Im Hinblick auf die bevorstehenden Europawahlen sollten Parteien gewählt werden, die noch nie zuvor im Europäischen Parlament vertreten waren, mit der Hoffnung, dass diese die anderen EU-Institutionen dazu verpflichten, der europäischen Bevölkerung mit Achtung zu begegnen.
Leonidas Chrysanthopoulos
Botschafter ad honorem
8.5.19


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12.1.2019

An den Präsidenten der Europäischen Kommission H.E. Jean Claude Juncker
Rue de la Loi 200, 1049, Brüssel, Belgien

Eure Exzellenz,

In der Anlage finden Sie einen meinen an die Europäische Kommission gerichteten Antrag, in dem ich mich auf Artikel 41.3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union berufe, um die Entschädigung für Schäden zu verlangen, die meiner Person durch Fehler der Europäischen Union und ihrer Organe entstanden sind.

Als junger Diplomat war ich Mitglied der Delegation, die den Beitritt Griechenlands zur EWG ausgehandelt hat, aber das war eine andere Organisation als sie es heute ist. Die EWG stellte die Bürger der Mitgliedstaaten in den Mittelpunkt, deren Wohlstand und deren sozialen Rechte im Gegensatz zu dem, was heute geschieht, wo der Sicherheit des Bankensektors Priorität eingeräumt wird, während die Interessen und Rechte der Bürger von der EU völlig missachtet werden. Als Generaldirektor EU Affairs desm Griechischen Außenministeriums habe ich im Jahr 2004 sowohl an den Verhandlungen über die EU-Verfassung teilgenommen und auch im Rat für Allgemeine Angelegenheiten partizipiert.

Bezüglich Griechenland ist zu sagen, dass der offizielle Grund für die strenge Memoranda-Politik der Austeritätsmssnahmen meinem Land auferlegt wurde, um die öffentliche Verschuldung zu reduzieren, die 2010 etwa 120% des BIP ausmachte. Doch statt einer Reduzierung erreicht das Niveau der Verschuldung heute ungefähr 185%. Wir wissen jedoch alle, dass der wahre Grund der Maßnahmen darin bestand, französische und deutsche Banken vor einem Zahlungsausfall zu retten, falls Griechenland Konkurs anmelden würde. Von Anfang an war vielen klar, dass die Maßnahmen nicht wirksam sind, dennoch weigerten sich die für Planung und Implementierung Verantwortlichen die fehlerhaften Richtlinien zu ändern, selbst noch nachdem sie ihre Fehler zuzugeben haben.

Die gegen Griechenland verhängten Maßnahmen verletzen die Menschenrechte des griechischen Volkes. Zu diesen Verstößen wurden zahlreiche Berichte veröffentlicht. Der Bericht des Unabhängigen Sachverständigen der Vereinten Nationen, Cephas Lumina, über die Auswirkungen der Auslandsverschuldung und anderer damit zusammenhängender internationaler finanzieller Verpflichtungen der Staaten auf die uneingeschränkte Nutzung aller Menschenrechte, insbesondere der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (A / HRC / 35/50 Add.1.7.3.2014), der Bericht des unabhängigen Experten der Vereinten Nationen, Pablo Bohoslavsky (A / HRC31 / 60 / add.2), 29.2.2016) und der Bericht des Wahrheitskommitees des griechischen Parlaments zur Staatsverschuldung vom August und Oktober 2015. Auch der Vertrag der Europäischen Union und die Charta der Grundrechte wurden insbesondere Artikel 2 betreffend (Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte) verletzt. Diese Menschenrechtsverletzungen haben zum Tod vieler Griechen durch den Zusammenbruch des Nationalen Gesundheitssystems geführt (öffentliche Finanzierung der Gesundheit wurde um 42,5% reduziert), zu Unterernährung, Mangel an ausreichender Heizung, Selbstmord. Vor dem Jahr 2009 betrug der jährliche Durchschnitt der Todesfälle in Griechenland zwischen 60 und 70.000 Menschen pro Jahr. 2017 waren es 124.832, im Jahr 2018 waren es 120.886. Die griechischen Regierungen seit 2010, die Mitgliedstaaten der Eurozone, die EU als Institution und der IWF tragen alle gemeinsam die Verantwortung für diese Menschenrechtsverletzungen in Griechenland, die zum Tod vieler Menschen geführt haben. 2017 und 2018 besuchte ich die Außenministerien der Benelux-Länder und Berlins, wo ich mit den Verantwortlichen für Menschenrechtsfragen zusammentraf. Ich habe die Frage der Menschenrechtsverletzungen in Griechenland angesprochen. Sie alle haben die Verletzung der Menschenrechte anerkannt und das Problem auf das mangelnde Interesse an dieser Frage der Eurogruppe zurückgeführt, und sie konnten nicht sagen, wie sich dieses Problem lösen lassen könnte. Ihre Antwort war, den Empfehlungen der unabhängigen UN-Experten zu folgen, die vorschlugen, keine Sparmaßnahmen zu ergreifen, die die Menschenrechte verletzen würden. Leider wurden die Menschenrechtsverletzungen trotz des Treffens der unabhängigen Experten der Vereinten Nationen mit der Europäischen Kommission im Jahr 2015 fortgesetzt.


Ich bin mir sicher, dass mein Antrag auf Entschädigung abgelehnt wird. Folgende Argumente werden Sie hierzu verwenden:

1.Sie werden mir sagen, dass die Programmdokumente nicht auf dem EU-Recht basieren, sondern zwischenstaatliche Gesetze und dass die MOU keine EU-Maßnahmen sind, sondern zwischen Griechenland und ihren Kreditgebern bilateral vereinbart wurden. Folglich sind EU-Gesetze in meinem Fall nicht anwendbar und Artikel 41.3 kann dies nicht angewandt werden. Meine Antwort darauf wäre, dass es der EU nicht zu Gesicht steht, sich hinter den rechtlichen Formalitäten zu verstecken, um Artikel des Vertrags nicht umsetzen zu müssen. Ich erinnere mich, als dieser Artikel im Rahmen der Vertragsverhandlungen diskutiert wurde. Der Vertreter der Kommission versicherte uns, dass dieser Artikel den europäischen Bürger vollständig vor Fehlern der EU-Institutionen schützen sollte.

2.Sie werden mir sagen, dass ich verpflichtet bin, mich in diesem Fall an den Europäischen Gerichtshof zu wenden, der für solche Fälle zuständig ist. Ich werde Ihnen antworten, dass ich nicht die finanziellen Mittel habe, um an den EuGH zu konsultieren und statt dessen einen außergerichtlichen Vergleich vorschlagen.

3. Schließlich werden Sie mir antworten, dass die griechische Regierung für die Herabsetzung meiner Rente um 60% verantwortlich ist. Meine Antwort darauf wäre, dass die griechische Regierung diese Maßnahmen nicht ergriffen hätte, wenn die EU-Institutionen keine derartigen Maßnahmen auferlegt hätten.
Natürlich können Sie andere Gründe finden, um meine Anfrage abzulehnen, aber das ist nicht das Frage.
Es geht darum, dass der Artikel des Vertrags zum den Schutz der EU-Bürger vor Fehlern der EU-Organe - sofern gerechtfertigt - zu Gunsten der Bürger und nicht der Organe umgesetzt werden müssen. Dies sollte im Hinblick auf die europäischen Parlamentswahlen im Mai ernsthaft in Erwägung gezogen werden.
Ich versichere Sie in Erwartung Ihrer Antwort, Eure Exzellenz, meiner vollsten Hochachtung.

Leonidas Chrysanthopoulos
Botschafter ad Honorem
Agioi Apostoloi 45, 25100, Aigio, Griechenland


Donnerstag, 2. Mai 2019

Kundgebung „Ja zur Charta der Vereinten Nationen und zum Grundgesetz – Nein zum Euro-Nationialismus, zum EU-Imperialismus und zur Privatisierung des Hoheitlichen“


Pressemitteilung vom 01.05.2019 mit der Bitte um Veröffentlichung

Kundgebung „Ja zur Charta der Vereinten Nationen und zum Grundgesetz – Nein zum Euro-Nationialismus, zum EU-Imperialismus und zur Privatisierung des Hoheitlichen“

Donnerstag, 09.05.2019, von 15 bis 19 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz in Wuppertal

In der Vergangenheit ist in vielen Staaten gerade das Nationalgefühl immer wieder missbraucht worden für die Unterdrückung von Menschen aus anderen Nationen und für die imperalistische Eroberung von Gebieten und Unterwerfung von anderen Ländern und deren Einwohnern.
Es ist uns eine Selbstverständlichkeit, wachsam zu bleiben, damit das nie wieder geschieht.

Aber ideologische Aufrufe und Bestrebungen, die Nationalstaaten und die EU durch einen Staat „Europäische Republik“ zu ersetzen oder die EU zu einer solchen Republik zu machen, würden vielem von dem, was unter Missbrauch des Nationalgefühls an Unrecht geschehen ist, nicht entgegenwirken, sondern auf einer neuen und mächtigeren Ebene die Tür dafür öffnen.

So erlaubt das EU-Recht Kampfeinsätze in aller Welt zur „Krisenbewältigung“ (1) und für „Werte und Interessen“ (2), verlangt von den Mitgliedsstaaten die Vergabe der Daseinsvorsorge (3) und der hoheitlichen Institutionen (4) an die Privatwirtschaft, und fordert als Antwort auf die Finanzkrise in der Eurozone noch mehr Bankenrettung (5) und zu Lasten der Bevölkerung Auflagen mit einer Strenge wie beim Internationalen Währungsfonds (6) sowie das Staateninsolvenzverfahren des ESM (7).

Dem stehen heute das Grundgesetz sowie die Charta und die Menschenrechte der Vereinten Nationen mit Vorschriften wie dem Angriffskriegsverbot (8) und dem Friedensgebot (9) sowie zahlreichen Grundrechten und Menschenrechten entgegen, deren Rangansprüche in Konkurrenz zu dem des EU-Rechts stehen.

Würde ein Staat „Europäische Republik“ geschaffen mit den bisherigen Verträgen der EU als Teil seiner Verfassung, dann wäre eine solche EU-Verfassung das höchste Recht auf dem Territorium einer solchen Republik und wären dadurch den Vorschriften für Imperialismus, für Sozialabbau und für die Vergabe fast aller hoheitlicher Macht in private Hände keine Grenzen mehr gesetzt.

Am Europatag der EU wollen wir ein Zeichen setzen für den Erhalt der Nationalstaaten und für eine Humanisierung statt einer Staatswerdung Europas.

Zur Kundgebung angemeldet sind weiße Rosen, Grundgesetze und Fahnen (Bundesrepublik Deutschland, UNO, EU). Andere Fahnen nur mit vorheriger Zustimmung der Anmelderin, da sie laut Versammlungsrecht nachgemeldet werden müssen.

Die weißen Rosen stehen symbolisch für die Zivilcourage der Geschwister Scholl, die sich schützend vor die Weimarer Reichsverfassung gestellt haben.

Stellen wir uns genauso entschlossen, friedlich und rechtsstaatlich gegen die Schaffung eines Staates EU oder einer Europäischen Republik und darum vor das Grundgesetz und die Uno-Charta !
Anmelderin der Kundgebung V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283Wuppertal


Fußnoten:

  1. Art. 43 Abs. 1 EUV
  2. Art. 42 Abs. 5 EUV
  3. Art. 14 AEUV
  4. Art. 2 von Protokoll 26
  5. Art. 136 Abs. 3 AEUV, Nr. 2+4 der Erwägungsgründe zur Schaffung von Art. 136 Abs. 3 AEUV, Schlussfolgerungen des EU-Gipfels vom 24./25.03.2011
  6. Art. 136 Abs. 3 AEUV, Ecofin-Resolution SN 2564/1/10 vom 09.05.2010
  7. Art. 12 Abs. 3 ESM-Vertrag, §§4a bis 4k BSchuwG
  8. Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta, Art. 26 GG
  9. Art. 1 Abs. 2 GG