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Dienstag, 5. Oktober 2010

Gewalt in Stuttgart als Testfall Hungernde, Kranke, Rentner und Beamte ? Carl Schmitt als Vater dieser Gewalt?

UNSER POLITIKBLOG | 5.Oktober 2010

Sarah Luzia Hassel-Reusing

1. Das Übermaß von Stuttgart

Dass die Polizei Menschen, die in friedlichem zivilem Ungehorsam eine Baustelle blockieren, weg- tragen darf, ist ok – mit so wenig Gewalteinsatz wie möglich. Wer polizeiliche Einsatzfahrzeuge besetzt, muss umso mehr damit rechnen, weggetragen zu werden, und darüber hinaus mit weiteren rechtsstaatlichen Folgen. Ebenso selbstverständlich ist es, dass einem Polizisten das Recht auf Notwehr zusteht. Wer Polizisten mit gefährlichen Gegenständen bewirft, gegen den kann der Einsatz von Knüppel und Pfefferspray durchaus erforderlich sein – und ein Strafverfahren oben-drein.

Zum 30.09.2010 sagen jedoch alle uns bekannt gewordenen Stimmen von Demonstranten, es habe keinen einzigen Gewaltakt von ihrer Seite gegeben. Auf den uns bekannten Videos sind zwar wütende Demonstranten zu sehen, aber keine physischen Angriffe auf Polizisten. Selbst wenn ein Polizist eine Bewegung irrtümlich als einen Angriff werten würde, wäre ein Einsatz von Knüppel oder Spray allein gegen den vermeintlichen Angreifer nachvollziehbar.

Am 30.09.2010 wurden jedoch 400 Demonstranten verletzt, darunter auch Kinder. Das kann mit einzelnen Missverständnissen nicht erklärt werden. Auch nicht, dass darunter viele Augenverletzungen sind, und noch weniger, dass Wasserwerfer in Kopfhöhe, statt, wie es üblicher wäre, auf die Beine, gezielt haben. Wir sind auch schon auf Demonstrationen gewesen und haben selbst noch nie einen so unverhältnismäßigen Gewalteinsatz seitens der Polizei erlebt, sondern eher ein professio- nelles und gezieltes Herausgreifen von Krawallmachern.

Ebenso unverhältnismäßig ist die Gewalt im Verhältnis zu dem, worum es bei Stuttgart 21 geht, nämlich um die Verschwendung eines einstelligen Milliardenbetrags.

2. Gewalt vom 30.09.2010 als gezielter Schritt
zum Ausnahmezustand ?

Wir von Unser Politikblog glauben daher, dass es bei der Gewalt in Stuttgart eher darum geht, Vorwände für einen Ausnahmezustand zu finden, und dass der Versuch von oben unternommen wird, die Polizei dafür zu instrumentalisieren.

Gerade bei der CDU, die auch in Baden-Württemberg den Innenminister stellt, wird seit Jahren auf verschiedenen Wegen eine Militarisierung der Innenpolitik vorangetrieben.

3. Von Bin Laden bis Carl Schmitt zum Angriff auf die Westfälische Friedensordnung

Am Anfang stand vielleicht noch die Sorge, mit den üblichen Mitteln der inneren Sicherheit gegen Terrorakte wie die vom 11.09.2001 nicht hinreichend gewappnet zu sein. Was Unsinn ist, denn hätte man alle Indizien ausgewertet, wären die Komplizen der Attentäter des 11. September, zumindest die im Westen wohnenden, längst im Gefängnis, ganz ohne Afgahnistaneinsatz. Aber man hat sich ja noch nicht einmal die Mühe gemacht, genug Indizien gegen Bin Laden zusammenzutragen, um einen ordnungsgemäßen US-Haftbefehl gegen ihn zu bewirken. Seltsam, dass den CDU-Innenpoli- tikern das nicht aufgefallen ist oder nicht auffallen wollte.

Der ehemalige Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat sich jedoch, gerade auch aus Anlass des 11. September, zur Terrorprävention von Schülern bzw. Anhängern Carl Schmitts beraten lassen.

Darunter ist z. B. Prof. Dr. Otto Depenheuer, der die Auffassung vertritt, das Grundgesetz sei für den terroristischen Ernstfall nicht gerüstet. Und die Ausnahmelage sei so permanent wie die terro-ristische Bedrohung.Das Ausnahmerecht oder Feindrecht trete an die Stelle der Verfassung („Der globale Polizeistaat“, S. 33, Dr. Thomas Darnstädt, DVA-Verlag).

Ein anderer Carl Schmitt – Verehrer, der heute in der deutschen Innenpolitik Gehör findet, ist Prof. Dr. Isensee, der ein ungeschriebenes Notrecht postuliert, durch welches der Staat die Mittel habe, sich gegen terroristische Angriffe zu behaupten. In der Stunde der Not lasse der Staat „in seinem Inneren keinerlei staatsfeindliche, staatshemmende oder staatsspaltende Kräfte aufkommen.“ Der Staat denke „nicht daran, die neuen Machtmittel seinen eigenen Feinden zu überliefern und seine Macht unter irgendwelchen Stichworten, Liberalismus, Rechtsstaat oder wie man es nennen will, untergraben zu lassen. Ein solcher Staat kann Freund und Feind unterscheiden.“
(„Der globale Polizeistaat“, S. 33+34, Dr. Thomas Darnstädt, DVA-Verlag).

Besonders entlarvend ist das Wort „staatshemmend“, denn jede Opposition, noch dazu, wenn sie gut sichtbar ist, hemmt die Macht einer Regierung. Aus einer solchen Sichtweise und mit einem solch unklaren Begriff könnte man jede Opposition als möglichen Feind betrachten – unvereinbar mit Rechtsstaatlichkeit und Demokatie und passend allein zur Diktatur.

Nach der Westfälischen Friedensordnung, die nach dem 30-jährigen Krieg geschaffen wurde, auch auf Grund der schlechten Erfahrungen mit den Übergriffen auf die Zivilbevölkerung, müssen Krieg und Frieden streng getrennt sein und ebenso innere und äußere Sicherheit. Deshalb können im Rahmen der Westfälischen Friedensordnung nur Staaten oder mit staatlichen Streitkräften ver- gleichbar bewaffnete Rebellengrupen Feinde sein. Alle anderen Gewalttäter sind Verbrecher, keine Feinde; sie sind vor Gericht zu stellen, nicht militärisch zu bekämpfen.
Die Anschläge vom 11. 09.2001 waren ein Akt der organisierten Kriminalität, kein Angriff eines Staates. Und doch wurden sie zum Anlass genommen, den Schülern und Fans von Carl Schmitt eine Gelegenheit zu geben, ihre Thesen zur Verwischung der Westfälischen Friedensordnung umgesetzt zu bekommen.
Die Verwischung der klaren Grenzen der Westfälischen Friedensordnung ist zugleich auch ein Angriff auf den Rechtsstaat, weil eines der wesentlichsten Merkmale des Rechtsstaats die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ist.

Der wohl bekannteste Satz von Carl Schmitt ist, dass Souverän sei, wer den Ausnahmezustand beherrsche („Der globale Polizeistaat“, S. 33+34, Dr. Thomas Darnstädt, DVA-Verlag). Das steht im Gegensatz zum Grundgesetz, nach dessen Art. 20 Abs. 1 alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, also das Volk der Souverän ist, egal, ob Ausnahmezustand ist, und wer diesen beherrschen mag. Carl Schmitt hat sogar aktiv beim Aufbau des nationalsozialistischen Staatssystems, soweit es die Innenpolitik betrifft, mitgewirkt.
Das müsste doch jeden einigermaßen bewussten Demokraten stutzig machen, wenn er noch Demokrat ist, von welchem Wert Carl Schmitts Lehre überhaupt sein kann zum Schutz einer Demokratie vor dem Terrorismus. Durch solche Beratung, mögen sich die heutigen Carl Schmitt – Fans auch noch so überzeugend von den Nazi-Verbrechen abgrenzen, wird verständlich, wie weit in Deutschland schon wieder in Richtung Polizeistaat gegangen wurde. Jeder Verein, der sich zu solchen Äußerungen bekennen würde, wie die hier zitierten der beiden genannten Professoren, würde alsbald vom Bundesverfassungsschutz wegen Gefährdung des Willkürverbots als eines der Merkmale der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (Art. 18 GG, Leitzsatz 2 von BverfGE 2,1, §4 Abs. 2 BverfSchG) beobachtet und bei Vorliegen von genug Material verboten.

Es ist dringend eine Untersuchung erforderlich, ob und inwieweit die Verwischung der Westfälischen Friedensordnung, also die Verwischung von Krieg und Frieden bzw. von innerer und äußerer Sicherheit, bereits Eingang in die Aus- und Fortbildung der Polizei in Deutschland gefunden hat, und ob und inwieweit die Polizisten mit einer übertriebenen Darstellung der Bedrohungslage in Situationen gebracht werden, die interessierten Kreisen als Schritte zur Ausrufung des Ausnahmezustands geeignet erscheinen können.

4. internationales Polizeitraining zur Aufstandsbekämpfung

Wie Radio Utopie am 13.06.2010 berichtet hat, gab es am 12.06.2010 an zwei Orten in Deutschland ein internationales Polizeitraining auch zur Aufstandsbekämpfung – makabererweise ausgerechnet am gleichen Tag, an dem in Berlin und Stuttgart zusammen 45.000 Menschen gegen die Abwälzung
der Kosten der Kosten auf die Finanzkrise auf die Gesamtbevölkerung protestiert haben.

5. Polizei zu verfassungstreu für den Ausnahmezustand

Mit den deutschen Polizisten von heute scheint ein Polizeistaat aber trotzdem nur schwer zu machen zu sein, da die meisten von ihnen auch am Grundgesetz ausgebildet worden sind, und weil sie in erheblichem Umfang Deeskalationsstrategien gelernt haben.

Auch darum gibt es bei der NATO die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ), wo Bundeswehr-reservisten einen Teil der Polizeiaufgaben mit übernehmen sollen, und zu deren Aufgaben ausdrück-lich neben konstruktiven Dingen wie der Katastrophenhilfe auch die Aufstandsbekämpfung gehört.
Die NATO rechnet also in ihren Mitgliedsstaaten mit Aufständen. Was haben unsere Regierungen mit uns vor, dass man Reservisten der NATO-Staaten gegen uns Bürger ausrücken lassen will? Es muss sich um etwas größeres als Stuttgart 21 handeln.

Der Lissabonvertrag hat ins EU-Primärrecht die sog. Solidaritätsklausel (Art. 222 AEUV) einge-baut, wonach bei undefinierten „vom Menschen verursachten Katastrophen“ sowie bei Terror- anschlägen direkt die Armeen der EU-Mitgliedsstaaten einrücken dürfen. Das ist geradezu eine Einladung an alle am Ausnahmezustand interessierten Personen, mit Anschlägen den Einmarsch von Truppen der EU-Mitgliedsstaaten zu provozieren. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass unter dem Begriff „vom Menschen verursachte Katastrophen“ auch besonders unliebsame Demonstratio-nen, und seien sie auch noch so friedlich, subsumiert werden könnten.

Die EU hat eine eigene internationale Polizeitruppe, die EU-Gendarmerie, aufgestellt, die auch u. a. für die Aufstandsbekämpfung gedacht und ausgebildet ist, und welche noch im letzten Jahr in Norditalien die Aufstandbekämpfung trainiert hat.

Eine weitere Gefahr droht der Polizei von Teilen der Wirtschaft, für die der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), wenngleich eher aus Geschäftsinteressen, die Vergabe zahlreicher Polizeiaufgaben (z. B. Knöllchen schreiben, Personen schützen, Streife fahren, Kontrolle öffentlicher Verkehrsmittel, Überwachung von Umwelt- und Nichtraucherzonen und selbst die Abschiebehaftbetreuung) an Privatfirmen gefordert hat – obwohl das alle 7 Merkmale der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (§4 Abs. 2 BverfSchG) gefährdet.

6. Ausnahmezustand zum Durchknüppeln des Ausverkaufs des Staates ?

Die naheliegendsten Anlässe für die Einsätze für ZMZ, Solidaritätsklausel und EU-Gendarmerie dürften die zu erwartenden Proteste der Bevölkerung gegen die in ihrem Ausmaß grundrechts- und verfassungsfeind-lichen Angriffe auf das Sozialsystem und den öffentlichen Dienst sein, welche über Auflagen von EU-Kommission und / oder IWF im Rahmen des europäischen Finanzstabilisie-rungsmechanismus, des Euro-Stabilisierungsmechanismus, des Staateninsolvenzverfahrens, der Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, der europäischen Schuldenbremse und der europäischen Wirtschaftsregierung auf uns einprasseln sollen bis hin zu europäischen Eingriffen in die Tarifautonomie.

Schon auf Grund unverbindlicher Stellungnahmen des IWF im Rahmen der Artikel-IV-Konsulta- tionen hat Deutschland 2006 Kürzungen bei mangelnden Nachweisen von Bewerbungen von Hartz IV – Empfängern in 30% Schritten bis auf 0,- € (obwohl der IWF offiziell „nur“ einen Kürzungs-schritt von 30% verlangt hat) gesetzlich verankert und am 07.06.2010 weitere Kürzungen für Hartz-IV-Empfänger angekündigt, obwohl der IWF am gleichen Tag offiziell lediglich empfohlen hat, Anreize, nicht arbeiten zu gehen, in allen Staaten der Eurozone zu verringern.
Da kann man sich vorstellen, wie drastisch es in Deutschland erst werden kann, wenn die gleichen Parteien noch an der Macht sind, und Deutschland durch die Finanzkrise in die Lage gerät, von IWF-Krediten mit verbindlichen IWF-Auflagen abhängig zu werden.
Gäbe es die Tafeln in Deutschland nicht, hätten wir bereits durch die in 2006 erfolgte Verschärfung von Hartz IV zahlreiche Hungertote in Deutschland gehabt. Im Niger hatte der IWF 2005 sogar Nahrungsmittelnothilfen der Vereinten Nationen und der gemeinnützigen Hilfswerke zu unterbin-den versucht wegen befürchteter Wettbewerbsverzerrungen.

Die nächsten sozialen Massendemos dürften von Krankenversicherten kommen, wenn die Leute erst einmal merken, dass die derzeitig geplante Kopfpauschale mit relativ geringen Steuer-zuschüssen der Empfehlung im Concluding Statement des IWF zur Artikel IV – Konsultation bzgl. Deutschland folgt.

Und nicht zu vergessen die Behördenprivatisierung, eigentlich eher ein Steckenpferd von der EU-Kommission (vgl. Art. 2 von Protokolll 26 zum Lissabon-Vertrag) und einer bestimmten Richtung deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler, die unter dem Stichwort „Gewährleistungsstaat“ oder auch unter PPP möglichst viele hoheitliche Aufgaben an privat vergeben will.
Das wird zu Massendemos von Beamten führen. Lange können deren Gewerkschaften nicht mehr still gehalten werden, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit bewahren wollen.

Es gibt auch eine Verbindung zwischen physischer Gewalt von oben und IWF-Auflagen. Ins seinem ultra-vires, weil nicht auf der IWF-Satzung gegründeten, Concluding Statement vom 07.06.2010 hat der IWF für die EU-Finanzmarktüberwachungsbehörde European Systemic Risk Board gefordert, dass diese eigenständig „emergencies“ ausrufen und Massnahmen zur „Krisenbewältigung“ vor- schlagen können sollte. Das Wort „Krisenbewältigung“ findet man in Art. 43 EUV als Grundlage für Militäreinsätze.
Auch in Thailand, Rumänien und Griechenland hat der IWF seine Auflagen bereits per politischen Notstand durchsetzen lassen. Damit spricht ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür, dass er die ESRB zweckentfremdet haben will für den politischen Notstand.

Wenige Tage später hat EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso den europäische Gewerk-schaftsfunktionär, darunter John Monks von ETUC, mit der Aussage schockiert, wenn der Euro-Stabilisierungsmechanismus nicht zustande komme, könnte das Geld in Ländern wie Spanien, Griechenland oder Portugal so knapp werden, dass solch ein Chaos entstehen könnte, dass man zur Militärdiktatur übergehen müsste.

Und jetzt vor kurzem haben IWF und EU, unter Ausleihung des Ansehens der ILO die Befürchtung geäußerte, die hohe Arbeitslosigkeit könnte zu Aufständen führen.

Man scheint sich beim IWF bewusst zu sein, dass man nicht alle Wünsche zur Staatsauflösung und zur Konzernherrschaft durchbekommt, wenn man keinen Vorwand findet, gegen die Bevölkerung der betroffenen Länder mit Gewalt vorzugehen.

Stuttgart 21 ist das Versuchslabor für das, was vermutlich demnächst gegen die hungernden Lang- zeitarbeitslosen, gegen die von der Krankenversicherung nicht mehr Berücksichtigten, gegen die Rentner und gegen die Beamten, die sich gegen ihre Entlassung oder die Privatisierung ihrer Behörden wehren, bei Bedarf einsetzbar sein werden soll.


Artikel zur Aufrüstung der Innenpolitik

zur Zivil-Militärischen Zusammenarbeit Zeischrift Hintergrund
http://www.hintergrund.de/20091026520/politik/inland/eine-fast-geheime-armee.html

Radio-Utopie-Bericht zum internationalen Polizeigroßmanöver vom 12.06.2010 zur Aufstands-
bekämpfung
http://www.radio-utopie.de/2010/06/13/europaisches-grossmanover-european-union-police-forces-training-zur-aufstandsbekampfung-polizei-als-sandsacke-vom-staat-missbraucht/


zur Militarisierung der Innenpolitik siehe auch die folgenden Artikel auf diesem Blog:

Kanonen und Spatzen vor dem Bundesverfassungsgericht – oder wofür die Bundeswehr im Inneren?
http://unser-politikblog.blogspot.com/2010/08/kanonen-und-spatzen-vor-dem.html

CDU und CSU gefährden Grundgesetz und Friedensgebot im Namen der Sicherheit
http://unser-politikblog.blogspot.com/2010/01/cdu-und-csu-gefahrden-grundgesetz-und.html

Interview von Unser Politikblog mit Dr. Burkhard Hirsch
http://unser-politikblog.blogspot.com/2010/08/unser-politikblog-im-interview-mit.html


zur Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

Sammlung von Fundstellen zur Privatisierung besonders sensibler staatlicher Aufgaben
http://unser-politikblog.blogspot.com/2010/04/privatisierung-sensibler-hoheitlicher.html

DIHK-Forderung von 2008
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/polizei-privatisieren/1180694.html

Indymedia-Artikel „Die private Stadtpolizei“ vom 21.05.2010
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/polizei-privatisieren/1180694.html


zu IWF und Notstand

IWF und ESRB
http://www.imf.org/external/np/ms/2010/060710a.htm

Barroso Überlegungen zur Diktatur
http://www.dailymail.co.uk/news/worldnews/article-1286480/EU-chief-warns-democracy-disappear-Greece-Spain-Portugal.html

IWF, EU und ILO warnen vor Aufständen
http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=9557&Itemid=1

Gesetzgebungsnotstand in Griechenland für den IWF
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/griechenland820.html

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