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Dienstag, 12. Oktober 2010

Kein Abbau – kein Abschieben in die Sozialhilfe – keine Leistungskürzungen

UNSER POLITIKBLOG | 12.Oktober 2010

Vernehmlassung zum 2. Massnahmepaket der 6. IV-Revision

Die CSP Schweiz stellt mit Bedauern und Verärgerung fest, dass der Bundesrat
eine Vorlage zu Vernehmlassung unterbreitet, welche nur ein Ziel hat: massive
Leistungskürzungen. Diese völlig einseitige Abbauvorlage lehnt die CSP
Schweiz entschieden ab.
Die CSP Schweiz hält den grössten Teil der unterbreiteten Vorschläge für sozial unverträglich.
Sie sind deshalb für uns nicht akzeptierbar. Die ohnehin bescheidenen Renten der IV
sollen in einem Ausmass gekürzt werden, welches den verfassungsmässigen Auftrag der IV,
bei Invalidität angemessen die Existenz zu sichern, verunmöglicht. Das daraus resultierende
„Verschieben“ der IV-Bezügerinnen und Bezüger in die Sozialhilfe bekämpfen wir vehement.
Die CSP Schweiz weist die vorliegende Vorlage zur IV-Revision zurück und verlangt
vom Bundesrat eine neue Vorlage, welche die Sanierung der IV nicht auf dem Rücken
der IV-Bezügerinnen und –Bezüger abwickelt.
Die CSP Schweiz sieht ein, dass der Schuldenabbau als zeitlich befristete Aufgabe geregelt
werden muss. Die darf jedoch nicht über definitive Leistungskürzungen mit Wirkung auf unbestimmte
Zeit geschehen. Es ist in keiner Weise zu rechtfertigen, dass IV-Bezügerinnen
und –Bezüger als künftige Leistungsbezügerinnen und -bezüger einseitig dafür büssen sollen,
dass die Verantwortlichen in den früheren Jahren ihre Hausaufgaben nicht gelöst und
den Schuldenberg über Jahre haben anwachsen lassen. Der Schuldenabbau muss deshalb
über zusätzliche (befristete) Einnahmen erfolgen.
Die massiven Kürzungen der IV-Renten im Gesamtumfang von 600 Mio. Franken (jährlich
400 Mio. bei den Invalidenrenten, 200 Mio. bei den Kinderrenten) sowie zusätzliche partielle
Kürzungen bei den Renten der beruflichen Vorsorge führen unweigerlich zu einer erheblichen
Mehrbelastung bei den Ergänzungsleistungen (und damit von Bund und Kantonen).
Insbesondere bei den Bezügerinnen und Bezügern mit Kindern wird die Zahl der auf Ergänzungsleistungen
angewiesenen Personen deutlich zunehmen. Dass bald 50% der IVRentner
auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, zeigt mit aller Deutlichkeit, dass die IV
ihren verfassungsmässigen Auftrag der Existenzsicherung von Menschen mit einer Behinderung
nicht mehr wahrzunehmen vermag.
Sollten Bundesrat und Parlament auf einer derartig einseitigen massiven Abbauvorlage beharren,
so würde die CSP Schweiz das von den Behindertenorganisationen ankündigte Referendum
unterstützen.

CSP Schweiz – Christlich-soziale Partei
der Schweiz www.csp-pcs.ch

Präsident: Marius Achermann Tel. 079 692 53 58, e-mail: Achermann_Avry@sunrise.ch
Nationalrätin: M.-Th. Weber-Gobet Tel. 079 508 72 94 e-mail: webe.gobet@parl.ch
Sekretariat: Marlies Schafer-Jungo Tel. 026 496 30 74, e-mail: info@csp-pcs.ch

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