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Montag, 25. Oktober 2010

Kinder haben das Recht auf Erziehung durch ihre Eltern ? Eltern haben das Recht auf Anerkennung

25.10.2010|UNSER POLITIKBLOG

Zum 27. Jahrestag der Charta der Familienrechte, die am 22. Oktober
1983 veröffentlicht worden ist, äußert sich die KED in Bayern besorgt
über die zunehmende Respektlosigkeit gegenüber der vom Grundgesetz
garantierten elterlichen Erziehungsfreiheit.

München ? Ob eine Kindergartenpflicht oder sogar eine Krippenpflicht
für Babys ab einem Jahr gefordert wird: Forderungen dieser Art
verkennen die vom Grundgesetz garantierte elterliche
Erziehungsfreiheit. Von ihr Gebrauch zu machen, ist sowohl vorrangige
Pflicht der Eltern als auch ihr natürliches Recht. Nichts sonst ist
mit einer solchen persönlichen Rechtspflicht verknüpft wie die
Tatsache der Elternschaft.

KED-Landesvorsitzende Gisela Häfele: ?Wir sehen mit wachsender Sorge,
dass der Respekt gegenüber den Leistungen der Eltern in unserer
Gesellschaft abnimmt. Gerade Politiker machen da leider keine
Ausnahme. Unsere Eliten sollten sich an den Kindern und Jugendlichen
ein Beispiel nehmen. Denn Studien zeigen regelmäßig und mit steigender
Tendenz, dass sie ihre Eltern sehr schätzen.?

Die KED erinnert in diesem Zusammenhang an die vor 27 Jahren vom
Heiligen Stuhl veröffentlichen Charta der Familienrechte, in der es
heißt: ?Weil sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben, besitzen die
Eltern das ursprüngliche, erste und unveräußerliche Recht, sie zu
erziehen; darum müssen sie als die ersten und vorrangigen Erzieher
ihrer Kinder anerkannt werden.? (Charta der Familienrechte, Artikel 5)

Häfele: ?Wer statt dessen den Staat an die Stelle der Eltern setzen
will, rüttelt an einem wesentlichen Eckpfeiler unserer Demokratie.
Elterliche Erziehungsfreiheit muss genauso geachtet werden wie die
anderen grundlegenden Freiheitsrechte wie beispielsweise die
Pressefreiheit oder die Meinungsfreiheit."

Link zur Charta der Familienrechte:
http://www.erzbistum-muenchen.de/media/pfarreien/media4447020.PDF

Diese Pressemitteilung ist als PDF-Version im Internet zu finden:
www.erzbistum-muenchen.de/ked

v.i.S.d.P.: Dipl.-Theol. Bernhard Huber, Geschäftsführer

Bernhard Huber, Dipl.-Theol.
...................................................
Geschäftsführer Familienbund/KED
Fachreferent für Familienpolitik
Rochusstraße 5, 80333 München
Tel. 0 89/21 37-22 26, Fax 0 89/21 37-22 25

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