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Freitag, 6. Mai 2011

Kein Beschwerderecht zum UN-Sozialpakt für Deutsche

05. Mai 2011 |Ute Hausmann FIAN Deutschland e.V auf Unser Politikblog

Genf/Köln, 6.5.2011. Die Bundesregierung will die Ratifizierung des Beschwerdeverfahrens zum UN-Sozialpakt weiter vertagen. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor dem UN-Sozialausschuss hervor, die heute in Genf abgegeben wurde. FIAN fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, die Blockaden innerhalb der Bundesregierung zu lösen und die Ratifizierung umgehend zu beschließen. Die Bundesregierung prüft seit zwei Jahren die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt, das Menschen in Deutschland die Möglichkeit geben würde, sich bei Verletzung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte an den UN-Sozialausschuss zu wenden.
„Mit dieser Aussage hat sich die Bundesregierung gründlich blamiert. Sie versucht verzweifelt sich abzusichern, dass keine Fälle vor den UN-Sozialausschuss gelangen. Damit zeigt sie kein Selbstbewusstsein und vermittelt den Eindruck, dass sie in ihrer eigenen Politik menschenrechtliche Schwächen erkennt.“, sagt Ute Hausmann, Geschäftsführerin von FIAN Deutschland.
Hintergrund:
Deutschland hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) im Jahr 1973 ratifiziert und muss im Abstand von fünf Jahren einen Bericht zur Umsetzung an den UN-Sozialausschuss abgeben. Zum 60-jährigen Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 2008 verabschiedete die UN-Generalversammlung ein Zusatzprotokoll, das die Möglichkeit einer Individualbeschwerde eröffnet. Damit das Zusatzprotokoll in Kraft tritt, müssen zehn Staaten ratifizieren. Soll es in Deutschland Anwendung finden, muss es durch Deutschland ratifiziert werden.

Kontakt :Mobil: 0173-6074973

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