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Sonntag, 4. Dezember 2011

Der ESM und die Gipfel der Intransparenz (Reihe Macht und Menschenrechte) -Berichterstattung über die mündliche Verhandlung am 30.11.2011 zur Organklage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 die Grünen (in Prozeßstandschaft für den Bundestag)

4.Dezember 2011 | Unser Politikblog
Am 30.11.2011 wurde die Organklage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / die Grünen (in Prozeßstandschaft für den Bundestag) gegen die Bundesregierung verhandelt. Es ging den Grünen darum, so umfassend und frühzeitig in Angelegenheiten der EU informiert zu werden, wie dies Art. 23 Abs. 2 GG und das dazu gehörende Gesetz EUZBBG verlangen. Die Kläger sehen sich insbesondere bzgl. des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM (des dauerhaften Rieseneurorettungsschirms) und bzgl. des Euro-Plus-Paktes nicht hinreichend informiert. Den ESM-Vertragsentwurf haben sie durch das österreichische Parlament erhalten. Es deutete sich ein Zugehen der Bundesregierung auf die Kläger in der Form an, dass die Bundesregierung den Bundestag künftig sofort über alle Beschlüsse informieren will. Die Abgeordneten hingegen wollen bereits über die Verhandlungspositionen informiert werden, sobald die Beschlüsse innerhalb der Bundesregierung dazu gefasst sind. In der Verhandlung wurde vom Gericht auch Art. 136 Abs. 3 AEUV mehrfach

angesprochen („kleine Vertragsänderung“) und angeregt, die Abgeordneten umfassender über die Bedeutung dieser geplanten Vertragsänderung und über das Gesamtkonzept zu informieren. Es wurden die Fragen in den Raum gestellt, wie weit überhaupt Art. 136 Abs. 3 AEUV erst als primärrechtliche Grundlage für das intergouvernementale Handeln in Zusammenhang mit dem Euro gedacht sei, und ob nicht bereits diese Vorschrift zeige, dass auch intergouvernementale Regelungen in Zusammenhang mit dem Euro eine Angelegenheit der EU seien. Im Rahmen der Verhandlung bestätigte der Anwalt der Bundesregierung, was viele inzwischen angesichts der offiziellen Stellungnahmen zu den Eurogipfeln vom 24./25.03.2011 und vom 21.07.2011 inzwischen anhand der Definition des Begriffs „Finanzstabilität“ erkannt haben, dass der Euro-Rettungsschirm nicht Griechenland helfen soll, sondern dem Finanzsektor, weil das wichtig für die Realwirtschaft und damit im Interesse Deutschlands sei.
Unser Politikblog gibt nicht nur einen umfassenden Überblick über die Verhandlung, sondern erläutert auch, was der ESM ist, und wie man die eigentlich unverbindlichen Versprechungen im Rahmen des Euro-Plus-Paktes (incl. Flexicurity) über Six Pack und ESM erzwingen will. Außerdem zeigen wir auf, wie viele weitere Dunkelkammern rund um den Euro, welche dazu angetan sind, Parlamente und Völker über entscheidende Hintergründe und Pläne zur Umwälzung der Staaten Europas im unklaren zu lassen.








Bei der EU-Kommission findet sich zum Datum 11.07.2011 die hier verlinkte Fassung des ESM-Vertrags, die mit der auf dem Gipfel am 20.05.2011 nicht mehr ganz identisch ist. Die Seite der Kommission lässt nicht zweifelsfrei erkennen, ob dort die erste geänderte Fassung aus Juni 2011, mit welcher in die abschließende Verhandlung am 11.07.2011 gegangen wurde, oder die am 11.07. 2011 beschlossene Fassung steht. Die Seite der Kommission gibt als letztes Datum ihrer Änderung den 27.07.2011 an. Wir hatten den ESM-Vertragsentwurf Anfang September 2011, bis auf die am 20.05.2011 debattierte Fassung und dank Herrn Peter Bleser und den Nachdenkseiten weithin sicht- bare Fassung noch nicht gefunden. Am 01.12.2011 war der Link auf die Seite der Kommission zu den Suchworten „ESM“ und „Treaty“ an zweiter Stelle zu finden.
Link:
Treaty establishing the European Stability Mechanism (ESM)

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