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Mittwoch, 18. Februar 2015

Die Abhängigkeit von der ukrainischen Rüstungsindustrie sowie EU-Austrittsvolksbegehren in Österreich

Die Abhängigkeit von der ukrainischen Rüstungsindustrie sowie EU-Austrittsvolksbegehren in Österreich


Sendung „Macht und Menschenrechte auf Jungle Drum Radio zu am 19.02.2015 ab 19.00 Uhr

18.02.2015 | Unser Politikblog

Ein wesentlicher Faktor im Ukraine-Konflikt ist die Abhängigkeit sowohl der Ukraine, als auch Russland von der ukrainischen Rüstungsindustrie, welche sich zu einem erheblichen Anteil im Donbass befindet. Also in den von Separatisten gehaltenen Gebieten. Hierüber sprechen wir mit
Alexander Benesch (Recentr). Außerdem geht es um mögliche Lösungen des Konfliktes und um die Rolle von bei Bilderberg vertretenen Konzernen für die russische Rüstung zumindest in der Vergangenheit.

Recentr-Artikel zur Abhängigkeit Russland von der ukrainischen Rüstungsindustrie

optimistischere Einschätzung der Stimme Russlands

Handelszeitung zur Abhängigkeit Russlands von der ukrainischen Rüstungsindustrie


Vom 24.06. - 01.07.2015 ist die Eintragungsfrist für das EU-Austrittsvolksbegehren in Österreich. Wir sprechen mit Inge Rauscher, Obfrau der Initiative Heimat und Umwelt, die Bevollmächtigte des Volksbegehrens ist. Es geht um die Rückholung demokratischer Entscheidungsbefugnisse nach Österreich, um den Ausstieg aus der Haftung (ESM) der österreichischen Steuerzahler für die Gläubiger anderer Staaten der Eurozone. Durch einen EU-Austritt soll auch die faktische Wiederherstellung der in Österreichs Verfassung verankerten immerwährenden Neutralität erreicht werden, während Art. 42 + 43 EUV zu militärischen Einsätzen der EU in Drittländern ermächtigen. Umweltpolitisch geht es vor allem um den Schutz der Landwirtschaft vor der Gentechnik, um den Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag und um eine Entlastung beim Transitverkehr.
Auch vor den internationalen „Handelsabkommen“ CETA (mit Kanada), TTIP (mit den USA) und TISA (mit 22 Drittländern), welche die EU derzeit abschließen will, würde ein EU-Austritt schützen.

Volksbegehrenskampagne

Blog der Initiative Heimat und Umwelt










Freitag, 13. Februar 2015

Das Ende der Verschuldung - neues Geld zur Überwindung der humanitären Krisen

Unser Politikblog | 13.02.2015


Wir stehen an einem Wendepunkt. Mit einer Kombination aus Schuldenreduzierung am Maßstab der Menschenrechte und entscheidenden Änderungen am giralen Geldsystem lassen sich die Staatsschuldenkrisen und die humanitären Krisen fast vollständig überwinden. Die Logik der Knappheit ist am Ende und der Ausverkauf der Staaten lassen sich überwinden. In Zeiten, wo transnationale Konzerne reicher sind als Staaten, ist es nicht mehr zeitgemäß, Staaten über private Banken zu finanzieren.
Am 09.12.2014 haben der österreichische Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Franz Hörmann und die deutschen Menschenrechtsaktivisten und Blogger Sarah Luzia Hassel-Reusing und Volker Reusing sich in einem gemeinsamen Papier mit zwei Stellungnahmen an die Uno gewandt. Siehe dazu auch den u. g. Welt-Artikel. Prof. Dr. Hörmann hat gezeigt, dass die heutige Geldschöpfung bei der Kreditvergabe der Banken aus dem Nichts erfolgt über die Buchung „Forderung“ an „Verbindlichkeit“. Die so entstandenen Verbindlichkeiten der Banken sind das heutige Giralgeld. Die Zinsen jedoch werden an Ertrag gebucht, sodass sie im heutigen Geldsystem durch Leistungen der Realwirtschaft erbracht werden müssen. Das gesamte Giralgeld reicht immer nur für die Rückzahlung des Nennwerts der geschöpften Darlehen ohne Zinsen. Aus dieser Art der Geldschöpfung als Schuldgeld folgt außerdem, weil jede Bank ein Vielfaches ihres Kapitals aus dem Nichts schöpfen kann, dass bereits im heutigen Schuldgeldsystem jede Bank ersetzbar ist (siehe Stellungnahme von Prof. Dr. Hörmann sowie Abschnitt III. der Stellungnahme von Sarah Luzia Hassel-Reusing und Volker Reusing). „Too big to fail“ ist daher eine glatte Lüge. Die Menschenrechte (z. B. auf Würde, Leben, Nahrung, Gesundheit, Gleichheit, Eigentum) sind systemrelevant, nicht einzelne Banken.




Abschnitt VI. des Papiers schlägt einen Drei-Stufen-Plan vor (erstens Geldschöpfung an Kapital für Uno-Hilfsorganisationen zur Überwindung der humanitären Krisen, zweitens das gleiche Recht auch für die bankrotten Schuldnerstaaten ebenfalls begrenzt auf die humanitäre Versorgung, drittens für die Staaten, die das wünschen, der Umstieg auf das von Prof. Dr. Hörmann entwickelte Informationsgeldsystem, welches bis auf eine demokratische Zentralbank pro Staat ganz ohne die Banken auskommt). Die erste Stufe stellt das Papier sich in einer Verrechnungseinheit vor, deren Wert von einem internationalen Währungskorb abhängen würde aus den Währungen der Länder, welche sich dazu bereit erklären, dass die zur Bewältigung der humanitären Krisen benötigten Leistungserbringer (Landwirte, Ärzte, Medikamentenhersteller, etc.) ihre Bezahlung in der Verrechnungseinheit in die Währungen dieser Länder umtauschen können, in der zweiten Stufe das gleiche Recht auch für die bankrotten Schuldnerstaaten, und in der dritten Stufe das Informationsgeld als Giralgeld neben dem Bargeld.
Das Informationsgeld zirkuliert nicht, sondern wird beim Zahlenden vernichtet und beim Zahlungsempfänger neu geschöpft. Da das Informationsgeld nicht zirkuliert, sondern nur jeweils beim einzelnen Marktteilnehmer fluktuiert, ermöglicht es asymmetrische Preise, welche an die Erfüllung sozialer Menschenrechte gebunden werden. Das lässt sich je nach Wirtschaftssystem unterschiedlich gestalten. Man kann es mit grundsätzlich freien Marktpreisen einführen, also die Geldzirkulation simulieren, und mittels der asymmetrischen Preise z. B. ermäßigte Preise für arme Menschen für existentielle Güter ermöglichen und gleichzeitig dem leistenden Unternehmer den vollen Preis zukommen zu lassen, ohne dafür Steuermittel zu verwenden, oder auch zur Senkung der Lohnkosten für mehr Wettbewerbsfähigkeit ohne Lohnsenkung.
Wenn man die Bereiche für die Anwendung asymmetrischer Preise jeweils Volksabstimmungen unterwirft, kann man sicherstellen, dass dieses Instrument auf die Erfüllung der sozialen Rechte fokussiert wird, für welche Allgemeinheit ein gewisses Maß an Inflation in Kauf zu nehmen bereit ist. Dem steht gegenüber, dass beim Informationsgeld, im Gegensatz zum Schuldgeldsystem, kein neuer Zinsdruck auf die Preise hinzu kommt.
Oder man geht noch einen Schritt weiter und nutzt die asymmetrischen Preise, um die Bezahlung für menschliche Arbeitsleistung gleichheitsgerecht demokratisch festzulegen und fokussiert den Wettbewerb auf einen reinen Leistungswettbewerb. Das Informationsgeld ermöglicht es auch, Kooperation zum Wohle der Allgemeinheit zu bezahlen.
Falls man im Schuldgeldsystem bleiben will, empfiehlt das Papier außerdem die zusätzliche Deckelung der Giralgeldschöpfung auf jeweils einen gleichen Betrag pro Bank und Jahr, der die größeren Banken ganz bürokratiearm zwingen würde, sich freiwillig selbst in kleinere Banken aufzuspalten.
Die Höhe der Entschuldung im Falle eines Staatsbankrotts kann nach Darstellung von Abschnitt V. des Papiers rechtmäßig nur am Maßstab der im jeweiligen Schuldnerland geltenden Grund- und Menschenrechte erfolgen. Das zwinge zu einem fairen Kompromiss statt einer Bevorzugung der privaten Gläubiger. Wenn die Schuldnerstaaten auf diesen grund- und menschenrechtlichen Maßstab verpflichtet werden, könne die Entscheidung auch das Schuldnerland selbst treffen (Abschnitte IV.+V. des Papiers). Die Schuldenreduzierung am Maßstab der Menschenrechte ginge bereits über das hinaus, was für die Erfüllung der Milleniumsziele erforderlich sei, und sollte durch Stufe 2 des Drei-Stufen-Plans unterstützt werden. Das girale Informationsgeld schließlich würde genug Spielraum für nachhaltige Entwicklung schaffen.


Anlass der Stellungnahmen vom 09.12.2014 ist die Resolution der Uno-Vollversammlung vom 09.09.2014 zur Schaffung eines internationalen Staateninsolvenzverfahrens gewesen, laut welcher die Entwicklungsländer die Bevorzugung von „Geier-Fonds“ beim Schuldendienst verhindern und die Staatsschulden auf ein Niveau senken wollen, welches ihnen die Erreichung der Uno-Milleniumsziele und nachhaltige Entwicklung (Wirtschaftswachstum, sozialen Fortschritt und Umweltschutz) ermöglicht.
Gleichzeitig fordert die Resolution vom 09.09.2014 aber auch die Stärkung des internationalen Finanzsystems (der Banken), und dass das internationale Staateninsolvenzverfahren mehr Vorhersagbarkeit zugunsten des internationalen Finanzsystems (der Banken) bringt und dafür die „Kosten der Non-Compliance“ weiter erhöht (Erwägungsgrund. 23) und keine nachteiligen Anreize für „Non-Compliance“ gibt (Erwägungsgrund 24) und will die Mitarbeit IWF, Weltbank und privaten Gläubigern im Staateninsolvenzverfahren. Siehe dazu den Artikel von Unser Politikblog vom 27.10.2014.
Am 03./04.02.2015 hat die erste Arbeitssitzung stattgefunden für die Schaffung des Vertragstextes für das internationale Staateninsolvenzverfahren (siehe Pagina 12 - Artikel „Una jaula para los buitres“ vom 21.01.2015).
Ein Konzept für das Staateninsolvenzverfahren, welches u. a. in einer Arbeitsgruppe der UNCTAD beraten wird, stammt vom Verband „Erlassjahr“. Dabei soll pro insolventem Schuldnerland ein Vorschlag von 3 Schlichtern ausgearbeitet werden (wie bei TTIP ), die an keinerlei Menschenrechte gebunden sein sollen. Und entscheiden über den Vorschlag soll dann allein die Versammlung der privaten Gläubiger des Landes (wie beim ESM der Eurozone). Erlassjahr will aber nach eigenen Angaben die Erreichung der Milleniumsziele. Siehe dazu Interview von Unser Politikblog für Sendung „Macht und Menschenrechte“ vom 25.09.2014.