Die
Abhängigkeit von der ukrainischen Rüstungsindustrie sowie
EU-Austrittsvolksbegehren in Österreich
Sendung
„Macht und Menschenrechte auf Jungle Drum Radio zu am 19.02.2015
ab 19.00 Uhr
18.02.2015
| Unser Politikblog
Ein
wesentlicher Faktor im Ukraine-Konflikt ist die Abhängigkeit sowohl
der Ukraine, als auch Russland von der ukrainischen
Rüstungsindustrie, welche sich zu einem erheblichen Anteil im
Donbass befindet. Also in den von Separatisten gehaltenen Gebieten.
Hierüber sprechen wir mit
Alexander
Benesch (Recentr). Außerdem geht es um mögliche Lösungen des
Konfliktes und um die Rolle von bei Bilderberg vertretenen Konzernen
für die russische Rüstung zumindest in der Vergangenheit.
Recentr-Artikel
zur Abhängigkeit Russland von der ukrainischen Rüstungsindustrie
Vom
24.06. - 01.07.2015 ist die Eintragungsfrist für das
EU-Austrittsvolksbegehren in Österreich. Wir sprechen mit Inge
Rauscher, Obfrau der Initiative Heimat und Umwelt, die
Bevollmächtigte des Volksbegehrens ist. Es geht um die Rückholung
demokratischer Entscheidungsbefugnisse nach Österreich, um den
Ausstieg aus der Haftung (ESM) der österreichischen Steuerzahler für
die Gläubiger anderer Staaten der Eurozone. Durch einen EU-Austritt
soll auch die faktische Wiederherstellung der in Österreichs
Verfassung verankerten immerwährenden Neutralität erreicht werden,
während Art. 42 + 43 EUV zu militärischen Einsätzen der EU in
Drittländern ermächtigen. Umweltpolitisch geht es vor allem um den
Schutz der Landwirtschaft vor der Gentechnik, um den Ausstieg aus dem
Euratom-Vertrag und um eine Entlastung beim Transitverkehr.
Auch
vor den internationalen „Handelsabkommen“ CETA (mit Kanada), TTIP
(mit den USA) und TISA (mit 22 Drittländern), welche die EU derzeit
abschließen will, würde ein EU-Austritt schützen.
Wir
stehen an einem Wendepunkt. Mit einer Kombination aus
Schuldenreduzierung am Maßstab der Menschenrechte und entscheidenden
Änderungen am giralen Geldsystem lassen sich die
Staatsschuldenkrisen und die humanitären Krisen fast vollständig
überwinden. Die Logik der Knappheit ist am Ende und der Ausverkauf
der Staaten lassen sich überwinden. In Zeiten, wo transnationale
Konzerne reicher sind als Staaten, ist es nicht mehr zeitgemäß,
Staaten über private Banken zu finanzieren.
Am
09.12.2014 haben der österreichische Wirtschaftswissenschaftler
Prof. Dr. Franz Hörmann und die deutschen Menschenrechtsaktivisten
und Blogger Sarah Luzia Hassel-Reusing und Volker Reusing sich in
einem gemeinsamen Papier mit zwei Stellungnahmen an die Uno gewandt.
Siehe dazu auch den u. g. Welt-Artikel. Prof. Dr. Hörmann hat
gezeigt, dass die heutige Geldschöpfung bei der Kreditvergabe der
Banken aus dem Nichts erfolgt über die Buchung „Forderung“ an
„Verbindlichkeit“. Die so entstandenen Verbindlichkeiten der
Banken sind das heutige Giralgeld. Die Zinsen jedoch werden an Ertrag
gebucht, sodass sie im heutigen Geldsystem durch Leistungen der
Realwirtschaft erbracht werden müssen. Das gesamte Giralgeld reicht
immer nur für die Rückzahlung des Nennwerts der geschöpften
Darlehen ohne Zinsen. Aus dieser Art der Geldschöpfung als
Schuldgeld folgt außerdem, weil jede Bank ein Vielfaches ihres
Kapitals aus dem Nichts schöpfen kann, dass bereits im heutigen
Schuldgeldsystem jede Bank ersetzbar ist (siehe Stellungnahme von
Prof. Dr. Hörmann sowie Abschnitt III. der Stellungnahme von Sarah
Luzia Hassel-Reusing und Volker Reusing). „Too big to fail“ ist
daher eine glatte Lüge. Die Menschenrechte (z. B. auf Würde, Leben,
Nahrung, Gesundheit, Gleichheit, Eigentum) sind systemrelevant, nicht
einzelne Banken.
Abschnitt
VI. des Papiers schlägt einen Drei-Stufen-Plan vor (erstens
Geldschöpfung an Kapital für Uno-Hilfsorganisationen zur
Überwindung der humanitären Krisen, zweitens das gleiche Recht auch
für die bankrotten Schuldnerstaaten ebenfalls begrenzt auf die
humanitäre Versorgung, drittens für die Staaten, die das wünschen,
der Umstieg auf das von Prof. Dr. Hörmann entwickelte
Informationsgeldsystem, welches bis auf eine demokratische
Zentralbank pro Staat ganz ohne die Banken auskommt). Die erste Stufe
stellt das Papier sich in einer Verrechnungseinheit vor, deren Wert
von einem internationalen Währungskorb abhängen würde aus den
Währungen der Länder, welche sich dazu bereit erklären, dass die
zur Bewältigung der humanitären Krisen benötigten
Leistungserbringer (Landwirte, Ärzte, Medikamentenhersteller, etc.)
ihre Bezahlung in der Verrechnungseinheit in die Währungen dieser
Länder umtauschen können, in der zweiten Stufe das gleiche Recht
auch für die bankrotten Schuldnerstaaten, und in der dritten Stufe
das Informationsgeld als Giralgeld neben dem Bargeld.
Das
Informationsgeld zirkuliert nicht, sondern wird beim Zahlenden
vernichtet und beim Zahlungsempfänger neu geschöpft. Da das
Informationsgeld nicht zirkuliert, sondern nur jeweils beim einzelnen
Marktteilnehmer fluktuiert, ermöglicht es asymmetrische Preise,
welche an die Erfüllung sozialer Menschenrechte gebunden werden. Das
lässt sich je nach Wirtschaftssystem unterschiedlich gestalten. Man
kann es mit grundsätzlich freien Marktpreisen einführen, also die
Geldzirkulation simulieren, und mittels der asymmetrischen Preise z.
B. ermäßigte Preise für arme Menschen für existentielle Güter
ermöglichen und gleichzeitig dem leistenden Unternehmer den vollen
Preis zukommen zu lassen, ohne dafür Steuermittel zu verwenden, oder
auch zur Senkung der Lohnkosten für mehr Wettbewerbsfähigkeit ohne
Lohnsenkung.
Wenn
man die Bereiche für die Anwendung asymmetrischer Preise jeweils
Volksabstimmungen unterwirft, kann man sicherstellen, dass dieses
Instrument auf die Erfüllung der sozialen Rechte fokussiert wird,
für welche Allgemeinheit ein gewisses Maß an Inflation in Kauf zu
nehmen bereit ist. Dem steht gegenüber, dass beim Informationsgeld,
im Gegensatz zum Schuldgeldsystem, kein neuer Zinsdruck auf die
Preise hinzu kommt.
Oder
man geht noch einen Schritt weiter und nutzt die asymmetrischen
Preise, um die Bezahlung für menschliche Arbeitsleistung
gleichheitsgerecht demokratisch festzulegen und fokussiert den
Wettbewerb auf einen reinen Leistungswettbewerb. Das Informationsgeld
ermöglicht es auch, Kooperation zum Wohle der Allgemeinheit zu
bezahlen.
Falls
man im Schuldgeldsystem bleiben will, empfiehlt das Papier außerdem
die zusätzliche Deckelung der Giralgeldschöpfung auf jeweils einen
gleichen Betrag pro Bank und Jahr, der die größeren Banken ganz
bürokratiearm zwingen würde, sich freiwillig selbst in kleinere
Banken aufzuspalten.
Die
Höhe der Entschuldung im Falle eines Staatsbankrotts kann nach
Darstellung von Abschnitt V. des Papiers rechtmäßig nur am Maßstab
der im jeweiligen Schuldnerland geltenden Grund- und Menschenrechte
erfolgen. Das zwinge zu einem fairen Kompromiss statt einer
Bevorzugung der privaten Gläubiger. Wenn die Schuldnerstaaten auf
diesen grund- und menschenrechtlichen Maßstab verpflichtet werden,
könne die Entscheidung auch das Schuldnerland selbst treffen
(Abschnitte IV.+V. des Papiers). Die Schuldenreduzierung am Maßstab
der Menschenrechte ginge bereits über das hinaus, was für die
Erfüllung der Milleniumsziele erforderlich sei, und sollte durch
Stufe 2 des Drei-Stufen-Plans unterstützt werden. Das girale
Informationsgeld schließlich würde genug Spielraum für nachhaltige
Entwicklung schaffen.
Anlass
der Stellungnahmen vom 09.12.2014 ist die Resolution der
Uno-Vollversammlung vom 09.09.2014 zur Schaffung eines
internationalen Staateninsolvenzverfahrens gewesen, laut welcher die
Entwicklungsländer die Bevorzugung von „Geier-Fonds“ beim
Schuldendienst verhindern und die Staatsschulden auf ein Niveau
senken wollen, welches ihnen die Erreichung der Uno-Milleniumsziele
und nachhaltige Entwicklung (Wirtschaftswachstum, sozialen
Fortschritt und Umweltschutz) ermöglicht.
Gleichzeitig
fordert die Resolution vom 09.09.2014 aber auch die Stärkung des
internationalen Finanzsystems (der Banken), und dass das
internationale Staateninsolvenzverfahren mehr Vorhersagbarkeit
zugunsten des internationalen Finanzsystems (der Banken) bringt und
dafür die „Kosten der Non-Compliance“ weiter erhöht
(Erwägungsgrund. 23) und keine nachteiligen Anreize für
„Non-Compliance“ gibt (Erwägungsgrund 24) und will die Mitarbeit
IWF, Weltbank und privaten Gläubigern im Staateninsolvenzverfahren.
Siehe dazu den Artikel von Unser Politikblog vom 27.10.2014.
Am
03./04.02.2015 hat die erste Arbeitssitzung stattgefunden für die
Schaffung des Vertragstextes für das internationale
Staateninsolvenzverfahren (siehe Pagina 12 - Artikel „Una jaula
para los buitres“ vom 21.01.2015).
Ein
Konzept für das Staateninsolvenzverfahren, welches u. a. in einer
Arbeitsgruppe der UNCTAD beraten wird, stammt vom Verband
„Erlassjahr“. Dabei soll pro insolventem Schuldnerland ein
Vorschlag von 3 Schlichtern ausgearbeitet werden (wie bei TTIP ), die
an keinerlei Menschenrechte gebunden sein sollen. Und entscheiden
über den Vorschlag soll dann allein die Versammlung der privaten
Gläubiger des Landes (wie beim ESM der Eurozone). Erlassjahr will
aber nach eigenen Angaben die Erreichung der Milleniumsziele. Siehe
dazu Interview von Unser Politikblog für Sendung „Macht und
Menschenrechte“ vom 25.09.2014.