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Donnerstag, 26. November 2015

Instrumentalisierung des Islam und Geostrategie sowie zum französischen und belgischen Ausnahmezustand und zur Lage des ITCCS

Sendung „Macht und Menschenrechte“ am 26.11.2015 zu Instrumentalisierung des Islam und Geostrategie sowie zum französischen und belgischen Ausnahmezustand und zur Lage des ITCCS

Unser Politikblog | 25.11.2015



 Morgen diskutieren wir mit Freeman von Alles Schall und Rauch über die Instrumentalisierung des Islam für geostrategische Ziele. ISIS und Al Qaida sind die vermutlich schlimmsten zeitgenössischen Beispiele dafür, wie Menschen unter missbräuchlicher Berufung auf die Religion in die Kriminalität geführt werden.

Außerdem hat uns letztes Wochenende eine Nachricht von Kevin Annett (ITCCS) erreicht, wonach in Frankreich und Belgien Hunderte Menschen im Rahmen der dort derzeit jeweils geltenden Ausnahmezustände ohne Gerichtsverfahren verhaftet worden seien. Wir fragen nach und wollen im Interview beleuchten, um was es sich handelt, und ob dort noch eine vertretbare Balance zwischen den Menschenrechten auf Sicherheit und auf Freiheit gewahrt ist.

Dienstag, 17. November 2015

Die gefährlichen Bestrebungen der Hasardeure

Die gefährlichen Bestrebungen der Hasardeure - Interview mit Wolfgang Effenberger
Sendung „Macht und Menschenrechte“ am 19.11.2015 um 19.00 Uhr auf Jungle Drum Radio


Unser Politikblog | 17.11.2015


 Wolfgang Effenberger hat zusammen mit Willy Wimmer das Buch „Wiederkehr der Hasardeure“ (Zeitgeist-Verlag) geschrieben. Effenberger hat als Pionierhauptmann der „Einblicke in den Wahnsinn hochgerüsteter Militärapparate“ (Umschlagtext) erhalten und setzt sich heute als Buchautor zur Geopolitik für den Frieden ein, wobei er manchen studierten Historiker übertrifft.
Wily Wimmer (CDU) ist unter dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium sowie Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der heutigen OSZE gewesen und hat spürbare Beiträge zu Dialog und Vertrauensbildung mit dem damaligen Ostblock geleistet.

Wir sprechen mit Herrn Effenberger am Donnerstag, den 19.11.2015 in „Macht und Menschenrechte“.

Zur besseren Durchleuchtung heutiger den Weltfrieden gefährdenden Bestrebungen ist es von unschätzbarem Wert, die Hintergründe der beiden bisherigen Weltkriege besser zu verstehen und heutige Muster frühzeitig zu erkennen. Finanzelitäre Kontrolle über Banken, Medien und Rüstung spielt eine Rolle, ebenso die bündelnde Funktion, welche Think Tanks und andere Strukturen für Meinungsbildung und Vernetzung haben können. Man spricht nicht umsonst auch von „finanzieller Kriegsführung“. Und Medien spielen eine wesentliche Rolle bei Aufbau und Entschärfung von Kriegslügen. Die teilweise funktionelle Privatisierung des Krieges hat auch schon historisch eine beträchtliche Machtverschiebung weg von den staatlich legitimierten Strukturen bedeutet, wie sich historisch z. B. an der britischen Ostindien-Kompanie beobachten lässt, man könnte aus neueren Zeiten vielleicht das Beispiel der außer Kontrolle des Staates geratenen kolumbianischen Paramilitärs hinzufügen. Hellhörig machen Überlegungen zur Umfunktionierung der NATO in eine „reine Söldnerarmee“ im historischen ebenso wie aktuellen Vergleich. Auch Gummivorschriften im Bereich der Sicherheitspolitik und die Positionierung ihrer Leute in der Nähe der offiziell mächtigen Politiker können Werkzeuge für die Interessen von „Hazardeuren“ sein.
Selbstverständlich geht es auch um Anregungen, wie jeder einzelne von uns seinen Blick schärfen und dazu beitragen kann, dass unsere Welt sicherer, friedlicher und menschlicher wird.

Freitag, 13. November 2015

Strafanzeige in Den Haag

Das Interview von Querdenken TV mit uns zur Strafanzeige in Den Haag -Sarah Luzia Hassel-Reusing und Volker Reusing 

Unser Politikblog | 13.11.2015

Im September 2015 haben die Gelegenheit gehabt, Quer-Denken TV ein Interview zu geben.


Sarah Luzia Hassel-Reusing hat in Den Haag Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7 Abs. 1 lit. a+h+k Römisches Statut) eingereicht. Großangelegt und systematisch wird die Gesundheit der griechischen Bevölkerung geschädigt. Für einen Erfolg der Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof braucht es genug Aussagen von Betroffenen oder deren Hinterbliebenen, deren Gesundheit geschädigt worden ist, oder die verstorben sind durch Vorenthaltung von Medikamenten, medizinischer Behandlung oder selbst den zum Kauf von Nahrung notwendigen Mitteln. Wir haben im September 2015 einen neuen Aufruf zu Zeugenaussagen veröffentlicht, da wir nach unserer Einschätzung noch 40 bis 50 weitere Aussagen von griechischen Opfern benötigen, um die Einleitung eines offiziellen Verfahrens zu erreichen.

Die ehrenamtliche Klinik von Elliniko hat einen Fragebogen entwickelt (siehe am Ende dieses Videos), welcher Ihnen hilft, Ihre Aussage zu strukturieren, und welcher die Einwilligung zur Verwendung der Aussage für die Anzeige mit Az. OTP-CR 345/12 enthält. Jede Aussage mit beweisdienlichen Informationen hinsichtlich der Schädigung konkreter Personen durch die Auflagen ist ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Griechenland.




Das Interview gibt einen Überblick, welche Mechanismen mit der Troika und der EU-Wirtschaftsregierung unter dem Vorwand einer angeblichen Euro-Rettung geschaffen worden sind, welche Bedeutung dabei die angeblich so „kleine Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und der Fiskalpakt haben, und wie dabei alle Staaten der Eurozone und der EU getroffen werden.

Die wirklich dahinter stehenden Motive und Interessen zur Verschiebung von Geld, Macht und selbst sensibelster Aktiva der Staaten werden beleuchtet. Auch der Zusammenhang zwischen dem Staateninsolvenzverfahren des ESM, dem Lissabon-Vertrag sowie TTIP und TISA wird gezeigt und dabei auf aktuelle Entwicklungen auf der globalen Ebene eingegangen.

Dienstag, 3. November 2015

Uno-Vollversammlung stärkt Souveränität und Menschenrechte - globales Staateninsolvenzverfahren vom Tisch

Uno-Vollversammlung stärkt Souveränität und Menschenrechte - globales Staateninsolvenzverfahren vom Tisch – NWO um viele Jahre zurückgeworfen !

Unser Politikblog | 03.11.2015

Volker Reusing und Prof. Dr. Franz Hörmann (Wirtschaftsuniversität Wien) 

















Am 10.09.2015 hat sich ein kleines Wunder ereignet. Die Uno-Vollversammlung hat mit den Ja-Stimmen von 136 Staaten Prinzipien beschlossen für die souveräne Bewältigung von Staatsbankrotten. In Basic Principle Nr. 1 der Resolution wird ausdrücklich bestätigt, dass jeder Staat das Recht hat, über seinen eigenen Staatsbankrott auch selbst zu entscheiden – wobei die Resolution zugleich empfiehlt, dass ein Staatsbankrott von keinen missbräuchlichen Maßnahmen behindert werden sollte, dass die Rechte der Gläubiger von Anfang an gewahrt werden sollten, und der Staatsbankrott nur das letzte Mittel sein sollte.
Basic Principle Nr. 9 empfiehlt den Staaten, kollektive Aktionsklauseln (Zusatzbedingungen für den Fall des Staatsbankrotts) in ihre Staatsanleihen aufzunehmen, um für den Fall des Staatsbankrotts durchzusetzen, dass die Gläubiger (private und öffentliche) alle zusammen Mehrheitsentscheidungen treffen, und kein öffentlicher oder privater Gläubiger eines bankrotten Staates sich dem Ergebnis des Verfahrens mehr entziehen kann. Das ist zusammen mit Nr. 1 zu sehen; die Gläubiger sollen dem Schuldnerstaat also keine politischen Auflagen machen. Die Resolution vom 10.09.2015 will eine Versammlung der privaten und öffentlichen Gläubiger, welche mit dem Schuldnerstaat verhandelt, und nur beim Scheitern einer Verhandlungslösung soll der Schuldnerstaat dann einseitig den Staatsbankrott beschließen.

Basic Principle Nr. 6 bestätigt, dass staatliche Immunität vor Gerichtsbarkeit und Vollstreckung hinsichtlich Staatsschuldenumstrukturierungen ein Recht (des jeweiligen Schuldnerlandes) gegenüber den Gerichten anderer Staaten ist, und dass Ausnahmen davon restriktiv ausgelegt werden sollten.
Von besonderer Bedeutung ist Basic Principle Nr. 8 der Resolution, woran die Schuldennachhaltigkeit gemessen werden solle, also nach welchen Kriterien bestimmt werden soll, wie weit die Schulden gesenkt werden. Inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung sowie die Stabilität des internationalen Finanzsystems hat auch die Resolution vom 09.09.2014 schon gewollt. Hinzu gekommen sind hier der Respekt für die Menschenrechte, die Minimierung wirtschaftlicher und sozialer Kosten und die Bewahrung der Gläubigerrechte von Anfang an.