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Freitag, 13. November 2015

Strafanzeige in Den Haag

Das Interview von Querdenken TV mit uns zur Strafanzeige in Den Haag -Sarah Luzia Hassel-Reusing und Volker Reusing 

Unser Politikblog | 13.11.2015

Im September 2015 haben die Gelegenheit gehabt, Quer-Denken TV ein Interview zu geben.


Sarah Luzia Hassel-Reusing hat in Den Haag Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7 Abs. 1 lit. a+h+k Römisches Statut) eingereicht. Großangelegt und systematisch wird die Gesundheit der griechischen Bevölkerung geschädigt. Für einen Erfolg der Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof braucht es genug Aussagen von Betroffenen oder deren Hinterbliebenen, deren Gesundheit geschädigt worden ist, oder die verstorben sind durch Vorenthaltung von Medikamenten, medizinischer Behandlung oder selbst den zum Kauf von Nahrung notwendigen Mitteln. Wir haben im September 2015 einen neuen Aufruf zu Zeugenaussagen veröffentlicht, da wir nach unserer Einschätzung noch 40 bis 50 weitere Aussagen von griechischen Opfern benötigen, um die Einleitung eines offiziellen Verfahrens zu erreichen.

Die ehrenamtliche Klinik von Elliniko hat einen Fragebogen entwickelt (siehe am Ende dieses Videos), welcher Ihnen hilft, Ihre Aussage zu strukturieren, und welcher die Einwilligung zur Verwendung der Aussage für die Anzeige mit Az. OTP-CR 345/12 enthält. Jede Aussage mit beweisdienlichen Informationen hinsichtlich der Schädigung konkreter Personen durch die Auflagen ist ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Griechenland.




Das Interview gibt einen Überblick, welche Mechanismen mit der Troika und der EU-Wirtschaftsregierung unter dem Vorwand einer angeblichen Euro-Rettung geschaffen worden sind, welche Bedeutung dabei die angeblich so „kleine Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und der Fiskalpakt haben, und wie dabei alle Staaten der Eurozone und der EU getroffen werden.

Die wirklich dahinter stehenden Motive und Interessen zur Verschiebung von Geld, Macht und selbst sensibelster Aktiva der Staaten werden beleuchtet. Auch der Zusammenhang zwischen dem Staateninsolvenzverfahren des ESM, dem Lissabon-Vertrag sowie TTIP und TISA wird gezeigt und dabei auf aktuelle Entwicklungen auf der globalen Ebene eingegangen.



Vorbild für die Strenge der Auflagen sind ganz offiziell die „Praxis“ bzw. die „Modalitäten“ des Internationalen Währungsfonds (Schlussfolgerungen des Ecofin-Rats vom 09.05.2010). Wie der IWF in zahlreichen Ländern Gesundheitssysteme und Ernährung der Bevölkerung geschädigt hat, hat bereits 2003 Prof. Dr. Michel Chossudovsky in „Globalization of Poverty and the New World Order“ beschrieben. Laut dem Ökonom und ehemaligen IWF-Mitarbeiter Davison Budhoo hat UNICEF in 1991 IWF und Weltbank vorgeworfen, seit 1982 mit ihren Auflagen für den Tod von bis zu 7 Millionen Kindern unter 5 Jahren verantwortlich zu sein (Vorwort Davison Budhoos auf S. 12 seines Werks „Genug ist Genug“, Heinrich-Böll-Stiftung 1991).

Allein die Griechenland auferlegten Ausgaben zur Bankenrekapitalisierung sind ein Vielfaches dessen, was laut Schätzung des ehemaligen Gesundheitsministers Herrn Adonis Georgiadis für die medizinische Versorgung der Millionen Einwohner ohne Krankenversicherungsschutz pro Jahr erforderlich wäre. Dabei folgt aus dem Menschenrecht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt), dass bei der Gesundheit weniger gespart werden darf als bei allen anderen sozialen Menschenrechten. Rückschritte bei den Menschenrechten des Uno-Sozialpakts sind auf Grund von dessen sozialer Fortschrittsklausel (Art. 2 Uno-Sozialpakt) außerdem erst nach Ausschöpfung aller verfügbarer Mittel erlaubt. Und die heutige Art der Geldschöpfung aus dem Nichts beweist nicht nur, dass es gar keine systemischen too-big-to-fail Banken gibt, die zur Sicherung der Versorgung mit Kreditgeld gerettet werden müssten, sondern macht auch noch einmal deutlicher, wieviel wertvoller die Gesundheit und das Leben von realen Menschen sind im Vergleich zu virtuellem aus nichts geschaffenenm Geld.

Zur Durchsetzung der Auflagen hat man sich in Europa sogar um die Schaffung von Vorschriften für Militäreinsätze im Inneren und zur Zensur gekümmert. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere Bürger- und Menschenrechte entschlossen verteidigen.

In dem Interview rufen wir außerdem dazu auf, beim (ebenfalls in Den Haag befindlichen) Internationalen Gerichtshof ein Gutachten einholen zu lassen zu der Frage, ob die Memoranden mit den Auflagen für Griechenland sowie die Verträge, die „strenge“ Auflagen fordern (EFSF-Rahmenvertrag, ESM-Vertrag und AEUV) nichtig sind gem. Art. 53 Wiener Vertragsrechtskonvention, weil sie mit den zum zwingenden Völkerrecht („ius cogens“) gehörenden Menschenrechten der Vereinten Nationen unvereinbar sind. Noch am 30.06.2015 haben Victoria Dandan und Alfred de Zayas, die Menschenrechtsexperten der Uno für internationale Solidarität und für gleichheitsgerechte und demokratische Teilhabe, in einer Presseerklärung darauf hingewiesen, dass völkerrechtliche Verträge und Kreditvereinbarungen, die zur Verletzung von Menschenrechten zwingen, gem. Art. 53 WVRK nichtig sind.
Um ein IGH-Gutachten zu erreichen, braucht es allerdings eine einfache Mehrheit in der Uno-Vollversammlung und mindestens eine Regierung, die bereit ist, das dort zum Schutz der Griechen und der Völker der EU-Mitgliedsstaaten zu beantragen.

Hier kann jeder helfen, die Frage der Nichtigkeit ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Alles weitere hierzu kommt später.
Am Ende des Videos finden Sie den neuen Aufruf zu Zeugenaussagen in deutscher Sprache. Wir bitten die Zuschauer daher, das Video bis zum Ende anzuschauen.
Wir können die Unmenschlichkeit auf rechtlichem Wege stoppen. Und dafür brauchen wir Unterstützung. Insbesondere von den Griechen, die den Mut fassen, ihre Aussage zu machen.
Und von den Menschen in Deutschland und Europa, die sich hier aufgerufen fühlen, unser Engagement durch Schaffung von noch mehr Öffentlichkeit zu unterstützen. Hier noch einmal ein ganz herzlicher Dank an Quer-Denken TV.


Links und Kontakte:


zweiter Aufruf an die griechische Bevölkerung zu Zeugenaussagen

https://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte/zweiter-aufrut-an-die-griechische-bevoelkerung-zu-zeugenaussagen


Kontakt in Deutschland: Sarah Luzia Hassel-Reusing Thorner Str. 7 42283 Wuppertal (Deutschland) +49/202/2502621 Menschenrechtlerin

Die ehrenamtliche Klinik von Elliniko hat einen Fragebogen entwickelt (siehe am Ende dieses Videos), welcher Ihnen hilft, Ihre Aussage zu strukturieren, und welcher die Einwilligung zur Verwendung der Aussage für die Anzeige mit Az. OTP-CR 345/12 enthält. Jede Aussage mit beweisdienlichen Informationen hinsichtlich der Schädigung konkreter Personen durch die Auflagen ist ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Griechenland. Bitte schicken Sie diese an Elliniko:


Metroplitan Community Clinic at Helliniko Iatrio Ellinikou (inside the old American military base at Elliniko) Post Code 16777 Elliniko, Attiki, Greece www.mkiellinikou.org/en/


Link zum Fragebogen für die Zeugenaussagen https://drive.google.com/file/d/0B9MB-ros_2DuUzBEeFZhQmFGTVU/view?usp=sharing




Kontaktperson für Sarah Luzia Hassel-Reusing in Griechenland:

Herr Leonidas Chrysanthopoulos (ehemaliger griechischer Botschafter)

chrysanthopoulos@gmail.com






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