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Donnerstag, 16. November 2017

Interview mit Werner Altnickel: Warum wurde sein Youtube-Kanal gelöscht?

Unser Politikblog | 16.11.2017

Werner Altnickel ist Träger des Deutschen Solarpreises, langjähriges Mitglied bei Bündnis90/Die Grünen und viele Jahre bei Greenpeace aktiv gewesen. Auf seiner Webseite beschäftigt er sich fundiert mit Themen wie Geoengineering, Haarp, Mindcontrol, Uranmunition, Wettermanipulation und Atomenergie.
Der dazu gehörende Youtube-Kanal ist ihm vor kurzem gekündigt worden, weil er vermeintlich dreimal innerhalb eines bestimmten Zeitraums gegen die Regeln von Youtube verstoßen habe. Die ihm von Youtube vorgehaltenen vermeintlichen Verstöße betreffen Urheberrecht des Kopp-Verlags sowie zweimal „Hate Speech“. Zu ersterem hat er beim Verlag angefragt. Zu den beiden anderen Punkten sei ihm gegenüber nicht angegeben worden, wer welche Formulierungen beanstandet habe, sodass diese von ihm nicht nachprüfbar seien. Wichtige Bestandteile der ehrenamtlichen Arbeits-ergebnisse von Jahren sind nun erst einmal nicht mehr öffentlich sichtbar. Inzwischen gibt es einen neuen Youtube-Kanal „Geoengineering-Haarp“), auf welchem sich aber erst wenige Videos befinden.
Im Interview geht es außerdem um das Werk von Werner Altnickel, um Fragen der Verhältnismäßigkeit, um das NetzDG, um die ausufernde und bisweilen selektive Verwendung des Begriffs „Hate Speech“.


Links:

Webseite von Werner Altnickel


Montag, 6. November 2017

EU-Armee, Souveränität für EU und Weltmacht Frankreich ?

EU-Armee, Souveränität für EU und Weltmacht Frankreich ? - Interview mit Niki Vogt zur Macron-Rede vom Tag der Diplomaten

Unser Politikblog | 06.11.2017

Am 26.10.2017 sprach Volker Reusing (Unser Politikblog) mit Niki Vogt (Die Unbestechlichen) über die Grundsatzrede S. E., des französischen Präsidenten Emmanuel Macron. Er hat die Rede vor der deutschen Bundestagswahl gehalten, auch um einen Einfluss auf die Richtung der neuen Bundesregierung zu haben, und laut der Epoch Times wollen die in Koalitionsverhandlungen befindlichen Parteien CDU, CSU, Grüne und FDP Vorschläge von ihm zur EU aufgreifen.
Präsident Macron will Initiativen auf EU-Ebene in den Bereichen Arbeitnehmerrechte, Migration, Handelspolitik und Verteidigung. Er stellt Zwischenschritte auf dem Weg zu einer EU-Armee vor. Dass vor Schaffung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik dafür erst einmal nicht nur ein Beschluss der Regierungschefs im Europäischen Rat, sondern auch die Zustimmung aller nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten erforderlich ist (Art. 42 Abs. 2 Unterabs. 1 EUV), und wie weit man in Richtung EU-Armee gehen kann, bis die Zustimmung der nationalen Parlamente eingeholt werden muss, wird in seiner Rede nicht beleuchtet. Im Bereich der Arbeitnehmerrechte in Frankreich haben laut dem Artikel „Weder links noch rechts“ der Zeitschrift Hintergrund Initiativen seiner Regierung zur Lockerung des Kündigungsschutzes zu Protesten geführt, er will aber im Sinne des „Flexicurity“ - Konzepts zugleich auch eine Stärkung der sozialen Absicherung für Arbeitslose.
EU-weite soziale, fiskalische und schutzmäßige Mindeststandards lehnt er hingegen ab, und in seinem Bekenntnis zu den Menschenrechten nennt er als Beispiele nur bürgerliche, aber keine sozialen Menschenrechte.


Das Interview beleuchtet auch den scheinbaren Widerspruch, dass Präsident Macron in seiner Rede einerseits Frankreich als Großmacht will, andererseits aber die Souveränität Frankreichs auf die EU-Ebene verschieben will. Wenn man letzteres wörtlich nimmt, dann bedeutet das, aus der EU einen Staat zu machen, wodurch dann die EU eine Großmacht wäre und Frankreich nur noch eine der wichtigsten Provinzen von dieser.
Das ist auch von globaler Bedeutung, da die meisten Staaten an das Angriffskriegsverbot nur über Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta gebunden sind (manche daneben auch über ihre Verfassung bzw. ihr Grundgesetz, wie z. B. Deutschland, Malta und Ungarn), das EU-Recht hingegen kein eigenes Angriffskriegsverbot enthält, sondern stattdessen Gummivorschriften für Kampfeinsätze in aller Welt zur militärischen Einmischung in Krisen (Art. 43 Abs. 1 EUV) und zur militärischen Einmischung für Werte und Interessen (Art. 42 Abs. 5 EUV i. V. m. Art. 2 EUV), also bei Verletzungen von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder Menschenrechten. Wenn die EU zum Staat würde, würde ihr bisheriges Primärrecht (EUV, AEUV sowie Protokolle und Erklärungen in den Anhängen zu diesen Verträgen) zur „Verfassung“ des neuen Staates EU und stünden damit für das gesamte EU-Gebiet rechtlich über den Angriffskriegsverboten aus der Uno-Charta und aus den verfassungsmäßigen Ordnungen eines Teils der bisherigen Mitgliedsländer.
Obwohl er die Souveränität auf die Ebene der EU verschieben will, strebt er dies möglichst ohne Änderung des EU-Primärrechts an. Wie er das schaffen will, beleuchtet seine Rede nicht. Die von ihm als „Konvergenzprinzip“ bezeichnete Binnenmarktklausel reicht dafür jedenfalls nicht, zumal das deutsche Bundesverfassungsgericht das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5 EUV) bestätigt und die Verwendung als Gummivorschrift („Blankettermächtigung“) untersagt hat für die Binnenmarktklausel (Art. 114 AEUV) im Maastricht-Urteil und für die Flexibilitätsklausel (Art. 352 AEUV) im Lissabon-Urteil.
Präsident Macron scheint, wenn man nach seiner Rede vor den Diplomaten geht, im Vergleich zu seinen Vorgängern mehr auf Diplomatie setzen zu wollen, auch mit Russland und auch hinsichtlich Syrien, spricht aber zugleich auch von „roten Linien“ bzgl. Syrien.
Für die Zusammenarbeit mit Afrika, für den Umweltschutz sowie für den Bildungsstandort Frankreich hat Präsident Macron ebenfalls Initiativen angekündigt.