Werner Altnickel ist Träger des
Deutschen Solarpreises, langjähriges Mitglied bei Bündnis90/Die
Grünen und viele Jahre bei Greenpeace aktiv gewesen. Auf seiner
Webseite beschäftigt er sich fundiert mit
Themen wie Geoengineering, Haarp,
Mindcontrol, Uranmunition, Wettermanipulation und Atomenergie.
Der
dazu gehörende Youtube-Kanal ist ihm vor kurzem gekündigt worden,
weil er vermeintlich dreimal innerhalb eines bestimmten Zeitraums
gegen die Regeln von Youtube verstoßen habe. Die ihm von Youtube
vorgehaltenen vermeintlichen Verstöße betreffen Urheberrecht des
Kopp-Verlags sowie zweimal „Hate Speech“. Zu ersterem hat er beim
Verlag angefragt. Zu den beiden anderen Punkten sei ihm gegenüber
nicht angegeben worden, wer welche Formulierungen beanstandet habe,
sodass diese von ihm nicht nachprüfbar seien. Wichtige Bestandteile
der ehrenamtlichen Arbeits-ergebnisse von Jahren sind nun erst einmal
nicht mehr öffentlich sichtbar. Inzwischen gibt es einen neuen
Youtube-Kanal „Geoengineering-Haarp“), auf welchem sich aber
erst wenige Videos befinden.
Im
Interview geht es außerdem um das Werk von Werner Altnickel, um Fragen
der Verhältnismäßigkeit, um das NetzDG, um die ausufernde und
bisweilen selektive Verwendung des Begriffs „Hate Speech“.
EU-Armee,
Souveränität für EU und Weltmacht Frankreich ? - Interview mit
Niki Vogt zur Macron-Rede vom Tag der Diplomaten
Unser
Politikblog | 06.11.2017
Am
26.10.2017 sprach Volker Reusing (Unser Politikblog) mit Niki Vogt
(Die Unbestechlichen) über die Grundsatzrede S. E., des
französischen Präsidenten Emmanuel Macron. Er hat die Rede vor der
deutschen Bundestagswahl gehalten, auch um einen Einfluss auf die
Richtung der neuen Bundesregierung zu haben, und laut der Epoch
Times wollen die in Koalitionsverhandlungen befindlichen Parteien
CDU, CSU, Grüne und FDP Vorschläge von ihm zur EU aufgreifen.
Präsident
Macron will Initiativen auf EU-Ebene in den Bereichen
Arbeitnehmerrechte, Migration, Handelspolitik und Verteidigung. Er
stellt Zwischenschritte auf dem Weg zu einer EU-Armee vor. Dass vor
Schaffung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik dafür erst einmal
nicht nur ein Beschluss der Regierungschefs im Europäischen Rat,
sondern auch die Zustimmung aller nationalen Parlamente der
EU-Mitgliedsstaaten erforderlich ist (Art. 42 Abs. 2 Unterabs. 1
EUV), und wie weit man in Richtung EU-Armee gehen kann, bis die
Zustimmung der nationalen Parlamente eingeholt werden muss, wird in
seiner Rede nicht beleuchtet. Im Bereich der Arbeitnehmerrechte in
Frankreich haben laut dem Artikel „Weder links noch rechts“ der
Zeitschrift Hintergrund Initiativen seiner Regierung zur Lockerung
des Kündigungsschutzes zu Protesten geführt, er will aber im Sinne
des „Flexicurity“ - Konzepts zugleich auch eine Stärkung der
sozialen Absicherung für Arbeitslose.
EU-weite
soziale, fiskalische und schutzmäßige Mindeststandards lehnt er
hingegen ab, und in seinem Bekenntnis zu den Menschenrechten nennt er
als Beispiele nur bürgerliche, aber keine sozialen Menschenrechte.
Das
Interview beleuchtet auch den scheinbaren Widerspruch, dass Präsident
Macron in seiner Rede einerseits Frankreich als Großmacht will,
andererseits aber die Souveränität Frankreichs auf die EU-Ebene
verschieben will. Wenn man letzteres wörtlich nimmt, dann bedeutet
das, aus der EU einen Staat zu machen, wodurch dann die EU eine
Großmacht wäre und Frankreich nur noch eine der wichtigsten
Provinzen von dieser.
Das
ist auch von globaler Bedeutung, da die meisten Staaten an das
Angriffskriegsverbot nur über Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta gebunden sind
(manche daneben auch über ihre Verfassung bzw. ihr Grundgesetz, wie
z. B. Deutschland, Malta und Ungarn), das EU-Recht hingegen kein
eigenes Angriffskriegsverbot enthält, sondern stattdessen
Gummivorschriften für Kampfeinsätze in aller Welt zur militärischen
Einmischung in Krisen (Art. 43 Abs. 1 EUV) und zur militärischen
Einmischung für Werte und Interessen (Art. 42 Abs. 5 EUV i. V. m.
Art. 2 EUV), also bei Verletzungen von Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit oder Menschenrechten. Wenn die EU zum Staat
würde, würde ihr bisheriges Primärrecht (EUV, AEUV sowie
Protokolle und Erklärungen in den Anhängen zu diesen Verträgen)
zur „Verfassung“ des neuen Staates EU und stünden damit für das
gesamte EU-Gebiet rechtlich über den Angriffskriegsverboten aus der
Uno-Charta und aus den verfassungsmäßigen Ordnungen eines Teils der
bisherigen Mitgliedsländer.
Obwohl
er die Souveränität auf die Ebene der EU verschieben will, strebt
er dies möglichst ohne Änderung des EU-Primärrechts an. Wie er das
schaffen will, beleuchtet seine Rede nicht. Die von ihm als
„Konvergenzprinzip“ bezeichnete Binnenmarktklausel reicht dafür
jedenfalls nicht, zumal das deutsche Bundesverfassungsgericht das
Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5 EUV) bestätigt
und die Verwendung als Gummivorschrift („Blankettermächtigung“)
untersagt hat für die Binnenmarktklausel (Art. 114 AEUV) im
Maastricht-Urteil und für die Flexibilitätsklausel (Art. 352 AEUV)
im Lissabon-Urteil.
Präsident
Macron scheint, wenn man nach seiner Rede vor den Diplomaten geht, im
Vergleich zu seinen Vorgängern mehr auf Diplomatie setzen zu wollen,
auch mit Russland und auch hinsichtlich Syrien, spricht aber zugleich
auch von „roten Linien“ bzgl. Syrien.
Für
die Zusammenarbeit mit Afrika, für den Umweltschutz sowie für den
Bildungsstandort Frankreich hat Präsident Macron ebenfalls
Initiativen angekündigt.