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Sonntag, 21. Oktober 2018

EU-Urheberrechtsreform gefährdet Zitatrecht – Überhöhung des geistigen Eigentums gegenüber der Meinungsfreiheit


Unser Politikblog | 21.10.2018

Interview von Unser Politikblog mit der Diplom-Journalistin Claudia Zimmermann (Games of Truth) im Rahmen der Sendung „Macht und Menschenrechte“

Die EU will eine neue Urheberrechtsrichtlinie schaffen (Az. 2016/280 (COD)). Deren Art. 13würde die Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, welche große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Daten speichern oder öffentlich zugänglich machen, verpflichten. Das sind die Firmen, bei denen viele Menschen Texte, Audios und Videos ins Internet hochladen können.
Art. 13 der Richtlinie würde diesen Unternehmen nun vorschreiben, sicherzustellen, dass die bei ihnen hochgeladenen Daten keine geistigen Eigentumsrechte verletzen. Bei entdeckten Verrstößen müssten sie diese den Rechteinhabern berichten.
Anbieter von Blogs und Video-Plattformen würden dann anhand von durch die Rechteinhaber zur Verfügung gestellten Daten maschinell abgleichen, ob bestimmte urheberrechtlich geschützte Inhalte in hochgeladenen Texten, Videos oder Audios enthalten sind.


Sogenannte „Uploadfilter“ sollen das schon beim Hochladen erkennen.
Das Zitatrecht will die Richtlinie nicht abschaffen. Eine entscheidende Frage ist jedoch, wie lange Zitate die Richtlinie noch erlauben würde. Muss man für eine heute noch erlaubte Zitatlänge künftig Bußgeld und Schadensersatz zahlen? Wird der Schutz des geistigen Eigentums zur Zensur missbraucht werden?
Der Ministerrat und das Europaparlament verhandeln noch über den Entwurf. Das Parlament will in seinem Änderungsentwurf zumindest festlegen, dass man weiterhin Links als Quellen angeben darf.
Eine EU-Richtlinie steht zwar vom Rang über den einfachen Gesetzen, sie ist aber anders als eine EU-Verordnung, nicht unmittelbar anwendbar, sondern verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bis zu einem bestimmten Termin ihre Gesetze an die EU-Richtlinie anzupassen.
Falls es Ministerrat und Europaparlament nicht gelingen sollte, eine gerechte Balance zwischen dem geistigen Eigentum und dem vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gechützten Zitatrecht zu finden, so wird bei der Anpassung des Urhebergesetzes und möglicherweise weiterer Gesetze an die EU-Richtlinie in Deutschland eine weitere Chance bestehen, das Zitatrecht wenigstens für Deutschland zu sichern.

Freitag, 12. Oktober 2018

Gefährdet der Entwurf des Rundfunkmedien Staatsvertrags Demokratie, Meinungsfreiheit und Menschenrechte?


Unser Politikblog | 12.10.2018

Interview von Unser Politikblog mit der Diplom-Journalistin Claudia Zimmermann (Games of Truth) im Rahmen der Sendung „Macht und Menschenrechte“


Die Verfügbarkeit von kostenlosen Video-Plattformen wie Youtube hat auch in Deutschland zu einer Stärkung der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit auch an den Massenmedien vorbei geführt. Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich journalistisch, damit auch solche Informationen und Meinungen beleuchtet werden, welche vom Mainstream vernachlässigt werden.
Auch Parteien und NGOs sind mit Hilfe von Video-Plattformen etwas unabhängiger geworden für die Erreichung ihrer Zielgruppen.
Davon wird durch die Neufassung des Rundfunkmedien-Staatsvertrags nun vermutlich vieles verschwinden oder zumindest einer Anmeldung und Freistellungsbescheinigung bedürfen. Denn nun sollen ausdrücklich auch rundfunkähnliche Telemedien im Internet, die keinen festen Sendeplan haben, und deren Plattformen sowie Medienintermediäre vom Rundfunkmedien Staatsvertrag erfasst werden.
Die Erlangung einer Medienlizenz dürfte Kosten in fünfstelliger Höhe sowie eine Menge Bürokratie bedeuten und damit für die meisten Youtuber unerschwinglich sein.
Daher wird es vermutlich entscheidend darauf ankommen, wer unter die Ausnahmen für den „Bagattelrundfunk“ (Art. 20b des Entwurfs i. V. m. den Regelungen der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt dazu) fällt und so mit zu beantragender Freistellungsbescheinigung weiter machen kann.
Gelegenheit für Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf hat die Rundfunkkomission der Länder bis zum 26.08.2018 gegeben.