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Sonntag, 3. September 2023

Was erwartet uns durch die vorgeschlagenen Änderungen der International Health Regulations und durch den Pandemie-Vertrag, und was kann man tun?

 

Unser Politikblog | 03.09.2023



Es sollte einmal sehr menschlich werden - und was jetzt beschlossen werden soll.

Die WHO ist laut Art. 1 ihrer Satzung (WHO Constitution) gegründet worden, damit alle Völker das höchst erreichbare Maß an Gesundheit erreichen können. Scheinbar in blindem Vertrauen darauf, dass man sich auf WHO-Ebene auch immer daran orientieren werde, normiert Art. 22 WHO Constitution, dass es (aus Sicht des WHO-Rechts) für die Änderung von Verträgen und Vorschriften der WHO zu den in Art. 21 WHO Constitution genannten Themen keiner neuen Zustimmungsgesetze der nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten bedarf, sondern nur, dass die jeweiligen Regierungen solchen auf WHO-Ebene beschlossenen Änderungen nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen.

So würden Änderungen der „International Health Regulations“ (IHR), also des Vertrags der WHO, in welchem heute deren Vorschriften zu Pandemien stehen, innerhalb von 18 Monaten nach der förmlichen Mitteilung des WHO-Generaldirektors an die jeweiligen Staaten über die auf WHO-Ebene von den Vertretern der Regierungen beschlossenen Änderungen in Kraft treten (Art. 59 Abs. 1 IHR, Art. 21lit a WHO Constitution, Art. 22 WHO Constitution). Der neue Pandemie-Vertrag „CA+“ soll die IHR ergänzen und bedürfte daher auf jeden Fall eines Zustimmungsgesetzes, weil er ein neuer Vertrag wäre. Sowohl die Änderungen der IHR als auch der CA+ sollen auf der nächsten Weltgesundheitsversammlung (Vollversammlung der WHO-Mitgliedsstaaten) im Mai 2024 beschlossen werden. Den Auftakt zur IHR-Änderung machte die IHR Review Commission, ein Ausschuss auf WHO-Ebene, was abgelöst wurde durch bis incl. September 2022 eingereichte Änderungsvorschläge der Mitgliedsstaaten. Für den CA+ gibt es hingegen einen Gesamtentwurf.



Brisante Änderungen der IHR

Bisher kann die WHO bei einer Pandemie und auch bereits bei deren Vorstufe, dem öffentlichen Gesundheitsnotstand internationaler Besorgnis (PHEIC), welche beide allein vom WHO-Generaldirektor ausgerufen und für beendet erklärt werden können, unverbindliche Empfehlungen machen.


Zur Verbindlichmachung gibt es nun folgende Vorschläge:


-in Art. 1 IHR Streichung der Aussage, dass die WHO-Empfehlungen „unverbindlich“ sind -in Art. 13a Abs. 1 Verbindlichmachung der WHO-Empfehlungen als „Muss“-Vorschriften („States Parties recognize WHO as the guidance and coordinating authority of international public health response during public health Emergency of International Concern and undertake to follow WHO's recommendations in their international public health response.“) - Eingabe von Bangla Desh

-in Art 13a Abs. 2 Verbindlichmachung der WHO-Empfehlungen als „Soll“-Vorschriften („States Parties shall co-operate with each other and WHO to comply with such recommendations pursuant to paragraph 1 and shall take measures to ensure timely availability and affordability of required health products such as diagnostics, therapeutics, vaccines, and other medical devices required for the effective response to a public health emergency of international concern.“) - Eingabe von Eswatini -in Art. 42 Verbindlichmachung der WHO-Empfehlungen als „Soll“-Vorschriften, welche sofort initiiert und erledigt werden sollen – Eingabe von Malaysia


Bisher darf die WHO im Falle von PHEIC oder „Pandemie“ gem. Art. 18 IHR u. a. die Empfehlungen aussprechen zu Kontaktnachverfolgung in betroffenen Gebieten, Impfnachweisen, Quarantäne, Isolation, Zwangsuntersuchungen, Zwangsimpfungen, Verbot von Auslandsreisen u. a. von Erkrankten. All das könnte sie künftig verbindlich vorgeben !


Art. 13a Abs. 3 bis 5 IHR würde der WHO das Recht geben, in „Verteilungsplänen“ („allocation plans“) verbindlich festzulegen, welche pandemiebezogenen Produkte (z. B. „Impfstoffe“) in welchen Staaten in welcher Menge bis wann zu produzieren und wie zu verteilen wären. Das ist auch zusammen zu betrachten mit der Rechtsgrundlage für APAs in Art. 13 Abs. 2 c Pandemie-Vertrag.


Vorschläge zur Senkung der Schwelle, ab wann die WHO Empfehlungen machen kann, kommen von USA und Indien, ein Vorschlag zu einer blankettartigen Ausweitung der Zuständigkeit der WHO von Indien:

-in Art. 2 Absenkung der Schwelle für das Recht der WHO, Empfehlungen zu geben von „Risiken für die öffentliche Gesundheit“ („public health risks“) auf „alle Risiken mit einem Potential, sich auf die öffentliche Gesundheit auszuwirken“ („all risks with a potential to impact public health“) - Eingabe von Indien -niedrigere Schwellen zum Eingreifen der WHO (Art. 12) schon bei „public health emergency of regional concern“ und bei „intermediate health alert“ - Eingabe von USA -in Art. 15 par. 1 vorübergehende Empfehlungen der WHO bereits, wenn ein Ereignis das Potential hat, ein PHEIC zu werden - Eingabe von Indien

Die Blankettartigkeit des indischen Vorschlags liegt darin, dass es dann nur Risiken aus irgendeinem Bereich sein müssen, welche sich auf die Gesundheit auswirken könnten. Mit der Argumentation ließen sich beliebige verbindliche Empfehlungen der WHO z. B. für die Landwirtschaft, die Umwelt, die Wirtschaft, ja selbst für die Sicherheitspolitik begründen.

Die Arten von Erkrankungen, welche der WHO immer zu melden sind, sollen ausgeweitet werden um „Cluster von schwerer akuter Lungenentzündung unbekannter Ursache“ und „Cluster von anderen schweren Infektionen, bei welchen eine Ansteckung von Mensch zu Mensch nicht ausgeschlossen werden kann“ (Änderung von Anhang 2 IHR).


Zensur soll ermöglicht werden im Namen der Bekämpfung von Falschinformationen und unzuverlässigen Informationen (Entwürfe zu Art. 44 Abs. 1 lit h IHR und zu Punkt A 7 lit e in Anhang 1 IHR).



Die bisherige Verpflichtung der WHO als Organisation auf den „vollen Respekt für die Menschenrechte („full respect for human rights“) in Art. 3 Nr. 1 IHR soll durch eine viel schwächere Formulierung ersetzt werden.

Der einzige brisanteste Punkt, welcher in den Vorschlägen der IHR Review Commission enthalten gewesen ist, aber scheinbar so von keinem Mitgliedsstaat gewünscht wird, ist die Ermächtigung der WHO, die Nichtbefolgung ihrer Empfehlungen durch die Mitgliedsstaaten diesen gegenüber zu sanktionieren. Doch auch an dieser Stelle kann keine Entwarnung gegeben werden. Denn in der Corona-Krise haben IWF und Weltbank bestimmte Kreditlinien nur gewährt, wenn die betreffenden Staaten bestimmte Corona-Massnahmen durchgeführt haben. Wie viele Staaten das in Anspruch genommen haben, und welche ihm bekannte Maßnahmen sie durchgeführt haben, hat der IWF ausführlich dargestellt. Der Think Tank GPMB hat in seinem Jahresbericht 2019 „A World at Risk“ gefordert, dass sich IWF und Weltbank für mehr „Pandemic Preparedness“ einsetzen. Es ist daher wahrscheinlich, dass im Falle der Verbindlichmachung der WHO-Empfehlungen ab der nächsten Ausrufung mindestens eines PHEIC, „public health emergency of regional concern“ oder „intermediate health alert“ IWF und Weltbank die WHO-Empfehlungen gegenüber den bei ihnen kreditbedürftigen Staaten erzwingen werden auch ohne Rechtsgrundlage in den IHR dafür.


heutiger IHR-Text

https://globalhealthrights.org/wp-content/uploads/2013/10/International-Health-Regulations-2005.pdf

-Überblick über Arbeit der WHO-Arbeitsgruppe WGHIR für Änderung der IHR https://apps.who.int/gb/wgihr

-nach Artikeln sortierte Übersicht der Eingaben der Mitgliedsstaaten https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf

-von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagene Änderungen https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Submissions_Original_Languages.pdf https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Submissions-en.pdf

WHO Constitution (Satzung der WHO)

https://apps.who.int/gb/bd/PDF/bd47/EN/constitution-en.pdf


Überblick des IWF über Corona-Massnahmen in zahlreichen Staaten

https://www.imf.org/en/Topics/imf-and-covid19/Policy-Responses-to-COVID-19#G


Überblick des IWF über dessen mit Corona-Massnahmen verbundende Kreditprogramme

www.imf.org/en/Topics/imf-and-covid19/COVID-Lending-Tracker


Welche wesentliche Machtausweitung soll die WHO durch den Pandemie-Vertrag (CA+) erhalten?

Unter Ausnutzung des Ansehens des „One Health“ Ansatzes soll Art. 5 Abs. 1 CA+ die Staaten darauf verpflichten, anzuerkennen, dass die meisten Pandemien zoonotischen Ursprungs seien. Das könnte eine angemessene Reaktion der Staaten auf künftige Labor-Pandemien und künftige Fake-Pandemien erschweren. Vermutlich soll es vor allem auch die Bewusstwerdung, dass zumindest bei Sars-CoV-2 eine Fake Pandemie vorliegt, erschweren.

Art. 5 Abs. 3 CA+ verlangt die Integration der „One Health“ Themen Klimawandel, Landnutzungsänderung, Wildtierhandel, Wüstenbildung und antimikrobielle Resistenz in die Verpflichtung zur Vorbereitetheit auf Pandemien. Das dürfte in Zusammenhang mit dem Entwurf zur blankettartigen Zuständigkeitsausweitung über Änderung von Art. 2 IHR zu sehen sein und bestärkt die Vermutung, dass die WHO künftig auch für die Verhängung von Klima-Lockdowns (wie Corona-Lockdowns, nur eben mit dem Klima als Aufhänger) zuständig werden soll.

Art. 5 Abs. 7 CA+ soll die Mitgliedsstaaten verpflichten, die Empfehlungen der WHO gegenüber ihrer Bevölkerung durchzusetzen. Das ist offensichtlich in Zusammenhang mit den vorschlagenen Änderungen von Art. 1 IHR, Art. 13a IHR und Art. 42 IHR zur Verbindlichmachung der WHO-Empfehlungen zu sehen.


Für neuartige Produkte für Pandemien soll der Abschluss von Indemnitätsklauseln möglich sein (Art. 10 Abs. 4 CA+). Das bedeutet, wie wir es bei Sars-CoV-2 insbesondere bei mRNA „Impfstoffen“ erlebt haben, dass die Hersteller der Präparate zwar haftbar gemacht werden können, die Kosten dann aber an den Steuerzahler weiter geben können, soweit den Herstellern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (je nach Indemnitätsvereinbarung) nicht nachgewiesen werden kann. Passend dazu sollen auch „Impfstoff“-Käufe vor deren Herstellung („Advance Purchase Agreements“) ermöglicht werden (Art. 13 Abs. 2 c in Option C von Art. 13 CA+). Hinsichtlich Sars-CoV-2 sind zumindest in den Vereinbarungen der EU mit PfizerBioNTech und mit Moderna die Indemnitätsklauseln in den APAs enthalten.


Besonders krass ist die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung der Zulassung der Produkte für Pandemien incl. von „Impfstoffen“ (Art. 14 Abs. 1 CA+). Das würde zusammen wirken mit der Verpflichtung zur Ermöglichung von Notfallzulassungen von pandemiebezogenen Produkten (Art. 14 Abs. 5 CA+). Das läuft ersichtlich darauf hinaus, jeweils die Zulassung in einem der Länder zu beantragen, welche die Hürden für Notfallzulassungen am weitesten senken, und damit dann direkt eine Notfallzulassung für alle Vertragsstaaten des CA+ zu haben !


Zensur im Namen der Bekämpfung von Falschinformationen enthält der CA+ in seinem Art. 18 Abs. 1. Doppelt hält besser, falls die entsprechenden Entwürfe zur Änderung des IHR nicht durchkommen oder umgekehrt.


Art. 18 Abs. 2 CA+ enthält die Verpflichtung zur Forschung, wie die Aufnahme von pandemiebezogenen Produkten incl. „Impfstoffen“ erhöht werden kann. Das bedeutet im Klartext, der Steuerzahler soll auch noch dafür bezahlen, dass erforscht wird, wie er und die Entscheidungsträger seines Landes künftig noch virtuoser unter Ausnutzung ihrer Ängste vor Ausgrenzung psychologisch in die Befolgung von „Impfpflichten“, Maskenfolter etc. manipuliert werden können.



Überblick über Arbeit der INB zum Pandemievertrag https://apps.who.int/gb/inb

Pandemievertragsentwurf (Az. A/INB/3/3)

https://apps.who.int/gb/inb/pdf_files/inb3/A_INB3_3-en.pdf


TKP-Artikel „WHO: Covid-Maßnahmen werden für Klimawandel gebraucht“

https://tkp.at/2023/08/17/who-covid-massnahmen-werden-fuer-klimawandel-gebraucht/



Welche negativen Auswirkungen wären über die Ermächtigungen der WHO durch IHR-Änderungen und CA+ zu befürchten?


-dass sie Empfehlungen, die sie unverbindlich bisher schon gem. Art. 18 IHR ausdrücklich machen darf, künftig für die Staaten verbindlich macht

-dass sie ihr schädigendes Verhalten, welches sie in der Corona-Krise gezeigt hat, noch mehr ausweitet und, die Staaten ihr noch mehr folgen

-dass sie ausdrücklich von ihr beabsichtigte Bestrebungen den Staaten vorgeben wird

-dass sie sich davon auch durch zahllose „Impf“geschädigte und „Impf“tote noch weniger abbringen lassen wird als bisher

-dass sie sich noch stärker von den Interessen ihrer größten privaten Geldgeber leiten lassen wird


Es drohen insbesondere von der WHO nahezu global verbindlich vorgegebene Zwangs“impfungen“ mit genmanipulierender mRNA-Technik mit einer Vervielfachung der bisher bereits verursachten Todesfälle und schweren Gesundheitsschädigungen. Innerhalb der kurzen Zeit seit Ende 2020 stehen die genmanipulierenden „Impfungen“ zu Sars-CoV-2 im Verdacht, weltweit bereits 13 Millionen Menschen getötet zu haben (s. u.), weshalb sie auch als Biowaffen im Sinne von Art. 1 BWC zu qualifizieren sind; mehr dazu siehe unten. Und die WHO lobbyiert längst aktiv gegenüber Pharmakonzernen, damit diese immer mehr bisher eher harmlose konventionelle Impfungen durch diese gefährliche mRNA-Technik ersetzen, und die gleiche WHO fordert seit Juli 2022 lebenslängliche mRNA-“Impfungen“ bereits ab Baby-Alter und hat dabei als Zwischenschritt 100% der Beschäftigten im Gesundheitssektor und 100% der Menschen über 60 besonders im Blick. Und das auch noch kombiniert mit der Verpflichtung zu Notfallzulassungen, welche dann auch alle anderen CA+ Vertragsstaaten zu akzeptieren hätten.


Es ist angesichts der Erfahrungen in der Corona-Krise auch mit noch mehr Isolation, Maskenfolter, Reisebeschränkungen und noch drastischerer Ausgrenzung „Ungeimpfter“ zu rechnen, mit noch mehr Beiträgen zu statistischen Manipulationen, Schockpropaganda und Nudging, flankiert durch Zensur.



Schädigendes Verhalten der WHO in der Corona-Krise und weitere Bestrebungen dazu

-weltweite Empfehlung des PCR-Tests von Prof. Dr. Christian Drosten auf Sars-CoV-2, welcher auf kleinste Mengen verschiedenster Corona-Viren positiv anschlägt und so die Präsentation von Influenza-Kranken und von Gesunden als angeblich Sars-CoV-2 Infizierten ermöglichte


Forderung von Wissenschaftlern vom 29.11.2020, den Prof. Dr. Drosten-Test zurückzuziehen

https://www.2020news.de/wp-content/uploads/2020/12/Wodarg_Yeadon_EMA_Petition_Pfizer_Trial_FINAL_01DEC2020_EN_unsigned_with_Exhibits.pdf


-Beitrag zur Schockpropaganda am 23.02.2020 durch Schätzung der Sterblichkeitsrate von Covid-19 auf 2% (S. 114, Fn. 12, „Chronik einer angekündigten Krise“, Paul Schreyer, Westend Verlag)


-weltweite Verbreitung der mit Nudging arbeitenden COSMO-Umfragen zur Förderung der weltweiten Akzeptanz der Corona-Maßnahmen und Corona-“Impfungen“

https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/333549/WHO-EURO-2020-696-40431-54222-eng.pdf?sequence=1&isAllowed=y


-Förderung von Shutdowns durch Lob für chinesischen Shutdown in Wuhan

-Setzung globaler Schocks durch Ausrufung von PHEIC am 30.01.2020 und „Pandemie“ am 11.03. 2020 für Sars-CoV-2


-Ausnutzung des Schocks mit Leitlinien vom 13.03.2020 und 27.05.2020, die in zahlreichen Ländern zu vielen Toten durch invasive Beatmung und Atemsuppression mittels Sedativa geführt haben, die als Corona-Tote präsentiert wurden

WHO-Leitlinie "Clinical management of severe acute respiratory infection (SARI) when COVID-19 disease is suspected" vom 13.03.2020

https://www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/clinical-management-of-novel-cov.pdf

WHO-Leitlinie „Clinical management of Covid-19“ vom 27.05.2020. https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/332196/WHO-2019-nCoV-clinical-2020.5-eng.pdf


-Medikamentenversuche im Frühjahr 2020 mit zahlreichen Toten, die als Corona-Tote präsentiert wurden

Rubikon Artikel „Die Medikamenten-Tragödie“ vom 28.09.2020

https://www.rubikon.news/artikel/die-medikamenten-tragodie

-Aussetzung der Influenza-Statistik der WHO von April bis Dezember 2020, was Präsentation von Influenza-Kranken als vermeintlich Covid-19 Kranken ermöglichte

https://apps.who.int/flumart/Default?ReportNo=10


-Zählung aller innerhalb von 28 Tagen nach positivem Test auf Sars-CoV-2 verstorbenen Menschen als Corona-Tote


-Erarbeitung von unverbindlicher Ethik (zur Ablenkung und faktischen Aushebelung von verbindlichen Grund- und Menschenrechten) hinsichtlich Genmanipulation von Menschen

www.who.int/news/item/12-07-2021-who-issues-new-recommendations-on-human-genome-editing-for-the-advancement-of-public-health


-WHO-Lobbying für die Ausweitung der die Menschen genmanipulierenden mRNA-Technik auf „Impfungen“ gegen weitere Pathogene

www.who.int/initiatives/the-mrna-vaccine-technology-transfer-hub/faq www.who.int/news/item/18-02-2022-who-announces-first-technology-recipients-of-mrna-vaccine-hub-with-strong-support-from-african-and-european-partners https://www.who.int/initiatives/the-mrna-vaccine-technology-transfer-hub/recipients-of-mrna-technology-from-the-who-mrna-technology-transfer-hub


-WHO-Forderung im Juli 2022 nach lebenslangen „Impfungen“ bzgl. Sars-CoV-2 schon ab Baby-Alter, Ziele 100% im Gesundheitssektor und 100% der Menschen über 60 (vgl. WHO-Papier aus 07/2022 „Global COVID-19 Vaccination Strategy in a Changing World“)

www.who.int/publications/m/item/global-covid-19-vaccination-strategy-in-a-changing-world--july-2022-update www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/global-covid-19-vaccination-strategy-in-a-changing-world---july-2022-update.pdf?sfvrsn=15adccf3_1&download=true


-Empfehlung von Maskenzwang ohne Rechtsgrundlage in Art. 18 IHR


-Die EU hat der WHO die Technik für die digitalen Impfpässe zur Verfügung gestellt, welche in der Corona-Krise für apartheidsähnliche Ausgrenzung von Menschen ohne Corona-“Impfung“ verwendet worden ist („2G“, „3G“); das ist nun bei der nächsten „Pandemie“ über die WHO zu erwarten




Impfstoffe“ gegen Covid-19 sind Biowaffen

Die u. g. Schäden, insbesondere geschätzte 13 Millionen Tode weltweit und noch viel mehr ernsthafte Erkrankungen durch mRNA/DNA Corona „Impfstoffe“, sind weitaus mehr als genug Schaden, um diese Präparate als Biowaffen gem. Art. 1 BWC zu qualifizieren.

Die Ausnahmen in Art. 1 BWC zur Rechtfertigung greifen nicht, da es keine wissenschaftliche, therapeutische, prophylaktische oder sonstige friedliche Rechtfertigung für die Schaffung dieser Präparate gibt, insbesondere weil es das Problem, welches sie angeblich bekämpfen sollen, namentlich eine Sars-CoV-2 Pandemie, gar nicht gibt, wie unten gezeigt wird.



Beispiele für Gesundheitsschäden durch mRNA/DNA „Impfungen“ zum Nachweis, dass die „Impfungen“ zu Sars-CoV-2 schädlich genug sind für die Qualifizierung als Biowaffen gem. Art. 1 BWC



Prof. Dr. Rancourt schätzt auf Grund von Auswertungen von Gesamtsterblichkeitsstatistiken 13 Million Tote durch Corona-“Impfungen“ weltweit, davon 3,7 Mio in Indien, 330.000 in USA und ca. 30.000 in Kanada (siehe seine Rede vor dem kanadischen National Citizens Inquire) https://rumble.com/v2ohtte-physicist-dr-denis-rancourt-presents-his-findings-on-all-cause-mortality-ot.html

mehr als 1.000 Studien weltweit über ernsthafte Corona-“Impfschäden“ auf „Corona Vaccine Injuries“

https://community.covidvaccineinjuries.com/compilation-peer-reviewed-medical-papers-of-covid-vaccine-injuries/


reproduktive Schäden laut LifeSiteNews Artikel „Thousands of reports of menstrual irregularities, reproductive dysfunction following COVID vaccines“ vom 19.04.2021 und Daily Clout Artikel “3,816 Babies Died After Their Mothers Were Vaccinated – Report” vom 08.06.2022

https://www.lifesitenews.com/news/thousands-of-women-report-hemorrhaging-reproductive-dysfunction-miscarriage-after-corona-shots/ https://dailyclout.io/3816-babies-died-after-their-mothers-were-vaccinated-report/

Korrelationen zwischen Corona-“Impf“-Kampagnen und Übersterblichkeit laut Studie von Prof. Dr. Kuhbandner vom 21.01.2022 und Laut TKP-Artikel „Länder mit der höchsten Impfrate haben höhere Sterberaten als andere“ vom 17.02.2021

https://corona-transition.org/IMG/pdf/u_bersterblichkeit_impfungen_analysen_open_access_21.1.2022.pdf

https://tkp.at/2021/02/17/laender-mit-der-hoechsten-impfrate-haben-hoehere-sterbefaelle-als-andere/

drastische Unterschiede bzgl. Krankheits- und Sterberate zweischen verschiedenen Chargen laut „How bad is my batch?“

https://howbad.info

drastischer Anstieg bei US-Soldaten laut Krankheitsabrechnungen laut Gateway Pundit Artikel vom 26.01.2022 „Wistleblowers Reveal DoD Medical Data Showing Military Cancer Diagnosis HAVE TRIPLED Since the Rollout Of The Experimental Vaccines – Along With a 10x Increase Neurological Disorders and a Near 5x increase in Female INFERTILITY“

https://www.thegatewaypundit.com/2022/01/whistleblowers-reveal-dod-medical-data-showing-military-cancer-diagnoses-tripled-since-rollout-experimental-vaccines-along-10x-increase-neurological-disorders-near-5x/

Vortrag „Immunologische Schäden der Impfung: V-AIDS“ von Florian Schilling

https://rumble.com/vukdea-v-aids.html

Stammzell-Schädigung laut Studie „Skewed Fate and Hematopoiesis of CD34+ HSPCs in Umbilical Blood Amid the COVID-19 Pandemic“ (Benjamin Estep et al.) vom 11.11.2022

www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2589004222018168?ref=pdf_download&dr=RR-2&rr=76d1bb959de1c337


Sars-CoV-2 ist eine Fake-Pandemie


Die Schlussfolgerung, dass Sars-CoV-2 eine Fake-Pandemie ist, ergibt sich aus der für eine Zoonose zu niedrigen Mutationsrate von Sars Coronaviren und aus der mangelnden Ansteckungsfähigkeit der durch Genmanipulation im Labor auf den Menschen übertragbar gemachten ursprünglich an die Fledermaus angepassten Sars Coronaviren. Hinzu kommt, dass hinsichtlich Sars-CoV-2 bisher nur die Existenz des Spike-Proteins bewiesen ist, nicht aber, ob es Sars-CoV-2 als ganzen Virus gibt oder jemals gegeben hat. Und die WHO hat hinsichtlich Sars-CoV-2 allerhand statistische Manipulationen gefördert, durchgeführt bzw. vorgegeben, welche die vermeintlichen Infektionszahlen in die Höhe getrieben haben.



Keine Zoonose wegen mangelnder Mutationsrate


-Mutationsrate von Sars-CoV-1 ist 0,3 % pro Jahr, und die von Sars-CoV-2 dürfte ebenfalls bei 0,3% liegen angesichts der hohen Übereinstimmung der veröffentlichten Genome von Sars-CoV-1 und Sars-CoV-2 (Video von Dr. Michael Yeadon, ehem. Vize-Chef von Pfizer)

https://t.me/rabbitresearch/3694


-Studie „Moderate mutation rate in the SARS coronavirus genome and its implications“ (by Zhongming Zhao, Haipeng Li, Xiaozuang Wu, Yixi Zhong, Keqin Zhang, Ya-Ping Zhang, Eric Boerwinkle, and Yun-Xin Fu), veröffentlicht 28.06.2004, schätzt Mutationsrate von Sars Coronaviren wie folgt: zwischen 0,08 und 0,238 % Nukleotidsubstition pro Stelle pro Jahr, nicht-synonyme Substitutionsrate zwischen 0,116 und 0.330 % pro Jahr, und synonyme Substitutionsrate zwischen 0,167 und 0,467 % pro Jahr. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC446188/pdf/1471-2148-4-21.pdf


Für eine Sars-Cov-2 Pandemie durch Zoonose hätte folgendes passieren müssen:

-Eine für eine ansteckende Viruslast ausreichende Zahl von Fledermauscoronaviren mutiert alle genau in der Weise, dass das Spike-Protein des Virus nicht mehr an den Rezeptor der Fledermaus passt, sondern an den ACE2-Rezeptor des Menschen

-Dass in den 0,3% pro Jahr genau eine solche Mutation enthalten ist, ist pro Virus nur eine Wahrscheinlichkeit von einem winzigen Bruchteil von 0,3%. Dass genau das bei genug Viren geschieht, um eine ansteckende Virenlast zu erzeugen, hat eine noch viel geringere Wahrscheinlichkeit.

-Eine ausreichende Zahl dieser entsprechend mutierten Fledermausviren gelangt ins menschliche Blut, weil die Viren sich nur nach Andocken an die Epithelzellen der Blutgefäßwand, welche den ACE2-Rezeptor haben, vermehren kann.


=>Es gibt keine Sars-Cov-2 Pandemie durch Zoonose.



Keine Labor-Pandemie wegen mangelnder Ansteckungsfähigkeit


-Das Überspringen der Artgrenze im Labor ist erreicht worden in Wuhan in 2015 durch Forscher um Dr. Shi Zheng-Li und Prof. Dr. Ralph Baric durch Genmanipulation eines Fledermauscoronavirus, sodass das Spike-Protein an den menschlichen ACE2-Rezeptor passt, aber beim Tierversuch mit „humanisierten Mäusen“ (d. h. genmanipulierten Mäusen mit menschlichen ACE2-Rezeptoren) war das durch Genmanipulation über die Artgrenze gebrachte Corona-Virus im Körper weniger vermehrungsfähig und für die Mäuse weniger tödlich als ein von Natur aus an den Menschen angepasstes Coronavirus, und es war nicht angsteckend von Maus zu Maus, sondern musste jeder Maus einzeln gespritzt werden.


Studie „SARS-like WIV-1CoV poised for human emergence“ www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.1517719113

=> Es gibt mangels Ansteckungsfähigkeit keine Sars-CoV-2 Pandemie durch Laborunfall.


Statistische Manipulationen


-weltweite Empfehlung des PCR-Tests von Prof. Dr. Christian Drosten auf Sars-CoV-2am 21.01.2020 noch vor dessen wissenschaftlicher Veröffentlichung in Eurosurveillance, welcher auf kleinste Mengen verschiedenster Corona-Viren positiv anschlägt (ermöglichte Präsentation gesunder Menschen und von Menschen mit anderen Krankheiten, insbesondere auch mit Influenza, als Sars-Cov-2 Infizierte) (siehe „Retraction Paper“ vom 29.11.2020)

https://www.2020news.de/wp-content/uploads/2020/12/Wodarg_Yeadon_EMA_Petition_Pfizer_Trial_FINAL_01DEC2020_EN_unsigned_with_Exhibits.pdf


Aussetzung Influenza-Statistik durch WHO von 04-12/2020 (ermöglichte zusammen mit Drosten-Test auf Sars-Cov-2 Präsentation von Influenza-Kranken als Covid-19 Kranke)

https://apps.who.int/flumart/Default?ReportNo=10


Zählung von innerhalb nach 28 Tagen nach positivem Test auf Sars-Cov-2 verstorbenen Personen als Covid-19 Tote nach Vorgabe von WHO, auch von EU-Seuchenbehörde ECDC und von Schweiz so übernommen

https://kurier.at/chronik/oesterreich/ministerium-stellt-zaehlweise-bei-coronavirus-todesfaellen-um/400991600

https://www.rubikon.news/artikel/die-schein-coronatoten

Aussage S. E., des schweizerischen Präsidenten Ignazio Cassis, am 07.01.2022 in Arena Talkshow des SRF https://www.youtube.com/watch?y=xDLjYds4irs


Ausnutzung des Schocks mit Leitlinien vom 13.03.2020 und 27.05.2020, die in zahlreichen Ländern zu vielen Toten durch invasive Beatmung und Atemsuppression mittels Sedativa geführt haben, die als Corona-Tote präsentiert wurden


WHO-Leitlinie "Clinical management of severe acute respiratory infection (SARI) when COVID-19 disease is suspected" vom 13.03.2020

https://www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/clinical-management-of-novel-cov.pdf

WHO-Leitlinie „Clinical management of Covid-19“ vom 27.05.2020. https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/332196/WHO-2019-nCoV-clinical-2020.5-eng.pdf


-Medikamentenversuche im Frühjahr 2020 mit zahlreichen Toten, die als Corona-Tote präsentiert wurden

Rubikon Artikel „Die Medikamenten-Tragödie“ vom 28.09.2020

https://www.rubikon.news/artikel/die-medikamenten-tragodie


Der fehlende Nachweis der Existenz eines ganzen Sars-CoV-2 Virus

Mindestens die folgenden Staaten und auch die EU haben nachweislich kein Isolat von Sars-CoV-2, können also die vermeintliche Existenz eines ganzen Sars-CoV-2 Virus überhaupt nicht belegen. Das Spike-Protein von Sars-CoV-2 hingegen existiert zuallermindest als modellhafte Grundlage für die Schaffung der genmanipulierenden mRNA/DNA „Impfungen“ anlässlich Sars-CoV-2.


Argentinien

Die argentinische Bestätigung in Punkt 4 des Schreibens vom 18.06.2021 ist unter folgendem Link:

https://www.fluoridefreepeel.ca/wp-content/uploads/2021/07/Argentina-no-aislamiento-del-sarscov.pdf


Australien, Brasilien, Dänemark, EU (ECDC), Großbritannien (England, Schottland, Wales und britische Inseln), Indien, Italien, Kanada, Kolumbien, Litauen, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Philippinen, Schweden, Serbien, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechien, Ukraine, Uruguay

Siehe Global Research Artikel „The Identity of the Virus: Health / Science institutions Worlwide 'Have No Record' of Sars-CoV-2 Isolation/Purification“ https://www.globalresearch.ca/foi-reveal-health-science-institutions-around-world-have-no-record-sars-cov-2-isolation-purification-anywhere-ever/5751969



China

Die „NBC Nightly News Broadcast (Full) – January 23, 2021 | NBC Nightly News“ hat von 13:30 – 14:00 ein kurzes Interview mit Dr. Wu Zunyou, dem Chefepidemiologen der chinesischen Seuchenbekämpfungsbehörde CCDC gebracht. Der entscheidende Ausschnitt ist:

NBC: And why has the data not been shared?

Dr. Zunyou: Well, the didn't isolate the virus. That's the issue.

NBC: What about live animal samples?

Dr. Zunyou: It doesn't tell you anything, if they only tested positive, I do not suspect it's coming from what we originally thought.“

https://www.youtube.com/watch?v=TjjA-8JXzYI


Großbritannien

Großbritannien hat kein Isolat von SARS-CoV-2. Das ist am 18.02.2021 vom Landesministerium für Gesundheit und Sozialfürsorge der Isle von Man gegenüber Herrn Stephen Gardner bestätigt worden. Siehe S. 40+41 der britischen Strafanzeige an den IstGH vom 06.12.2021. www.docdroid.com/file/download/WUjv6iw/icc-complaint-7-1-pdf.pdf


Irland

Die irische Behörde HSE hat der irischen Journalistin Gemma Doherty am 23.12.2020 bestätigt, dass sie kein Isolat hat:

the record concerned does not exist or cannot be found after all reasonable steps to ascertain its whereabouts have been taken“

https://gemmaodoherty.com/wp-content/uploads/2020/12/HSE-Admit-They-Have-No-Proof-The-Virus-Exists.pdf


Schweiz

Das Team von Samuel Eckert hat eine Email-Diskussion mit Prof. Dr. Marcel Tanner, Prof. Dr. Volker Thiel, und Matthias Schweizer, welche innerhalb des Zeitraums vom 10.09.2020 bis zum 11.11.2020 erfolgte, veröffentlicht. Die Debatte fokussierte sich auf die Frage, auf welcher wissentschaftlichen Grundlage die Schweiz von der Existenz von SARS-CoV-2 ausgehe, und ob sie ein Isolat von SARS-CoV-2 habe. Im Gesprächsverlauf sind die Wissentschaftler nicht in der Lage gewesen, auch nur eine Publikation über eine tatsächlich erfolgte Isolierung von Sars-CoV-2 nennen, sondern nur Studien, die behaupten, es gebe ein Isolat. Da Prof. Dr. Tanner und Prof. Dr. Thiel zur “Nationalen COVID-19 Science Task Force” gehören, welche die schweizerische Regierung zu SARS-CoV-2 berät, kann man davon ausgehen, dass der Schweiz kein Isolat vorliegt. https://t.me/Corona_Fakten_Video_Backup/113

www.sagw.ch/fileadmin/redaktion_sagw/dokumente/Allgemein/Corona-TaskForce.pdf


Spanien

Im September 2021 ist das spanische Gesundheitsministerium gerichtlich verpflichtet worden, zu bestätigen, ob ihm ein Isolat von Sars-CoV-2 zur Verfügung steht. Es hat daraufhin bestätigt, dass es kein solches Isolat hat:

El Ministerio de Sanidad no dispone de cultivo de SARS-CoV-2 para ensayos, u no liene registro de los laboratorios con capacidad de cultivo aislamiento para ensayos.“ www.eldiestro.es/2021/09/bombazo-sanidad-reconoce-que-no-dispone-de-cultivo-de-SARS-CoV-2-ni-registro-de-laboratorios-con-capacidad-de-cultivo-y-aislamiento-para-ensayos

https://drive.google.com/file/d/1kfAEzVxjv2PFJ9EWqd4h8vFXHTBiZiOP/view


USA

Im Papier “CDC 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV) Real Time RT-PCR Diagnostic Panel“ der US-Seuchenbehörde CDC vom 13.07.2020 steht in Abschnitt „Performance Characteristics“ auf S. 39:

Since no quantified virus isolates of the 2019-nCov are currently available, assays designed for detection of the 2019-n-CovRNA were tested with characterized stocks of in vitro transcribed full lenght RNA (N gene; GenBank accession: MN 908947.2) of known titer (RNA copes/µL) spiked into a diluent consisting of a suspension of human A549 cells and viral transport medium (VTM) to mimic clinical specimen.“ https://www.fda.gov/media/134922/download




Finanzielle Abhängigkeiten der WHO

-Mitgliedsbeiträge der Staaten weniger als 25% des Gesamtbudgets, Finanzierung hauptsächlich über Spenden von Staaten und NGOs, vor allem USA, Gates Foundation, Großbritannien und GAVI

(S. 5+6 von Expresszeitung Nr. 32 (2020))

-Gates Foundation hat 1998-2021 nach eigenen Angaben über 3,5 Mrd. $ an WHO-Zentrale gespendet und 2009-2021 über 4,9 Mrd. $ an GAVI

-Laut der Zeitung „Die Zeit“ sind Spenden von Gates Foundation an WHO zweckgebunden und lenken so die Aufmerksamkeit der WHO, und die WHO ist engagiert in der Impflobby-NGO GAVI, welche hauptsächlich von der Gates Foundation finanziert wird

www.zeit.de/wissen/gesndheit/2017-03/who-unabhaengigkeit-bill-gates-film




V.i.S.d.P.: Volker Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, 0202/2502621


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