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Montag, 16. Mai 2011

Podcast zur Sendung „Demokratie, Europa und die deutsche Fünf-Prozent-Hürde vor dem Bundesverfassungsgericht“ und Bericht über die Verhandlung

16. Mai 2011 | Unser Politikblog

Am 03.05.2011 war Unser Politikblog vor Ort im Bundesverfassungsgericht, wo die mündliche Verhandlung über drei Wahlprüfungsbeschwerden zur Fünf-Prozent-Hürde stattfand.
Guido Strack (Foto Copyleft: Unser Politikblog)

Am 05.05.2011 lief auf Net News Radio die Sendung „Demokratie, Europa und die deutsche Fünf-Prozent-Hürde vor dem Bundesverfassungsgericht“ von Unser Politikblog auf Net News Radio.
Wir sprachen live mit den Wahlprüfungsbeschwerdeführern Guido Strack und Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP). Außerdem wurden Interviews mit den von der Fünf-Prozent-Hürde betroffenen Politikern Gerald Häfner (Bündnis90/Grüne), Armin Grein (Freie Wähler) und Dieter Balck (Rentnerpartei) geführt.


Podcast der Sendung "Macht und Menschenrechte"






Am 22.05.1979 hatte das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl für verfassungsgemäß beurteilt, im damaligen Urteil aber ausdrücklich festgestellt, dass sie bei einer veränderten Sachlage auch die Beurteilung dieser Sperrhürde wieder ändern könnte. Im Vergleich zu 1979 hat die EU heute erheblich mehr Zuständigkeiten, und sie hat auch erheblich mehr Mitglie- der und Europaparlamentarier, als dies bei der ersten Europawahl überhaupt, zu welcher das Urteil vom 22.05.1979 ergangen war, überhaupt zu ahnen war. Nach einem Urteil des Bundesverfassungs- gerichts aus dem Jahr 2008 zu Sperrhürden bei Kommunalwahlen sind diese inzwischen in allen Flächenbundesländern abgeschafft. Gründe genug, in Karlsruhe erneut die Verfassungsmäßigkeit der Sperrhürde für Europawahlen auf den Prüfstand zu stellen.
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Entscheidungserheblich ist dabei allein das Grundgesetz, weil das EU-Recht im sog. „Direktwahl-akt“ es den Mitgliedsstaaten frei stellt, entweder keine Sperrhürde oder eine von max. fünf Prozent festzulegen..

Einigkeit bestand zwischen Klägern und Beklagten, dass Sperrhürden Eingriffe in das Wahlrecht sind, welche nur bei hinreichenden Gründen zulässig sind.

Die Kontroverse zwischen Klägern und Beklagten ging hauptsächlich darum, ob bei einer zu großen Zersplitterung des Europaparlaments dessen Funktionsfähigkeit gefährdet wäre. Dazu wurde in der Verhandlung beleuchtet, was überhaupt die Funktionen dieses Parlamentes sind.
Die Wahlprüfungsbeschwerde von Guido Strack (Az. 2 BvC 4/10) argumentiert, dass das EU-Parlament keine Regierung wähle, und Sperrhürden daher bei Europawahlen weniger Berechtigung hätten als bei Bundestags- und Landtagswahlen. Außerdem wirkten die trotz 736 Abgeordneten nur 7 Fraktionen einer Zersplitterung des Parlaments trotz großer Parteienvielfalt entgegen. In der Verhandlung wurde auch festgestellt, dass nur 29 Europaabgeordnete insgesamt fraktionslos seien. Die stärkeren Mitwirkungschancen von fraktionsgebundenen Abgeordneten bzgl. der Teilnahme an Ausschüssen und die vorgeschriebene Mindestzahl an Herkunftsstaaten der Abgeordneten pro Fraktion sorgen für eine gewisse Bündelung.

Herr Strack plädierte für baldige Neuwahlen, da bereits die Kenntnis von der Existenz einer Sperr-hürde viele Wähler dazu bringe, anders zu wählen, als wenn es keine Sperrhürde gäbe.

Der Beschwerdeführer Prof. Dr. Hans-Herbert von Arnim betonte, 2,8 Millionen Wählerstimmen seien durch die Sperrhürde umverteilt worden, 8 (ohne die Sperrhürde) ungewählte Abgeordnete säßen für Deutschland im Europaparlament und genössen die Vergünstigungen, die anderen 8 gewählten Politikern vorenthalten würden.

Der Bundestagsabgeordnete Thomas Strobl (CDU) machte geltend, Splitterparteien hätten oft ein Eigeninteresse, zu blockieren und gefährdeten so die Stabilität und die europäische Integration. Die Handlungsfähigkeit und die Funktionsfähigkeit des Parlaments seien zwingende Gründe für die Sperrhürde. Wichtig sei auch die Rückkoppelung zwischen den deutschen Europa- und Bundes- tagsabgeordneten. Bei der Betrachtung der Zahl der EU-Staaten mit und ohne Sperrhürde sei auch zu berücksichtigen, dass Staaten mit weniger als 20 Abgeordneten keinen Bedarf für eine Sperr-hürde hätten.

Der SPD-Europaabgeordnete Bernhard Rapkay äußerte die Befürchtung, Mitglieder von Splitter-parteien würden eher Fraktionslose. Die Rückkoppelung zwischen Europa- und Bundestagsabge- ordneten sei wichtig, damit die Bundestagsabgeordneten schon im Vorfeld erfahren, welches EU- Recht zur Umsetzung auf nationaler Ebene bald auf sie zukomme. Und genau diese Rückkoppelung würde gestört durch Mitglieder von Splitterparteien im Europaparlament.

Der Europaabgeordnete Elmar Brok (CDU) führte aus, bei der EU-Kommission gebe es keinen Koalitionsvertrag. Daher müsse für jede legislative Initiative immer wieder erneut eine Mehrheit im EU-Parlament gesucht werden. Die EU müsse gerade auch in der Handelspolitik handlungsfähig bleiben. Eine Erhöhung der Wahlbeteiligung könne auch über eine stärkere Personalisierung der Europawahl mit Wahlversprechen, wen man zum Kommissionpräsidenten wählen wolle, erreicht werden. Dafür brauche es keine Aufhebung der Sperrhürde. Er gab auch zu bedenken, dass es starke Fraktionen brauche, damit das Europaparlament ein hinreichendes Gegengewicht gegenüber Ministerrat und EU-Kommission sein könne. Dafür werde die Sperrhürde gebraucht.

Herr Czeschyk sagte aus Sicht des Bundestags, nach Art. 38 Abs. 3 GG seien die Bundestagsabge-ordneten befugt, das Wahlrecht näher auszugestalten. Die Sperrhürde befinde sich innerhalb des nach Art. 38 Abs. 3 GG zulässigen Gestaltungsspielraums. Der Bundestag habe das Recht, selbst einzuschätzen, ab wann die Funktionsfähigkeit des Parlaments bedroht wäre. Es handele sich auch nicht um eine Entscheidung in eigener Sache, da es um die Europawahl und nicht um die Bundes- tagswahl oder um die Diäten der Bundestagsabgeordneten gehe.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Christian Schmidt warnte davor, dass kleinere Parteien durch den Einzug ins Europaparlament solch ein Medieninteresse auf sich ziehen könnten, dass sie möglicher- weise sogar in den Bundestag kämen. Die Chancen kleinerer Parteien zur Wählermobilisierung seien gerade bei Europawahlen ohnehin schon besser als die größerer Parteien, welche Regierungs- politik mit zu vertreten hätten. Er warnte auch vor dem Beispiel der Republikaner, welche durch den Einzug ins Europaparlament den Einzug in den Bundestag schon einmal fast geschafft hätten.
(Anmerkung von Unser Politikblog: 2009 ist von 8 Kandidaten, die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert sind, nur eine Republikanerin gewesen, ganz anders als bei der Europawahl 1994, wo die Republikaner die 5%-Hürde übersprungen hatten.)

siehe zum Thema (incl. Der Unser Politikblog bekannten Kläger und der bei der Europawahl 2009 von der Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland betroffen gewesenen Politiker) auch:

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