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Donnerstag, 10. November 2011

Reportage zur Privatisierung des Maßregelvollzugs

10.November 2011 | Unser Politikblog


Am 25.10.2011 fand am Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung zur Privatisierung des Maßregelvollzugs statt. In Hessen wurde der Maßregelvollzug in eine private Rechtsform überführt. Die Anteile liegen direkt und indirekt zu 100 % in staatlicher Hand.
Der im Maßregelvollzug einsitzende Kläger war nach einem Gefühlsausbruch von nicht direkt beim Staat Beschäftigten der GmbH eingesperrt worden und sieht dadurch das grundrechtsgleiche Recht auf den Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG) sowie die Demokratie (Art. 20 Abs. 1+2 GG) verletzt.


Das Verfahren dürfte Signalwirkung haben vor allem für die Reichweite von Art. 33 Abs. 4 GG. Der Maßregelvollzug ist ein sensibler Bereich der inneren Sicherheit mit tieferen Eingriffen in Grund- und Menschenrechte als bei vielen Behörden. Für die Demokratie dürfte vor allem die Sicherung der demokra- tischen Legitimationskette staatlichen Handelns von Bedeutung sein.
In Hessen gibt es in Hünfeld auch ein teilprivatisiertes Gefängnis.

Das Lissabonurteil vom 30.06.2009 hatte das staatliche Gewaltmonopol (militärisch, polizeilich und zivil) gegenüber Art. 2 von Protokoll 26 zu den Verträgen der EU, welches die Vergabe aller nicht durch die Struktursicherungsklausel (Art. 4 EUV) vom Zugriff des EU-Rechts ausgenommenen hoheitlichen Aufgaben („nichtwirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse“) der EU-Mitgliedsstaaten, bestimmt, geschützt. Dabei nimmt bereits Art. 4 EUV die grundlegenden Strukturen der Mitgliedsstaaten, die äußere Sicherheit und die „öffentliche Ordnung“ (umfasst mindestens die innere Sicherheit) vom Zugriff des EU-Rechts aus.
Da der Maßregelvollzug zur inneren Sicherheit gehört, spielte das EU-Recht in der mündlichen Verhandlung
vom 25.10.2011 keine Rolle. Umso entscheidender ist dafür, wie weit das staatliche Gewaltmonopol auf Grund welcher Vorschriften des Grundgesetzes reicht.

Unser Politikblog sprach am 21.10.2011 mit Herrn Rechtsanwalt Bernhard Schroer, dem Anwalt des Klägers, und am 25.10.2011 mit Herrn Ernst Steinbach von der für die Beschäftigten im Justizvollzug zuständigen Fachgewerkschaft des Deutschen Beamtenbundes.





Links zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur mündlichen Verhandlung vom 25.10.2011:

 Privatisierung des Maßregelvollzugs

1 Kommentar:

  1. Danke, dass Ihr euch diesem wichtigen Thema zuwendet!
    Und ein Bitte bzw. Anregung: Durch die sehr vielen You-Tube-Links in der rechten Spalte lädt eure Seite ziemlich langsam. Hier wäre Abhilfe langsam angezeigt.

    Danke,
    Wolfgang

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