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Freitag, 18. November 2011

Unser Politikblog im Interview mit erfolgreichem Beschwerdeführer Guido Strack kippte die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahl

17.November 2011 | Unser Politikblog

Guido Strack (Foto Copleft: Unser Politikblog)
 Am 09.11.2011 urteilte das Bundesverfassungsgericht mit knapper Mehrheit, dass die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen in Deutschland verfassungswidrig ist. Im Urteil findet sich vor allem die Argumentation des Wahlbeschwerdeführers Guido Strack wieder, der vielen vom Whistleblower- Netzwerk bekannt ist. Zu den wesentlichen Argumenten gehörte, dass das Europaparlament, anders als Bundestag und Landtage, keine Regierung wählt, und dass die Fraktionen anziehend genug sind, um eine zu große Zersplitterung im Parlament zu verhindern. Eine größere Zahl von Parteien im Parlament ist auch eine große Chance für mehr Transparenz und weniger Mauschelei in Europa.



Siehe auch unserer Sendung vom 16.05.2011 zur mündlichen Verhandlung
http://unser-politikblog.blogspot.com/2011/05/podcast-zur-sendung-demokratie-europa.html

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