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Donnerstag, 25. September 2014

Kleinanlegerschutzes gefährdet bankenunabhängige Finanzierung – Interview mit Stefan Rost vom Mietshäuser Syndikat

Sendung „Macht und Menschenrechte“ Heute am 25.09.2014 – Gesetzentwurf im Namen des Kleinanlegerschutzes gefährdet bankenunabhängige Finanzierung – Interview mit Stefan Rost vom Mietshäuser Syndikat

25.09.2014 | Unser Politikblog


Das zweiten Interview haben wir heute kurzfristig wegen seiner Brisanz und eile noch in die heutigen Sendung „Macht und Menschenrechte“aufgenommen wegen folgen für Initiativen und Menschen, die sich untereinander helfen ab ca. 19.45 Uhr geht es um einen Gesetzentwurf, den die vom Mietshäuser Syndikat gestartete Initiative „Wir sind nicht Prokon“ ins Rampenlicht gezogen hat. Die Insolvenz der Firma Prokon ist einer der Hauptanlässe gewesen für einen Gesetzentwurf, der verspricht, Kleinanleger besser zu schützen, würde aber für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Initiativen drastische neue bürokratische Pflichten und hohe Bußgeldandrohungen bringen und lästige Konkurrenz für Banken vom Markt drängen.
Der größte einzelne Kostenfaktor mit von der Initiative geschätzten 20.000,- € bis 60.000,- € pro Jahr dürfte die Erstellung eines jährlich zu erneurnden Prospektes (§8a VermAnlG) darstellen, wobei noch 6.500,- € (Gebührenverzeichnis Nr.1, Anlage zu § 2 VermVerkProspGebV) Gebühren der Aufsichtsbehörde BaFin für die Überprüfung und Aufbewahrung des Prospektes hinzu kommen.
Bei unvollständiger Erfüllung der Bürokratielasten drohen u. a. Bußgelder und eine Untersagung des öffentlichen Angebots (§18 VermAnlG).
Soweit Unternehmen und Initiativen durch bürokratsche Lasten und damit verbundene Kosten erdrückt würden, würde das Gesetz dem Kleinanlegerschutz zuwider laufen.

Wir werden beleuchten, was dieses Gesetz an Schocks für kleine Initiativen und Menschen, die sich untereinander helfen ,alternative Medien ,Dorfeden ,Gemeinschaften, sowie für kleine und mittelständische Unternehmen bedeuten würde, und was eine verhältnismäßige Neuregelung anders machen müsste.          

MP3 zu Sendung Interview mit Stefan Rost ( Nachhören oder Download )

Mittwoch, 24. September 2014

Staateninsolvenz für die Welt - Interview mit Jürgen Kaiser von Erlassjahr (Podcast vom 25.9.2014)

Sendung „Macht und Menschenrechte“Podcast vom 25.09.2014 

Staateninsolvenz für die Welt - Interview mit Jürgen Kaiser von Erlassjahr.de

Jürgen Kaiser (C) vom Verband Erlassjahr
24.09.2014 | Unser Politikblog

Im Interview mit Jürgen Kaiser vom Verband Erlassjahr 
geht es um das Staateninsolvenzverfahren. Das entwicklungspolitische Bündnis Erlassjahr engagiert sich für ein international verbindliches Staateninsolvenzverfahren, welches in Staatsbankrottsitutationen die Position der Schuldnerländer gegenüber seinen Gläubigern stärken soll.
Aktueller Hintergrund des Interviews ist der internationale Vertrag über ein Staateninsolvenzverfahren für die Entwicklungsländer, welcher auf der bereits laufenden 69. Sitzung der Uno-Vollversammlung möglicherweise beschlossen werden wird.
Erlassjahr gehört zu den Verbänden, die an der Ausarbeitung des Statateninsolvenzverfahrens für die Entwicklungsländer beteiligt sind.

Samstag, 6. September 2014

letter to the Xoni newspaper

Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal (Germany)
+49 / 202 / 2502621
human rights acitivist


to the
Xoni Newspaper
I. Metaxa 33
19902 Palania, Attika (Greece)


subject: clarification regarding the article on my charge at the ICC

04.09.2014

Dear ladies and gentlemen,

I want to express my respect and my thankfulness for your recent courageous article of the 24.08.2014 on my charge (file number OTP-CR 345/12) against unknown at the ICC for suspected crime against humanity (art. 7 par. 1 lit. k Roman Statute). The attention of the media to the injustice and to the actions to seek justice are crucial.

Nevertheless, I have to make some clarifications, which I herewith request you to publish.

I cannot see any basis for a statement, that the examination of my charge was reaching its final phase. We have recently published a video calling for testimonies of people, whose health has been damaged because of the austerity measures.
http://unser-politikblog.blogspot.de/2014/08/videoaufruf-an-die-griechische.html
We have learned by media articles regarding the charges of other people to the ICC, that one usually needs enough concrete cases in order to reach, that the ICC starts a formal investigation. It seems unlogical to us, how there can be a final phase of the examinations, if we obviously are trying to get enough testimonies to reach a formal investigation.

I cannot remember, that I had ever said, that the austerity measures as such must stop. My legal point of view is instead, that the austerity measures may never large-scale or systematically damage the health of human beings, both from the perspective of universal criminal law (art. 7 par. 1 par. 1 lit. k Roman Statute) and from the universal human rights perspective (art. 12 UN Social Pact, no. 32 of general comment no. 14 to the UN Social Pact). Besides that, because of the indivisibility of the human rights, which comes from the human dignity, there must be a fair compromise between the human rights of the population and the human rights of the creditors of Greece. So I am not against austerity measures as such, but for proportionality, and for the protection of vulnerable groups of the population in particular.

And I have consciously made my charge against unknown, because there are many suspects from different countries and organizations. That means, that I am determined to go against unknown. So I do not see any sense in narrowing the perspective against the German government or even to make any statement in that direction, like it seems to be reported about me below the picture of me (standing in front of the Palais Wilson at Geneva) in your article. It needs to be found out, which measures, conditions, respectively mechanisms are responsible for the large-scale and systematical damaging of the health of the Greek population, and which groups of people are responsible for that.

Yours sincerely,



Sarah Luzia Hassel-Reusing


Donnerstag, 4. September 2014

Interview mit Ana Maria Suarez Franco zur Einklagbarkeit der universellen Menschenrechte

Sendung „Macht und Menschenrechte“ am 04.09.2014 Interview mit Ana Maria Suarez Franco zur Einklagbarkeit der universellen Menschenrechte

Podcast zur Sendung vom 19. Mai 2011 Lateinamerika und die Einklagbarkeit der universellen Menschenrechte


04.09.2014 | Unser Politikblog
Die meisten lateinamerikanischen Staaten wenden heute ganz selbstverständlich die universellen Menschenrechte (die Menschenrechte der Vereinten Nationen) vor den nationalen Gerichten an, Im Vergleich zu Lateinamerika sind die meisten europäischen Staaten bzgl. der direkten Anwendung der Menschenrechte der Vereinten Nationen noch Entwicklungsländer. In der Sendung gingen wir der Frage nach, auf welcher Grundlage die universellen Menschenrechte in Lateinamerika inzwischen ganz selbstverständlich von der Justiz angewendet werden, während dies in Deutschland bisher noch vernachlässigt wird -wenn man von den Urteilen des Bundesverfassungsgericht zu Völkerrecht, Mauerschützen III, Bodenreform III, Lissabon und Asylbewerberleistungsgesetz einmal absieht.
Durch die Finanzkrise hat die Verpflichtung auf die universellen Menschenrechte mit ihren umfangreichen sozialen Rechten eine erhebliche zusätzliche Bedeutung und Aktualität bekommen, gerade auch für Staaten mit wenigen sozialen Grundrechten wie Deutschland.

Deutschland ist wiederholt von den Menschenrechtsausschüssen der Uno zur Anwendung der universellen Menschenrechte angehalten worden. Das zeigen auch die Concluding Observations vom 20.05.2011 des Fachausschusses der Vereinten Nationen zum Uno-Sozialpakt bzgl. Deutschland, wo der Ausschuss Deutschland in Tz. 7 gedrängt hat, alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um die effektive Anwendbarkeit der Menschenrechte des Sozialpaktes vor den nationalen Gerichten in Deutschland sicherzustellen. Dazu gehöre auf jeden Fall die Bewußtseinsbildung für den Sozialpakt bei Richtern, Anwälten und allen anderen rechtsdurchsetzenden Berufen.