Sendung „Macht und Menschenrechte“ Heute am 25.09.2014 – Gesetzentwurf im Namen des Kleinanlegerschutzes gefährdet bankenunabhängige Finanzierung – Interview mit Stefan Rost vom Mietshäuser Syndikat
25.09.2014 | Unser PolitikblogDas zweiten Interview haben wir heute kurzfristig wegen seiner Brisanz und eile noch in die heutigen Sendung „Macht und Menschenrechte“aufgenommen wegen folgen für Initiativen und Menschen, die sich untereinander helfen ab ca. 19.45 Uhr geht es um einen Gesetzentwurf, den die vom Mietshäuser Syndikat gestartete Initiative „Wir sind nicht Prokon“ ins Rampenlicht gezogen hat. Die Insolvenz der Firma Prokon ist einer der Hauptanlässe gewesen für einen Gesetzentwurf, der verspricht, Kleinanleger besser zu schützen, würde aber für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Initiativen drastische neue bürokratische Pflichten und hohe Bußgeldandrohungen bringen und lästige Konkurrenz für Banken vom Markt drängen.
Der größte einzelne Kostenfaktor mit von der Initiative geschätzten 20.000,- € bis 60.000,- € pro Jahr dürfte die Erstellung eines jährlich zu erneurnden Prospektes (§8a VermAnlG) darstellen, wobei noch 6.500,- € (Gebührenverzeichnis Nr.1, Anlage zu § 2 VermVerkProspGebV) Gebühren der Aufsichtsbehörde BaFin für die Überprüfung und Aufbewahrung des Prospektes hinzu kommen.
Bei unvollständiger Erfüllung der Bürokratielasten drohen u. a. Bußgelder und eine Untersagung des öffentlichen Angebots (§18 VermAnlG).
Soweit Unternehmen und Initiativen durch bürokratsche Lasten und damit verbundene Kosten erdrückt würden, würde das Gesetz dem Kleinanlegerschutz zuwider laufen.
Wir werden beleuchten, was dieses Gesetz an Schocks für kleine Initiativen und Menschen, die sich untereinander helfen ,alternative Medien ,Dorfeden ,Gemeinschaften, sowie für kleine und mittelständische Unternehmen bedeuten würde, und was eine verhältnismäßige Neuregelung anders machen müsste.
MP3 zu Sendung Interview mit Stefan Rost ( Nachhören oder Download )