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Montag, 27. Oktober 2014

Globales Staateninsolvenzverfahren zur Schaffung einer privaten Neuen Weltordnung (NWO)

27.10.2014 | Unser Politikblog

Der souveräne Staatsbankrott

 Ein Staatsbankrott liegt vor, wenn ein Staat offiziell einräumt, nicht mehr alle Gläubiger pünktlich bezahlen zu können. In der Menschheitsgeschichte hat es Hunderte Staatsbankrotte gegeben. Normal ist, dass der betroffene Schuldnerstaat dann selbst über seine teilweise Schuldenreduzierung im Sinne eines fairen Ausgleichs zwischen Einwohnern und Gläubigern entscheidet.
So hat das Waldenfels-Urteil vom 23.05.1962 (1 BvR 987/58, BVerfGE 15,126) über den westdeutschen Staatsbankrott nach dem Zweiten Weltkrieg entschieden, dass Staaten konkursunfähig sind (Rn. 62). Der Grund für die Konkursunfähigkeit von Staaten liegt darin, dass im Vordergrund „die Schaffung einer Grundlage für die Zukunft“ steht und nicht „die Abrechnung über die Vergangenheit“; dieses „Prinzip der Sanierung findet sich allenthalben in der Geschichte des Staatsbankrotts und ist unvermeidlich, weil gesunde staatliche Finanzen die erste Voraussetzung für die Entwicklung des sozialen und politischen Lebens sind“.

Auch Argentinien und Russland haben ihre jüngsten Staatsbankrotte souverän bewältigt.


Sie haben es gut gemeint.

Sogenannte „Geier-Fonds“ haben argentinische Staatsanleihen deutlich unter Nennwert erworben und erfolgreich (aus Sicht des US-Zivilrechts) vor US-Gerichten geltend gemacht, nicht an die Vereinbarungen zur Schuldenreduzierung, welche Argentinien mit der Mehrzahl seiner privaten Gläubiger getroffen hatte, gebunden zu sein. Die Vereinbarung mit der Mehrzahl der privaten Gläubiger enthält allerdings die sogenannte „Rufo-Klausel“, nach welcher Argentinien seine damaligen privaten Gläubiger alle gleich behandeln muss, und welche noch bis Ende 2014 gilt. Wenn sie nun, den Urteilen auf Grundlage des US-Zivilrechts folgend, den „Geier-Fonds“ eine höhere Quote geben würden, dann würden die alten Schulden in voller Höhe gegenüber den privaten Gläubigern wieder aufleben, und Argentinien wäre schon wieder bankrott.
Daher der verständliche Wunsch von zahlreichen Staaten, darunter von Argentinien, Bolivien und Jamaika, die Gleichbehandlung aller privaten Gläubiger festzulegen, damit „Geier-Fonds“ für sich keine Sonderkonditionen mehr erstreiten können. Dafür verlegt man nun auf Grundlage eines neuen argentinischen Gesetzes das Girokonto, über welches die Zahlungen an die privaten Gläubiger laufen, von den USA nach Argentinien. Der nächste sinnvolle Schritt wäre gewesen, dem US-Zivilrecht nun die in Argentinien geltenden Grund- und Menschenrechte entgegenzuhalten, die alle höherrangig sind als das Zivilrecht und diesem daher Grenzen setzen.

Stattdessen hat man am 09.09.2014 beschlossen, ein Staateninsolvenzverfahren zu schaffen.


Das globale Staateninsolvenzverfahren

Am 09.09.2014 hat die Uno-Vollversammlung eine von Bolivien am 28.08.2014 eingebrachte Resolution (Az. A/68/L.57/Rev.1) beschlossen mit 124 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 41 Enthaltungen, welche noch innerhalb der gegenwärtigen UN-Sitzungsperiode die Schaffung eines völkerrechtlichen Vertrags für ein Staateninsolvenzverfahren für die Entwicklungsländer fordert (Nr. 5 der Resolution).

Nr. 4 der Resolution ermutigt die Uno, sich weiterhin für nachhaltige Entwicklung („sustainable development“) einzusetzen, und ermutigt IWF und Weltbank („the international financial institutions“), sich weiterhin für eine dauerhafte Lösung der Schulden der Entwicklungsländer einzusetzen, und zwar jeder im Rahmen seines Mandats.
Das heißt, um die „nachhaltige Entwicklung“ (Gleichgewicht zwischen Wirtschaftswachstum, sozialer Gerechtigkeit und Umweltschutz) soll sich danach die Uno kümmern und um die Schulden IWF und Weltbank. Wo käme man denn da hin als IWF oder Weltbank, wenn die Uno das Schuldenproblem dauerhaft am Maßstab der universellen Menschenrechte lösen würde?

Nr. 3 der Resolution lädt IWF und Weltbank („the Bretton Woods institutions“) und den Privatsektor ein, mit angemessene Maßnahmen und Aktionen zu unternehmen für die Umsetzung der Verpflichtungen, Vereinbarungen und Entscheidungen der größeren UN-Gipfel, vor allem solcher, die sich beziehen auf die Schuldentragfähigkeit („debt sustainability“) der Entwicklungsländer. Die Resolution spielt mit dem Wort „sustainable“. Die Herzen der Regierungsvertreter der ärmeren Länder gewinnt man mit dem Bekenntnis zur nachhaltigen Entwicklung („sustainable development“), und IWF, Weltbank und Privatsektor lässt man sich Maßnahmen und Aktionen zur Schuldentragfähigkeit („debt sustainability“) kümmern.

Was der IWF unter „debt sustainability“ versteht, hat der ehemalige Unabhängige Experte der Uno zu Finanzkrise und Menschenrechten, Prof. Dr. Cephas Lumina, in Nr. 39 seines Berichts vom 07.03.2014 zu Griechenland (A/HRC/25/50/Add.1) verdeutlicht:
„From a human rights viewpoint, the IMF debt sustainability assessment has limitations. It is too narrowly focused on debt repayment capacity. As the Independent Expert has stressed on previous occasions, debt sustainability analyses should include an evaluation of the level of debt that a country can carry without undermining its capacity to fulfill its human rights obligations.“
(„Von einem menschenrechtlichen Standpunkt, ist die Schuldentragfähigkeitsanalyse des IWF eingeschränkt. Sie ist zu eng fokussiert auf die Schuldenrückzahlungsfähigkeit. Wie der Unabhängige Experte bei früheren Gelegenheiten betont hat, sollten Schuldentragfähigkeitsanalysen eine Einschätzung des Schuldenstands beinhalten, welchen ein Land tragen kann, ohne seine Fähigkeit zur Erfüllung seiner menschenrechtlichen Verpflichtungen zu unterminieren.“)

Die Einladung durch Nr. 3 der Resolution vom 09.09.2014 auch an den Privatsektor zu den „Maßnahmen“ und „Aktionen“ erinnert an die rechtsgrundlagenlose (willkürliche) Praxis des IWF, private Banken zu den vom IWF entworfenen Auflagen noch weitere hinzufügen zu lassen („Wiener Initiative“) und an das Gerede in Europa vor Einführung des ESM, in dessen Staateninsolvenzverfahren die Versammlung der privaten Gläubiger dann offiziell den Schuldnerstaaten Auflagen machen darf.

Die Menschenrechte werden in der ganzen Resolution nicht ein einziges Mal explizit erwähnt, nur einmal implizit im letzten Erwägungsgrund als Teil der Ziele („purposes“, siehe Art. 1 Nr. 3 Uno-Charta) der Vereinten Nationen.

Das ist bemerkenswert für eine von Bolivien eingebrachte Resolution. Bolivien hat sich erst im Jahr 2008 eine neue Verfassung mit mehr sozialen Grundrechten gegeben, auch um seinen sozialen Aufschwung auf eine Grundlage mit Verfassungsrang zu stellen. Und dann geht von Bolivien eine Resolution aus, die ein Staateninsolvenzverfahren mit einer starken Stellung von IWF, Weltbank und privaten Gläubigern will, und bei der die Menschenrechte unter ferner liefen sind. Das widerspricht bereits offensichtlich Art. 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), welche alle Staaten unterzeichnen, wenn sie Uno- Mitglied werden, und wonach alle Menschen ein Recht haben auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die universellen Menschenrechte voll verwirklicht werden können.
Und dabei hat der Präsident Boliviens, welches die Resolution am 28.08.2014 eingebracht hat, laut dem Amerika21 – Arikel „Evo Morales: IWF soll Völker entschädigen“ vom 16.02.2014 noch gefordert gehabt, über Schadensersatz des IWF gegenüber den Schuldnerländern nachzudenken. Dem läuft die von Bolivien eingebrachte und am 09.09.2014
beschlossene Resolution aber vollkommen entgegen. Es wirkt so, als hätte Boliviens Präsident, vielleicht aus einem Gefühl von Zeitmangel, den Resolutionsentwurf nicht hinreichend kontrolliert, bevor er eingebracht worden ist.

Der fünftletzte Erwägungsgrund ganz unten auf de dritten Seite der Resolution stellt besorgt fest, dass das internationale Finanzsystem („the international financial system“) kein solides Rahmenwerk habe für die ordnungsgemäße und vorhersagbare Umstrukturierung von Staatsschulden. Das muss sich auf der Zunge zergehen lassen. Hier möchte man also etwas haben, was es noch nicht gibt, und zwar für das internationale Finanzsystem, also etwas, was vor allem den international tätigen Banken nutzen soll, nicht den verschuldeten Staaten und schon gar nicht deren Einwohnern. Zugunsten der international tätigen Banken soll Vorhersagbarkeit und Ordnungsmäßigkeit geschaffen werden. „Vorhersagbarkeit“ könnte dabei auch in dem Sinne interpretiert werden, die Regeln des internationalen Staateninsolvenzverfahrens auch insoweit uneingeschränkt anzuwenden, wie diesem gegenüber Grundrechte und Menschenrechte, weil sie rechtlich höherrangig sind, Grenzen setzen setzen, also im Staateninsolvenzverfahren ohne Rücksicht auf Grundrechte und Menschenrechte zu agieren, weil mit deren Anwendung die Verpflichtung zur Festlegung eines fairen Kompromisses zwischen Gläubigern und Einwohnern an ihrem Maßstab vorhersagbar wäre, die Vorhersagbarkeit für einzelne Gläubigergruppen, was für sie dabei herauskommt, aber dadurch umso geringer.

Das Rahmenwerk bezieht sich offensichtlich auf den völkerrechtlichen Vertrag für ein Staateninsolvenzverfahren, den zu schaffen die Resolution vom 09.09.2014 ja gerade den Auftrag gegeben hat. Und das Rahmenwerk (der völkerrechtliche Vertrag) für das internationale Staateninsolvenzverfahren soll dann also so beschaffen sein, dass die Kosten der „non-compliance“ weiter erhöht werden („further increases“). Das dürfte sich vor allem beziehen auf die sozialen und menschlichen Kosten der Einwohner der Schuldnerländer, soweit jeweils nicht alle Auflagen aus dem Staateninsolvenzverfahren erfüllt werden. Die „weitere Erhöhung“ dürfte gemeint sein im Vergleich zu den Folgen, die es heutzutage hat, wenn ein Staat seine Auflagen beim IWF nicht vollständig erfüllt. Es könnte sich außerdem beziehen auf die Privatisierung von Daseinsvorsorge und hoheitlichen Einrichtungen bei Nicht-Erfüllung von Auflagen aus dem Staateninsolvenzverfahren. Die „weitere“ Erhöhung zeigt, dass es solche Kosten der „non-compliance“ heute schon gibt, und dass diese auch vor der Resolution vom 09.09.2014 schon einmal erhöht worden sind. Auf die „Geierfonds“ kann sich dieser Erwägungsgrund kaum beziehen, denn im Vergleich zur Situation der Einwohner der Schuldnerländer ernst zu nehmende Kosten einer „non-compliance“ gibt es für diese heute nicht.

Hinsichtlich der „Geierfonds“, die man nun zum Anlass des Vorstoßes für ein internationales Staateninsolvenzverfahren genommen hat, will man natürlich, dass diese für sich keine Bevorzugung im Vergleich zu anderen privaten Gläubigern der Staaten mehr einklagen können (Erwägungsgrund in der Mitte der dritten Seite der Resolution). Dazu haben Weltbank und IWF offenbar bereits einiges ausgearbeitet, wie der gleiche Erwägungsgrund der Resolution vom 09.09.2014 erkennen lässt.
Ein Erwägungsgrund weiter unten erinnert an die vom IWF mit Unterstützung des internationalen Währungs- und Finanzausschusses (welcher Organisation ?) in 2003 ausgeführten Arbeiten zur Erstellung eines Vorschlags für ein internationales Staateninsolvenzverfahren.

Die Resolution vom 09.09.2014 ist nicht nur eines der wichtigsten Dokumente für die Einschätzung, was für einen Entwurf eines Staateninsolvenzverfahrens man noch in dieser UN-Sitzungsperiode präsentieren wird. Sie hat darüber hinaus auch eine entscheidende rechtliche Bedeutung. Bei völkerrechtlichen Verträgen gilt, wie man das von einfachen Gesetzen her auch kennt, grundsätzlich, dass Vorschriften im Zweifel wörtlich auszulegen sind. Daneben gibt es gem. Art. 31 Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK) u. a. auch die „historische“ Auslegung, also dass man sich anschaut, was in den wichtigsten Dokumenten auf dem Weg zur Entstehung des jeweiligen völkerrechtlichen Vertrags steht. Die Resolution vom 09.09.2014 würde erhebliche Auswirkung auf die Auslegung des Vertrags über das internationale Staateninsolvenzverfahren haben, da genau diese Resolution den Auftrag dazu gegeben hat.

Das Papier „A New Approach to Sovereign Debt Restructuring“ der damaligen ersten stellvertretenden geschäftsführen-den IWF-Direktorin Anne Krueger aus April 2002 wollte ein Staateninsolvenzverfahren zur Gleichbehandlung der Gläubiger untereinander mit vom IWF zu ernennenden Insolvenzrichtern. Die Menschenrechte der Bevölkerung der Schuldnerländer sind dabei nicht im Blick.

Der Verband Erlassjahr will in seinem FTAP-Modell für ein weltweites Staateninsolvenzverfahren mit drei Schlichtern pro Staat – ohne verbindliche Verpflichtung der Schlichter auf die im jeweiligen Schuldnerland geltenden Grund- und Menschenrechte. Wie will Erlassjahr ohne eine solche Bindung an die Menschenrechte die nach eigener Aussage angestrebte Sicherung der Existenzmittel von Staaten und die Erfüllung der Uno-Milleniumsziele erreichen?

Donnerstag, 16. Oktober 2014

Oxfam, FIAN und INKOTA protestieren gegen die Förderung von Chemie- und Agrarkonzernen mit Entwicklungshilfe

16.10.2014 | Unser Politikblog


Berlin, 15. Oktober 2014. Unter dem Etikett der Hungerbekämpfung fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Agrar- und Chemiekonzerne. Unternehmen wie BASF, Bayer und Monsanto werden im Rahmen der German Food Partnership (GFP) und der Neuen Allianz unterstützt. Die Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen Oxfam, FIAN und INKOTA haben heute Vormittag, einen Tag vor dem Welternährungstag, mit einer Fotoaktion gegen diese fehlgeleitete Förderung vor dem Berliner Paul-Löbe-Haus protestiert.

 Kurz Muskeln und Gelenke lockern, die Kleidung wieder zurechtrücken und los geht’s: Angela Merkel und Gerd Müller (Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zieht es zum Bowling. Auf einer zehn Meter langen Bahn vorm Bundestag werfen sie ihre Riesenkugel mit einem Durchmesser von drei Metern auf zehn Kleinbauern-Figuren. Sponsoren der Kugel sind die Konzerne BASF, Monsanto und Bayer. Dargestellt werden Merkel und Müller von Aktivisten mit sogenannten Big Heads (überdimensionierten Prominenten-Masken).

„Mehr als die Hälfte aller weltweit Hungernden sind Kleinbäuerinnen und -bauern. Mit ihnen sollte die Bundesregierung gezielt zusammenarbeiten. Konzerne mit Steuergeldern zu fördern, ob direkt oder indirekt, macht niemanden satt außer den Konzernen selbst“, sagt David Hachfeld, Wirtschaftsreferent von Oxfam.
„Die Bundesregierung kegelt Kleinbauern und Kleinbäuerinnen als die wichtigsten Erzeuger/innen von Nahrungsmitteln im globalen Süden ins Abseits. Regierungen im Süden werden einseitig zu Reformen zugunsten der Profitinteressen der internationalen Agrar- und Ernährungsindustrie gedrängt. Programme zum Aufbau kleinbäuerlicher Kooperativen, zur Sicherung des Zugangs zu Land oder zur Weitergabe von agrarökologischen Anbaumethoden verschwinden zunehmend von der politischen Agenda. Die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung rückt so in weite Ferne“, bemerkt Jan Urhahn vom INKOTA-netzwerk.


Im Interview mit der Anwältin Karen Hudes erläutert sie ihre Einschätzung hinsichtlich aktueller und historischer Entwicklungen der Weltfinanzen.

Sendung „Macht und Menschenrechte“ am 16.10.2014 um 19.00 Uhr – Interview mit Karen Hudes

03.10.2014 | Unser Politikblog


Die Anwältin Karen Hudes war in der Rechtsabteilung der Weltbank tätig und ist seit heute eine der bekanntesten Kritikerinnen dieser Institution. Wir hatten sie bereits für unsere Sendung vom 19.09.2013 interviewt.

Im Interview für die heutige Sendung erläutert sie ihre Einschätzung hinsichtlich aktueller und historischer Entwicklungen der Weltfinanzen.

Sie berichtet u. a. von ,erheblichen Goldreserven, welche länger als auf Grund des „Bilateral Minesfield Breaktrough Successor Agreement“ aus dem Jahr 1950 ursprünglich bereits 2005 verfügbar sein sollten.
Sie spricht in diesem Zusammenhang von einer „Global Debt Facility“, und dass Gold der „Global Debt Facility“ verwendet werden solle, um vom heutigen Fiat Money wieder zu gedeckten Währungen zu kommen.


Freitag, 3. Oktober 2014

Interview mit Afsar Jafri (Focus on Global South) über die Weigerug der indischen Regierung, das „Trade Faciliation“ Abkommen der WTO zu unterzeichnen



03.10.2014 | Unser Politikblog

Afsar Jafri (C) Foto
Im Interview mit Afsar Jafri (Focus on Global South) vom 04.08.2014 für die Sendung „Macht und Menschenrechte“ am 06.08.2014sprechen wir über die vermutlich vorübergehende Weigerug der indischen Regierung, das „Trade Faciliation“ Abkommen der WTO zu unterzeichnen, womit diese die dauerhafte Akzeptierung des indischen Ernährungsprogramms durch die WTO erreichen will.

(deutsche Übersetzung)

Volker Reusing: Es ist der 04. August 2014. Dies ist ein Interview für Unser Politikblog und Jungle Drum Radio. Mein Name is Volker Reusing. Heute spreche ich mit Herrn Afsar Jafri von der NGO „Focus on Global South“. Guten Morgen, Herr Jafri.

Afsar Jafri : Guten Morgen.

Volker Reusing: Indien hat zumindest vorübergehend die Unterzeichnung des neuesten Abkommens der Welthandelsorganisation zur technischen Handelserleichterung abgelehnt. Was sind die Vorbedingungen Indiens gewesen, welche nicht erfüllt worden sind?

Afsar Jafri : Tatsächlich haben sie das Thema bei der letzten Versammlung nach dem Treffen in Bali diskutiert. In Bali wurden 10 Vereinbarungen unterzeichnet, aber 3 oder 4 von ihnen waren sehr wichtige Vereinbarungen. Und eine von ihnen war zur technischen Handelserleichterung, eine andere war zu Nahrungsmittelreserven für Ernährungssicherungsprogramme. Und dann hat man Zollfreiheit für die am wenigsten entwickelten Länder, und ähnliche andere Themen zu Exportsubventionen und so weiter. Und es war ein einziges Abkommen. Es wurde entschieden, dass alle die 10 Vereinbarungen zusammen ein einziges Abkommen bilden werden. Alle von ihnen werden sich gleichzeitig bewegen, aber … Bali haben wir mitbekommen. Dass Indien in der Tat frustriert war, weil die Bewegung bei den Verhandlungen nur auf der Seite der technischen Handelserleichterung gewesen ist, aber alle anderen Themen ignoriert wurden. Und der Grund, warum die technische Handelserleichterung vorangegangen ist, ist weil es zum Nutzen der entwickelten Länder und nicht zu Gunsten der Entwicklungsländer war. Und ich sagte, es war zu Gunsten der entwickelten Länder, weil es den Sinn hat, Marktzugang zu schaffen oder technisch zu ermöglichen für die entwickelten Länder zur Durchdringung der Märkte der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder. Aber das Thema Ernährungssicherheit wurde komplett ignoriert.

Volker Reusing: Was sind die Bedingungen der indischen Position gewesen, welche nicht erfüllt worden sind?