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Montag, 7. September 2015

Zweiter Aufrut an die griechische Bevölkerung zu Zeugenaussagen

Dieser Aufruf an die griechische Öffentlichkeit erscheint in deutscher, englischer und griechischer Sprache. Wir bitten um weite Verbreitung.


This appeal to the Greek public is puplished in German, English, and Greek language. We request for large distribution.


Zweiter Aufrut an die griechische Bevölkerung zu Zeugenaussagen (griechische Untertitel cc)

07.09.2015 | Unser Politikblog

Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal (Deutschland)
+49/202/2502621
Menschenrechtlerin


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sarah Luzia Hassel-Reusing  Den Haag  21.11.2012
am 05.07.2015 hat das griechische Volk mit einer beträchtlichen Mehrheit „OXI“ gestimmt gegen ein neues über die
EFSF aufzuerlegendes Memorandum. Am 08.07.2015 hat die griechische Regierung einen ESM-Kredit beantragt,
welcher noch schlimmere Auflagen bringen wird. Es scheint in dieser Situation, dass die griechische Bevölkerung aus
der humanitären Krise nur mit Hilfe des universellen Strafrechts herauskommen wird.
Die gegenwärtige Entwicklung mit dem ESM ist vorhersagbar gewesen. Daher habe ich in 2010 und 2012 acht
Verfassungsklagen in Deutschland eingereicht mit zusammen mehr als 1.000,- Seiten.
Und ich habe am 21.11.2012 beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eine Anzeige (Az. OTP-CR345/12) gegen unbekannt eingereicht wegen des Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch vorsätzliche und gleichzeitig syste- matische und großangelegte Schädigung der Gesundheit der griechischen
Bevölkerung (Art.7 Abs. 1 lit. h+k Römisches Statut).

Jeder hat das Menschenrecht auf das für den jeweiligen Menschen erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistigerGesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt). Außerdem wird das Recht auf Gesundheit geschützt für Frauen durch Art. 12 Uno-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und für Kinder durch Art. 24 Uno-Kinderrechtskonvention (CRC). Außerdem
müssen Kinder gem. Art 19 CRC vor Schäden geschützt werden. Daraus und aus der sozialen Fortschrittsklausel (Art. 2 Uno-Sozialpakt) folgt, dass beim Recht auf Gesundheit weniger gespart werden darf als bei jedem anderen sozialen Menschenrecht (Allgemeiner Kommentar Nr. 14 zum Uno-Sozialpakt). Das muss den für die Griechenland auferlegten
Bedingungen Verantwortlichen bekannt gewesen sein. Auch wenn die Lage in Staatshaushalt und Sozialversicherung so ernst sein mag, dass sie nur durch erhebliche Eingriffe
in das Eigentum der Gläubiger, Steuererhöhungen und auch Sozialkürzungen zu lösen sein mag, hätte trotzdem allen Einwohnern Griechenlands genug bleiben müssen für ihre medizinische Versorgung, für genug gesunde Nahrung und für das Wohnen.
Laut einer Schätzung des ehemaligen griechischen Gesundheitsministers, Herrn Adonis Georgiadis, würden 700,- Millionen € pro Jahr genügen, um einer von ihm geschätzten Zahl von 1,9 bis 2,4 Millionen Einwohnern Griechenlands ohne Krankenversicherungsschutz zu helfen.
Stattdessen gibt man bis zu 50,- Milliarden € allein für die Finanzstabilität des griechischen Finanzsektors aus. Lassen Sie mich Ihnen einen Eindruck geben, was auf Sie zukommt (und früher oder später auf die Einwohner aller
EU-Mitgliedsstaaten), und warum es getan wird. Wie mittlerweile auch der vorläufige Bericht vom 17./18.06.2015 der Wahrheitskommission zu den griechischen
öffentlichen Schulden, welche installiert worden ist durch das griechische Parlament, zeigt, zielen die Darlehen an Griechenland über die „Griechenland-Hilfe“ und die EFSF hauptsächlich auf die Bewahrung von Gläubigerbanken, auf die Rekpitalisierhung griechischer Banken und auf Privatisierung. Sie sind niemals auf das Wohl der griechischen
Bevölkerung ausgerichtet gewesen. Wie herausgestellt in der Presseerklärung „UN human rights experts welcome Greek referendum and call for international solidarity“ („Uno-Menschenrechtsexperten begrüßen griechisches Referendum und fordern internationale
Solidarität“) vom 30.06.2015 von Victoria Dandan und Alfred de Zayas, den Uno Menschenrechtsexperten zu internationaler Solidarität und zu demokratischer und gleichheitsgerechter Ordnung, sind jeglicher völkerrechtlicher
Vertrag oder Kreditvereinbarung, welche ein Land zwingen, die universellen Menschenrechte zu verletzen, „null und nichtig“ gem. Art. 53 Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK). Jene Nichtigkeit gilt umso mehr für Auflagen, welche Teil eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit sind. Die griechische Regierung hätte die Unterwerfung unter den ESM abwenden können durch Beantragung in der Uno- Vollversammlung eines Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs zur Frage der Nichtigkeit (Art. 53 Wiener
Vertragsrechtskonvention) der Memoranda of Understanding und / oder der Verträge (ESM-Vertrag, EFSF Rahmenvertrag und AEUV), welche eine solche Strenge fordern. Der ehemalige Premierminister, Seine Exzellenz, Herr Alexis Tsipras, ist nachweislich, hinsichtlich der Nichtigkeit der Kreditauflagen, über jene Möglichkeit bereits im
Januar 2014 informiert worden. Mit Griechenland nun unter dem ESM, werden die auferlegten Bedingungen noch härter, da der Europäische Rat auf
seinem Gipfel vom 24./25.03.2011 ausdrücklich verlangt hat, dass „measures reducing the net present value of the debt will be considered only when other options are unlikely to deliver the expected results“ („Maßnahmen zur Reduzierung
des gegenwärtigen Nettobetrags der Schulden nur in Betracht kommen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass andere Optionen die erwarteten Ergebnisse bringen.“. Das bedeutet, nach der historischen Auslegungsmethode, dass das ESMRecht
jegliche Reduzierung des Nennwerts der Staatsschulden nur erlaubt, nachdem alle anderen Maßnahmen (einschließlich der Marginalisierung des Sozialsystems und der Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge (Art. 14 AEUV) und der hoheitlichen Institutionen (Art. 2 von Prot. 26 zu den Verträgen der EU), aber auch kleinere Schuldenerleichterungsmaßnahmen
wie die Senkung der Zinssätze) die Schuldenrückzahlungsfähigkeit nicht wiederhergestellt
haben. Die „Freihandels“- Verträge TTIP, CETA und TISA sind der nächste Schritt zur Erzwingung jener Privatisierung auch gegenüber nicht insolventen Mitgliedsstaaten, und um diese präzedenzlose Privatisierung irreversibel zu machen.
Warum viele vom IWF gemachten Auflagen so unmenschlich sind, ist von Prof. Dr. Joseph Stiglitz, einem früheren Chefökonomen der Weltbank, bereits am 29.04.2001 im Guardian offen gelegt worden. Er hat erläutert an den Beispielen von Bolivien, Ecuador und Indonesien, dass einige soziale Kürzungen vorsätzlich so hart gemacht worden
sind, dass sie zu Aufruhr geführt haben, was wiederum die Nachfrage und die Preise für die zu privatisierenden Aktiva reduziert hat. Laut Prof. Stiglitz ist Freihandel der nächste Schritt nach der Privatisierung. Davison Budhoo, ein Ökonom und früherer Angestellter des IWF, hat bereits im September 1991, veröffentlicht, dass laut UNICEF Auflagen von IWF und Weltbank bis zu sieben Millionen Kinder unter dem Alter von fünf Jahren getötet
haben allein in der Zeit von 1982 bis 1991.
Für die Verschiebung von Geld, Ressourcen, öffentlicher Daseinsvorsorge und heute selbst hoheitlicher Institutionen in private Hände werden, in einer organisierten und kriminellen Art und Weise, die Gesundheit und selbst die Leben von Menschen vorsätzlich zerstört.
Die Studie „Can banks individually create money out of nothing? - The theories and the empirical evidence“ („Können Banken individuell Geld aus dem Nichts schöpfen? - Die Theorien und der empirische Beweis“) (veröffentlicht am
18.09.2014 in der International Review on Financial Analysis (Elsevier Verlag) hat empirisch die
Kreditgeldschöpfungstheorie“ bewiesen, dass Giralgeld (das Geld auf den Bankkonten) aus dem Nichts geschöpft wird, wenn eine Bank ein Darlehen gewährt; seine Schöpfung geschieht nachweislich weder durch die Sparer, die ihr
Bargeld zur Bank bringen, noch durch die Zentralbank. Man bucht „Forderung“ (auf Rückzahlung des Darlehens) an Verbindlichkeit“ (auf Auszahlung des Darlehens) für die Schöpfung des Darlehens und so des Giralgeldes, und macht
den umgekehrten Buchungssatz, wenn das Darlehen zurückgezahlt und so das Giralgeld gelöscht wird. Sie bekommen Zinsen für im Saldo nichts. Da jede Bank viel mehr Darlehen (und damit Giralgeld) aus dem Nichts schöpfen kann, als
das Eigenkapital der jeweiligen Bank beträgt, ist jede Bank ersetzbar, es gibt überhaupt keine systemeischen „too big to fail“ Banken.
Die Geburt und der Tod von echten menschlichen Wesen unterscheiden sich von jenen des Giralgeldes. Ihre Gesundheit und ihre Leben sind absolut real, sind unersetzlich, sind endlos wertvoller.Ich habe die Strafanzeige bewusst gegen unbekannt gerichtet, weil so viele Personen aus vielen Ländern involviert sind in den Entwurf und die Entscheidung über die Auflagen in Zusammenhang mit „Griechenland-Hilfe“ und EFSF, in die
Schaffung der Mechanismen für die Auferlegung der Bedingungen, und in die Verpflichtung der Mechanismen auf eine unmenschliche Strenge wie die gegenüber Griechenland (Präambel EFSF Rahmenvertrag) und wie in der „Praxis“ bzw.
den „Modalitäten“ des IWF (Schlussfolgerungen des Ecofin-Rats vom 09.05.2010, Az. SN 2564/1/10) Vermutlich werden nur die Unterlagen über das Zustandekommen der Auflagen sowie Zeugenaussagen dazu Klarheit bringen, welche konkreten Personen verantwortlich sind für die Handlungen, die zur Schädigung so vieler Einwohner
und Bürger von Griechenland geführt haben. Nur der Internationale Strafgerichtshof kann einen Fall von solch internationaler Dimension bewältigen. Die schuldigen Personen müssen festgestellt und zur Verantwortung gezogen
werden, und die Schädigung der Gesundheit der Griechen durch die Sparmaßnahmen muss gestoppt werden.Es ist kein Schicksal und auch keine Naturkatastrophe, wenn Menschen gesundheitlich geschädigt werden, weil man ihnen gesundheitlich notwendige Mittel vorenthält. Es ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. Art. 7 Abs. 1
lit. h+k Römisches Statut, wenn man vorsätzlich in dem Wissen, dass man es tut, systematisch oder großangelegt die
Gesundheit einer Zivilbevölkerung schädigt. Es ist schon ein hinreichender Vorsatz für dieses Verbrechen, wenn man die gesundheitsschädigenden Auflagen macht oder fortführt, obwohl man weiß, dass sie einen solchen Schaden
anrichten oder anrichten werden, selbst wenn man gar nicht
das Ziel hat, die Gesundheit zu schädigen, sondern dies zur Erreichung anderer Ziele in Kauf nimmt.
Ich habe in meiner Anzeige Zusammenhänge gezeigt zwischen konkreten Auflagen sowie deren Folgen für den Hunger
und die Schädigung des Gesundheitswesens in Griechenland.
Um zu erreichen, dass der IStGH ein Verfahren starten und die schuldigen Personen ermitteln kann, ist es nicht nur
erforderlich, die Systematik und Großangelegtheit auf einer abstrakten Ebene zu beweisen, und den subjektiven Tatbestand des Verbrechens zu beweisen (Wissen und Wollen), sondern es braucht auch genug Zeugenaussagen von Menschen, die geschädigt worden sind, oder soweit sie bereits verstorben sind, durch ihre Verwandten.
Wie bereits erläutert in meinem ersten Aufruf zu Zeugenaussagen, haben hinsichtlich des Todes am 28.09.2009 von unbewaffneten Demonstranten in Guinea 150 Opfer, und bei vermuteten Kriegsverbrechen in den Jahren 2003 bis 2008
im Irak 85 von 400 gesammelten Fällen genügt für den IStGH zur Annahme einer Großangelegtheit. In Griechenland sind für weit mehr als 150 Menschen durch die Sparmaßnahmen notwendige Medikamente und
medizinische Behandlungen oder Nahrung und Wohnung nicht mehr bezahlbar.
Da auf einer abstrakten Ebene die Systematik und Großangelegtheit viel evidenter sind als in vielen anderen Fällen, glauben wir, dass schon wenig mehr als 85 Aussagen konkreter Einwohner Griechenlands, deren Gesundheit durch die
Sparmaßnahmen geschädigt worden ist, genügen werden, den IStGH zu bewegen, ein Verfahren aufzunehmen und die Schuldigen zu ermitteln.
Es geht darum , dass so viele Opfer wie möglich selbst aussagen und sich so aktiv einsetzen für Gerechtigkeit und für die Bestrafung der Täter. Das ist etwas, was man für die Gerechtigkeit tun kann und zum Stop der Grausamkeiten, ohne auf eine Regierung zu warten.
Nach unserem ersten Aufruf haben bereits viele Menschen Aussagen gemacht. Wir möchten ihnen unseren Respekt und unseren Dank ausdrücken. Und wir sind dankbar dem früheren griechischen Botschafter, Herrn Leonidas Chrysanthopoulos, und vor allem der ehrenamtlichen Klinik Helleniko für ihre Unterstützung. Wir schätzen, dass wir noch zwischen 40 und 50 weiteren Aussagen benötigen. Es ist natürlich positiv für den Fall,
wenn noch mehr Aussagen gemacht werden, wie beim Irak-Fall. Es geht darum, die Schädigung der Gesundheit durch konkrete Sparmaßnahmen zu beweisen. Wenn Sie ernste
Gesundheitsschäden erlitten haben, weil Ihnen als Patient mit Diabetes, Herzproblemen, Krebs, Multipler Sklerose, Schlaganfall, Nierenversagen, oder einer anderen schweren körperlichen Erkrankung notwendige Medikamente oder
medizinische Behandlungen verweigert worden sind, bitte ich Sie, die Anzeige zu unterstützen. Bitte erläutern Sie, seit wann Ihre Gesundheit durch welche Maßnahme geschädigt worden ist. Das kann sich beziehen auf Medikamente oder
Gesundheitsleistungen von Ärzten, welche nicht mehr verfügbar sind oder nur mit unerschwinglichen Zuzahlungen oder Selbstzahlungen, oder die nicht mehr nah genug an Ihrem Wohnort zur Verfügung stehen.
Wenn Sie oder Ihre Kinder unterernährt oder mangelernährt sind, ist der Punkt für Ihre Aussage, seit wann und auf Grund welcher Kürzungen (z. B. Ihrer Rente, Ihres Arbeitslosengeldes oder Ihres Gehalts) Sie nicht mehr genug Mittel gehabt haben für Ihre ausreichende Ernährung. Auch wenn die Lockerung des Kündigungsschutzes oder der Anstieg bestimmter Lebenshaltungskosten (z. B. auf Grund des MWST-Anstiegs auf Lebensmittel) der Grund sind, ist Ihre
Aussage wichtig. Bitte sagen Sie auch aus, wenn Sie Ihre medizinische Versorgung noch haben oder nicht unterernährt sind, allein weil
Sie durch eine karitative Organisation unterstützt werden. Wenn Sie obdachlos geworden sind, oder wenn Sie in einer ungeheizten Wohnung leben auf Grund eines Mangels an
finanziellen Mitteln, erläutern Sie bitte auch, seit wann Sie auf Grund welcher Kürzungen nicht mehr in der Lage gewesen sind, das Wohnen bzw. Heizen zu bezahlen.
Wenn möglich, fügen Sie Ihrer Aussage auch Fotokopien von Beweismitteln bei, welche zeigen, dass mit welchen
Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die notwendigen Kosten für Nahrung, Wohnung oder Gesundheit nicht mehr bezahlt werden konnten.
Wir ersuchen ausdrücklich auch die Verwandten von Menschen, die auf Grund der Sparmaßnahmen gestorben sind, auszusagen.
Die ehrenamtliche Klinik von Elliniko hat einen Fragebogen entwickelt (siehe am Ende dieses Videos), welcher Ihnen hilft, Ihre Aussage zu strukturieren, und welcher die Einwilligung zur Verwendung der Aussage für die Anzeige mit Az.
OTP-CR 345/12 enthält. Bitte schicken Sie diese an Elliniko:

Metroplitan Community Clinic at Helliniko
Iatrio Ellinikou
(inside the old American military base at Elliniko)
Post Code 16777
Elliniko, Attiki,
Greece

Jede Aussage mit beweisdienlichen Informationen hinsichtlich der Schädigung konkreter Personen durch die Auflagen ist ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Griechenland.

Mit freundlichen Grüßen,

Sarah Luzia Hassel-Reusing

Link zum Fragebogen für die Zeugenaussagen

Kontakte in Deutschland

Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal (Deutschland)
+49/202/2502621
Menschenrechtlerin

Kontakte in Griechenland:
(unser Kontakt in Griechenland für Koordinierungund Übersetzung von Zeugenaussagen)

Metroplitan Community Clinic at Helliniko
Iatrio Ellinikou
(in der alten amerikanischen Militärbasis in Elliniko)
Post Code 16777
Elliniko, Attiki,
Greece

Kontakte in Griechenland:
Herr Leonidas Chrysanthopoulos

Quellen:

-zu den geschätzten 700,- Millionen € siehe den Artikel „Health Insurance a Victim of Austerity in Greece“ von Greek
Reporter vom 24.04.2014
-zum Beispiel Guinea siehe den Artikel „Spart sich die Welt ihr Weltgericht?“ der taz vom 15.11.2012
-zum Beispiel Irak siehe den Artikel „Systematische Folterung von Inhaftierten“ der taz vom 13.01.2014
-vorläufiger Bericht vom 17./18.06.2015 der Wahrheitskommission zu den griechischen öffentlichen Schulden
-Studie „Can banks individually create money out of nothing? - The theories and the empirical evidence“, veröffentlicht
am 18.09.2014 in der International Review on Financial Analysis (Elsevier Verlag).
-Guardian Artikel „IMF's four steps to damnation“ vom 29.04.2001, von Prof. Dr. Joseph Stiglitz
-Vorwort von Davison Budhoo auf S.12 von „Genug ist Genug“ (1991, veröffentlicht über Heinrich-Böll-Stiftung)
-Presseerklärung „UN human rights experts welcome Greek referendum and call for international solidarity“ vom
30.06.2015 von Victoria Dandan und Alfred de Zayas, den Uno-Menschenrechtsexperten zu internationaler Solidarität
und zu democratischer und gleichheitsgerechter Ordnung
-Schlussfolgerungen des Gipfels des Europäischen Rats vom 24./25.03.2011


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