Seiten

Donnerstag, 30. Juni 2016

Sagt Karlsruhe stillschweigend „ja“ zum thermonuklearen Krieg ?

Bundesverfassungsrichter schweigen zu verfassungs- und völkerrechtswidrigem Bundeswehr-Einsatz in Syrien und verweigern deutscher Bevölkerung Schutz vor Weltkriegsgefahr und vor dem für 2016 prognostizierten dschihadistischen „Blitzkrieg“ in Deutschland und Europa

Unser Politikblog | 30.06.2016

Nach der Pressekonferenz in Dresden vom 12.06.2016 wendet sich die Beschwerdeführerin jetzt auch schriftlich an die Öffentlichkeit.

Bundesverfassungricht  [c] S.L.Hassel-Reusing 
Am 17.03.2016 hatte die Bürger- und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 576/16) eingelegt gegen den Beschluss des Bundestags vom 03.12.2015 (Drucksache 18/6866) über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr. Die sieben Klageanträge machten geltend, den deutschen Syrien-Einsatz zu untersagen, den Bundestagsabgeordneten (soweit es die Außen- und Sicherheitspolitik betrifft) angemessene Kriterien vorzugeben für ihre Gewissensprüfung gem. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG, die seit 2015 nach Deutschland eingewanderten Personen biometrisch nachzuregistrieren, der Macht von Think Tanks gegenüber Deutschland im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik zum Schutz von Grundgesetz und Uno-Charta angemessene Grenzen zu setzen, die terroriale Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gegenüber der Gefahr eines dschihadistischen Angriffs flächendeckend wiederherzustellen, und den sicherheitspolitischen Vorschriften des EUV eine lückenlose mit dem Grundgesetz und der Uno-Charta konforme Auslegung vorzugeben und für letztere auch die Bundesregierung zur Einholung eines IGH-Gutachtens zu verpflichten, oder gem. Art. 53 WVRK die Nichtigkeit des EUV wegen Unvereinbarkeit mit der Uno-Charta festzustellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Lissabon-Urteil Vorgaben gemacht zur Eingrenzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU, welche ein Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ohne Nichtigwerdung des EUV ermöglicht haben. Diese sind vom EU-Ministerrat (incl. der deutschen Bundesverteidigungsministerin) am 16./17.11.2015 (Az. 14120/15) und vom Bundestag am 03.12.2015 (Drucksache 18/6866) missachtet worden.

Die Klage hat sich gestützt auf die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) i. V. m. dem Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG), auf das grundrechtsgleiche Wahlrecht (Art. 38 GG), auf die Grundrechte auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und auf Freiheit (Art. 2 GG), auf den Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG) sowie auf die universellen Menschenrechte auf Sicherheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt) und auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt).

Donnerstag, 23. Juni 2016

Bilderberg 2016 Dresden

Bilderberg 2016 Dresden - Nachlese am 23.06.2016 zusammen mit Freeman (Alles Schall und Rauch) ab 19 Uhr in Sendung „Macht und Menschenrechte“

Unser Politikblog | 23.06.2016

KSK-Spezialkräfte bei Bilderberg-Konferenz 2016 ?
Heute, am 23.06.2016, beschäftigen wir uns mit der Bilderberg-Konferenz 2016, welche vom 09. bis 12. Juni in Dresden statt fand. Diesmal standen laut der offiziellen Bilderberg-Webseite Themen wie aktuelle Ereignisse, China, Europa (Migration, Reform, Vision, Einheit), Mittlerer Osten, Russland, politische Landschaft und Wirtschaft (Wachstum, Schulden, Reform) in den USA, Internet-Sicherheit, Geopolitik der Energie und Warenpreise, Präkariat und Mittelklasse sowie technologische Innovation auf der Tagesordnung.
Ebenfalls am 23.06.2016 findet die „Brexit“ - Volksabstimmung darüber statt, ob Großbritannien aus der EU austritt. Vermutlich geht es beim TOP „Einheit“ der Bilderberg-Konferenz darum. Zu den USA fällt auf, dass als einziger Gast aus der US-Politik Senator Lindsey Graham teilgenommen hat, obwohl bei Bilderberg auch das für die USA existentielle Thema Schulden besprochen worden ist. Für den Einfluss auf die EU sind diesmal u. a. wieder EZB-Vorstandsmitglied Benoit Coueré und erstmals EU-Vizekommissionspräsidentin Kristalina Georgieva dabei gewesen. Auch an gedanklicherm Einfluss auf die Interpretation verfassungsmäßiger Ordnungen scheint Bilderberg gelegen zu sein. So hat Laurent Fabius, der Präsident des französischen Verfassungsrates, ebenso teilgenommen wie Jose Manuel Barroso (Bilderberg-Steuerungskomitee und davor EU-Kommissionspräsident) und Dr. Wolfgang Schäuble (deutscher Bundesfinanzminister und „Bilderberger“ seit 2003); die letzteren beiden engagieren sich ebenso wie u. a. Prof. Dr. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Professor an der Universität Freiburg) ehrenamtlich in der Neuen Universitätsstiftung Freiburg. Pikant ist auch die Teilnahme von Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (deren Teilnahme gegenüber Alles Schall und Rauch von Christa Markwalter, Präsidenten des schweizerischen Nationalrats und ebenfalls Bilderberg-Teilnehmerin 2016, bestätigt worden ist) in einer Zeit, wo gerade auch von Deutschland Vorstöße zur Bildung einer EU-Armee ausgehen, obwohl die dafür erforderliche Rechtsgrundlage noch gar nicht ratifiziert ist (Art. 42 Abs. 2 Unterabs. 1 EUV; Lissabon-Urteil vom 30.06.2009), und wo Deutschland im Kampf gegen Isis ohne Rechtsgrundlage und gegen den Willen der syrischen Regierung syrisches Territorium verletzt (siehe z. B. RT Deutsch-Artikel „Deutsche Spezialkräfte im Kampf-Einsatz in Syrien? Damaskus erzürnt, Berlin dementiert“). Dafür, dass über China, Russland und den Mittleren Osten nicht nur theoretisch diskutiert worden ist, spricht die Teilnahme von Philip Breedlove (ehemaliger SACEUR der NATO) ebenso wie die von David Petraeus (Erfinder von Isis, siehe Interview mit Webster Griffin Tarpley am 01.11.2015 beim Querdenken-Kongress). Auffallend ist auch die Einfahrt von maskierten KSK-Bundeswehrsoldaten in das Tagungshotel gewesen; das lässt spekulieren, ob die KSK-Führung an der Bilderberg-Konferenz teilgenommen hat, oder ob es sich vielleicht nur um den Geleitschutz der Bundesverteidigungsministerin gehandelt hat.