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Freitag, 8. Dezember 2017

Im gespräch mit Werner Altnickel zu Geoengineering und Haarp

Unser Politikblog | 07.12.2017

Werner Altnickel ist Träger des Deutschen Solarpreises, langjähriges Mitglied bei Bündnis90/Die Grünen und viele Jahre bei Greenpeace aktiv gewesen. Seine Webseite ist eine der fundiertesten zu Geoengineering und Haarp.

Das Interview fragt genauer nach zu Werner Altnickels Artikel „Die totale Wetterkontrolle“.
Die Wetterbeeinflussung durch Versprühen von Silberjodid zur gezielten Regen- oder Hagelbildung wird von vielen Ländern verwendet. Wesentlich gefährlicher für Mensch und Umwelt sind die im Namen der Bekämpfung des Klimawandels eingesetzten und zum Teil selbst vom IPCC und einigen Umweltverbänden befürworteten bzw. tolerierten Verfahren.
Bereits 1992 hat Edward Teller, der „Vater der Wasserstoffbombe“, gegenüber der US-Regierung für die Ausbringung von Aerosolen mit Metallpartikeln für die Reflektion von Sonnenlicht geworben, was angeblich gegen die Klimaerwärmung helfe und günstiger sei als Beschränkungen für die Industrie. Doch damit ist eine neue Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier geschaffen worden. Laut ETC Group gehört auch Deutschland zu den „Hotspots“ der SRM (Solar Radiation Management)- Versuche, die Sonneneinstrahlung künstlich zu reduzieren. Die Ausbringung der Aerosole erfolgt heute sowohl durch militärische als auch durch zivile Flugzeuge, bekannte häufig verwendete Inhaltsstoffe sind u. a. Aluminium, Barium und Strontium. Zu den gesundheitsgefährdenden Folgen gehören laut dem Flugblatt „diverse Atemwegserkrankungen und Schleimhautreizungen, allergische Reaktionen, Gedächtnisbeeinträchtigungen, Kopfschmerzen, Gleichgewichtsstörungen sowie grippeähnliche Infekte“. In den USA seien Erkrankungen der oberen Atemwege von Platz 8 auf Platz 3 der Todesursachen gestiegen. Zu den für den Menschen gefährlichen Stoffen gehören die in den Aerosolen im Nanomaßstab enthaltenen Aluminiumfeinstäube, vor allem soweit diese die Blut-Hirn-Schranke überwinden. Sie tragen auch zur Erhöhung der Waldbrandgefahr bei. Zu Gesundheitsgefahren durch Geoengineering für Mensch und Tier siehe auch die Anhörung der Bezirksregierung Shasta (Kalifornien). Das Geoengineering verletzt das universelle Menschenrecht auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt) ebenso wie Umweltvorschriften und die UN ENMOD – Konvention. Letztere ist auf russische Initiative beschlossen worden als Reaktion auf die Wettermanipulation durch die USA im Vietnam-Krieg. Der „Space Preservation Act“ Gesetzentwurf sollte 2001 das Geoengineering in den USA verbieten, hat aber im Parlament keine Mehrheit gefunden.
Ionosphäre, Ozonschicht und die Erdatmosphäre sind nach Einschätzung von Werner Altnickel vor allem durch Atomtests und ein Übermaß von Raketenstarts und deren Treibstoffemissionen beschädigt worden. Die dadurch erhöhte Exposition gegenüber UV B und UV C – Strahlung des Sonnenlichts wird durch die künstliche Wolkenbildung vermindert, eine der wenigen positiven Wirkungen des Geoengineering.

Außerdem geht es im Interview um HAARP, eine Technologie, welche zur Verbesserung der Reichweite des Radars und der U-Bootkommunikation ebenso eingesetzt wird wie zur Wettermanipulation und möglicherweise auch zur Förderung der Wahrscheinlichkeit von Erdbeben.
Eine Initiative des Europäischen Parlaments bezeichnete bereits 1999 HAARP als: "Ein das Klima beeinträchtigendes Waffensystem" und kritisierte, daß dieses in der Bevölkerung nahezu unbekannt sei. Auch das IRK bewertete HAARP kritisch.
Am 08.11.2017 ist über Geoengineering in den Unterausschüssen des US-Kongresses für Umwelt und für Energie beraten worden.


David Banks (Veterans for Britain) zur EU-Armee und PESCO

Unser Politikblog | 01.12.2017

Am 13.11.2017 haben die Außen- und Verteidigungsminister der von 23 der 28 EU-Mitgliedsnationen eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (Art. 42 Abs. 6 EUV, Art. 46 EUV, Protokoll 10 zu EUV und AEUV) beschlossen (ohne Dänemark, Großbritannien, Irland, Malta und Portugal), abgekürzt SSZ oder PESCO.
Es geht dabei derzeit u. a. um (Anhang II) eine jährliche Erhöhung der Verteidigungsausgaben (Nr. 1), um die Erhöhung des Anteils der Investitionen an den nationalen Verteidigungshaushalten auf 20% (Nr. 2), um mehr gemeinsame Beschaffungen (Nr. 3), um die Harmonisierung der Entwicklung neuer militärischer Fähigkeiten zwischen den PESCO-Teilnahmern (Nr. 9), um die verstärkte Nutzung existierender gemeinsamer militärischer Strukturen der EU (Nr. 13) und um Interoperabilität mit der NATO (Nr. 13). Die Verlautbarung sieht PESCO auch als eine Stärkung der europäischen Säule der NATO und als eine Stärkung der NATO (Anhang I Abs. 2+3).
Die Einführung einer „gemeinsamen Verteidigung“ der EU erfordert gem. Art. 42 Abs. 2 Unterabs. 1 EUV zuvor einen entsprechenden Beschluss des Europäischen Rats (des Gremiums auf EU-Ebene der Regierungschefs der Mitgliedsstaaten) sowie die Zustimmung der nationalen Parlamente. Das Lissabon-Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 30.06.2009 (siehe vor allem Rn. 389+390) hat entschieden, dass die EU vor Durchführung dieser Schritte kein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit i. S. v. Art. 24 Abs. 2 GG ist, fasst also den Begriff „gemeinsame Verteidigung“ sowohl die Schaffung einer EU-Armee als auch die Gültigmachung der EU-Bündnisfallklausel (Art. 42 Abs. 7 EUV). Der EU-Ministerrat hingegen ist, wie aus der Verlautbarung zu PESCO ersichtlich, der Auffassung, dass die EU-Bündnisfallklausel (Art. 42 Abs. 7 EUV) längst gültig sei (Erwägungsgrund 13 der Präambel), dass erst für die Schaffung einer EU-Armee das in Art. 42 Abs. 2 Unterabs. 1 EUV festgelegte Verfahren erforderlich sei (Anhang I Abs. 3), und dass PESCO ein beträchtlicher Schritt in Richtung einer EU-Armee sei. Am 17.11.2015 hatten die Verteidigungsminister im EU-Ministerrat als Reaktion auf den Isis-Terror in Paris die EU-Bündnisfallklausel erstmals angewandt (Az. 14120/15) und dabei u. a. das Lissabon-Urteil ignoriert.

Die Veterans for Britain sind ein von britischen Offizieren gegründeter Verband, der sich für den britischen EU-Austritt (Brexit) engagiert.


Volker Reusing hat für Unser Politikblog David Banks (Head of Communications der Veterans for Britain) zur möglichen Schaffung einer EU-Armee interviewt. Es geht in dabei auch um den Brexit, um die Auswirkungen auf die NATO und um das Spannungsfeld zwischen zwischen dem Ranganspruch des EU-Rechts (Art. 1 EUV, Art. 51 EUV, Erklärung 17 zu EUV und AEUV) und den EU-Vorschriften für Kampfeinsätze in aller Welt (Art. 42 Abs. 5 EUV, Art. 43 Abs. 1 EUV) auf der einen und dem Ranganspruch der Uno-Charta (Art. 103) und deren Angriffskriegsverbot (Art. 2 Abs. 4) auf der anderen Seite. Außerdem wird beleuchtet, ob PESCO und EU-Armee als Schritte zur Schaffung eines Staates EU zu sehen sind, und ab welchem Schritt die Zustimmungen der nationalen Parlamente erforderlich ist. Des weiteren geht es darum, wie die künftige britische Sicherheitspolitik ohne die EU aussehen könnte.

Das Interview ist in englischer Sprache. Daher findet sich hier auf dem Blog am Ende dieses Artikels eine deutsche Übersetzung.

Siehe auch das Thema EU-Armee im Kontext der Rede des französischen Präsidenten Emmanuel Macron vor den Diplomaten das Interview von Unser Politikblog mit Niki Vogt.