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Samstag, 1. Dezember 2018

Agrarwende jetzt – für gesunde Lebensmittel und gegen multiresistente Keime


Interview mit dem ÖDP – Europaabgeordneten Prof. Dr. Klaus Buchner


Unser Politikblog | 01.12.2018

Dieses Thema berührt die universellen Menschenrechte auf Gesundheit und auf Nahrung ebenso wie die die EU-Grundrechte auf Umweltschutz und auf Verbraucherschutz und das Grundrecht auf Leben.

Pro Jahr sterben in Europa 33.000 Menschen durch multiresistente Keime. Das liegt vor allem am präventiven Einsatz von Antibiotika und selbst von Reserve-Antibiotika in der Massentierhaltung, davon 740 Tonnen allein in Deutschland. Es wird mit einem erheblichen Anstieg von Krankheits- und Todesfällen durch multiresistente Keime unter den Menschen gerechnet.


Verbreitet werden diese Keime über Beschäftigte in der Intensivtierhaltung, über Luft und Wasser. Gefährlich sind sie vor allem für Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

Weitere gewichtige Faktoren für die Entstehung multiresistenter Keime sind die übermäßige Verschreibung von Antibiotika in der Medizin sowie zu kurzfristige Einnahme von Antibiotika durch den Patienten.

Laut einem Bericht der Tagesschau wirken gängige Antibiotika in Europa bereits bei 50% der Patienten nicht mehr, in den USA sogar bei 90%.

Die von Prof. Dr. Buchner auf Change.Org gestartete Online-Petition „Agrarwende Jetzt“ will ein neues einheitliches öffentliches Agrar-Siegel in der EU mit mehreren Güteklassen, welches Auskunft darüber gibt, ob die Tiere präventiv Antibiotika bekommen haben, ob sie artgerecht gehalten worden sind, ob genverändertes Tierfutter oder Totalherbizide eingesetzt worden sind.


Samstag, 10. November 2018

Der magnetische Wechsel – wieviel Zeit haben wir für den globalen Atomausstieg?


Unser Politikblog | 10.11.2018


Dieser Artikel ist geschrieben aus der Sorge, dass die Kühlsysteme der AKWs weltweit ausfallen könnten. Wenn dies geschähe, würden die Folgen die Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima weit in den Schatten und das Überleben der Menschheit in Frage stellen.

Das universelle Menschenrecht auf das für den jeweiligen Menschen erreichbare Höchstmaß an Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt) verpflichtet die Mitgliedsstaaten auch dazu, für gesunde Umweltbedingungen und die Minderung des Risikos, schädlicher Strahlung ausgesetzt zu sein, zu sorgen (Nr. 11+15 Allgemeiner Kommentar Nr. 14 zum Uno-Sozialpakt).

Es ist Zeit, ganz im Sinne eines integraleren Bewusstseins, die Sicherheit der AKWs zusammen mit den Sonnenstürmen und insbesondere mit dem magnetischen Wechsel zu betrachten, und dies hoch genug auf die Prioritätenliste von Wissenschaft, Politik und Medien zu setzen – damit rechtzeitig und besonnen die richtigen Schlüsse gezogen und umgesetzt werden zum Wohle der Gesundheit von uns allen.


AKWs brauchen Strom zur Kühlung
Atomkraftwerke kann man leider nicht mal eben ganz abschalten. Wenn Kernbrennelemente nicht mehr zur Stromproduktion benötigt werden, müssen sie erst einmal durchschnittlich 5 Jahre lang in Abklingbecken gekühlt werden, um sicherzustellen, dass sie durch die Nachzerfallswärme keinen Schaden nehmen, und dass es zu keiner Kernschmelze kommt. Erst wenn sie in den Abklingbecken durch Wasser genug heruntergekühlt worden sind, können sie in Castorbehälter umgefüllt und in Zwischenlager transportiert werden (Welt-Artikel „Kernbrennstäbe bleiben noch jahrelang extrem heiß“ vom 17.03.2011).
Die Kühlung durch Wasser in den Abklingbecken erfordert logischerweise, dass das durch die Abklingwärme erwärmte Wasser immer wieder durch kühleres Wasser ersetzt wird. Es muss also Wasser gepumpt werden, und die Pumpen brauchen Strom.


Sonnenstürme und Stromausfälle
Der Sender N24 hat in der Reihe mit dem aufrüttelnden Titel „Countdown zum Weltuntergang“ über eine Reihe von kosmischen Ereignissen berichtet, welche zu technischen Katastrophen auf der Erde führen und so unsere heutige Zivilisation und den Fortbestand des Lebens auf der Erde gefährden können. Darunter ist auch die Folge „Der Sonnensturm“.
Die Reportage schätzt, dass jedes Jahr eine Wahrscheinlichkeit von 1% besteht, dass die Erde von einem stärkeren Sonnensturm getroffen wird, welcher zu größeren Stromausfällen führen kann durch Schäden an Hochspannungsleitungen, Umspannwerken und Hochspannungstrafos. Es gibt laut dem Bericht zu wenig Ersatzhochspannungstrafos, von denen jeder Hunderte Tonnen wiege.
Laut dem Bericht reichen die Notstromaggregatoren für die Kühlsysteme 72 Stunden. Eine weitere Woche könnten die Pumpen über Batteriesysteme laufen. Danach müsste die normale Stromversor-gung für die Pumpen der Kühlsysteme wieder hergestellt werden, um sicherzustellen, dass es nicht zur Kernschmelze und zum Austritt von Radioaktivität kommt. Die N24 – Reportage schätzt, dass eine Verstärkung der Stromnetze zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit größerer Stromausfälle für die USA zwischen 10 und 15 Milliarden $ koste. Außerdem müssten mehr Notfallteams ausgebildet werden für die Reparatur von Kraftwerken. In 2012 hat die energetische Wirkung eines größeren Sonnensturms die Erde nur relativ knapp verfehlt.

Sonntag, 21. Oktober 2018

EU-Urheberrechtsreform gefährdet Zitatrecht – Überhöhung des geistigen Eigentums gegenüber der Meinungsfreiheit


Unser Politikblog | 21.10.2018

Interview von Unser Politikblog mit der Diplom-Journalistin Claudia Zimmermann (Games of Truth) im Rahmen der Sendung „Macht und Menschenrechte“

Die EU will eine neue Urheberrechtsrichtlinie schaffen (Az. 2016/280 (COD)). Deren Art. 13würde die Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, welche große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Daten speichern oder öffentlich zugänglich machen, verpflichten. Das sind die Firmen, bei denen viele Menschen Texte, Audios und Videos ins Internet hochladen können.
Art. 13 der Richtlinie würde diesen Unternehmen nun vorschreiben, sicherzustellen, dass die bei ihnen hochgeladenen Daten keine geistigen Eigentumsrechte verletzen. Bei entdeckten Verrstößen müssten sie diese den Rechteinhabern berichten.
Anbieter von Blogs und Video-Plattformen würden dann anhand von durch die Rechteinhaber zur Verfügung gestellten Daten maschinell abgleichen, ob bestimmte urheberrechtlich geschützte Inhalte in hochgeladenen Texten, Videos oder Audios enthalten sind.


Sogenannte „Uploadfilter“ sollen das schon beim Hochladen erkennen.
Das Zitatrecht will die Richtlinie nicht abschaffen. Eine entscheidende Frage ist jedoch, wie lange Zitate die Richtlinie noch erlauben würde. Muss man für eine heute noch erlaubte Zitatlänge künftig Bußgeld und Schadensersatz zahlen? Wird der Schutz des geistigen Eigentums zur Zensur missbraucht werden?
Der Ministerrat und das Europaparlament verhandeln noch über den Entwurf. Das Parlament will in seinem Änderungsentwurf zumindest festlegen, dass man weiterhin Links als Quellen angeben darf.
Eine EU-Richtlinie steht zwar vom Rang über den einfachen Gesetzen, sie ist aber anders als eine EU-Verordnung, nicht unmittelbar anwendbar, sondern verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bis zu einem bestimmten Termin ihre Gesetze an die EU-Richtlinie anzupassen.
Falls es Ministerrat und Europaparlament nicht gelingen sollte, eine gerechte Balance zwischen dem geistigen Eigentum und dem vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gechützten Zitatrecht zu finden, so wird bei der Anpassung des Urhebergesetzes und möglicherweise weiterer Gesetze an die EU-Richtlinie in Deutschland eine weitere Chance bestehen, das Zitatrecht wenigstens für Deutschland zu sichern.

Freitag, 12. Oktober 2018

Gefährdet der Entwurf des Rundfunkmedien Staatsvertrags Demokratie, Meinungsfreiheit und Menschenrechte?


Unser Politikblog | 12.10.2018

Interview von Unser Politikblog mit der Diplom-Journalistin Claudia Zimmermann (Games of Truth) im Rahmen der Sendung „Macht und Menschenrechte“


Die Verfügbarkeit von kostenlosen Video-Plattformen wie Youtube hat auch in Deutschland zu einer Stärkung der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit auch an den Massenmedien vorbei geführt. Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich journalistisch, damit auch solche Informationen und Meinungen beleuchtet werden, welche vom Mainstream vernachlässigt werden.
Auch Parteien und NGOs sind mit Hilfe von Video-Plattformen etwas unabhängiger geworden für die Erreichung ihrer Zielgruppen.
Davon wird durch die Neufassung des Rundfunkmedien-Staatsvertrags nun vermutlich vieles verschwinden oder zumindest einer Anmeldung und Freistellungsbescheinigung bedürfen. Denn nun sollen ausdrücklich auch rundfunkähnliche Telemedien im Internet, die keinen festen Sendeplan haben, und deren Plattformen sowie Medienintermediäre vom Rundfunkmedien Staatsvertrag erfasst werden.
Die Erlangung einer Medienlizenz dürfte Kosten in fünfstelliger Höhe sowie eine Menge Bürokratie bedeuten und damit für die meisten Youtuber unerschwinglich sein.
Daher wird es vermutlich entscheidend darauf ankommen, wer unter die Ausnahmen für den „Bagattelrundfunk“ (Art. 20b des Entwurfs i. V. m. den Regelungen der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt dazu) fällt und so mit zu beantragender Freistellungsbescheinigung weiter machen kann.
Gelegenheit für Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf hat die Rundfunkkomission der Länder bis zum 26.08.2018 gegeben.

Sonntag, 30. September 2018

Die 99 % - Bewegung - die neue Occupy-Bewegung ?


Macht und Menschenrechte – Interview vom 20.09.2018 mit Olav Müller

Unser Politikblog | 30.09.2018

Die 99 % - Bewegung ist in 2018 von Olav Müller gestartet worden. Sie ist inspiriert von der Occupy-Bewegung und will wie diese dazu beitragen, die Interessen des größten Teils der Menschheit gegenüber der Finanzelite zu schützen.
Aufklärung, Vernetzung und Gedankenaustausch stehen bisher im Mittelpunkt. Zu den Themen gehören u. a. Sensibilisierung gegenüber Meinungsmanipulation, soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit, Frieden, Völkerverständigung und der Dialog innerhalb der deutschen Gesellschaft.
Die 99% - Bewegung hat ein 10 – Punkte – Programm zur Lösung der Fluchtursachen und hat eine Kundgebung für Völkerverständigung gemacht.

Samstag, 15. September 2018

Volker Reusing im „Macht und Menschenrechte“ Talk mit Freemann (Alles Schall und Rauch) zur Lage in Syrien - IGH-Gutachten statt globale Eskalation!


Unser Politikblog | 14.09.2018

Am 13.09.2018 sprachen Volker Reusing (Unser Politikblog) und Freeman (Alles Schall und Rauch) über die Lage in Syrien und deren Eskalationsgefahr zum Weltkrieg.


In der Sendung wird erläutert, dass die steigende Eskalationsgehr am 21.08.2018 begonnen hat, als Ihre Exzellenzen, die Regierungschefs von USA, Großbritannien und Frankreich, mit Luftangriffen auf Syrien gedroht haben für den Fall eines neuen Chemiewaffen-Zwischenfalls in Idlib. Die Haltung, bereits wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen andere Staaten am Uno-Sicherheitsrat vorbei anzugreifen, beruht auf der in 1992 mit der Studie „Self-Determination in the New World Order“ des Think Tanks „Carnegie Endowment for International Peace“ geschaffenen Ideologie der „humanitären Intervention“.
Inzwischen drohen die USA zusätzlich mit Luftangriffen gegen Syrien bereits für den Fall einer syrischen Bodenoffensive auf Idlib.

Und laut Berichten u. a. von russischen und iranischen Medien haben die Propagandaorganisation „Weißhelme“ und Dschihadisten nicht nur entsprechende Chemikalien an verschiedene Orte vor allem in der Provinz Idlib gebracht, sondern auch bereits Filmaufnahmen dazu gemacht.

Idlib ist die letzte Provinz Syriens, in der es noch eine größere Zahl von Dschihadisten gibt. Freeman hat darauf hingewiesen, dass Zehntausende Dschihadisten von dort nicht einfach abziehen können, ohne dass klar ist, wohin sie gehen sollen. Welches Land will so viele schlecht bezahlte und fanatisierte Söldner bei sich aufnehmen, oder hat auch nur ein Konzept, wie diese resozialisiert werden können?


Volker Reusings Vorschlag für die Entschärfung wenigstens der Weltkriegsgefahr ist, ein IGH-Gutachten in Auftrag zu geben zu folgender Frage:

In how far would airstrikes by the USA, by Great Britain, and by France against Syria in the case of a chemical weapon incident in Syria violate the prohibition of aggressive war (art. 2 par. 4 UN Charter), the preeminence of the UN Charter (art. 103 UN Charter), the responsibilities of the UN Security Council (Chapter VII UN Charter), and the prohibition of the instrumentalization of the human rights against the UN Charter (art. 29 no. 3 Universal Declaration of Human Rights)?“
(„Inwieweit würden Luftangriffe durch die USA, Großbritannien und Frankreich gegen Syrien im Fall eines Chemiewaffen-Zwischenfalls in Syrien das Angriffskriegsverbot (Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta), den Vorranganspruch der Uno-Charta (Art. 103 UN Charta), die Zuständigkeiten des Uno-Sicherheitsrats (Kapitel VII Uno-Charta) und das Verbot der Instrumentalisierung der Menschenrechte gegen die Uno-Charta (Art. 29 Nr. 3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) verletzen?“)

Solch ein IGH-Gutachten in Auftrag geben kann die Uno-Vollversammlung mit einfacher Mehrheit (Art. 18, Art. 96 Uno-Charta). Dafür muss dies die Regierung mindestens eines der über 190 Staaten gegenüber der Uno-Vollversammlung beantragen.
Angesichts der Vielzahl von Staaten, welche den Atomwaffenverbotsvertrag beschlossen haben, müsste es doch möglich sein, einen Staat zu finden, welcher den dafür notwendien Antrag stellt.

Sonntag, 9. September 2018

Veranstaltung auf dem Platz der Vereinten Nationen in Bonn zum 70-jährigen Jubiläum des Parlamentarischen Rats


Unser Politikblog | 09.09.2018

Am 01.09.2018 hat auf dem Platz der Vereinten Nationen in Bonn eine Kundgebung zur Ehrung des 70. Jahrestags des Parlamentarischen Rats und für demokratische Kontrolle und Transparenz insbesondere beim Bundesverfassungsgericht stattgefunden.

 Platz der Vereinten Nationen in Bonn vor der Veranstaltung


Die Menschenrechtsaktivistin Sarah Luzia Hassel-Reusing hat die Veranstaltung angemeldet gehabt. Sie und ihr Ehemann Volker Reusing sind u. a. bekannt durch Unser Politikblog, durch ihren menschenrechtlichen Einsatz für zwischengeschlechtliche Menschen, gegen Genmanipulation in der Landwirtschaft und gegen die Schaffung eines globalen Staateninsolvenzverfahrens, sowie durch ihre Verfassungsbeschwerden zum Lissabon-Vertrag, zu EFSF, ESM, Fiskalpakt und „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV), zum Syrien-Einsatz der Bundeswehr und zur EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Redner und Teilnehmer der Veranstaltung kamen aus einem breiten politischen und weltanschaulichen demokratischen Spektrum, darunter Menschen aus der Flüchtlingshilfe ebenso wie solche, die sich gegen die Zunahme der Gewalt in unserem Land engagieren. Weitere Zuhörer kamen später zeitweilig im Laufe der Veranstaltung hinzu, darunter Besucher des nahe gelegenen Hotels und des am Abend stattfindenden Beethoven-Konzerts. Außerdem waren diesmal, insbesondere während der ersten Reden, weitere Journalisten anwesend.
Anders als bei der ersten Veranstaltung am 23.05.2018, wo für die verteilten Grundgesetze in arabischer Sprache ein reges Interesse bestand, waren diesmal so gut wie keine Menschen mit erkennbarem Migrationshintergrund dabei.

Eingangs bedankte sich Volker Reusing bei der Polizei für deren vorbildliche Vorkehrungen zur Sicherheit dieser Veranstaltung sowie einer weiteren Kundgebung am anderen Ende des Platzes, welche ebenfalls auf anti-faschistischer Grundlage stattfand. Volker Reusing äußerte die Einschätzung, dass Leute wie seine Frau und er bei den Nazis mit Sicherheit im KZ gelandet wären. Er erläuterte, dass die Symbolik mit den weißen Rosen, im Gedenken an den Parlamentarischen Rat, bewusst gewählt sei in Anlehnung an die Geschwister Scholl, die sich im Zeichen der weißen Rose aus einem aufgeklärten christlich-humanistischen Bewusstsein schützend vor die Weimarer Reichsverfassung gestellt haben. Im Zeichen der gleichen Zivilcourage stelle sich die Kampagne „Stoppt den Grundrechtsboykott“ entschlossen, friedlich und rechtsstaatlich schützend vor unser Grundgesetz.


Danach ging es um die Forderungen des Gesetzentwurfs mit Petition „Stoppt den Grundrechtsboykott“, denn der wichtigste Schritt zur Ehrung des Parlamentarischen Rats sei es, das von diesem geschaffene Grundgesetz auch anzuwenden. Dem Gesetzentwurf gehe es darum, durch Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, des Strafgesetzbuchs und des Grundgesetzes lückenlos alle „Schlupflöcher“ zu schließen, mit welchen es heute de facto noch möglich sei, sich intransparent selektiv vor der Behandlung gültiger Verfassungsbeschwerden zu drücken. Als mit Abstand wichtigsten Inhalt des Gesetzentwurfs hob Volker Reusing die Streichung des §93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG hervor, welcher seit 1993 Nichtannahmen von Verfassungsbeschwerden intransparent ohne Begründung ermögliche. Außerdem geht es u. a. um eine unmissverständlichere Formulierung der Befangenheitsvorschriften, um die Volkswahl der Verfassungsrichter, um die Untersagung aller bezahlten Nebentätigkeiten und um die Einführung einer expliziten Strafbewehrung gegen die Mitentscheidung über gegen einen selbst gerichtete Befangenheitsanträge.


Sodann folgte ein kurzer Ausschnitt aus der Zeitleiste „Beobachtungen – Der Parlamentarische Rat 1948 / 1949“ der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, auf dem Weg vom Tag der Befreiung vom Naziregime bis zum Beginn des Parlamentarischen Rats. Die darin vertretenen Parteien (SPD, CDU, CSU, FDP, Zentrum, KPD und DP) und deren Sitzverteilung wurden benannt. Volker Reusing betonte, dass diese insgesamt einen sehr breiten Teil des damaligen demokratischen Spektrums von weit links bis weit rechts vertraten, dass sie alle wertvolle Beiträge zur Entstehung des Grundgesetzes geleistet haben, und dass sie alle zumindest den Grundkonsens gehabt haben, dass es nie wieder eine Naziherrschaft geben darf.
Der Redner erläuterte, dass das Grundgesetz in einer angespannten Situation geschaffen worden sei während der Zeit der Berlin-Blockade, und dass es damals einen Wettlauf gegeben habe zwischen der Schaffung des Grundgesetzes für die drei westlichen Besatzungszonen und dem Projekt einer gesamtdeutschen Verfassung mit mehr kommunistischen Inhalten. Die KPD habe damals primär versucht, das ihrer Anschauung näher stehende Projekt durchzusetzen, aber auch Inhalte ins Grundgesetz einzubringen.

Einige Abgeordnete des Parlamentarischen Rats wurden besonders lobend und ehrend hervorgehoben. Darunter ist Dr. Thomas Dehler (FDP), auf den die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) zurückgeht, welche die entscheidende Antwort des Grundgesetzes auf die schrecklichen Erfahrungen mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis und dessen Folgen sei. Die KPD wurde für ihren Antrag auf die Einfügung eines Art. 2a GG mit den Grundrechten auf Nahrung, Kleidung und Wohnung gelobt. Positiv hervorgehoben wurden auch die Versuche des Zentrums, mehr soziale Grundrechte sowie ein Grundrecht auf Volksabstimmungen ins Grundgesetz aufzunehmen. Ebenfalls gewürdigt wurde die Initiative des SPD-Abgeordneten Walter Menzel, Volksabstimmungen auch zur Abwahl der Abgeordneten zu ermöglichen. Gedacht wurde auch Dr. Elisabeth Selbert und Friederike Nadig, den beiden SPD-Abgeordneten, die durchgesetzt haben, dass im Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG die Gleichberechtigung von Mann und Frau besonders hervorhoben ist.
Außerdem zählte er die Grundrechte des Grundgesetzes und die in Deutschland gültigen internationalen Menschenrechtsquellen auf und sprach über die wehrhafte Demokratie.

Iris Swoboda hielt eine leidenschaftliche Rede zur Menschenwürde des Grundgesetzes (Art. 1 Abs. 1 GG). Sie erläuterte, warum diese ist etwas ganz besonderes ist, auch im Vergleich zu den verfassungsmäßigen Ordnungen der anderen EU-Mitgliedsstaaten sowie im Vergleich zu den Menschenrechtsssystemen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und des Europarats.
Emotional und bewegend waren ihre Beispiele, was zur Menschenwürde gehört, und wie die Würde von Frauen in Deutschland verletzt werde. Eindringlich war ihr Aufruf, dass der Staat, seinem Gewaltmonopol zum Schutze der Frauen gerecht werden müsse. Sie forderte, das Bildungsdefizit in Deutschland hinsichtlich Grundgesetz und Menschenrechten, das bei Deutschen und Ausländern, bei schon länger hier lebenden Menschen und bei Neuankömmlingen bestehe, zu schließen.



Marcel Wojnarowicz erläuterte niedrigschwellig die Bedeutung des Grundgesetzes für Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Er kritisierte die Praxis der Nichtannahmen, die mangelnde Gleichbehandlung unterschiedlich prominenter Kläger und die heute noch gesetzlich erlaubte Möglichkeit von Verfassungsrichtern, einer bezahlten Nebentätigkeit an der Uni nachzugehen. Außerdem beleuchtete er am Beispiel einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Leipzig zur Steuerung bewaffneter Drohnen von der US-Luftwaffenbasis in Ramstein aus, dass durch Gerichte die Voraussetzung der persönlichen Betroffenheit durch die Gerichte bisweilen zu eng auslegt werde.



Samstag, 8. September 2018

Again increasing risk of escalation to nuclear war in Syria - „humanitarian intervention“ must be tried at The Hague !


(with the request for publication)

Unser Politikblog | 08.09.2018

Statement by a former constitutional plaintiff
by: Sarah Luzia Hassel-Reusing

Again an escalation in Syria to nuclear war is threatening because of a false flag chemical weapon attack, which is presumably in preparation. The ideology behind that would already have been outlawed, if we had a completely functioning rule of the law.


The ideology behind the „humanitarian intervention“
The ideology of the „humanitarian intervention“ originates from the study „Self-Determination in the New World Order“ by the think tank „Carnegie Endowment for International Peace“ of the year 1992.
The study „Self-Determination in the New World Order“ aims at more interventions incl. military interventions by the USA and its allies, disattracting from the legal limits, which are set by the sovereignty of the states (art. 2 par. 1 UN Charter), by the prohibition of aggressive war (art. 2 par. 4 UN Charter), by the prohibition of interference into inner affairs (art. 2 par. 7 UN Charter), and by art. 29 no. 3 UDHR, which prohibits, in order to serve peace, the instrumentalization of the universal huamn rights against the UN Charter. For this purpose, the think tank refers to the right of the peoples to self-determination (art. 1 Uno Social Pact, art. 1 UN Civil Pact, art. 1 no. 2 UN Charter) and ignores the UN General Assemlby resolution 2625 of the 24.10.1970 on principles under international law regarding friendly relations and cooperation between the states, which has already regulated the area of tension between the right of the peoples to self-determination and the sovereignty of the states. For the purpose of its concept, the study the term „people“ to any group, which objectively or (according to the opinion of its members) subjectively is different from others regarding ethnic, linguistic, religious, or cultural ties (p.47+48). It differentiates self-determination movements (p. 49-52) between anti-colonial, sub-state (strife for autonomy or separatism), trans-state (separatism affecting the territories of several states), self-determination of dispersed peoples, Indigenous self-determination, and representative self-determination (for more representative democracy).
The study recommends to the USA as possible ways of action (p. 73), a) to remain neutral, b) to support the government of the other state against the strifes for self-determination, c) to convince the government of the other state to approach the self-determination movement, d) to grant to the self-determination movement a certain amount of recognition, e) to support territorial autonomy, or f) to support secession combined with conditions imposed by the USA for the recognition of the new state and of its government.
The study recommends, that the USA even should not shy away from such self-determination movements, which apply violence against a suppressive government (p. 79), and that it was not necessary to demand any proof, that the government has already resorted to violence.
It also says, that, for the purpose of prevention of civil wars, it could be compelling to recognize secession movements as governments and to lobby internationally for the recognition of their secession (p. 80).
Regarding the support to states coming into existence, the study recommends to differentiate, if one recognizes the new state and its governments, or, in a first step, only one of the both (p. 83). It recommends as criteria for the recognition of a new state (p. 84-93) the UN admissibility criteria, if the leaders of the new state promise adherence to the international law, respect for the inviolability of state borders, relinquishment of use of force contrary to international law, peaceful settlement of arguments, constitutional democracy, right to a differing political opinion, protection for the rights of individuals and of minorities, limits to police arbitrariness, market-oriented economy, and subjugation under an enforcement mechanism. The study imaginates the latter in the way, that the new state authorizes the UN Security Council or a regional organization to militarily intervene into the new state, if it does not comply with the above-mentioned recognition critieria recommended by that think tank, and to perhaps be entitled to occupy the new state up to 5 years in order to enforce the criteria (p. 91).

It regards as methods of intervention (p. 96) surveillance, diplomatical pressure, refusal of international legitimacy (according to p. 101+102 incl. exclusion or suspension of the membership of the respective country in international organizations, as well as refusal of recognition of the government and instead recognition of a rival government), conditionality in the development aid, economic sanctions, and military interventions.
The study regards as reasons for military interventions (p. 105-111) the prevention of an armed conflict (e. g. for the protection of minorities or for the deterrence against external attacks against a new state), violent enforcement of humanitarian relief to civil populations under siege (according to the to the assessment at p. 107 of the study the in future possibly most common purpose of collective military interventions into internal conflicts of any kind !), defence of a new state, support to the self-determination movement, enforcement of the compliance with the criteria for the recognition of the new state (on the basis of the consent demanded before the recognition, p. 110), and the defence of the existing government.

Interview mit Thomas Krüger den Präsidenten der Bundeszentrale für Politische Bildung (BPB)


Unser Politikblog | 08.09.2018


Am Rand der Veranstaltung „70 Jahre Parlamentarischer Rat – Was hat das mit mir zu tun?“ hat Volker Reusing für Unser Politikblog am 31.08.2018 in Bonn Herrn Thomas Krüger, den Präsidenten der Bundeszentrale für Politische Bildung (BPB), interviewt.


Die BPB hat ein umfangreiches Informationsangebot zur politischen Bildung. Sie führt auch Veranstaltungen zusammen mit NGOs und mit Schulen durch. Das deutsche Grundgesetz gibt es bei ihr in deutscher, russischer, türkischer und arabischer Sprache und wird auch für die politische Bildung von Migranten nachgefragt. Daneben informiert sie auch über die Menschenrechte aus internationalen Menschenrechtsverträgen, auf welche sich Deutschland verpflichtet hat.


V.i.S.d.P.: Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal

Link zur BPB:https://www.bpb.de/


Donnerstag, 6. September 2018

Bericht zum Democracy Slam und zur Diskussion mit dem Bundespräsidenten in Bonn


Bericht zum Democracy Slam und zur Diskussion mit dem Bundespräsidenten in Bonn vom 31.08.2018 unter dem Motto „70 Jahre Parlamentarischer Rat – Was hat das mit mir zu tun?“

Unser Politikblog | 04.09.2018

Am Freitag, den 31.08.2018, fand im ehemaligen Bonner Plenarsaal des Bundesrats eine Veranstaltung mit Bundespräsidialamt Frank-Walter Steinmeier und Schülern aus Bonn und Brühl statt unter dem Motto „70 Jahre Parlamentarischer Rat – Was hat das mit mir zu tun?“
Anlass war der 70. Jahrestag des Arbeitsbeginns des Parlamentarischen Rats am 01.09.2018.


Bonn, Außenstelle des Bundestags
Einführend wurde ein Einblick in die Geschichte gegeben. Das Grundgesetz ist von den Bundesländern und vom Parlamentarischen Rat als Provisorium geschaffen worden, weil es für die Bundesrepublik Deutschland als Ordnung nur für die westlichen Besatzungszonen erstellt worden ist. Eine Verfassung ist erst für die Zeit nach der Wiedervereinigung gewollt gewesen. Inzwischen wird das Grundgesetz nun doch als unsere Verfassung gesehen. Das Strukturprinzip Föderalismus ist geschaffen worden, damit die Macht in Deutschland nie wieder in den Händen einer Person konzentriert sein kann.

In dem Saal, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat, hat bis zum Jahr 2000 der Bundesrat getagt. Im gleichen Saal fanden auch am 01.09.1948 die Eröffnung des Parlamentarischen Rats und am 08.05.1949 der Beschluss des Grundgesetzes statt. Das Haus wurde 1933 errichtet und diente anfangs der Lehrerausbildung.

Auf dem Weg zum Grundgesetz wurde bewusst ein Signal für die Einheit der westlichen Besatzungszonen gesetzt, indem die Rittersturz-Konferenz der Länder in Koblenz (französische Besatzungszone), der Herrenchiemseer Konvent auf einer Insel im Chiemsee (amerikanische Besatzungszone) und der Parlamentarische Rat in Bonn (britische Besatzungszone) tagten.

Der Präsident des Bundesrats wird immer für 1 Jahr Amtszeit gewählt und muss ein Mitglied einer Landesregierung sein; meistens ist es der Ministerpräsident des betreffenden Bundeslandes. Das Präsidium des Bundesrats besteht aus dem Präsidenten, dem Direktor und dem Schriftführer des Bundesrats. Die Bundesländer haben im Bundesrat zusammen 69 Stimmen.

Dienstag, 4. September 2018

Schon wieder steigende Atomkriegsgefahr in Syrien - „humanitäre Intervention“ muss nach Den Haag !


(mit der Bitte um Veröffentlichung)

Unser Politikblog | 04.09.2018

Stellungnahme einer ehemaligen Verfassungsklägerin
von:Sarah Luzia Hassel-Reusing

Schon wieder droht eine globale Eskalation in Syrien durch einen mutmaßlich in Vorbereitung befindlichen False Flag – Giftgasanschlag. Dabei wäre die dahinter stehende Ideologie längst international geächtet, wenn wir einen lückenlos funktionierenden Rechtsstaat hätten.


Sarah Luzia Hassel-Reusing
Die Ideologie der „humanitären Intervention“
Die Ideologie der „humanitären Intervention“ stammt aus der Studie „Self-Determination in the New World Order“des Think Tanks „Carnegie Endowment for International Peace“ aus dem Jahr 1992.
Es geht der Studie „Self-Determination in the New World Order“ um mehr Einmischung incl. Militärinterventionen der USA und ihrer Verbündeten unter Ablenkung von den recht-lichen Grenzen, welche die Souveränität der Staaten (Art. 2 Abs. 1 Uno-Charta), das Angriffkriegsverbot (Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta), das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten (Art. 2 Abs. 7 Uno-Charta) und das dem Frieden dienende Verbot der Instrumentalisierung der universellen Menschenrechte gegen die Uno-Charta (Art. 29 Nr. 3 AEMR) dem setzen. Dazu knüpft der Think Tank an das Selbstbestimmungsrecht der Völker (Art. 1 Uno-Sozialpakt, Art. 1 Uno-Zivilpakt, Art. 1 Nr. 2 Uno-Charta) an und ignoriert dabei die Resolution 2625 der Uno-Vollversammlung vom 24.10.1970 über völkerrechtliche Grundsätze für freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten , welche das Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und der Souveränität der Staaten längst rechtlich geregelt hat. Für Zwecke ihres Konzepts weitet die Studie den Begriff des Volkes aus auf jede Gruppe, die objektiv oder (nach Meinung ihrer Mitglieder) subjektiv sich durch ethnische, sprachliche, religiöse oder kulturelle Bande von anderen unterscheidet (S.47+48). Sie differenziert Selbstbestimmungsbewegungen (S. 49-52) zwischen anti-kolonialen, substaatlichen (Streben nach Autonomie oder Separatismus), trans-staatlichen (das Territorium mehrerer Staaten betreffender Separatismus), Selbstbestimmung verstreut lebender Völker, indigene Selbstbestimmung und repräsentative (für mehr repräsentative Demokratie).
Als Handlungsmöglichkeiten der USA empfiehlt die Studie (S. 73), a) neutral zu bleiben, b) die Regierung des anderen Staates gegen die Selbstbestimmungsbestrebungen zu unter-stützen, c) die Regierung des anderen Staates dazu zu bringen, auf die Selbstbestim-mungsbewegung zuzugehen, d) der Selbstbestimmungsbewegung ein gewisses Maß an Anerkennung zu geben, e) territoriale Autonomie zu unterstützen, oder f) Sezession zu unterstützen kombiniert mit US-Auflagen für die Anerkennung des neuen Staates und von dessen Regierung.
Die Studie empfiehlt, dass die USA auch vor der Unterstützung solcher Selbstbestim-mungsbewegungen nicht zurückschrecken sollten, die Gewalt gegen eine unterdrückeri-sche Regierung anwenden (S. 79), wobei kein Nachweis gefordert werden müsse, dass die Regierung bereits Gewalt angewendet habe.
Sie sagt auch, dass es zur Vermeidung von Bürgerkriegen zwingend geboten sein könne, Sezessionsbewegungen als Regierungen anzuerkennen und sich international für die Anerkennung von deren Sezession einzusetzen (S. 80).
Für die Unterstützung neu entstehender Staaten rät die Studie, zu differenzieren, ob man den neuen Staat und dessen Regierung anerkennt oder erst einmal nur eines von beiden (S. 83). Als Kriterien für die Anerkennung eines neuen Staats empfiehlt sie (S. 84-93) die UN-Beitrittskriterien, ob dessen Führer die Befolgung des Völkerrechts versprechen, Respekt für die Unantastbarkeit staatlicher Grenzen, Verzicht auf völkerrechtswidrigen Gewalteinsatz, friedliche Streitbeilegung, verfassungsmäßige Demokratie, Recht auf abweichende politische Meinung, Schutz der Rechte von Individuum und Minderheiten, Grenzen von Polizeiwillkür, marktorientierte Wirtschaft und Unterwerfung unter einen Erzwingsmechanismus. Letzteren stellt sich die Studie so vor, dass der neue Staat den Uno-Sicherheitsrat oder auch eine regionale Organisation ermächtigt, bei ihm im Falle der Nichteinhaltung der o. g. von diesem Think Tank empfohlenen Anerkennungskriterien militärisch zu intervenieren und für ihn vielleicht bis zu 5 Jahre zur Erzwingung der Einhaltung besetzen zu dürfen (S. 91).

Sonntag, 12. August 2018

Kundgebung „70 Jahre Parlamentarischer Rat“ sowie „Stoppt den Grundrechtsboykott“


Pressemitteilung vom 12.08.2018 mit der Bitte um Veröffentlichung

Kundgebung „70 Jahre Parlamentarischer Rat“ sowie „Stoppt den Grundrechtsboykott“


Samstag, 01.09.2018, von 14 bis 19 Uhr auf dem Platz der Vereinten Nationen in Bonn


Vortragende:

Volker Reusing, Niki Vogt, Iris Swoboda, Marcel Wojnarowicz, Felix Staratschek und Sarah Luzia Hassel-Reusing


Grußwort:

Verlesung eines Grußworts von Leonidas Chrysanthopoulos (ehem. griechischer Botschafter und ehem. Generalsekretär der Organisation Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation)

Wegen des Anlasses und des besonderen Versammlungsortes würden wir uns über festlich legere Kleidung freuen, die Herren gerne mit Krawatte.

Am 01.09.1948 hat der Parlamentarische Rat, bestehend aus Abgeordneten von CDU, CSU, DP, FDP, KPD, SPD und Zentrum, seine Arbeit aufgenommen. Er hat das Grundgesetz geschaffen, die beste verfassungsmäßige Ordnung, die wir in Deutschland je gehabt haben. Seit dessen Inkrafttreten sind in Deutschland die Menschenwürde, das Friedensgebot, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und der Föderalismus vollständig unantastbar, und von allen anderen Grundrechten deren Wesensgehalt. Das Grundgesetz enthält außerdem eine in der unantastbaren Rechtsstaatlichkeit enthaltene Verpflichtung auf die universellen Menschenrechte.

Als Lehre aus dem Ermächtigungsgesetz und der darauf folgenden Schreckensherrschaft der Nazis beinhaltet das Grundgesetz Vorschriften zu seinem Schutz im Sinne einer „wehrhaften Demokratie“, darunter vor allem die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG), das Grundrecht auf Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) und die Verpflichtungen auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung (Art. 18 GG) und auf die Ordnung des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 4 GG).

Für eine wirklich freiheitliche, friedliche und achtsame Gesellschaft muss es aber auch durchgängig von allen staatlichen Gewalten und auch von uns allen gelebt und aktiv genug vertreten werden. Das Grundgesetz hat das Potential für ein gutes Zusammenleben von Menschen unterschiedlichster Weltanschauungen.

Wir werden Vorschriften des Grundgesetzes, die uns besonders am Herzen liegen, lobend und ehrend erwähnen, sowie die dahinter stehenden Menschen im Parlamentarischen Rat (u. a. Dr. Thomas Dehler, Prof. Dr. Hermann von Mangoldt, Friederike Nadig, Dr. Hans-Christoph Seebohm, Dr. Elisabeth Selbert, Dr. Adolf Süsterhenn und Helene Wessel) sowie Seine Exzellenz, den damaligen US-Außenminister James F. Byrnes, dessen Stuttgarter „Rede der Hoffnung“ vom 06.09.1946 einen entscheidenden Einfluss auf die Verpflichtung des Grundgesetzes auf den Frieden und die universellen Menschenrechte gehabt hat. Wir werden vorbildliche Urteile und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die unsere verfassungsmäßige Ordnung und das Vertrauen in diese und bisweilen sogar den Frieden gestärkt haben (z. B. SRP-Verbotsurteil, Waldenfels-Urteil, Mauerschützen III, Bodenreform III, Lissabon-Urteil, Entscheidung zur NATO-Strategie 1999), ebenso wie einige katastrophale Entscheidungen (z. B. zum ESM und zum Syrien-Einsatz), die sich davon entfernt und so zum Fortbestand und zur Schaffung von viel unnötigem Leid und zur Spaltung unserer Gesellschaft beigetragen haben, erwähnen.

Das Gesetzespaket mit Petition „Stoppt den Grundrechtsboykott“ will sicherstellen, und dazu eine breite gesellschaftliche Debatte anstoßen, dass die Entscheidungsträger im Bundesverfassungsgericht künftig auch de facto keine Möglichkeit mehr haben, sich ihrer verantwortlichen Aufgabe zum Schutz der Ordnung des Grundgesetzes und der universellen Menschenrechte zu entziehen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und auf Ihre Unterstützung.


Am Platz der Vereinten Nationen befinden sich das ehemalige Bundestagsgebäude und das Gelände mehrerer Einrichtungen der UNO.
Zum genauen Aufstellungsort auf dem Platz sind die Anweisungen der Polizei zu befolgen.

Zur Kundgebung angemeldet sind weiße Rosen, Grundgesetze, Fahnen (Bundesrepublik Deutschland, UNO und EU) und die Petition „Stoppt den Grundrechtsboykott“. Andere Fahnen oder Transparente sind NICHT vorgesehen.

Die weißen Rosen stehen symbolisch für die Zivilcourage der Geschwister Scholl, die sich schützend vor die Weimarer Reichsverfassung gestellt haben.

Stellen wir uns genauso entschlossen, friedlich und rechtsstaatlich vor unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung !

V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283Wuppertal

Mittwoch, 18. Juli 2018

Petitionen zur Datenschutz-Grundverordnung


Unser Politikblog | 18.07.2018



Die seit dem 25.05.2018 anzuwendende EU-Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten in ihrem Art. 85, die für den Schutz von Meinungs- und Pressefreiheit notwendigen Ausnahmen von ihr festzulegen und diese Ausnahmen der EU-Kommission zu notifizieren (förmlich mitzuteilen). Wo Staaten dies versäumen (wie z. B. Deutschland), kann der EU-Datenschutz zur Zensur missbraucht werden, denn auch Berichterstattung und Meinungsäußerungen über andere Personen fällt unter den Datenschutz-Begriff dieser EU-Verordnung. Das betrifft z. B. die Rechtsunsicherheit zu den Fragen, wann man auf Grund berechtigten eigenen Interesses ohne Einwilligung etwas über jemand anderen berichten darf, und wann man den, über den man berichtet, darüber informieren muss, oder auch die Frage, wie umfangreich die Datenschutz-Folgenabschätzung denn nun sein muss. Und das alles bei Bußgeldern von bis zu 20 Mio. bzw. 10 Mio. € pro Fall.

Die am 04.04.2018 gestartete Petition „PRESSEFREIHEIT! GEGEN EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) FÜR FOTOGRAFEN, KUNST, PRESSE“ von Marko Jacobs bei Open Petition. Die Petition fordert, von Personen außerhalb der institutionalisierten Medien gemachte Fotografien als Darstellungen zu werten und nicht als der Verordnung unterfallende Dateien. Es geht darum, für Fotografen die Rechtslage entsprechend dem Kunsturhebergesetz (KUG) wiederherzustellen.


Bei Change.Org findet sich eine weitere Petition von Marko Jacobs mit gleicher Zielrichtung („Pressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz DSGVO für Fotografen, Agenturen, Kunst, Presse, Film!
):



Die European Federation of Journalists hat schon in 2014 (leider erfolglos) in einer auch von den deutschen Verlegerverbänden BZDV und ZGV unterstützten Petition gefordert, die journalistische Datenverarbeitung in der EUDSGRVO ganz vom Datenschutzrecht auszunehmen.


Klagemauer TV sieht (genau wie wir) nun, da die EUDSGRVO in Anwendung befindlich ist, die Lösung darin, auf nationaler Ebene die gesetzliche Festlegung der für den Schutz von Meinungs- und Pressefreiheit erforderlichen Ausnahmen durchzusetzen.




Dienstag, 29. Mai 2018

69 Jahre Grundgesetz


Kundgebung „Stoppt den Grundrechtsboykott“ und „69 Jahre Grundgesetz“ vom 23.05.2018

Unser Politikblog | 29.05.2018

Am 23.05.2018, dem 69. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, fand in Wuppertal auf dem Geschwister-Scholl-Platz die erste Kundgebung der Kampagne „Stoppt den Grundrechtsboykott“ im Zeichen von Fahnen der BRD und der Vereinten Nationen statt.

Volker Reusing gedachte in seiner Rede der Leistungen aller im Parlamentarischen Rat vertreten gewesenen Parteien. Besonders hob er dabei die Bedeutung der unantastbaren Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), des Friedensgebots (Art. 1 Abs. 2 GG), der Rechtsstaatlichkeit im materiellen Sinne (Art. 1 Abs. 2 GG), der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG), des Gleichheitsgrundsatzes incl. der expliziten Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 3 GG) und die Volksabstimmungen (Art. 20 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 GG) hervor.
Auch dahinter stehende Persönlichkeiten wie Seine Exzellenz, der damalige US-Außenminister James F. Burns, Dr. Süsterhenn, Dr. Seebohm, Dr. Thomas Dehlert, Elisabeth Selbert und Dr. von Mangoldt wurden dankend und ehrend erwähnt.


Als Beispiele für Verfassungsgerichtsurteile, welche den Müttern und Vätern des Grundgesetzes Ehre erwiesen und unsere verfassungsmäßige Ordnung gestärkt haben, wurden u. a. das SRP-Verbotsurteil, das Hypothekensicherungsgesetz-Urteil, das Waldenfels-Urteil, das Grundlagenvertrags-Urteil und das Lissabon-Urteil genannt.

Aber es gibt auch katastrophale, mit normalen menschlichen und rechtichen Maßstäben unfassbare, Entscheidungen wie zum ESM (mit offensichtlicher Falsch-Auslegung der Ewigkeitsgarantie) und zum Syrien-Einsatz der Bundeswehr.

Daher will die Kampagne „Stoppt den Grundrechtsboykott“ mit ihrem Gesetzentwurf Änderungen von Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Grundgesetz und Strafgesetzbuch, welche lückenlos sicherstellen sollen, dass künftig bei jeder einzelnen Verfassungsbeschwerde die Zulässigkeitskriterien ordnungsgemäß und für jeden transparent angewendet werden.

Die Petition läuft bis zum 30.04.2019.

Diese Kundgebung ist zugleich der Auftakt gewesen für die kommenden Kundgebungen mit Blick auf 70 Jahre Parlamentarischer Rat.

V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283Wuppertal


Link zur Kampagne „Stoppt den Grundrechtsboykott“



Montag, 14. Mai 2018

Verschärfung der Polizeigesetze in Deutschland


Verschärfung der Polizeigesetze in Deutschland – Interview mit mit Ulrich Brehme (ÖDP)

14.05.2018 | Unser Politikblog

In einigen Bundesländern gibt es derzeit Entwürfe für eine drastische Verschärfung der dortigen Polizeigesetze. Morgen, am 15.05.2018, stimmt voraussichtlich der bayerische Landtag über die Änderung des dortigen Polizeiaufgabengesetzes ab.

Am 10.05.2018 sprach Volker Reusing für die Sendung „Macht und Menschenrechte“ mit Ulrich Brehme, Mitglied im Arbeitskreis Demokratie, Außenpolitik, Europa der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Eine von diesem initiierte Resolution gegen die Verschärfung der Polizeigesetze ist auf dem ÖDP-Parteitag am 06.05.2018 in Aschaffenburg beschlossen worden.


Die ÖDP gehört zusammen mit anderen Parteien oder Gliederungen von diesen (darunter alphabetisch DKP Familienpartei, FDP, Grüne, Linkspartei,SPD) und zahlreichen Verbänden zu dem Bündnis „NOPAG“, welches am 10.05.2018 eine Demonstration mit mehr als 30.000 Teilnehmern durchgeführt hat.

Bei den Änderungen der Polizeigesetze geht es um die Stärkung der präventiven Befugnisse der Polizei zur Verhinderung von Straftaten, nicht nur von Terrorismus. Dabei sollen die Eingriffsschwellen erheblich gesenkt und die Kontrolle der Polizeiarbeit gelockert werden.
Dazu gehört laut Ulrich Brehme neben der Ortung von Handys und der Funkzellenabfrage auch das Abhören von Telefongesprächen, die Überwachung und die Onlinedurchsuchung mit Trojanern durch die Polizei. Die Polizei solle in Zukunft auch auf Massendaten zugreifen können, eigene Massendatenerfassungen vornehmen dürfen und mit den Geheimdiensten einen umfangreichen Datenaustausch pflegen. Mit diesem Gesetz werde das Prinzip einer unhintergehbaren Trennung von Polizei und Geheimdiensten aufgegeben.

Die Verschärfungen greifen ein in die Grundrechte auf Menschenwürde (Art. 1 GG), auf Telekommunikationsfreiheit (Art. 10 GG), auf Freizügigkeit (Art. 12 GG), auf Hausfrieden (Art. 13 GG) und auf unverzügliche richterliche Kontrolle jeder Freiheitsentziehung (Art. 104 Abs. 2 GG), in das abgeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG) sowie in die Menschenrechte auf Freiheit und auf Sicherheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt, Art. 6 EU-Grundrechtecharta).

Während die ab dem 25.05.2018 anzuwendende EU-Datenschutzgrundverordnung Privaten mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro droht bei Verletzung der Zweckbestimmung von personenbezogenen Daten, weiten die vorgesehenen Änderungen von Polizeigesetzen in Deutschland den Zugriff der Polizei auf ursprünglich für andere Zwecke erhobene Daten aus. Auch der Datenaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten soll deutlich ausgeweitet werden.
Die massivsten Verschärfungen sind bei der präventiven Freiheitsentziehung vorgesehen. Laut dem taz-Artikel „Verdächtig sind erst einmal alle, die danach aussehen“ vom 27.04.2018 soll diese in NRW von max. 48 Stunden auf bis zu einem Monat und laut dem NOZ-Artikel „FDP: Polizeigesetz Generalangriff auf Grundwerte“ vom 20.04.2018 auf bis zu 74 Tage ausgeweitet werden.
In Bayern sollen es nun bis zu 3 Monate ohne richterliches Urteil sein, danach mit richterlicher Genehmigung noch einmal bis zu 3 Monate.



Laut Ulrich Brehme stammt der Begriff „Gefährder“ (für Menschen, von denen die Polizei vermutet, dass sie eine Straftat begehen wollen) aus dem „Feindstrafrecht“, nach welchem für erklärte Feinde (Gefährder) ein anderes Recht gelte, als für alle anderen Bürger.
Das PAG übergehe die Kompetenzordnung der öffentlichen Gewalt. Deutschland sei auf dem Weg in den Überwachungsstaat. Die Überwachung führe zu einem Vermeidungsverhalten der Bürger. Die Unschuldsvermutung und das Vertrauen in die Polizei werden unterminiert.
In rechtsstaatliche Grundsätze wird in deutlich größerem Maße eingegriffen, als es durch tatsächliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt ist.

Montag, 30. April 2018

Kundgebung für Meinungsfreiheit – gegen das NetzDG in Köln


Unser Politikblog | 30.04.2018


Am 14.04.2018 fand in Köln die Kundgebung „Für Meinungsfreiheit – gegen das NetzDG“ statt mit Vera Lengsfeld und Serge Menga als Hauptrednern. Es ging schwerpunktmäßig um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), welches von Anbietern sozialer Netzwerke im Internet mit mindestens 2 Millionen registrierten Nutzern verlangt, Beiträge, welche bestimmte im Gesetz genannte Straftatbestände wie z. B. üble Nachrede oder Volksverhetzung, erfüllen, innerhalb von 7 Tagen nach Eingang einer Beschwerde zu löschen, bei offensichtlichen Fällen sogar innerhalb von 24 Stunden. Bußgelder bis zu 5 Millionen € können gegen die sozialen Netzwerke verhängt werden, u. a. wenn entsprechende Beschwerdeverfahren nicht oder nicht richtig vorgehalten werden, oder wenn organisatorische Mängel nicht abgestellt werden.
Das mag gut gemeint gewesen sein, aber die zu kurzen Fristen führen dazu, dass zur Vermeidung der hohen Bußgelder eher zu viel als zu wenig gelöscht wird.
Vera Lengsfeld ist als Bürgerrechtlerin in der DDR bekannt geworden. Serge Menga stammt aus der Demokratischen Republik Kongo, ist Unternehmer und engagiert sich in seinen Youtube-Videos u. a. dafür, dass mehr gegen die Gewalt in Deutschland getan wird.
Entsprechend ihrem Aufruf gab es auf der Kundgebung keine Parteifahnen.

Direkt nebenan lief die optisch bunte Kundgebung Keine ‚Meinungsfreiheit‘ für Hass und Ausgrenzung – Keine zweite PEGIDA in Köln“ des Kölner Aktionsbündnisses gegen Rechts, welches gegen die AFD, gegen Nazis und gegen rechte Gewalt protestierte. Geht man nach der Mode und den Fahnen, haben daran u. a. Autonome sowie Anhänger von Linkspartei, Bündnis 90 / Die Grünen, MLPD teilgenommen. Das Kölner Aktionsbündnis sollte ursprünglich seine Kundgebung auf dem nahe gelegenen Heumarkt durchführen, laut der Kölner Online-Zeitung Report K konnte es dann jedoch als Spontandemonstration zum Alten Markt marschieren und unmittelbar gegenüber von „Für Meinungsfreiheit – gegen das NetzDG“ protestieren.

Nach Einschätzung des es Kölner Aktionsbündnisses gegen Rechts sind unter den Organisatoren von „Für Meinungsfreiheit – gegen das NetzDG“ Mitglieder der AFD sowie der AFD nahe stehende Personen. Das Aktionsbündnis befürchtet, dass es darum gehe, sehr rechte Positionen salonfähig zu machen.

Zwischen den beiden Gruppen hat die Polizei für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Sicherheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt, Art. 6 EU-Grundrechtecharta) gesorgt und körperliche Zusammenstöße zwischen den beiden Gruppen so gut wie vollständig verhindern können.

Laut Report K hat es zwei Anzeigen wegen vermuteter Körperverletzung gegeben und eine wegen vermuteter Beleidigung, darunter wegen einer Ohrfeige von Vera Lengsfeld und wegen einer von ihr als beleidigend empfundenen Äußerung.

Gut und unentbehrlich für Deutschland, dass sich hier Menschen für Meinungsfreiheit und gegen Faschismus engagieren. Allerdings war die Kundgebung für Meinungsfreiheit und gegen das NetzDG keine Veranstaltung der AFD, sodass nur ein Teil von deren Teilnehmern aus dem AFD-Spektrum kommen dürften, und auch die AFD ist immer noch deutlich gemäßigter als Nazis und als gewalttätige rechte Gruppierungen.

Mehr Differenziertheit, Respekt und Sachlichkeit im Umgang miteinander hätte gut getan. Wir hätten gerne die Reden beider Kundgebungen gehört, um uns persönlich ein vollständiges Bild zu machen.
Man musste sich auf die Seite der Kundgebung gegen das NetzDG stellen, um überhaupt etwas von den Reden von Vera Lengsfeld Rede und Serge Menga zu verstehen.

Dass die Teilnehmer beider Kundgebungen gegen Nazis und gegen die Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit für Nazi-Propaganda gewesen sind, ist ab etwa Minute 08:31 im Video-Mitschnitt auf dem Kanal German Defence 24 zu sehen.


Die real existierenden Mängel hinsichtlich des Einander-Zuhörens erinnerten uns an absurdes Theater, babylonische Sprachverwirrung und Nebel von Avalon. Nur bei zwei Liedern in den Redepausen der Kundgebung gegen das NetzDG, darunter „We shall overcome“, wehte ein Hauch von Harmonie und Pfingsten über den Platz.

Antifaschismus ist unentbehrlich angesichts der deutschen Geschichte. Aber er sollte sich nicht in Oberflächlichkeit erschöpfen, sondern auch mindestens von solcher Qualität und Ernsthaftigkeit sein, dass man sich die Reden der vermeintlichen oder tatsächlichen Gegenseite anhört und sie sachlich analysiert und kritisiert.

Zum NetzDG haben wir nach dem Ende der Veranstaltung noch Interviews bekommen von Serge Menga und von Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl, der u. a. Mandanten vertritt, die bei Facebook gesperrt worden sind. Die Standbilder bei den Interviews sind erforderlich gewesen, weil leider mehrfach die Polizei und Passanten durchs Bild gelaufen sind.




Dienstag, 3. April 2018

Skripal, London und Strippenzieher


Skripal, London und Strippenzieher – Interview mit Elke Fimmen (BüSo) zur Instrumentalisierung des Falls Skripal

03.04.2018 | Unser Politikblog

Am 31.03.2018 sprach Volker Reusing für die Sendung „Macht und Menschenrechte“ mit Elke Fimmen, der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Partei „Bürgerrechtsbewegung Solidarität“ (BüSo) über den Fall Skripal.

Am 04.03.2018 wurden der in Salisbury (Großbritannien) lebende ehemalige Doppelagent Sergej Skripal und seine Tochter Julia bewusstlos auf einer Parkbank vor einem Einkaufszentrum gefunden. Zumindest die beiden und Detective Seargent Nick Bailey, ein Polizist, der später ihre Wohnung durchsuchte, wurden ins Krankenhaus eingeliefert. Während die Tochter inzwischen wieder Nahrung aufnehmen und sprechen kann, wird der Zustand des Vaters weiterhin als kritisch beschrieben.
Die britische Regierung ist zum Ergebnis gekommen, dass ein Nervengift der „Novitischok“ - Gruppe zum Einsatz gekommen sei. Da die Sowjetunion als erstes Land an diesen Giften geforscht hat, hat Großbritannien am 13.03.2018 ein Ultimatum von 24 Stunden gesetzt, sich zu dem Fall zu erklären.

Da Nowitschok von der Sowjetunion in Usbekistan hergestellt worden ist, und die USA Usbekistan beim Abbau der dortigen Anlagen geholfen haben, erscheint es denkbar, dass diese beiden Staaten Vergleichsproben von Nowitschok aufbewahrt haben. Laut Sputniknews sollen auch Schweden, Slowakei und Tschechien an solchen Stoffen geforscht haben, laut Alles Schall und Rauch auch der Iran. Alles Schall und Rauch macht außerdem darauf aufmerksam, dass sich unweit von Salisbury gelegene britische Chemiewaffenforschungszentrum Porton Down befindet, welches laut Angaben Seiner Exzellenz, des britischen Außenministers Boris Johnson, gegenüber der Deutschen Welle Proben von Nowitschok gehabt haben und so den Giftstoff im Fall Skripal identifizieren konnten.

BüSo hat am 18.03.2018 informiert, dass Sergej Skripal scheinbar 1995 in einer Operation des damaligen britischen MI6 – Agenten Christopher Steele zugunsten Großbritanniens umgedreht worden sei. Herr Steele habe nach seinem Ausscheiden aus dem britischen Geheimdienst die Firma „Orbis Business International“ gegründet, welche PR gegen Russland mache, so zum Fall Skripal und zu den vermeintlichen Einmischungen Russlands in Wahlkämpfe in den USA, Deutschland und Frankreich.

Die Angaben, wieviele Menschen außer Vater und Tochter Skripal und einem britischen Polizisten noch vergiftet worden sind, variieren deutlich. Der Think Tank CFR gibt am 23.03.2018 46 Personen an, welche im Krankenhaus untersucht worden seien. Laut Sputniknews am 14.03.2018 sollen Medien zufolge 21 Personen in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Alles Schall und Rauch verweist auf einen Brief von Stephen Davies, Berater Berater für Notfallmedizin bei der Salisbury NHS Foundation Trust, an die britische Zeitung Times, wonach von den untersuchten Personen 3 signifikante Vergiftungen gehabt haben, und keiner davon eine Nervenzellvergiftung erlitten habe.

Der Skripal-Fall hat zur in etwa symmetrischen gegenseitigen Ausweisung von Diplomaten zwischen zahlreichen westlichen Staaten und Russland geführt. Laut Voltairenet hat die britische Regierung sich außerdem um eine Sondersitzung des Uno-Sicherheitsrats beantragt.

Besondere Brisanz hat der Fall Skripal auch dadurch erlangt, dass im März 2018 Ihre Exzellenz, die US-Botschafterin bei der Uno, erneut gedroht hat mit US-Luftangriffen im Falle eines weiteren Chemiewaffen-Zwischenfalls in Syrien, was unterstützt worden ist durch die Verlegung von 2 weiteren US-Flugzeugträgern vor die syrische Küste. Es gab Gegendrohungen des russischen Generalstabs für den Fall von Angriffen auf das syrische Regierungsviertel oder auf russische Truppen in Syrien. Die Situation scheint dadurch entschärft worden zu sein, dass Russland und Syrien mehrere Chemiewaffeneinsätze durch Dschihadisten vereitelt haben, und dass Seine Exzellenz, US-Präsident Donald Trump, den Rückzug der US-Truppen aus Syrien angekündigt hat.

BüSo setzt vor allem auf Dialog und auf Infrastrukturprojekte, um geopolitische Konfrontationen zu überwinden, wie Chinas Projekt der "Neuen Seidenstraße". So tritt Helga Zepp-LaRouche, die Vorsitzende der BüSo und Gründerin des internationalen Schiller-Instituts seit den 1990er Jahren für das Konzept der Weltlandbrücke ein und ist dafür  in China als „Seidenstraßen-Lady“ bekannt.