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Samstag, 25. Juli 2020

Antwort aus Hamburg auf unsere Presseanfrage zu den Corona-Maßnahmen


Unser Politikblog | 25.07.2020

Die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 08.07.2020 auf die Presseanfrage von Unser Politikblog vom 12.06.2020 wie folgt geantwortet:


Sehr geehrte Frau Hassel-Reusing,
bitte entschuldigen Sie die zeitliche Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Anliegens. Uns erreicht derzeit eine sehr hohe Anzahl an Anfragen rund um die Corona-Pandemie, deren Beantwortung viel Zeit in Anspruch nimmt.
Zu Ihren Fragen können wir Folgendes sagen:
Hamburg befindet sich als Stadtstaat und Ballungsraum in der Corona-Pandemie in einer sehr besonderen Lage. Infektionen können sich in Hamburg sehr viel schneller auch unkontrolliert verbreiten, als dies in einem Flächenland der Fall ist. Es muss daher gut abgewogen werden, wie schnell Lockerungen vorgenommen werden können. Die Hamburgerinnen und Hamburger waren insgesamt sehr diszipliniert, weshalb die Infektionszahlen auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau sind. Dieser Erfolg darf nicht durch zu schnell vorgenommene Lockerungen gefährdet werden. Alle Maßnahmen wurden getroffen, um die Hamburger Bevölkerung bestmöglich vor der Corona-Pandemie zu schützen.
Zu den Fragen 1. – 4.: Eine von Ihnen erwähnte Schock-Strategie ist dem Hamburger Senat nicht bekannt. Die politisch verantwortlichen haben sich jederzeit von der Maxime leiten lassen, die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Dabei haben sie jederzeit die Auswirkungen der Schutzmaßnahmen im Blick gehabt und etwaige Grundrechtseinschränkungen nach gründlicher Abwägung zum Wohle der Gemeinschaft und zum Schutz von Menschenleben getroffen.
5. Hierzu sind uns keine Daten bekannt.
6. Diese Daten wurden nicht erhoben.
7. Die Basis der Politik des Hamburger Senats ist es, die universellen Menschenrechte jederzeit zu schützen und zu beachten.
8. siehe Antwort zu Frage sieben.
9. Die Hamburgische Bürgerschaft hat gemäß § 52 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft einen Sonderausschuss „Bewältigung der Corona-Krise“ eingesetzt.
10. Der Hamburger Senat berät intern regelmäßig, sowie auch intensiv mit der Bundesregierung und den Ländern. In diese Beratungen fließen jeweils die aktuellen Erkenntnisse von Expertinnen und Experten, insbesondere des RKI, ein. Hamburg hält an der Strategie fest, besondere Infektionsrisiken durch entsprechende Auflagen zu Hygiene und Mindestabständen zu verringern.
11. Der Hamburger Senat hat jederzeit zwischen denen von Ihnen benannten Grundrechten und dem notwendigen Infektionsschutz der Bevölkerung abgewogen, um die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und Menschenleben zu retten.
12. Durch unterschiedliche Aktivitäten – unter anderem den Einsatz junger Freiwilliger – konnten viele Ausgabestellen der Tafeln wieder hergestellt werden. Unter Beachtung der geltenden Auflagen können insofern viele Ausgaben wieder erfolgen. Grundsätzlich sind durch die sozialstaatlichen, existenzsichernden Leistungen die Möglichkeiten zur Lebensmittelbeschaffung gesichert und das Menschenrecht auf Nahrung gewährleistet durch die Auszahlung der Leistungen, von denen verfassungsgerichtlich festgestellt ist, dass sie das Existenzminimum gewährleisten.
13. Diese Zahlen werden in Hamburg nicht erhoben.
14. Ab dem 27. April gilt in Hamburg eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr, beim Einkaufen (im Einzelhandel) und auf Wochenmärkten, da es hier unter Umständen schwierig werden kann, die Abstandsregeln einzuhalten. Darüber hinaus können Krankenhäuser ergänzende Maßnahmen festlegen, um die vulnerablen Personengruppen in den Häusern zu schützen. Seitens des Hamburger Senats besteht keine Verpflichtung für Schwangere oder Entbindende, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind von der Pflicht grundsätzlich ausgenommen.
15. Der Hamburger Senat hat jederzeit zwischen denen von Ihnen benannten Grundrechten und dem notwendigen Infektionsschutz der Bevölkerung abgewogen, um die Überlastung des Gesundheitssystem zu verhindern und Menschenleben zu retten.
16. In Hamburg besteht keine allgemeine Maskenpflicht, sondern die Verpflichtung, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (im Öffentlichen Personennahverkehr, beim Einkaufen im Einzelhandel und auf Wochenmärkten). Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben soll dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Durch eine solche nicht medizinische Maske sollen Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen entstehen, abgefangen werden. So kann soll das Risiko, eine andere Person anzustecken, verringert werden (Fremdschutz).
17. Diese Zahlen werden in Hamburg nicht erhoben.
18. Die Anzahl der Personen, bei denen nach Angaben des Instituts für Rechtsmedizin die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt wurde, beträgt am 16. Juni 2020 228 Personen.
19. – 21. Mit diesen Fragen hat sich der Hamburger Senat noch nicht befasst.
22. Der Senat setzt sich mit aller Kraft dafür ein, Unternehmensinsolvenzen oder den Verlust von Arbeitsplätzen aufgrund der Corona-Pandemie zu vermeiden. Senator Westhagemann steht im regelmäßigen Austausch mit vielen Unternehmen, den Verbänden, Kammern und Gewerkschaften. Zudem hat Hamburg, abgestimmt auf die Maßnahmen der Bundesregierung, umfangreiche Hilfen für Unternehmen und Soloselbstständige aller Branchen auf den Weg gebracht und nun zusätzlich ein Konjunktur- und Wachstumsprogramm aufgelegt. Eine Bilanz über den Hamburger Schutzschirm der letzten drei Monate sowie das gerade aufgelegte Konjunktur- und Wachstumsprogramm gibt es hier: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13965258/2020-06-16-bwvi-corona-zwischen-bilanz/
23. Der Hamburger Senat hatte noch im März 2020 einen passgenauen Hamburger Schutzschirm für die Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen auf den Weg gebracht (Bürgerschafts-Drs. 22/43, 22/44), dessen Instrumente und Maßnahmen nach der heutigen Zwischenbilanz eine hohe Wirksamkeit entfaltet haben: Bis Ende Mai konnte zusammen mit den steuerlichen Hilfen eine Finanzwirksamkeit der Maßnahmen von bislang weit über 3 Mrd. Euro erzielt werden. Neben steuerlichen Hilfsmaßnahmen in einem Umfang von rund 2,9 Mrd. Euro fällt insbesondere die Hamburger Corona Soforthilfe ins Gewicht, bei der mittlerweile über eine halbe Milliarde Euro ausgezahlt wurde, davon über 200 Millionen Euro aus Landesmitteln. Mit 64.601 gestellten Anträgen ist die Hamburger Corona Soforthilfe aus Sicht des Senats ein voller Erfolg.
24. In Hamburg mussten keine Krankenhäuser schließen. Auch über Kurzarbeit oder Entlassungen hat die Gesundheitsbehörde keine Kenntnis. Die Krankenhäuser bekommen für fehlende Patientinnen und Patienten sowie für nicht belegte Betten entsprechende Ausgleichszahlungen von den Krankenkassen über das Bundesamt für Soziale Sicherung.
25. Bitte wenden Sie sich in dieser Frage an die Bundesregierung.
26. Damit hat sich der Hamburger Senat noch nicht befasst.
27.- 30. Dazu liegen uns keine Erkenntnisse vor.
Mit freundlichen Grüßen
...
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei
Pressestelle “


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