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Freitag, 27. Dezember 2019

Am 20.12.2019 beschlossene Neufassung des Waffengesetzes greift unverhältnismäßig in den Airsoft-Bereich ein – es hätte genügt, Kinder vom Airsoft auszuschließen


Unser Politikblog | 27.12.2019

(ein Kommentar von Sarah Luzia Hassel-Reusing)

Die erst beim Bundestag und dann am 20.12.2019 auch beim Bundesrat beschlossene Fassung (Drucksache 651/19) des 3.Waffenrechtsänderungsgesetzes hat sich zusätzlich zum ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung zum Ziel gesetzt, neben der aktuellen EU-Feuerwaffenrichtlinie auch die aktuelle EU-Spielzeugrichtlinie (Az. 2009/48/EG) in deutsches Recht umzusetzen.

Letztere bestimmt u. a., zum Schutz von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, dass Nachbildungen echter Schusswaffen keine Spielzeuge sind (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Nr. 2 lit e Anhang I der Richtlinie). Laut Abschnitt 2 Nr. 8 von Anhang II der Richtlinie müssen Spielzeuggeschosse so beschaffen sein, dass keine Verletzungsgefahr besteht. Dementsprechend bestimmt (laut Angaben des Händlers GsP Airsoft) die Norm EN 71-1:2014+A1:2018, dass Geschossspielzeug nur eine Mündungsenergie von max. 0,08 Joule haben darf.

Bisher waren Schusswaffen mit max. 0,5 Joule (bis auf das Verbot des offenen Führens gem. §42a WaffG), die zum Spiel bestimmt sind, vom Waffengesetz ausgenommen (Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 WaffG).
Darauf aufbauend gibt es eine große Zahl von jugendlichen und erwachsenen Airsoft-Spielern in Deutschland. Das Airsoft Verzeichnis schätzt, dass ca. 20 000 angemeldete Spieler im SVZA in Deutschland dieser Freizeitbeschäftigung nachgehen. Dazu kommen die nicht angemeldeten. Airsoft ist bisher auf dem Weg gewesen, sich (wie in den Niederlanden) zu einem Sport zu entwickeln.

Beim Airsoft wird nicht nur auf Zielscheiben, sondern (mit Schutzbrille und leichter Schutzkleidung) mit bisher max. 0,5 Joule auch aufeinander geschossen.

Zum Vergleich: Scharfe Waffen beginnen mit einer Mündungsenergie über 7,5 Joule (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1.1 WaffG).

Die in dem nun am 20.12.2019 beschlossenen 3. WaffRÄndG enthaltene Änderung von Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 WaffG, senkt nun durch Bezugnahme auf Anhang II Abschnitt I Nr.. 8 der EU-Spielzeugrichtlinie (Az. 2009/48/EG) die Grenze von 0,5 Joule auf 0,08 Joule absenken.
Wäre diese Absenkung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr beschränkt worden, würde es für Jugendliche ab 14 sowie für Erwachsene bleiben wie bisher und damit genau der Richtlinie gerecht werden.

Mit einer für Kinderspielzeug angemessenen Mündungsenergie von max. 0,08 Joule lässt sich Airsoft nicht mehr sinnvoll betreiben.

Außerdem werden Jugendliche, also Menschen in Deutschland zwischen zwischen 14 und 18, nun durch die Gesetzesänderung von Waffen zwischen 0,08 und und 0,5 Joule ausgeschlossen, weil diese nun in die gleiche (erst ab 18 Jahren zulässige) Kategorie fallen wie solche zwischen 0,5 und 7,5 Joule.

Bis 0,5 Joule sind bisher vollautomatische Waffen legal gewesen, und so haben viele Airsoft Spieler auch entsprechend bisher zulässig gewesene vollautomatische Waffen mit nicht mehr als 0,5 Joule. Durch die Gesetzesänderung werden sie nun alle Vollautomaten zwischen 0,08 und 0,5 Joule innerhalb von 19 Monaten abgeben müssen (§58 Abs. 14 WaffG). Unklar scheint mir, ob es zulässig wäre, sie innerhalb dieser Frist in Halbautomaten umbauen und entsprechend kennzeichnen zu lassen.

Für die Frage, ob die Eingriffe des Gesetzgebers in die Grund- und Menschenrechte der Airsoft Spieler verhältnismäßig sind, kommt es darauf an, ob für die Erreichung der vom Gesetzgeber mit der Gesetzesänderung verfolgten legitimen Ziele diese Eingriffe geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Die aus dem Gesetzentwurf erkennbaren legitimen Ziele des Gesetzgebers sind es, sicherzustellen, dass Terroristen nicht an scharfe Waffen komme, sowie die EU-Feuerwaffenrichtlinie und die EU-Spielzeugrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Hiervon machte allein die EU-Spielzeugrichtlinie die Herabsetzung der Grenze von 0,5 Joule auf 0,08 Joule erforderlich für Kinder, nicht aber für Jugendliche und Erwachsene.

Diese Übererfüllung EU-Spielzeugrichtlinie ist für deren Umsetzung zwar geeignet, aber nicht erforderlich. Und mangels Erforderlichkeit sind die entsprechenden Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte der jugendlichen und erwachsenen Airsoft-Spieler daher auch nicht verhältnismäßig.

Ich sehe vor allem den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) verletzt. Anders als für Kinder besteht für Jugendliche und Erwachsene kein Grund für die Verschärfung angesichts der von den Airsoft Spielern benutzten Schutzbrillen und Schutzkleidung und angesichts der ihnen mit Erreichen des 14. Lebensjahres im Vergleich zu Kindern auch sonst rechtlich abverlangten größeren Mündigkeit.

Airsoft steht außerdem wie andere Freizeitbetätigungen auch unter dem Schutz des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

Auch der Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) erscheint unverhältnismäßig, weil die Airsoft Spieler bei Lektüre weder der EU-Feuerwaffenrichtlinie noch der EU-Spielzeugrichtlinie damit rechnen mussten, dass es auf einfachgesetzlicher Ebene zu einer Verschärfung für Menschen ab 14 Jahren bzgl. Waffen zwischen 0,08 und 0,5 Joule Mündungsenergie kommen würde. Auch im Entwurf der Bundesregierung zum 3. WaffRÄndG waren sie noch nicht betroffen.

Sobald Airsoft, wie in den Niederlanden, auch in Deutschland als Sportart anerkannt würde, würde es wie alle anderen Sportarten auch außerdem unter das Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe (Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Uno-Sozialpakt) fallen, welches außer der Kultur u. a. auch Sport und Traditionspflege umfasst (Nr. 13+70 Allgem. Kommentar Nr. 21 zum Uno-Sozialpakt).
Innerhalb der nächsten 19 Monate dürfte sich die Zukunft von Airsoft in Deutschland entscheiden.




Donnerstag, 12. Dezember 2019

Was wirklich hilft – Bewaffnung von Terroristen stoppen und verfolgen statt Ablenkungsmanöver gegen Sportschützen


(mit der Bitte um Veröffentlichung)

Unser Politikblog | 12.12.2019


Will Deutschland, und wollen die Staaten in Europa wirklich die Bewaffnung von Terroristen stoppen und verfolgen?

Dann sollten sie aufhören, sich im Namen der Terrorprävention an Ablenkungsmanövern zu Lasten von Sportschützen abzuarbeiten, sondern endlich den schlüssigen Hinweisen ernsthaft nachgehen, woher die Terroristen wirklich ihre Waffen bekommen !

Der aus Frankreich stammende und heute in Syrien lebende Journalist und Buchautor Thierry Meyssan, der auf Voltairenet zahlreiche Hintergründe des Syrien-Konflikts beleuchtet, legt im Abschnitt „Timber Sycamore“ seines Buchs „Before Our Very Eyes, Fake Wars and Big Lies, From 9/11 to Donald Trump“ schlüssig dar, woher die Dschihadisten in Syrien erhebliche Teile ihrer Waffen bekommen haben.

Demnach habe David Petraeus in 2012 während seiner Amtszeit als CIA Direktor mehrere Versorgungskanäle für deren Bewaffnung geschaffen, welche unter dem Namen „Operation Timber Sycamore“ zusammengefasst werden. Darunter seien Lieferungen im Wert von 500 Millionen $ von Bulgarien über Saudi-Arabien an die Muslimische Weltliga, Lieferungen von 230 Tonnen Waffen von Kroatien an die Dschihadisten mit Hilfe von Türkei, Jordanien und Qatar, und Lieferungen an Isis von Ukraine und Japan, welche zusammen zwei Sonderzüge gefüllt hätten.
Nach dem erzwungenen Rücktritt von Herrn Petraeus seien die Waffenlieferungen unter der Aufsicht des Pentagon weiter gelaufen, und zwar über die US-Basis in Livorno (Italien) sowie über Bulgarien und Rumänien.
Nach Einschätzung von Herrn Meyssan ist zumindest der Start der „Operation Timber Sycamore“ auch mit Seiner Exzellenz, dem damaligen US-Präsidenten Barack Obama abgestimmt gewesen, während Herr Petraeus den Präsidenten später als zu russlandfreundlich eingeschätzt habe.

Nach seiner Zeit bei der CIA habe Herr Petraeus mit finazieller Hilfe der privaten Finanzfirma KKR Investmentfonds und der türkischen Kuveyt Türk Katilim Bankasi (KTKB) die größten Waffentransporte in der Geschichte organisiert. Dabei seien mindestens 16 Staaten involviert worden, und zwar Afghanistan, Deutschland, Saudi-Arabien, Aserbeidshan, Bulgarien, Vereinigte Arabische Emirate, Ungarn, Israel, Pakistan, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Tschechien, Türkei und Großbritannien. In geringerem Umfang seien auch Südafrika und Kongo in die Waffenlieferungen eingebunden worden.

28.000 Tonnen Waffen seien unter dem Deckmantel diplomatischer Immunität allein mit der öffentlichen aserbeidshanischen Fluggesellschaft Silk Airlines transportiert worden.


Die Lieferungen von Waffen über Silk Airlines bestätigt auch der Artikel „350 diplomatic flights carry weapons for terrorists“ vom 02.07.2019 der bulgarischen Zeitung Trud.


Eine weitere Fährte ist, wie die Waffen an die Dschihadisten verteilt werden bzw. wurden. Dazu berichtet der junge Welt - Artikel „Westliche Staaten unterstützen Islamisten bei Angriff auf
syrische Stadt. Bundesregierung hilft vermutlich mit Aufklärungsdaten“ vom 07.10.2016, dass der ehemalige US-Botschafter in Syrien in einem Ende Juli 2016 von BIRN (ein Recherchenetzwerk von Journalisten auf dem Balkan) veröffentlichten Artikel bestätigt habe, dass die Verteilung der von den USA und europäischen Staaten zur Verfügung gestellten und von den Golfstaaten bezahlten Waffen in zwei „Militärischen Kontroll- und Operationszentren“ (MOCs) verteilt werden, von denen sich eines in Iskenderun (Türkei) und eines in Jordanien befinde. Laut der jungen Welt operierten in den MOCs „Geheimdienstoffiziere und Militärs aus den USA, der Türkei, Jordanien, Saudi-Arabien und anderen NATO-Staaten und 'kontrollieren' die Offensive auf Aleppo – anstatt die Islamisten zu stoppen.“ Die Junge Welt äußerte damals die Vermutung, dass auch Waffen für Dschaisch al Fatah (einem damaligen Bündnis von 20 dschihadistischen Gruppen unter Führung der Al Nusra Front, des syrischen Al Qaida – Ablegers) bestimmt seien.


Zu dem MOC in Jordanien schreibt Wikipedia in dem Artikel über die angebliche Rebellen-Gruppe „Südfront“, dass dieses MOC sich in der Hauptstadt Amman befinde und von USA, Frankreich, Jordanien und Saudi-Arabien betrieben werde.
Angeblich“ schreibe ich deshalb, weil in den Medienberichten über konkrete Schlachten im Syrien-Konflikt eine solche „Südfront“ kaum auftaucht. Es scheinen unter diesem Begriff eher verschiedene von Jordanien nach Syrien eindringende Dschihadisten-Gruppen bewaffnet worden zu sein.


Zumindest für Syrien haben die Dschihadisten also reichlich Versorgung erhalten mit Kriegswaffen und weiteren vollautomatischen Waffen. Solange solche Hinweise wie die o. g. von Politik, Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden nicht ernsthaft geprüft werden, ist anzunehmen, dass solche oder etwas modifizierte Versorgungsnetzwerke weiterhin existieren und auch eine Gefahr für die europäischen Staaten sind.

Aus dieser Perspektive wirken die Bekenntnisse unserer Politiker zur Terrorbekämpfung wie Sonntagsreden.

Solange die Dschihadisten noch genug Bestände und Nachschub an Kriegswaffen und vollautomatischen Waffen haben, werden sie kaum ein Interesse entwickeln an Sportwaffen, bei denen man für jeden Schuss einzeln abdrücken muss (Halbautomaten) oder sogar dazwischen noch repetieren muss (Repetierwaffen), und noch weniger Interesse an Vorderladerrepetierern, deren Ladevorgang 5 Minuten dauern kann.

Die geplante Überregulierung der Sportschützen ist eher dazu angetan, die Politiker und die Öffentlichkeit von den wirklichen Kanälen der Terrorbewaffnung abzulenken und so den Terroristen zu nutzen.

Dabei greift das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz zu Lasten der Sportschützen unverhältnismäßig tief bis in die Wesensgehalte ihrer Rechte auf kulturelle Teilhabe (Art. 27 Nr. 1 AEMR, Art. 15 Abs. 1 lit. a Uno-Sozialpakt) und auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein. Diese beiden Rechte beinhalten auch das Recht, einen selbst gewählten Sport zu betreiben und Traditionen zu pflegen.

Die Gesetzgebung ist verpflichtet, bei jedem Gesetz das Handbuch der Rechtsförmigkeit zu beachten. Und auf dessen S. 17 stehen unter den Prüfungsmaßstäben für jedes Gesetz u. a. das Grundgesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR).
Es besteht erheblicher Anlass zum Zweifel, ob beim Entwurf des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes das Handbuch der Rechtsförmigkeit überhaupt beachtet worden ist.

Am 13.12.2019 soll über das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen werden. Wann werden sich die Poltiker endlich ernsthaft darum kümmern, die Bewaffnung der Terroristen zu unterbinden und rechtlich aufzuarbeiten, anstatt in ihrer überwältigenden Mehrheit verfassungstreue Sportler wie potentielle Kriminelle dastehen zu lassen und sie unnötig der Gefahr auszusetzen, ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren?


V.i.S.d.P: Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal


Quellen:

Before Our Very Eyes, Fake Wars and Big Lies, From 9/11 to Donald Trump“
(ist als E-Book auf entsprechenden Online-Plattformen zu finden)

Trud-Artikel „350 diplomatic flights carry weapons for terrorists“

Junge Welt-Artikel „Westliche Staaten unterstützen Islamisten bei Angriff auf
syrische Stadt. Bundesregierung hilft vermutlich mit Aufklärungsdaten“ vom 07.10.2016

Wikipedia-Artikel „Southern Front (Syrian rebel group)“ (Stand 01.10.2016)




Montag, 25. November 2019

Bericht eines Zeitzeugen (Felix Staratschek)


Unser Politikblog | 24.11.2019


70 Jahre Parlamentarischer Rat und Stoppt den Grundrechtsboykott Teil 8

Abschließend spricht Felix Staratschek als Zeitzeuge. Er war im Jahr 2012 unter den mutigen Bürgern, die durch Schaffung von Transparenz wesentlich mit dazu beigetragen haben, dass in den Urteilen zum ESM das deutsche Volk nicht dazu verurteilt worden ist,
über eine Öffnung der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) abstimmen zu müssen.
Am Beispiel der ÖDP zeigt er, wie diese (neben anderen Parteien und NGOs) über die Instrumentalisierung des Vereins Mehr Demokratie für die Kampagne zum Beiseiteschieben der Ewigkeitsgarantie eingespannt worden ist. Mehr Demokratie hat damals darauf geklagt gehabt, das deutsche Volk mittels Art. 146 GG über ein geändertes Grundgesetz abstimmen zu lassen, welches ESM, Fiskalpakt und „kleine Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) legitimieren würde.Felix Staratschek hat in 2012 unermüdlich über die existentielle Gefährdung des Grundgesetzes informiert und gehört zu den Persönlichkeiten, die damals entscheidend dazu beigetragen haben, das Grundgesetz davor zu bewahren, auf einen einfachgesetzlichen Rang abzustürzen, wie es 1933 der Weimarer Reichsverfassung durch das Ermächtigungsgesetz widerfahren war.



Mit freundlicher Genehmigung
Musik (gema-frei):
"Grand Command Long"
von Associated Production Music
Final Cut

Freitag, 22. November 2019

In einem weiteren Vortrag betrachtet Volker Reusing Urteile des Bundesverfassungsgerichts


Unser Politikblog | 22.11.2019


70 Jahre Parlamentarischer Rat und Stoppt den Grundrechtsboykott Teil 7

 Premiere 22.11.2019

In einem weiteren Vortrag betrachtet Volker Reusing positive Urteile des Bundesverfassungsgerichts wie das zum Hypothensicherungsgesetz (verdeutlicht die Bedeutung der heutigen Ewigkeitsgarantie und erläutert die Absturzgefahr verfassungsmäßiger Ordnung bei nahezu totaler Aushebelung des Grundrechtsschutzes) , das Lissabon-Urteil (für Grundrechte, Strukturprinzipien, Friedensgebot, universelle Menschenrechte, Frieden und Untersagung des vom EU-Recht verlangten Übergangs zu einem faschistischen Wirtschaftssystem mit der Vergabe fast der gesamten hoheitlichen Einrichtungen der Mitgliedsstaaten an die Privatwirtschaft) und das Waldenfels-Urteil (Gebot zur souveränen Bewältigung von Staatsbankrotten und Verbot jedes Staateninsovenzverfahrens).Außerdem beleuchtet er das Versagen des Gerichts in den Urteilen zum ESM sowie zum Syrien-Einsatz der Bundeswehr, und verdeutlicht anschaulich deren Tragweite. Der in den Urteilen zum ESM erfolgten „revolutionär“ auf die Demokratie verengten Auslegung der Ewigkeitsgarantie war eine Kampagne vorausgegangen, welche auf eine Volksabstimmung zur Öffnung der Ewigkeitsgarantie zielte, ohne dies transparent zu machen – anknüpfend an das am 19.09.2011 in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichte Interview „Keine EU-Wirtschaftsregierung ohne Änderung des Grundgesetzes“ mit dem zuständigen Berichterstatter im Bundesverfassungsgericht, in welchem er laut nachgedacht hat über eine vollständige oder teilweise Beiseiteschiebung der Ewigkeitsgarantie mittels einer auf Art. 146 GG gestützten Volksabstimmung, wozu er in dem Interview selbst gesagt hat, dass es „in der Sache“ „eine Revolution“ wäre. Mit Urteilen vom 12.09.2012 und vom 18.03.2014 hat der zuständige Senat dann nicht nur rechtswidrig den ESM mitsamt dem dazu gehörenden Vorschriften für das Staateninsolvenzverfahren, die  „kleine Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und den Fiskalpakt durchgewunken, sondern obendrein „revolutionär“ die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) auf Demokratie und Wahlrecht verengt ausgelegt. Dabei ist es detailliert unter Bezugnahme insbesondere auf Publikationen von Prof. Dr. Michel Chossudovsky, Davison Budhoo, Prof. Dr. Jean Ziegler und UNICEF darüber unterrichtet gewesen, dass wie der IWF, der ausdrücklich das Vorbild für die Strenge der Sparauflagen in der Eurozone ist, in zahleichen Ländern Millionen Menschen mit seinen Sparauflagen  Nahrung und medizinische Versorgung genommen hat, und dass er sich deshalb seit 1991 dem Vorwurf ausgesetzt sieht, zusammen mit der Weltbank seit 1982 über 7 Millionen Kinder bis zum Alter von 5 Jahren tot gespart zu haben.



Beim Syrien-Einsatz der Bundeswehr schließlich wurden so gut wie alle Vorgaben, welche das Lissabon-Urteil zur Eingrenzung der EU-Blankett-Vorschriften für Kriegseinsätze in aller Welt (Art. 42 Abs. 5 EUV, Art. 43 Abs. 1 EUV) gemacht hat, missachtet. Vor der Bearbeitung der drei dagegen eingereichten  Verfassungsbeschwerden, die obendrein bewiesen haben, dass der Syrien-Konflikt mehrfach beinahe zum Weltkrieg eskaliert war und erneut zu eskalieren drohte, hat sich das Bundesverfassungsgericht in völlig instransparenter Weise gedrückt.Hätte das Bundesverfassungsgericht in Sachen ESM und Syrien-Einsatz einfach ganz normal seine Arbeit gemacht, dann wären Sparauflagen, welche Menschen die Nahrung oder die medizinische Versorgung nehmen, endlich weltweit geächtet und wäre Deutschland für den Fall seines Staatsbankrotts vor dem Staateninsolvenzverfahren des ESM geschützt. Hätte es zum Syrien-Einsatz seine Arbeit gemacht, dann wären nicht nur die Vorschrifften der EU für Kriegseinsätze in aller Welt endlich auch anhand des Angriffskriegsverbots eingegrenzt und die hinter diesen Vorschrifften stehende Ideologie der „humanitären Intervention“ geächtet, sondern auch die Eskalationsgefahren und Eskalationsbestrebungen beim Syrien-Konflikt gegenüber der Weltöffentlichkeit transparent geworden.

Mit freundlicher Genehmigung
Musik (gema-frei):
"Grand Command Long"
von Associated Production Music
Final Cut

Mittwoch, 13. November 2019

Bericht über die Kampagne - Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt


Unser Politikblog | 12.11.2019

(von links nach rechts: Holger Edmaier, Victor Schiering,
Gislinde Nauy, Katharina Vater, Seyran Ates, Charlotte Weil)
Am 29.10.2019 fand im Berlin an der Ibn Rushd Goethe Moschee eine Podiumsdiskussion zur Kampagne „Mein Körper – unversehrt und selbstbestimmt“ statt. Initiiert wurde sie von den NGOs Terre des Femmes, Mogis e. V. und 100 % Mensch.

Ziel ist, dass Minderjährige (Menschen vor Erreichung des 18. Lebensjahres) in Deutschland nicht mehr am Genital oder dessen Vorhaut beschnitten werden dürfen, und dass an minderjährigen intersexuellen Menschen keine geschlechtsangleichenden Operationen mehr erfolgen dürfen.

Obwohl die Genitalbeschneidung an Mädchen in Deutschland ausdrücklich als ein eigener Straftratbestand strafbar ist (§226a StGB), ist sie noch nicht wirksam eingedämmt worden. In Deutschland leben 65.000 Betroffene, und sind 15.500 Mädchen in unserem Land gefährdet, beschnitten zu werden. Gerechtfertigt wird die Beschneidung von Mädchen oft immer noch religiös oder als Tradition, obwohl bereits vor Jahren zumindest im Islam hochrangige Geistliche sehr unterschiedlicher Richtungen Fatwas gegen die Genitalbeschneidung von Mädchen veröffentlicht haben. Auch Menschenrechtsgremien der Uno (darunter der Ausschuss zur Frauenrechtskonvention (CEDAW)) haben die Genitalbeschneidung an Mädchen wiederholt verurteilt.

11% der Männer in Deutschland sind beschnitten, haben also die Vorhaut entfernt bekommen. Diese Eingriffe werden meist medizinisch zu rechtfertigen versucht. Für Jungen ist in Deutschland 2012 im Zivilrecht die Einwilligung der Eltern in die Beschneidung der Vorhaut legalisiert worden (§1631d BGB).

Bei zwischengeschlechtlichen (intersexuellen) Menschen deuten nicht alle wesentlichen Geschlechtsmerkmale (Chromosomen, Hoden und/oder Eierstöcke, Größe des Genitals sowie Verlauf der Harnröhre durch das Genital oder unter diesem) auf das gleiche Geschlecht hin. Die längst widerlegte „Zeitfenstertheorie“ behauptete, man könne Kindern bis zu einem bestimmten Lebensjahr ihre Geschlechtsidentität, also welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlen, anerziehen. Auf deren Grundlage werden seit Jahrzehnten zwischengeschlechtliche Kleinkinder mit Einwilligung ihrer Eltern genitalchirurgisch angeglichen, damit sie wie Jungen oder Mädchen aussehen. Wegen der leichteren chirurgischen Machbarkeit geht die Angleichung häufiger in Richtung weiblich. Vor allem auf Grund von Parallelberichten von Organisationen intersexueller Menschen haben inzwischen die Ausschüsse der Uno zu mehren Menschenrechtsverträgen bei der Überprüfung zahlreicher Staaten die Genitaloperationen an zwischengeschlechtlichen Kindern ohne deren eigene Einwilligung verurteilt. Sie finden jedoch auch in Deutschland weiterhin statt.

Auf dem Podium am 29.10.2019 waren als Moderatorin die Theater- und Religionswissenschaftlerin Gislinde Nauy sowie die Gastgeberin Seyran Ates (Gründerin der Ibn Rushd – Goethe Moschee), Holger Edmaier (Geschäftsführer von 100% Mensch), Katharina Vater (Referentin für Intergeschlechtlichkeit und trans* bei 100% Mensch), Victor Schiering (Vorsitzender von Mogis e. V.) und Charlotte Weil (Referentin zu weiblicher Genitalverstümmelung bei Terre des Femmes).

Laut Herrn Edmaier werden heute pro Jahr bis zu 1.700 Genitaloperationen an intersexuellen Kindern durchgeführt. Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung sollen geschlechtsangleichende Operationen an minderjährigen intersexuellen Menschen verboten werden. Die Regierungsparteien seien sich aber bisher nicht einig, wie genau das erfolgen soll.

Weltweit sind laut Frau Weil 200 Millionen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen und in Deutschland über 70.000. In Deutschland ist sie seit 2013 explizit strafrechtlich verboten (§226a StGB). Während in den 1970er und 1980er Jahren vielen Aktivistinnen noch vorgeworfen worden ist, sie würden Traditionen verraten, ist die weibliche Genitalverstümmelung inzwischen in vielen Staaten verboten.

Frau Ates, deren Moschee für einen liberalen (säkularen) Islam steht, sieht Kulturrelativismus als Verrat an den Menschenrechten. Weibliche Genitalverstümmelung gehöre nicht zum Islam, werde aber in manchen Regionen mit dem Islam zu rechtfertigen versucht. In der Türkei, in Syrien, Israel und Ägypten werde offen über die Beschneidung diskutiert.

Mogis e. V. hat begonnen als Verein gegen Missbrauch und setzt sich außerdem gegen die Vorhautbeschneidung an Jungen ein. Diese wird in Deutschland sehr viel häufiger mit medizinischen als mit religiösen (muslimischen oder jüdischen) Begründungen durchgeführt.
Vorhautengungen können auch vorübergehend sein und erfordern nicht immer eine Operation.
Die Vorhaut macht 50% der Penishaut aus und ist die erogenste Stelle des Mannes.

Frau Ates sieht die Beschneidung auch als ein Merkmal des Patriarchats. Viele Politiker seien außerdem überfordert mit Menschen, die nicht in das binäre Schema passen.

Herr Schiering sieht die weibliche Genitalverstümmelung, die geschlechtsangleichenden Operationen an intersexuellen Kindern und die Beschneidung von Jungen als sexualfeindlich an. Im Januar 2019 habe eine Staatsanwaltschaft in Nürnberg bei einem beschnittenen Jungen keine Beeinträchtigung gesehen.

Frau Weil hat informiert, dass Terre des Femmes Kontakt mit Menschen aus verschiedenen religiösen Gemeinschaften sucht, die sich gegen Beschneidung einsetzen. Es geht auch um Minderheitenschutz.

Herr Edmaier hat erläutert, dass die Bedeutung der Vorhaut für die Erhaltung der Sensitivität sich auch bei den Operationen von Mann zu Frau – Transsexuellen zeige. Bei den Genitaloperationen an Kindern gehe es immer um Normierung, oft auch um religiöse Vorstellungen und um Sexualfeindlichkeit. Statt Genitalien an gesellschaftliche Erwartungen anzupassen, müsse die Gesellschaft akzeptieren, dass es auch von ihren Erwartungen abweichende Genitalien gebe. Beschnittene (vorhautamputierte) Männer haben weniger das Gefühl, in der Liebe länger zu können, sondern länger zu brauchen und weniger zu fühlen.

Frau Ates hat dazu aufgerufen, genau hinzuschauen, worum es bei der Kampagne geht. Sie hat darauf hingewiesen, dass weibliche Genitalverstümmelung in vielen Ländern erst strafbar geworden ist, als sich auch genug Männer dagegen eingesetzt haben.

Die Kampagne tritt laut Herrn Edmaier bei CSDs auf, schickt Material an Beratungsstellen und hat einen Katalog mit 15 Fragen an zahlreiche Bundestagsabgeordnete versandt. Bei diesen Fragen geht es auch um §1631d BGB, welcher Eltern seit 2012 in Deutschland (zumindest zivilrechtlich) ausdrücklich erlaubt, in Beschneidungen von Jungen einzuwilligen. Die meisten Bundesgesetze in Deutschland werden heute nach einigen Jahren evaluiert. Für §1631d BGB sei dies hingegen laut Bundesjustizministerium und laut Bundesfamilienministerium nicht geplant. Herr Edmaier fordert, dass die Öffentlichkeit darüber informiert wird, dass es bei Vorhautverengung Alternativen zur Vorhautentfernung gibt.

Frau Weil fordert mehr Beratungsstellen für von weiblicher Genitalverstümmelung Geschädigte.

Herr Schiering hat berichtet, dass in der (nach dem 29.10.2019) folgenden Woche in Genf eine Veranstaltung zur Beschneidung stattfinde. Das Netzwerk Kinderrechte (ein Bündnis von NGOs) schreibe zur Zeit am nächsten Parallelbericht für Deutschland zur Kinderrechtspetition. Die Menschenrechte von Mädchen und von intersexuellen Kindern haben dort mehr Raum als die von Jungen. Der Deutsche Ethikrat kann zwecks Evaluierung auch Untersuchungen in Auftrag geben. Die medizinischen Fachgesellschaften äußern sich schon lange zur Beschneidung un können auch Zahlen dazu vorweisen.

Eine Zuhörerin hat in Brandenburg Kontakt mit Menschen aus Eritrea. In deren Heimatland seien 83% der Frauen beschnitten. Sie schlägt vor, das Thema verpflichtend in die Kurse für Zuwanderer aufzunehmen.

Frau Weil hat dargelegt, dass Terre des Femmes jeweils über 6 Monate Multiplikatoren aus den jeweiligen Gemeinschaften ausbildet. Das Unwissen sei groß. Weibliche Genitalverstümmelung könne Folgen wie Inkontinenz, Harnwegsinfekte, Menstruationsstau, Fisteln und Abszesse haben.

Vorhautbeschneidung bei Jungen gibt es laut Herrn Edmaier heute auch deshalb, weil u. a. in Afrika das Gerücht verbreitet worden ist, dass dies vor Aids schütze.

Am 13.11.2019 findet laut Herrn Schiering im dänischen Parlament die erste Lesung über ein Gesetz statt, welches Genitaloperationen an Minderjährigen verbieten soll.

Frau Weil hat betont, dass es kontinuierliche Gespräche über einen längeren Zeitraum hinweg braucht, um die Beschneidung nachhaltig abzuschaffen. Es wäre hilfreich, das Thema in die Integrationskurse aufzunehmen.


Sonntag, 10. November 2019

Auch Sportschützen haben Rechte – Kommentar zur Änderung des Waffengesetzes sowie Interview mit Katja Triebel (German Rifle Association)


Unser Politikblog | 10.11.2019

Das Parlament berät derzeit über den Entwurf des 3. Waffenrechts-Änderungsgesetzes (3. WaffRÄndG). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will dabei die am 13.06.2017 im EG-Amtsblatt verkündete aktuelle Fassung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in die entsprechenden bundesdeutschen Gesetze umsetzen. Die von der EU für die Umsetzung der Richtlinie gesetzte Frist ist bereits abgelaufen. Außerdem geht es dem Gesetzentwurf laut Abschnitt „A. Problem und Ziel“ seines Vorworts darum, erstens den Zugang zu illegalen Waffen erschweren, zweitens um die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Waffen und ihrer wesentlichen Teile und drittens darum, die Nutzung legaler Waffen zu terroristischen Aktivitäten erschweren, letzteres vor allem durch die Begrenzung der Magazinkapazitäten halbautomatischer Waffen.

Dabei sollen die Magazinkapazitäten auf 20 Patronen für Kurzwaffen und 10 Patronen für Langwaffen begrenzt werden.

Der Bundesrat fordert darüber hinaus eine Regelanfrage beim Bundesverfassungsschutz für Waffenbesitzerlaubnisse.

Dass der Umgang mit Waffen reguliert werden muss, ist zum Schutz von Grund- und Menschenrechten wie denen auf Leben (Art. 2 Abs. 2 GG), auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt) und auf Sicherheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt) offensichtlich. Das ist in Deutschland auch bereits strenger als in den meisten anderen europäischen Staaten der Fall. Aber auch Sportschützen haben Rechte. Der ehrenamtliche Sport (incl. Schießsport) ist im Grundgesetz mit durch die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) geschützt. Das Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe (Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Uno-Sozialpakt) umfasst außer der Kultur u. a. auch Sport und Traditionspflege (Nr. 13+70 Allgem. Kommentar Nr. 21 zum Uno-Sozialpakt).

Der Schießsport hat in Deutschland eine jahrhundertealte Tradition, wie sich am Alter mancher Schützenvereine ablesen lässt. Selbst bei der Tradition des in Deutschland erst seit einigen Jahrzehnten etablierten Cowboy Action Shooting haben auch deutsche Auswanderer in die USA zur Entstehung dieser Tradition beigetragen. Am 04.12.2015 hat die UNESCO das Schützenwesen in Deutschland als „immaterielles Kulturerbe“ anerkannt.

Grundrechte und Menschenrechte sind unverletzlich. Das bedeutet erstens, dass sie einen unantastbaren Kern (Wesensgehalt) haben, in den gar nicht eingegriffen werden darf. Außerhalb des Kerns darf man verhältnismäßig in sie eingreifen. Verhältnismäßig bedeutet, dass solche Eingriffe geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen gemessen an den Zielen, für welche die Eingriffe erfolgen.

Wie weit geht nun der Wesensgehalt des Menschenrechts auf kulturelle Teilhabe bei Sport und Traditionspflege? Die Redaktion von Unser Politikblog ist der Auffassung, dass der Wesensgehalt mit Sicherheit umfasst, die einzelnen Sportarten noch betreiben und an künftige Generationen weitergeben zu können, vermutlich darüber hinaus aber auch einzelne Disziplinen und auch die Verwendung traditioneller Sportgeräte schützt. Da der Allgemeine Kommentar Nr. 21 erst in 2009 erschienen ist, dürfte diese Frage in der Rechtsprechung noch nicht geklärt sein.

Für die Prüfung der Erforderlichkeit und der Angemessenheit im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung dürfte auch von Bedeutung sein, dass Terroristen und Organisierte Kriminalität üblicherweise ein Interesse an Waffen haben, die nicht nur große Magazine aufweisen, sondern die außerdem vollautomatisch schießen und schnell nachgeladen werden können. Außerdem haben solche Gruppierungen ein Interesse daran, sich vor Strafverfolgung dadurch zu schützen, indem sie keine Waffen verwenden, welche auf ihre eigenen Mitglieder mit Name und Anschrift zugelassen sind. Das Interesse von Mafia und Terrororganisationen ist daher auf Kriegswaffen und auf gem. Kategorie A der EU-Feuerwaffenrichtlinie längst verbotene vollautomatische Waffen gerichtet und nicht auf mit Waffenbesitzschein erlaubte (Kategorie B) registrierte und streng regulierte scharfe Halbautomatik- und Repetierwaffen, wie sie von Sportschützen benutzt werden.

Schützenvereine sowie Jäger tragen im Hinblick auf Zuverlässigkeit (§5 WaffG) und persönliche Eignung (§6 WaffG) außerdem dazu bei, dass gewaltbereite und extremistische Menschen, die sie als solche erkennen, nicht legal an regulierte scharfe Waffen kommen, indem die Vereine solche Menschen nicht bei sich aufnehmen.

Eine vermutlich unbeabsichtigte Auswirkung des 3. WaffRÄndG wäre, dass auch traditionelle Vorderladergewehre wie die Henry Gewehre (15 Schuss) und die Winchester 1866 (13 Schuss) verboten würden, weil es sich um Langwaffen mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität handelt. Das Nachladen solcher historischen Vorderladerrepetierwaffen geht allerdings so langsam, dass sie für Mafia und Terroristen völlig uninteressant sind.
Für scharfe Waffen mit fest eingebauten großen Magazinen sieht der Entwurf des 3. WaffRÄndG eine Übergangsfrist von 1 Jahr für deren Abgabe vor (§58 Abs. 17 S. 2 WaffG-E).

Nach Art. 5 des Entwurfs des 3. WaffRÄndG soll dieses (und damit auch die geänderten Gesetze) am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Für das geplante Verbot großer Magazine sieht das 3. WaffRÄndG für zahlreiche Fallgruppen durch entsprechende Ergänzungen von §58 WaffG eine Frist von 1 Jahr für die Abgabe dieser Waffen und Magazine vor. Für Wechselmagazine mit mehr als 10 Schuss (Langwaffen) bzw. mehr als 20 Schuss (Kurzwaffen), die man in der Zeit vom 13.06.2017 bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung (also dem Tag nach Verkündung des 3. WaffRÄndG im Bundesgesetzblatt) erworben hat, ist jedoch keine Übergangsfrist vorgesehen, weil die Frist gem. §58 Abs. 17 S. 1 WaffG-E sich (sowohl im Entwurf der Bundesregierung aus Mai 2019 als auch in ihrem geänderten Entwurf vom 09.10.2019) nur auf die vor dem 13.06.2017 erworbenen großen Wechselmagazine erstreckt.
Es stellt sich daher nach Auffassung der Redaktion von Unser Politikblog sehr dringlich die Frage, ob Sportschützen, welche in der Zeit vom 13.06.2017 bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung aus Sicht des Waffengesetzes zum Zeitpunkt des Erwerbs legal solche Magazine erworben haben, mit Inkrafttreten des 3. WaffRÄndG mangels Übergangsfrist ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit gem. §5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG verlieren können, weil sie dann ohne Übergangsfrist zur Abgabe plötzlich verbotene Gegenstände haben.
Dieser Gruppe keine Übergangsfrist zu gewähren, wäre vermutlich, wenn es sich auf die Zuverlässigkeit auswirkt, eine unzumutbare unechte Rückwirkung und damit verfassungswidrig als Verletzung des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Strukturprinzip Rechtsstaatlichkeit (Art. 1 Abs. 2+3 GG, Art. 20 Abs. 2+3 GG).

Die im Netz zum Teil auch geäußerte Befürchtung, dass Besitzer großer Wechselmagazine darüber hinaus mit Inkrafttreten des 3. WaffRÄndG kriminalisiert werden, dürfte hingegen unbegründet sein, wenn auch die geplante Änderung des §52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG beschlossen wird. Denn die großen Wechselmagazine und deren wesentliche Teile sollen unter den neuen Nr. 1.2.4.3, 1.2.4.4 und 1.2.4.5 von Abschnitt 1 der Anlage 2 zum Waffengesetz aufgenommen werden. Genau diese Nummern sollen durch Änderung von §52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG aus der Strafbarkeit ausgenommen sein. Damit würde man zumindest dem Verbot rückwirkenden Strafrechts (Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 11 Nr. 2 Allgem. Erklärung der Menschenrechte) gerecht.


Katja Triebel ist stellvertretende Vorsitzende der German Rifle Association. Sie ist eine der Sachverständigen, welche vom Bundestag zur geplanten Änderung des Waffenrechts gehört werden. Außerdem hat sie eine Online-Petition bei Open Petition zum Thema veröffentlicht. Laut ihrer Petition haben die deutschen Polizeigewerkschaften den Gesetzentwurf als nicht zielführend beurteilt.

Im Interview mit ihr geht es darum, welche wesentlichen Änderungen das 3. WaffenRÄndG für Jäger und Sportschützen bedeutet. Es wird betrachtet, inwieweit die vorgesehenen Eingriffe in die Rechte von Sportschützen verhältnismäßig sind im Vergleich zu den vom Gesetzgeber angegebenen Zielen. Auch die Frage, inwieweit von der Möglichkeit gem. Art. 6 Abs. 6 EU-Feuerwaffenrichtlinie, Ausnahmen für Sportschützen zu machen, beim Entwurf des Umsetzungsgesetzes in Deutschland Gebrauch gemacht wird oder werden sollte.



Grußwort des ehemaligen Botschafters Griechenland Leonidas Chrysanthopoulos


Unser Politikblog | 08.11.2019


Auf der Kundgebung wird, auch als ein Beispiel internationaler Solidarität und Völkerfreundschaft, ein Grußwort des ehemaligen griechischen Botschafters Leonidas Chrysanthopoulos verlesen. Wären die Grund- und Menschenrechte vom deutschen Bundesverfassungsgericht auf die Sparmechanismen der EU wie in den von Volker Reusing und Sarah Luzia Hassel-Reusing erstellten Verfassungsbeschwerden geltend gemacht angewendet worden, dann hätte das den Menschen in Deutschland und Europa geholfen. Griechenland ist durch die Sparauflagen zerstört worden. Das angegebene Ziel der Auflagen, die Staatsschulden im Verhältnis zum BIP zu senken, ist gescheitert, weil der menschliche Faktor niemals berücksichtigt worden ist, sondern es in Wirklichkeit immer nur um die Sicherheit der Banken gegangen ist. Viele Berichte haben die dabei begangenen Menschenrechtsverletzungen (darunter von Rechten aus der griechischen Verfassung, aus dem Uno-Sozialpakt und aus der EU-Grundrechtecharta) gegenüber den Griechen beleuchtet, darunter der Bericht der griechischen Schuldenwahrheitskommission, der Uno-Sonderberichterstatter für die Auswirkung der Staatsverschuldung auf die Menschenrechte, Prof. Dr. Cephas Lumina und seines Nachfolgers Pablo Bohoslavsky. Diese Menschenrechtsverletzungen sind angestoßen worden durch die griechische Regierung, durch die EU und ihre Institutionen und durch den IWF, die kollektiv Verantwortung dafür tragen. Die Todesrate in Griechenland und die Auswanderung aus Griechenland sind von 2009 bis 2017 deutlich gestiegen. Außerdem erinnert er in dem Grußwort daran, dass Griechenland gegenüber Deutschland noch den Anspruch auf Rückzahlung eines Zwangskredits (aus der Nazizeit) habe, welcher die heutigen Schulden Griechenlands übersteige.



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Donnerstag, 7. November 2019

Rechtsstaatlichkeit, zu Imperien und zur Rede von S. E., Präsident Emmanuel Macron, vor den Diplomaten zur Zukunft der EU


Unser Politikblog | 07.11.2019

Niki Vogt beschäftigt sich in ihrem Vortrag aus einer rechtsphilosophischen und historischen Perspektive mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und deren Aushöhlung durch das imperiale Prinzip. Die Ideen der französischen Revolution zu Demokratie und Menschenrechten sind zur Inspiration zahlreicher nachfolgender Verfassungen geworden. Sie erläutert Rousseaus Grundsätze des Volkswillens (Volonte Generale) und des Gemeinwohls sowie der Gewaltenteilung und Kants kategorischen Imperativ.Wie die Republik durch die Entwicklung zu einem Imperium ausgehöhlt werden kann, und wie es zur Überdehnung von Imperien kommen kann, zeigt sie als am Beispiel des Römischen Reichs.Außerdem beleuchtet sie eine Rede Seiner Exzellenz, des französischen Präsidenten Emmanuel Macron. Auch wenn sie manchen Inhalten der Rede zustimmt, kritisiert sie deutlich seine Überlegungen vor allem zur Schaffung einer EU-Armee und zur Einschränkung der Demokratie, welche, wenn die EU es unternehmen sollte, diese umzusetzen, wahrscheinlich den Gang nach Karlsruhe erforderlich machen würde. Und dafür brauchen wir ein funktionierendes Verfassungsgericht. Seine Exzellenz, Präsident Macron, will den von Coudenhove-Calergi und Jean Monnet eingeschlagenen Weg zuende gehen und aus der EU einen wirtschaftliche und militärische Macht konzentrierenden Staat machen und die bisherigen Mitgliedsstaaten dabei abschaffen. In seiner Rede dazu hat er gefordert als Schritte dahin die Schaffung einer EU-Armee, die Stärkung der EU-Handelspolitik incl. Schutz und Kontrolle strategischer Investionen im Ausland, eine gemeinsame europäische Linie in der europäischen Asylpolitik und beim Schutz der Arbeitnehmer und des Gemeinwohls festzulegen. Niki Vogts Rede sieht Präsident Macrons Forderung nach der Schaffung einer EU-Armee als „Projektionsstreitmacht“ u. a. zur Durchsetzung von EU-Interessen und zur Terrorbekämpfung auch im Lichte imperialer Ambitionen der EU in der Ukraine und in Syrien und im Lichte von Macrons Forderung nach Integration einer solchen EU-Armee in die NATO. Präsident Macron sieht das Volk für einen Staat EU nicht mehr als Souverän. Niki Vogt prognostiziert auch in Anbetracht der von der französischen Regierung im eigenen Land angestrebten Reduzierung der Arbeitnehmerrechte, dass europäische Regelungen für Arbeitnehmer keine einklagbaren Rechte beinhalten werden. Präsident Macron hat in seiner Rede auch gefordert, die Souveränitiät künftig in Europa und nicht mehr in Frankreich zu sehen.Abschließend erinnert sie darin, dass die Ausrichtung der EU an Konzerninteressen ihren Ursprung in erheblichem Maße auch in den Plänen der IG Farben gehabt hat, welche nach der Niederlage der mit ihr verbündeten Nazis im Zweiten Weltkrieg die Bündnispartner zur Errichtung eines europäischen Imperiums der Konzerne gewechselt hat, und welche mit Walter Hallstein auch den ersten EU-Kommissionspräsidenten gestellt hat. 


Montag, 14. Oktober 2019

Entstehung des Grundgesetzes, Überblick über die Grundrechte und wehrhafte Demokratie

70 Jahre Parlamentarischer Rat und Stoppt den Grundrechtsboykott Teil 4


Unser Politikblog | 14.10.2019

Beweis für die Verpflichtung auf die universellen Menschenrechte und für das Friedensgebot aus Art. 1 Abs. 2 GG


Volker Reusing informiert über die Entstehungsgeschichte des Parlamentarischen Rats, der vor 70 Jahren zum ersten Mal in dem Gebäude am Rande des heutigen Platzes der Vereinten Nationen getagt hat, welches heute eine Außenstelle von Bundestag und Bundesrat ist. Das Grundgesetz ist auf Grund einer Ermächtigung der drei westlichen Besatzungsmächte vom 01.07.1948 geschaffen und am 09.05.1949 beschlossen worden sowie am 23.05.1949 in Kraft getreten.  Die Rede würdigt herausragende Vorschriften des Grundgesetzes sowie Persönlichkeiten und Initiativen aus allen Fraktionen und Gruppen im Parlamentarischen Rat. Volker Reusing gibt einen Überblick über die Grundrechte des Grundgesetzes und erläutert die Instrumente des Grundgesetzes zur wehrhaften Demokratie, darunter die Ewigkeitsgarantie, die Rechtsweggarantie, die Ordnung des Grundgesetzes, die freiheitlich-demokratische Grundordnung aber auch den Staatsauftrag europäische Integration, der Deutschlands Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der EU davon abhängig macht, ob die EU demokratisch, rechtsstaatlich, menschenrechtsfreundlich, sozial und subsidiär genug ist.Danach beweist Volker Reusing anhand der historischen und der systematischen Auslegungsmethode den rechtlichen Inhalt des Bekenntnisses des deutschen Volkes zu den unverletztlichen und unveräußerlichen (universellen) Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt:den im Lissabon-Urteil vom 30.06.2019 zum ersten Mal bestätigten Staatsauftrag Friedensgebot und und die Verpflichtung des Grundgesetzes auf die universellen Menschenrechte. Hierzu zitiert er aus Reden S. E., des US-Außenministers James F. Byrnes und der Abgeordneten des Parlamentarischen Rats Dr. Süsterhenn (CDU) und Dr. Seebohm (DP). 


Mit freundlicher Genehmigung
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Donnerstag, 3. Oktober 2019

Interview mit dem Zeitzeugen Georg Polikeit zur Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und dem Beitrag der KPD dazu


Unser Politikblog | 03.10.2019

Volker Reusing im Vorgespräch zum Interview mit Georg Polikeit
Am 31.08.2019 sprach Volker Reusing mit dem Zeitzeugen Georg Polikeit über die Entstehung des Grundgesetzes, die er als junger Mann miterlebt hat. Er war in der KPD aktiv und ist nach deren Verbot in die DKP eingetreten, wo er viele Jahre lang Chefredakteur von deren Zeitung „unsere Zeit“ (UZ) gewesen ist. Die KPD hat vorrangig auf eine gesamtdeutsche Verfassung hin gearbeitet und darauf, die Teilung Deutschlands zu vermeiden. Sie hat aber im Parlamentarischen Rat, wo sie mit zwei Abgeordneten vertreten gewesen ist, auch wichtige Anträge für die Formulierung des Grundgesetzes gestellt. Wären ihre Anträge zu den Grundrechten angenommen worden, so hätten wir heute deutlich mehr konkret formulierte soziale Rechte mit Grundrechtsrang.


VR: Es ist Samstag, der 31. August 2019. Dies ist ein Interview für die Reihe „Macht und Menschenrechte“ von Unser Politikblog. Heute geht es um die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und vor allem auch um die Rolle der KPD dabei. Ich spreche heute mit Herrn Georg Polikeit. Er war bis 1988 Chefredakteur der Zeitung „unsere Zeit“ und gehört zur Deutschen Kommunistischen Partei. Vielen Dank, Herr Polikeit, dass Sie sich Zeit für uns nehmen.


GP: Ja, kein Problem. Ich bin lange Chefredakteur gewesen von 1972 an bis 1988. Und ich war vorher maßgeblich an der Neukonstituierung der DKP beteiligt. Ich war als junger Mann schon in die KPD eingetreten, noch als Schüler mit 16 Jahren. Ich gehörte zu derGeneration, die nach dem zweiten Weltkrieg dafür sorgen wollten, dass Deutschland nie wieder Faschismus und Krieg erlebt und auch die wirtschaftlichen Wurzeln des Faschismus beseitigt, seine Förderer aus dem Großkpital und Großgrundbesitz von jeder weiteren Ausübung von Macht ferngehalten werden, Das war das entscheidende Motiv, warum ich Mitglied der KPD geworden bin, Ich habe dann auch das Verbot der KPD erlebt und überlebt, das ich für ungerecht und verfassungswidrig hielt, habe dann auch in der illegalen KPD gearbeitet. Dann war ich an der Neukonstituierung der DKP beteiligt. Ich war der erste Pressesprecher des Parteivorstands der DKP, bevor ich dann die Leitung der Zeitung übernommen habe.

Dienstag, 1. Oktober 2019

Das Grundgesetz als Basis unseres Staates

70 Jahre Parlamentarischer Rat und Stoppt den Grundrechtsboykott Teil 3


Unser Politikblog | 01.10.2019


Marcel Wojnarowicz erläutert niedrigschwellig die Bedeutung des Grundgesetzes für Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Er kritisiert die Praxis der Nichtannahmen, die mangelnde Gleichbehandlung unterschiedlich prominenter Kläger und die heute noch gesetzlich erlaubte Möglichkeit von Verfassungsrichtern, einer bezahlten Nebentätigkeit an der Uni nachzugehen. Außerdem beleuchtet er am Beispiel einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Leipzig zur Steuerung bewaffneter Drohnen von der US-Luftwaffenbasis in Ramstein aus, dass die Voraussetzung der persönlichen Betroffenheit durch die Gerichte bisweilen zu eng auslegt werde.
Tags:
70 Jahre Parlamentarischer Rat, Stoppt den Grundrechtsboykott, Kundgebung, Platz der Vereinten Nationen, Jahrestag, Bonn, Rede, Marcel Wojnarowicz, Grundgesetz, Ungleichbehandlung, Nichtannahmen, Nebentätigkeit von Verfassungsrichtern an der Uni, zu enge Auslegung der persönlichen Betroffenheit durch Gerichte



Dienstag, 20. August 2019

70 Jahre Parlamentarischer Rat und Stoppt den Grundrechtsboykott Teil 2

Menschenwürde (Iris Swoboda)

Unser Politikblog | am 21.08.2019  um 20.00 Premiere auf diesen Blog für die erstmalige Veröffentlichung der professionellen Aufnahme


Iris Swoboda, Initiatorin der Bewegung „Mütter gegen Gewalt“, hält eine berührende Rede über die Menschenwürde des Grundgesetzes. Durch ihre im Grundgesetz gleich doppelt verankerte vollständige Unantastbarkeit und den hohen Ranganspruch der Grundrechte ist sie über das Grundgesetz deutlich besser geschützt als in den in Deutschland ebenfalls geltenden Menschenrechtssystemen von Uno, EU und Europarat und als in den verfassungsmäßigen Ordnungen aller anderen EU-Mitgliedsstaaten. Das und ihre  zentrale rechtssystematische Bedeutung für die Ewigkeitsgarantie, für die Wesensgehaltsgarantie aller anderen Grundrechte und die Verpflichtung aller staatlichen Gewalten auf die Grundrechte sowie für die als Bekenntnis des deutschen Volkes formulierte Verpflichtung des Grundgesetzes auf die universellen Menschenrechte und auf den Staatsauftrag Friedensgebot zeigen ihre Funktion als zentraler Baustein des Grundgesetzes. Die Rede beleuchtet außerdem die kriminalpräventive Bedeutung der Bildungsarbeit über das Grundgesetz und zeigt am Beispiel von Langzeitarbeitslosen, Rentnern, Obdachlosen und besonders eindringlich am Beispiel von Gewalt gegen Frauen den dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der Menschenwürde in Deutschland. 
Tags:
70 Jahre Parlamentarischer Rat, Stoppt den Grundrechtsboykott, Kundgebung, Platz der Vereinten Nationen, Jahrestag, Bonn, Rede, Iris Swoboda, Menschenwürde, doppelt verankerte Unantastbarkeit, Ranganspruch, Ewigkeitsgarantie, Wesensgehaltsgarantie, universelle Menschenrechte, Friedensgebot, zentraler Baustein des Grundgesetzes, Menschenwürde von Frauen, Menschenwürde von Rentnern, Menschenwürde von Obdachlosen, Menschenwürde von Langzeitarbeitslosen



Sonntag, 18. August 2019

70 Jahre Parlamentarischer Rat und Stoppt den Grundrechtsboykott Teil 1

Einführungsrede, Begrüßungen, Danksagungen und Vorstellung des Gesetzentwurfs (Volker Reusing)

Unser Politikblog | 18.08.2019 um 20.00 Premiere auf diesen Blog für die erstmalige Veröffentlichung der professionellen Aufnahme

In seiner Einführungsrede erläutert Volker Reusing den Sinn der Kundgebung, den Parlamentarischen Rat anlässlich des 70. Jahrestags seines Arbeitsbeginns zu ehren und eine Gesetzentwurf vorzustellen, der sicherstellen soll, dass das Grundgesetz auch beim Bundesverfassungsgericht lückenlos Anwendung findet. Es erfolgen Danksagungen an die Polizei, an die Teilnehmer der eigenen Kundgebung sowie an Organisationen, welche im Vorfeld für diese geworben haben. Auch eine parallel am anderen Ende des Platzes stattfindende weitere Kundgebung auf ebenfalls antifaschistischer Grundlage wird begrüßt und angesichts kommunikativer Verbesserungspotentiale zum Dialog und Erfahrungsaustausch eingeladen. Sodann stellt Volker Reusing den Inhalt des Gesetzentwurfs zur Änderung von Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Strafgesetzbuch und Grundgesetz und dessen Begründung vor. Dieser fordert u. a. die Wiedereinführung der Begründungspflicht beim Umgang mit den Annahmekriterien von Verfassungsbeschwerden, die Durchsetzung eines ordnungsgemäßen und transparenten Umgangs mit der Befangenheit, die deutliche Verschärfung des Verbots der Rechtsbeugung, die Volkswahl der Verfassungsrichter, die Wählbarkeit ins Bundesverfassungsgericht nur noch mit hinreichend Berufserfahrung als Richter und Abstand zu Parteien und NGOs, die Volkswahl der Bundesverfassungsrichter und das Verbot aller bezahlter Nebentätigkeiten für diese sowie Aufhebung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte.



Freitag, 16. August 2019

Gelbwesten-Kundgebung am Tag der Tropenwälder: „Wald und Wasser fürs Klima statt CO 2 -Konzerninteressen“


Pressemitteilung vom 16.08.2019 mit der Bitte um Veröffentlichung

Gelbwesten-Kundgebung am Tag der Tropenwälder: „Wald und Wasser fürs Klima statt CO 2 -Konzerninteressen“

Samstag, 14.09.2019, von 15 bis 19 Uhr auf dem Johannes-Rau-Platz in Wuppertal-Barmen


Der „Klimawandel“ ist in erster Linie auf die fortschreitende Austrocknung der Kontinente durch Entwaldung (incl. Zerstörung der Regenwälder), Grundwasserrückgang, Flächenversiegelung und Begradigung von Flüssen und Bächen zurückzuführen.
Das Wasser in den Pflanzen und im Boden kühlt die Luft und sorgt für mehr Regen. Wo der Boden austrocknet, werden auch die Niederschläge weniger. Was die Kontinente an Wasser verlieren, trägt mehr als jeder andere Grund zum Meeresanstieg bei.
Die Lösung sind massive Begrünung und Aufforstung sowie Wasserretention. Die kleinen Wasserkreisläufe müssen gestärkt werden. Sie haben in den letzten 100 Jahren rund 37.000 Kubikkilometer Wasser verloren*.

Der CO 2 – Anstieg ist ein Symptom der Entwaldung und der Entwässerung, nicht die Ursache des Klimawandels. Denn bei der Photosynthese werden aus CO 2 und Wasser durch die Pflanzen mit Hilfe von Sonnenenergie Traubenzucker und Sauerstoff gemacht.

Diese einfachen, aber lebenswichtigen, Zusammenhänge drohen zwischen hysterischer CO 2 – Propaganda und ignoranter Leugnung des Klimawandels aus dem Blick zu geraten.

Darum unsere Kundgebung !

Das falsche Herumdoktern am Symptom CO 2 hat nicht nur zur Vernachlässigung der für das Klima wirklich entscheidenden Maßnahmen geführt, sondern obendrein mit dem Emissionshandel ein neues Finanzcasino eröffnet und für Mensch und Natur fatalen Techniken des Geoengineerings** zur künstlichen Wolkenbildung den Weg bereitet, über die der Bundestag im Jahr 2018 diskutiert, aber noch nicht entschieden hat. Die dabei für die künstliche Wolkenbildung eingesetzten Salze verringern und verschieben die Niederschläge und tragen zur weiteren Austrockung der Böden bei. Der darin enthaltene Aluminiumfeinstaub wirkt außerdem im Falle von Waldbränden brandbeschleunigend.

Die Fokussierung auf das Symptom CO 2 hat bisher das Finanzcasino gestärkt, neue Umweltprobleme geschaffen und vor allem die Interessen all jener bedient, die bei Holz- und Flächenverschwendung, Zersiedlung und Übernutzung der Wasserressourcen so lange wie möglich weiter machen wollen wie bisher.

Schluß mit Mythen und Bequemlichkeit ! Lasst uns endlich die Hauptursachen des Klimawandels angehen!

Zur Kundgebung angemeldet sind gelbe und bunte Westen, Rosen, Grundgesetze und Fahnen (Bundesrepublik Deutschland und UNO).

Anmelderin der Kundgebung und V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283Wuppertal

Sonntag, 4. August 2019

Verfassungsbeschwerde ( 1 BvR 1197 19 ) - Presseprivileg für Dokumentarfilmer


Interview mit Rechtsanwalt Michael Augustin zu seiner Verfassungsbeschwerde zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGRVO)

04.08.2019 | Unser Politikblog



Rechtsanwalt Michael Augustin
Am 25.05.2019 hat Rechtsanwalt Michael Augustin für 5 Dokumentarfilmer Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die seit dem 25.05.2018 anzuwendende EU-Datenschutz-Grundverordnung enthält nicht nur strenge bürokratische Pflichten und Pflichten gegenüber den Personen, deren Daten man verarbeitet, sondern auch in ihrem Art. 85 die Verpflichtung an den Gesetzgeber, davon wiederum die für die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit erforderlichen Ausnahmen zu machen.
Diese Ausnahmen hat Deutschland, wo das Medienrecht in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt, sehr unterschiedlich festgelegt. Die 5 Beschwerdeführer, die Herr Augustin vertritt, kommen aus solchen Bundesländern, die weniger Ausnahmen normiert haben. Darum konzentriert sich die Verfassungsbeschwerde auch auf die persönliche Betroffenheit in Art. 5 GG.
Die Arbeit von Dokumentarfilmern wird vor allem erschwert durch die Pflicht, Dritte über das zu informieren, was die Interviewpartner über diese gesagt haben (Art. 14 EUDSGRVO). Für einen Film wird sehr viel mehr Material aufgenommen, als überhaupt in die vorgesehene Sendezeit passt, und dann zusammen geschnitten. So hat man das Risiko von Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten durch die Dritten, die man informieren muss, selbst für solches Filmmaterial, das im später veröffentlichten Werk gar nicht erscheint.
Ein weiteres streitanfälliges Risiko ist, dass Personen, die erst in die Veröffentlichung ihrer Aussagen eingewilligt haben, dann später mit Wirkung für die Zukunft ihr Recht auf Vergessenwerden (Art. 17) geltend machen und die Löschung der Szenen mit ihnen verlangen können, wenn nicht im Einzelfall der Schutz von Meinungs- und Pressefreiheit gewichtiger ist.
Dokumentarfilmer haben durch diese Vorschriften zeitaufwändige Bürokratie und das Risiko, von Interviewpartnern und von Dritten, über welche die Interviewpartner etwas gesagt haben, auf Unterlassung und auf Schadensersatz verklagt zu werden.
Für Fernsehsender gibt es gegenüber der EUDSGRVO ein Medienprivileg durch den Rundfunkstaatsvertrag. Davon profitieren Dokumentarfilmer aber jeweils erst und insoweit, wie ein Vertrag zwischen ihnen und dem Sender zustande gekommen ist.




Die Verfassungsbeschwerde finanziert sich über Spenden. Weitere Informationen und die Möglichkeit, bequem einen finanziellen Beitrag zu leisten, finden sich unter folgendem Link:
http://www.ra.michaelaugustin.de/dsgvo-verfassungsbeschwerde.html



Text der EU-Datenschutz-Grundverordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679

Freitag, 19. Juli 2019

saveMeinungsfreiheit - Es ist 5 vor 12


Unser Politikblog | 20.07.2019

Gemeinsam schweigen wir für die Meinungsfreiheit! Nach den unfassbaren Zensuraktionen gegen viele YouTuber schließen wir uns zusammen und schweigen gemeinsam für die Meinungsfreiheit. Uploadfilter und willkürliche Aktionen sollen uns und Aktivisten wie Julian Assange mundtot machen. In der Folge würde die freie Presse ganz verschwinden, das werden wir nicht zulassen! Mit diesem Video rufen wir euch alle auf, für das Recht auf freie Meinungsäußerung, wie im Grundgesetz garantiert, einzustehen. Wir ziehen eine rote Linie: Bis hierhin und nicht weiter! Mach‘ mit und verbreite dieses Video! Lasst uns gemeinsam für unsere Rechte einstehen. Und für Frieden und Freiheit zusammenstehen



Samstag, 6. Juli 2019

Interview mit Dada Madhuvidyananda und Dominik Lauer von der Partei und Bewegung Menschliche Welt


06.07.2019 | Unser Politikblog

Am 29.06.2019 sprach Volker Reusing am Rande der Friedensdemonstration gegen die US-Luftwaffenbasis in Ramstein für die Sendung „Macht und Menschenrechte“ von Unser Politikblog mit Dada Madhuvidyananda (Vorsitzender) und Dominik Lauer (Spitzenkandidaten zur Europawahl 2019) von der Bewegung und Partei „Menschliche Welt“. Zu ihren Zielen gehören Frieden, Gemeinwohlwirtschaft sowie Umwelt- und Tierschutz. Sie arbeitet mit Meditation für den inneren Frieden sowie als außerparlamentarische Bewegung und über die Teilnahme an Wahlen.

Sicherheitspolitisch will die Menschliche Welt vor allem die lückenlose Einhaltung des Angriffskriegsverbots der Uno-Charta. Die heutigen Kompetenzen des Uno-Sicherheitsrats sollen der Uno-Vollversammlung übertragen werden. Die Menschliche Welt steht für den Austritt aus der NATO und die Verhinderung einer EU-Armee. Meditation gehört vor allem zur Sicherheitspolitik dazu, weil eine wahrnehmende und herzliche innere Haltung die friedliche und rechtliche Lösung von Konflikten erleichtert.
Wirtschafts- und sozialpolitisch steht für die Menschliche Welt vor allem die Deckung der Grundbedürfnisse aller Menschen im Vordergrund.


Links:

Webseite von Menschliche Welt

Aufruf der Friedensdemonstration 2019 gegen die



Freitag, 28. Juni 2019

Interview mit Majd Abboud Teil 2 Erfahrungen in Deutschland


Unser Politikblog | 28.06.2019

Majd Abboud hat in seinem Heimatland Syrien als Zahnarzt gearbeitet. Heute lebt er als Flüchtling in Deutschland. Viele kennen ihn durch die Zeitschrift Cicero oder durch RT Deutsch.

Majd Abboud
Im zweiten Teil des Interviews geht es um seine Erfahrungen in Deutschland und um Handlungsbedarf in Deutschland zur Verbesserung der Integration und zum Schutz vor Dschihadisten und vor der Moslembruderschaft.



VR: Ich würde jetzt gerne zu Ihren Erfahrungen hier in Deutschland kommen. Was sind Ihre
Erfahrungen mit den Anstrengungen Deutschlands zur Integration der hier neu ankommenden
Menschen? Sie sind ja als Flüchtling vor dem Krieg nach Deutschland gekommen.

MA: Es werden viele Fehler in der Flüchtlingspolitik oder im Zusammenhang mit sogenannter Integration gemacht. Finanziell hat sich Deutschland sehr bemüht, die Flüchtlinge mit dem Notwendigsten zu versorgen. Aber auch die Chance, ein neues Leben zu führen, halte ich für einmalig und sehr wichtig. Auf kultureller Ebene wäre eine echte Begegnung nur möglich, wenn Deutschland die Radikalen, die Terroristen, die Dschihadisten, und auch die Leute, die nicht am Krieg teilgenommen haben, sondern nur mit radikalen Ansichten hier ins Land eingereist sind,identifiziert und diese Mentalität unterbindet. Das hat Deutschland bislang nicht gemacht,
sondern im Gegenteil beide Augen davor verschlossen. Viele Leute haben Radikale oder
Terroristen angezeigt.

Dienstag, 25. Juni 2019

Bilderberg-Nachlese 2019 mit Freeman (von Alles Schall und Rauch)


Unser Politikblog | 25.06.2019

Volker Reusing (Unser Politikblog) sprach mit Freeman (Alles Schall und Rauch) über Themenschwerpunkte der Bilderberg-Konferenz 2019:

1. eine stabile strategische Ordnung
2. Was als nächstes für Europa?
3. Klimawandel und Nachhaltigkeit
4. China
5. Russland
6. Die Zukunft des Kapitalismus
7. Brexit
8. die Ethik der künstlichen Intelligenz
9. die Verwendung von sozialen Medien als Waffen
10. die Bedeutung des Weltraums
11. Bedrohungen hinsichtlich des Internets

Auch der Klimawandel (einer der Tagesordnungspunkte) und Seine Exzellenz, US-Präsident, Donald Trump, dessen Schwiegersohn und Berater Jared Kushner die Konferenz besucht hat, wurden angesprochen.


Montag, 17. Juni 2019

Majd Abboud im Interviews zu - Involvierung der Muslimbruderschaft und anderer Staaten in Syrien


Unser Politikblog | 17.06.2019

Majd Abboud  (C)
Majd Abboud hat in seinem Heimatland Syrien als Zahnarzt gearbeitet. Heute lebt er als Flüchtling in Deutschland. Viele kennen ihn durch die Zeitschrift Cicero oder RT Deutsch.
Im ersten Teil des Interviews geht es um seine Erfahrungen und Einschätzungen zu dem Konflikt, um die Involvierung der Muslimbruderschaft und anderer Staaten, um Eskalationsgefahren und um die Aussicht auf Frieden.


Transkript des Unser Politikblog–Interview mit Majd Abboud
(Teil 1 von 2)


Volker Reusing (VR): Es ist Montag, der 31.12.2018. Dies ist ein Interview für die Sendung „Macht und Menschenrechte“ von Unser Politikblog. Mein Name ist Volker Reusing. Heute spreche ich mit Herrn Majd Abboud. Er hat in Syrien als Zahnarzt gearbeitet und wohnt heute in Saarbrücken. Vielen ist er bekannt aus der FAZ oder aus Cicero. Guten Tag, Herr Abboud.

Donnerstag, 13. Juni 2019

Gelb und Bunte westen-Kundgebung am Weltflüchtlingstag für die Verringerung von Fluchtursachen


Pressemitteilung vom 12.06.2019 mit der Bitte um Veröffentlichung

Gelb und Bunte westen-Kundgebung am Weltflüchtlingstag für die Verringerung von Fluchtursachen



Donnerstag, 20.06.2019, von 15 bis 19 Uhr auf dem Johannes-Rau-Platz in Wuppertal-Barmen

Mitte 2018 waren mit 68,5 Millionen laut Uno-Flüchtlingshilfswerk so viele Menschen auf der Flucht wie nie zuvor,. Davon sind 40 Millionen Binnenvertriebene innerhalb ihres eigenen Landes gewesen, 24,5 Millionen Flüchtlinge in andere Staaten, und 3 Millionen Asylbewerber.*
Deutschland war nach Türkei, Pakistan und Uganda und noch vor Libanon und Iran Hauptaufnahmeländer gemessen an der Gesamtzahl der anwesenden geflüchteten Menschen.
Als Hauptursachen werden Konflikte und daneben Hunger genannt.

25 Millionen Menschen soll das UNHCR als Klimaflüchtlinge eingestuft haben. Das betrifft Menschen, die wegen Wirbelstürmen, Überschwemmungen und anderen plötzlichen Naturereignissen ihre Heimat verlassen haben.*

Außerdem fliehen viele Menschen vor Armut und Hoffnungslosigkeit. Offizielle Zahlen hierzu sind schwieriger zu finden und dürften zum Teil in den anderen Zahlen mit enthalten sein.


Angesichts des Leids der Flüchtenden und der hohen Belastung vieler Aufnahmeländer versprechen unsere Politiker, Fluchtursachen zu bekämpfen.

Wir werden Beispiele von unterschiedlichen Fluchtursachen nennen, damit den Versprechungen mehr Taten zur Reduzierung der Ursachen und damit zum Wohle der Menschen folgen.

Dazu gehören auch ungerechte Handelsverträge, Auflagen von IWF, Weltbank und „Troika“, Wirtschaftssanktionen und Anwerbung durch Schleuser und Menschenhändler.
Die Probleme bie der Integration der Flüchtlinge sind kein Schwerpunkt dieser Veranstaltung.

Zur Kundgebung angemeldet sind gelbe und bunte Westen, Rosen, Grundgesetze und Fahnen (Bundesrepublik Deutschland und UNO).

Anmelderin der Kundgebung V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283Wuppertal


*Quellen: