Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Samstag, 11. Dezember 2010

Papst wehrte dreisten Vereinnahmungsversuch ab



Segen lässt sich nicht erschleichen – auch nicht von pietätlosen Genlobbyisten

(Blick vom Petersplatz über die Piazza Retta auf die Fassade des Petersdomes Bild: Wikipedia)

Artikel von Unser Politikblog vom 11.12.2010

Am 30.11.2010 erschien in der Zeitschrift „New Biotechnology“ ein Positionspapier im Namen der Gentechnikwissenschafter und -lobbyisten, die an einer Tagung in den Räumen der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften vom 15.-19.05.2009 teilgenommen hatten. Laut der Zeitschrift „Novo Argumente“ sollte der Tagungsband bald darauf in 16 Sprachen erscheinen. Das Positionspapier „Transgenic Plants for Food Security in the Context of Development“ erweckte in Teilen der Presse, so auch bei Novo Argumente, den Eindruck, es sei eine offizielle Publikation der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, und als widerspreche die „höchste Stelle“ damit Rekursen „auf das Vorsorgeprinzip und den Schöpfungsgedanken zur Blockade der Gentechnik“.

Die Antwort des geistesgegenwärtigen Papstes Benedikt XVI. erfolgte schon einen Tag später am 01.12.2010. Bereits am 02.12.2010 konnte Greenpeace dazu berichten, dass Federico Lombardi, Sprecher des Papstes, in Radio Vatikan gemeldet habe, der Papst distanziere sich von dem Positionspapier, welches nicht als offizielle Erklärung der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften oder des Vatikans gewertet werden dürfe. Der Papst habe dem Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen niemals seinen Segen erteilt. Das Wort „Segen“ kommt im Original vom 01.12.2010 nicht vor. Dafür ließ der Papst klar stellen, dass das Positionspapier nicht mit der päpstlichen Akademie abgestimmt war.

Das Tagungsdokument

Das Tagungsdokument enthält Forderungen der Gentechniklobby. So fordert man, in der Entwicklungsarbeit mit Genpflanzen über PPP-Projekte Fuß zu fassen. Den „Goldenen Reis“ z. B., ein Reis, der genetisch so manipuliert wurde, dass er etwas mehr Vitamin A enthält als natürlicher Reis, wird als leuchtendes humanitäres Beispiel gepriesen, wo der Patentinhaber es zulässt, dass dieser vom Staat, ohne Lizenzgebühren zu zahlen, an die Ärmsten verteilt wird; ob der Patentinhaber auch still hält, wenn die Bauern von der Ernte etwas zurück behalten, um es wieder auszusähen, oder ob er dann, wie bei Gensaatgut üblich, Lizenzgebühren von diesen verlangen will, sagt das Positionspapier leider nicht. Auch gegenüber den Vereinten Nationen erheben die Lobbyisten Forderungen – nämlich, dass diese das Cartagena-Protokoll, welches ein strenges Vorsichtsprinzip mit Beweislast beim Importeur bzgl. der Frage der Ungefährlichkeit genveränderter Produkte und Saatgut enthält, ändern sollte, um es mehr risikoorientiert zu machen – das bedeutet, nur noch da streng zu sein, wo man ein größeres Risiko vermutet, also das Vorsichtsprinzip durch ein Prognoseprinzip zu ersetzen. Das Positionspapier fordert die Befreiung der Gentechnik, welche die „modernste, präziseste und vorhersagbarste Technik zur genetischen Verbesserung“ sei, von „exzessiver unwissenschaftlicher Regulierung“, und ihre Anwendung zu erlauben für die Verbesserung des Nährwerts und der Pro- duktivität, aber auch für die Produktion von Impfstoffen und Pharmazeutika (Pharmacrops). Für die Verbreitung ihres Informations- (bzw. Propaganda-) materials fordern sie öffentliche Unterstützung. Doch am aufdringlichsten drängt das Positionspapier Regierungen, Hilfsagenturen, Wohltätigkeitsverbände, CGIAR und die Uno-Sonderorganisationen FAO, UNDP und UNESCO, mehr Geld aus-zugeben für die Genmanipulation relevanter Pflanzen in armen Staaten mit fehlender Sicherheit der Lebensmittelversorgung, wobei natürlich die Armen diese Techniken kostenfrei ausbeuten können sollten; an der Stelle sagt das Papier jedoch, anders als beim Goldenen Reis, nicht ausdrücklich, dass der Patentinhaber auf Lizenzgebühren verzichten würde, sodass es den Anschein hat, als sollten möglicherweise die Geberländer, die Hilfsagenturen und Wohltätigkeitsverbände dann die Lizenzgebühren bezahlen.

Das Positionspapier bezieht sich auf verschiedene Zitate der Päpste, darunter vor allem auf die Enzyklika „Caritas in Veritate“ vom 29.06.2009. Die Tagung, zu welcher das Positionspapier gehört, fand hingegen vom 15.-19.05.2009 statt, als diese Enzyklika noch gar nicht veröffentlicht war. Das Papier muss also zumindest teilweise erst nach der damaligen Tagung erstellt worden sein. Das passt zusammen mit der Pressemitteilung des Vatikans vom 01.12.2010, dass es mit der Päpst-lichen Akademie nicht abgestimmt war.

Aber warum hat man sich Zeit gelassen bis zum 30.11.2010 ? Am 24.11.2010 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht das deutsche Gentechnikgesetz für verfassungsgemäß erklärt (Az. 1 BvF 2/05); das radikal gentechnikfreundliche Bundesland Sachsen-Anhalt hatte die, im Vergleich zu Sachsen-Anhalt moderat gentechnikfreundliche Bundesrepublik Deutschland darauf verklagt, das Gentechnikgesetz, welches relativ lasche Vorschriften bzgl. des Genehmigung des Anbaus, aber strenge Haftungsvorschriften hat, zu lockern, und haushoch verloren. Laut Rn. 233 des Urteils wären die Grundrechte Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum und Berufsfreiheit sowie das Staatsziel Umweltschutz geeignete Rechtsgrundlagen, mit welchen man für Deutschland den Beruf des Genbauern auch untersagen könnte, anstatt ihn nur zu regulieren. Der Veröffentlichungszeitpunkt des Papiers hätte dazu führen können, von diesem Urteil abzulenken, und dabei gleich den ganzen Vatikan und damit auch die Christenheit zu instrumentalisieren.

Das Papier zitiert aus der Enzyklika „Caritas in Veritate“ (Rn. 69) zutreffend, dass die Technik sich in den göttlichen Auftrag an die Menschen einfüge, „die Erde zu bebauen und zu hüten“, und dass sie „darauf ausgerichtet sein“ muss, „jenen Bund zwischen Mensch und Umwelt zu stärken, der Spiegel der schöpferischen Liebe Gottes sein soll.“
Diese Maßstäbe müssen natürlich auch an die Gentechnik angelegt werden. Indem man es aber im Raum stehen lässt und nicht untersucht, ob sie dem gerecht wird, kann beim flüchtigen Leser der Eindruck entstehen, als habe die Gentechnik einen solchen Beweis bereits erbracht.

Das Papier zitiert zutreffend Rn. 27 von „Caritas in Veritate“, wonach sich der Papst außer für tradi-tionelle landwirtschaftliche Praktiken auch für die Verwendung innovativer Techniken ausgesprochen hat, für letztere aber nur, insoweit diese sich nach ausreichendem Testen als nachweislich „zweckmäßig, umweltfreundlich und für die am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen als zuträglich erkannt wurden.“ Rn. 27 sagt nicht ausdrücklich, ob die vom Papst in der Enzyklika in Erwägung gezogenen „innovativen“ Techniken auch die Gentechnik in der Landwirtschaft meinen oder nicht – das Positionspapier gibt sich überzeugt, er habe damit auch die Gentechnik gemeint. Auf die strenge Beweislastanforderung, welche in Rn. 27 zugleich formuliert ist, geht das Papier jedoch nicht weiter ein. Es sagt lediglich an anderer Stelle, die heutigen gesetzlichen Anforderungen seien „unwissenschaftlich“ und „exzessiv“.

Darüber hinaus sehen sich die Verfasser des Positionspapiers in der Erfüllung des göttlichen Auftrags, die Erde zu beherrschen, indem sie „Methoden der Verbesserung“ anwenden. Wie klein sie im Vergleich zum gesamten Kosmos auch immer sein mögen, sie seien in der Lage, ihre Welt zu bauen, eine Umwelt, welche zu ihrem körperlichen und ihrem spirituellen Leben passe. Durch die Entdeckung und die Nutzung der Geheimnisse der Natur erreichten sie den Entwicklungsstand, welcher im Plan des Schöpfers liege.

weitere Fundstellen der Enzyklika „Caritas in Veritate“ mit Bedeutung für die Gentechnik

Die Enzyklika enthält einige weitere Fundstellen, die zwar nicht speziell auf die Gentechnik bezo-gen gemeint sind, aber den Verfassern des Positionspapiers nach Auffassung von Unser Politikblog zu denken geben könnten.

Laut Rn. 14 hatte bereits Papst Paul VI. vor einer „technokratischen Ideologie“ gewarnt, „wohl wis- send, dass es sehr gefährlich ist, den gesamten Entwicklungsprozess allein der Technik zu überlassen, denn auf diese Weise würde ihm die Orientierung fehlen.“
Dem heutigen Umgang mit der Gentechnik in der Landwirtschaft mangelt es an moralischer Orientierung, sonst würde man nicht den Glauben vereinnahmen, anstatt sorgfältig zu prüfen, was aus dem Glauben für den Umgang mit den Gentechnik folgen sollte.

In Rn. 22 sagte Papst Benedikt XVI, es gebe „übertriebene Formen des Wissensschutzes“ und „eine zu strenge Anwendung des Rechtes auf geistiges Eigentum, speziell im medizinischen Bereich.“
Das dürfte eine Anspielung sein auf die Versuche einiger westlicher Pharmakonzerne, die Herstellung preiswerter Generika in Ländern wie Indien und Brasilien zu unterbinden, obwohl die WTO 2001 in Doha beschlossen hat, Ausnahmeregelungen vom Patentschutz genau dafür zuzulassen, und obwohl Art. 7 des TRIPS-Abkommens der WTO über das geistige Eigentum dessen Gebrauch als Soll-Vorschrift ein gewisses Maß an Sozialpflichtigkeit auferlegt.
Auch die Gentechnik in der Landwirtschaft ist schon mehrfach in erschreckender Weise durch eine maßlose Überhöhung des geistigen Eigentums aufgefallen (siehe nächster Abschnitt).

In Rn. 48 erteilt der Papst einer „vollständigen Technisierung der Natur“ eine Absage, denn Gottes Schöpfung trage eine Grammatik in sich für eine weise, nicht funktionelle oder willkürliche, Nut-zung. Die Genmanipulation ist ein Eingriff in die Grammatik der Natur, einer der größten Schritte zur vollständigen Technisierung der Natur.

In Rn. 56 geht der Papst auf kritische Distanz zum Laizismus und zum Fundamentalismus. Denn die Vernunft bedürfe „der Reinigung durch den Glauben, um sich nicht für allmächtig zu halten“. Die Religion bedürfe „der Reinigung durch die Vernunft, um ihr echtes menschliches Antlitz zu zeigen.“
Beim heutigen Umgang mit der Gentechnik finden sich zugleich Allmachtsphantasien (z. B. bei der völligen Überschätzung der Kontrollierbarkeit der Technik), als auch fundamentalistische Züge (z. B. bei der Überhöhung des geistigen Eigentums).

In Rn. 70 warnt der Papst, dass die Technik selbst zu einer ideologischen Macht geworden sei, mit der Gefahr, dass die Menschen sich durch sie daran hindern, ihrem Sein und der Wahrheit zu begeg-nen. Er fordert die Erziehung zur sittlichen Verantwortung im Umgang mit der Technik.

In Rn 71 zeigt Papst Benedikt XVI. auf, dass die Verabsolutierung der Technik „zur Verwechselung von Zielen und Mitteln“ führt, sodass Unternehmer dann nur noch nach Profit, Politiker nur noch nach Macht und Wissenschaftler nur noch nach dem Ergebnis ihrer Entdeckungen streben.
Solch eine Verabsolutierung gibt es auch im Umgang mit der Gentechnik.

zur Realität der Gentechnik in der Landwirtschaft

Das Positionspapier vom 30.11.2010 ist nicht der erste Versuch von Gentechniklobbyisten, das Weltbild der Menschheit durch Vereinnahmung von weltbildprägenden Persönlichkeiten umzupro- grammieren. Für die „Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika“ (AGRA) der Bill Gates – Stif- tung und der Rockefeller-Stiftung, beides Protagonisten der Gentechniklobby, wurde Kofi Annan, ehemaliger Uno-Generalsekretär, angeworben. Dieser versicherte zwar gleich nach seinem Amtsan-tritt bei der Kampagne gegenüber der kenianischen Zeitung „Business Daily“, dass diese keine gen-veränderten Organismen nutzen werde, worauf auf der Webseite der Kampagne wenige Tage später klargestellt wurde, für die Zukunft werde die Gentechnik keinesfalls ausgeschlossen (S. 89+90, „Wirbelsturm und Flächenbrand – Das Ende der Gentechnik“, Klaus Faissner).
Ann Veneman war 1993 bis 1995 Vorstand beim Gentechnikunternehmen Calgene, das von Mon-santo gekauft wurde, wurde 2001 US-Landwirtschaftsministerin und 2005 Chefin von UNICEF.
Damit hat die Gentechniklobby rund um die öffentliche Wahrnehmung Uno mindestens zwei Pro-minente für sich postiert, mit welchen das öffentliche Ansehen der Vereinten Nationen für die Gen- technik in der Landwirtschaft angezapft werden kann.
Das ist besonders makaber, weil gerade die Menschenrechte auf Nahrung und auf Gesundheit (Art. 11 und 12 des Uno-Sozialpaktes) der Vereinten Nationen der wirksamste rechtliche Schutz vor der grünen Gentechnik sind. Denn nach Art. 8 des Allgem. Kommentars Nr. 12 zum Sozialpakt bein-haltet der Wesensgehalt des Menschenrechts auf Nahrung ausreichende Menge, Qualität, Giftstoff- freiheit und kulturelle Akzeptanz. Für viele genveränderte Pflanzen ist inzwischen deren Giftigkeit bzw. die Giftigkeit der in Zusammenhang mit ihnen eingesetzten Pestizide nachgewiesen. Das Menschenrecht auf Gesundheit schützt ausdrücklich das Recht eines jeden auf das Höchstmaß der für ihn erreichbaren körperlichen und geistigen Gesundheit. Laut dem Allgem. Kommentar Nr. 14 zum Uno-Sozialpakt umfasst dieses Rechts ausdrücklich auch das Verbot uneingewilligter Men- schenversuche (Art. 8), den Schutz des Verbrauchers vor gesundheitsschädlichen Praktiken von Lebensmittelproduzenten (Art. 51) sowie das Recht auf gesunde Umwelt und sichere Nahrungs-mittel (Art. 4, 11 und 36). Allein mit den Menschenrechten auf Nahrung und auf Gesundheit lassen sich alle genmanipulierten Organismen, welche sich entweder auf die Nahrung oder auf die Gesund-heit des Menschen, auch indirekt über die Umwelt, auswirken können, ins Gewächshaus verbannen oder sogar ganz verbieten. Nur solche genveränderten Organismen, wenn es sie denn gibt, welche Nahrung und Gesundheit des Menschen nicht beeinträchtigen, wären davon nicht betroffen. Die besondere Schutzwirkung der universellen Menschenrechte der Uno kommt dadurch, dass sie vom Rang her direkt unterhalb der nationalen Verfassungen und der Uno-Charta sowie in einigen Län-dern noch unterhalb des nicht auf die GASP bezogenen Teils des EU-Primärrechts, aber oberhalb allen übrigen Völkerrechts (auch über der GASP der EU, über dem EU-Sekundärrecht, über dem WTO-Recht, über dem Uno-Umweltrecht, über dem IWF-Recht, über dem Weltbank-Recht, etc.) und über den einfachen Gesetzen stehen (Art. 28 und Art. 29 Nr. 3 Allgem. Erklärung der Men-schenrechte; Art. 1 Nr. 3, Art. 2 Abs. 4 und Art. 103 Uno-Charta; Leitsatz 3, Rn. 218 und Rn. 240 des Lissabon-Urteils des deutschen Bundes- verfassungsgerichts vom 30.06.2009, Rn. 279-282 des Urteils des EU-Gerichts 1. Instanz zu Az. T-306/01 sowie das dort zitierte IGH-Gutachten vom 08.07.1996).
Es besteht die ernste Gefahr, dass mit der Anzapfung des Ansehens der Vereinten Nationen für menschenrechtswidrige Produkte das Ansehen der universellen Menschenrechte selbst Schaden nehmen kann, was wiederum Menschen davon abhalten kann, sich auf ihre wirksamsten Schutz-instrumente, für deren Anwendung die nationalen Gerichte zuständig sind, geltend zu machen.

In dem Positionspapier wird behauptet, mittels Genmanipulation ließen sich die Ernteerträge stei- gern. Zumindest für Gensoja kommt die Studie „The First Nine Years“ von Charles M. Benbrook zum gegenteiligen Ergebnis. Laut dem “Plädoyer für eine gentechnikfreie zukunftsfähige Welt” des Unabhängigen Wissenschaftsrats (www.indsp.org) verhindert Glufosinat, nützliche Bodenbakterien und Pilze, besonders jene, welche den Stickstoff festhalten, und verursacht Glyphosat bei Regen-würmern eine Sterblichkeitsrate von fünfzig Prozent. Das sind genau die zwei Wirkstoffe der Total-herbizide, welche zusammen mit Gensoja eingesetzt werden. Und genau diese verschlechtern die Bodenqualität, sodass die ohne Kunstdünger erzielbaren Ernteerträge zurückgehen. Nach Tz. 4.2 des Gutachtens von August 2006 des Instituts für Biodiversität werden Bienen durch das vor allem in genveränderten Mais, Raps und Baumwollpflanzen eingebaute Gift des Bodenbakteriums Bt (Bacillus Thurengiensis) schädlingsanfälliger; das Gutachten verweist hierzu auf eine Studie aus Jena im Auftrag des Bundesforschungsministeriums.Das Bt-Bakterium wird in geringer Dosierung sogar im Biolandbau gesprüht (Greenpeace, “Anbau vonGenmais in Deutschland”, Mai 2007). In den genveränderten Pflanzen ist es in stark schwankender, aber deutlich höherer als der natürlichen Konzentration enthalten (Greenpeace-Studie“Gift im Genmais”, Juni 2007). Ob das Bienensterben in den USA in 2007 durch Bt mitverursacht war, ist nach unserem Kenntnisstand umstritten.Für die Bestäubung zahlreicher Nahrungspflanzen, wie Obst, Honig, Mohrrüben, Mais, Raps, Feldbohnen, Buchweizen und Raps, aber auch für Heilkräuter und Tierfutter wie Klee, ist eine ausreichende Zahl von Bienen unerlässlich.Wenn durch das Bt-Gift die Bienen sterben sollten, und das Obst dadurch knapp würde, wäre das in besonderem Maße dazu angetan, die Menschenrechte auf Gesundheit und auf Nahrung zu verletzen.

Die Behauptung mit der Vorhersagbarkeit der Gentechnik ist reine Propaganda. Es gibt keinerlei Instrumente, die fein genug wären, die einzufügenden Gene genau an die gewünschte Stelle in der Zielzelle zu befördern. Man schießt sie mit kleinen Goldkugeln dort hinmit dem Risiko, dass sie an einer ganz anderen Stelle in der Zelle ankommen und dort eine ganz andere Wirkung entfalten, und dass sie bei ihrer Ankunft auf andere Gene prallen und diese beschädigen können. Es gibt viel mehr Wirkungen von Genen im Körper von Lebewesen, als es Gene gibt. Die meisten Wirkungen entstehen durch mehrere Gene zusammen. Wenn man also ein Gen verändert, ist die Wahrschein- lichkeit damit hoch, mehrere Wirkungen, meist mehr als die gewünschte(n), damit zu erzielen.
Die Ausbreitung von Genpflanzen lässt sich auch höchstens im Gewächshaus kontrollieren. Der absichtliche Anbau im Freiland hingegen sorgt für die Auskreuzung von Genpflanzen mit natürlichen Verwandten, was zu weiteren unvorhergesehenen Auswirkungen der Genmanipulation führt.
Gentechnikkritiker prangern heute schon an, dass die Zeiten für die Tierversuche mit Fütterung genveränderter Pflanzen zu kurz seien, um alle möglichen Gesundheitsrisiken hinreichend einschätzen zu können. Und das will man dann noch aufweichen – den fälschlichen Eindruck der Zustimmung der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften in Kauf nehmend.

Dass die zum Teil kostenlose Verbreitung von Gensaatgut und Genpflanzen aus alles andere als humanitären Zwecken erfolgt, zeigen die Versuche, selbst nicht genveränderte Tier- und Pflanzenarten patentiert zu bekommen, von denen man lediglich das Erbgut entschlüsselt hat, ohne die Funktion der einzelnen Gene überhaupt verstanden zu haben. Der „Global Appeal“, ein Bündnis von Umwelt- und Bauernverbänden, hatte 2007 vor der dadurch drohenden Machtkonzentration auf dem Saatgutmarkt gewarnt. Im Dezember 2010 meldete die taz, dass zumindest beim Europäischen Patentamt entschieden wurde, keine Patente auf nicht genveränderte Züchtungsverfahren anzuer-kennen. Konventionell gezüchtete Sorten hat das Europäische Patentamt, welches sich selbst finanziert aus den Gebühren für die Patente, hingegen schon zu Tausenden erteilt.
Noch deutlicher wird die bewusste möglichst weite Verbreitung von Genpflanzen mit dem Ziel, für jede Generation von deren Nachkommen immer erneut Lizenzgebühren zu kassieren, am Vorgehen der Firma Monsanto in Kanada. Dort werden sogar Lizenzgebühren von Landwirten verlangt, die nie absichtlich Monsantos Genpflanzen angebaut haben, und auf deren Felder die Genpflanzen allein durch Pollenflug gelangt sind. Der kanadische Bauer Percy Schmeiser hat mehrere Gerichtsver- fahren mit Monsanto in diesem Zusammenhang gehabt. Andere Landwirte wissen sich nicht zu wehren und zahlen für die ungewollt auf ihre Felder ausgekreuzten Genpflanzen.

Die Lizenzgebühren auf jede Wiederaussaat haben etwas von einem Staat im Staate. Sie erinnern schon deshalb, weil man ihnen als Lebensmittelverbraucher und -hersteller kaum ausweichen kann, wenn man sie nicht ganz ablehnt, und weil sie den Wettbewerb auf den Markt eher zerstören als för-dern, mehr an Steuern als an normale Lizenzgebühren.
Und die Lizenzgebühren auf Leben haben etwas ersatzreligiös-fundamentalistisches. Die Religions-gemeinschaften verlangen Mitgliedsbeiträge oder Kirchensteuern nur von ihren Mitgliedern. Viele leben auch ganz von Spenden. Die Gentechniklobby hingegen verlangt für die Durchsetzung ihrer Weltanschauung Gebühren, die sie auch auf alle anderen Nicht-Genmanipulationsgläubigen abgewälzt haben will.

Von Seiten der Vereinten Nationen wurden bereits mehrfach die Gefahren der Genmanipulation in der Landwirtschaft für das Menschenrecht auf Nahrung festgestellt. In seinem Bericht vom 07.02. 2001 (Az. E/CN.4/2001/53) nennt Prof. Jean Ziegler, der damalige Uno-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Nahrung, in Tz. 69c an dritter Stelle «Developments in biotechnology and their impact on access to food and its availability and security » (Entwicklungen in der Biotechnologie und ihre Auswirkungen auf die Nahrung sowie deren Verfügbarkeit und Sicherheit) als eines der sieben Haupthindernisse für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung; die anderen Haupthindernisse seien Probleme bzgl. Entwicklungen des Welthandels, Auswirkungen des Auslandsschuldendienstes, Kriege, Korruption, Zugang zu Land und Kredit und die Diskriminie-rung von Frauen. In Tz. 73 des gleichen Berichts äußert er zur Gentechnik in der Landwirtschaft
Bedenken bzgl. Gesundheitsrisiken und Preisentwicklung. In Tz. 29 seiner Stellungnahme vom 19.05.2008 (Az. E/C.12/IND/CO/5) zum aktuellen Staatenbericht Indiens bzgl. des Uno-Sozialpak-tes äußert sich der Wirtschaftsund Sozialausschuss der Vereinten Nationen (ECOSOC) zutiefst besorgt über die hohe Zahl der Bauernselbstmorde in Indien und sieht als Ursachen extreme Armut durch Mangel an Land, Kredit und ländlicher Infrastruktur; die Situation sei verschärft worden durch die Einführung genveränderten Saatguts und die dadurch erhöhten Kosten für Saatgut, Dünger und Pestizide vor allem im indischen Baumwollanbau.

Nach Tz. 8 des Allgemeinen Kommentars Nr. 12 beinhaltet das Recht auf Nahrung auch, dass die
Nahrung frei von schädlichen Substanzen sein muss. Überwiegend Soja wird genetisch so verän-dert,dass es gegen bestimmte Totalherbizide, welche die Wirkstoffe Glyphosat und Gluphosinat
enthalten, resistent gemacht wird. Laut dem “Plädoyer für eine gentechnikfreie zukunftsfähige
Welt” des Unabhängigen Wissenschaftsrats (www.indsp.org) wird der Wirkstoff Glufosinat in
Verbindung gebracht wird mit neurologischen, respiratorischen, gastrointestinalen und haematologi-schen Vergiftungen sowie mit Geburtsschädigungen bei Menschen und Säugetieren. Glyphosat ist
laut dem Unabhängigen Wissenschaftsrat der häufigste Grund von Beschwerden und Vergiftungen
in Grossbritannien. Glyphosat verdoppele beinahe das Risiko von späten und spontanen Schwanger-schaftsabbrüchen und erhöhe das Risiko von erhöhten nervlichen Verhaltensdefekten bei Kindern.
Glyphosat habe bei Laborratten eine verlangsamte Entwicklung des fötalen Skeletts verursacht. Bei
einem der Totalherbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat seien Dysfunktionen der Zellteilung, die mit
dem Entstehen von menschlichen Krebsarten in Verbindung gebracht werden könnten, beobachtet
worden. Diese schweren Verletzungen gerade des Menschenrechts auf Gesundheit zeigen, warum die Genlobby so ein großes Interesse daran hat, Personen und Organisationen rund um die Uno für sich zu vereinnahmen. Und jetzt auch noch den Vatikan – es hat nur dort nicht funktioniert.
Mensch und Tier mit Totalherbiziden krank zu machen, scheint uns etwas anderes zu sein als das, was es braucht, um jenen Bund zwischen Mensch und Umwelt zu stärken, der Spiegel der schöpferischen Liebe Gottes sein soll.

Wir von Unser Politikblog halten das Vorgehen der Gentechniklobby in Zusammenhang mit Veröffentlichung des Positionspapiers vom 30.11.2010 für eine dreiste Pietätlosigkeit und für menschenrechtsverhöhnend. Da werden gleichzeitig Nahrung und Gesundheit der Weltbevölkerung aufs Spiel gesetzt, werden die sozialen Menschenrechte der Uno mit Füßen getreten, und gleichzeitig nimmt man es zumindest billigend in Kauf, sich das Ansehen der Vereinten Nationen und des Vatikans auszuleihen – auch mit dem Risiko, deren Ansehen zu schaden !
Wer sich so verhält, der macht es den Menschen extrem schwer, einen zu lieben und einem über- haupt noch etwas zu glauben, von Wissenschaftlichkeit ganz zu schweigen.

Quellen:

-Enzyklika „Caritas in Veritate“ vom 29.06.2009
http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/encyclicals/documents/hf_ben-xvi_enc_20090629_caritas-in-veritate_ge.html

-Gentechnikurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.2010
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20101124_1bvf000205.html

-Positionspapier vom 30.11.2010
http://www.ask-force.org/web/Vatican-PAS-Studyweek-Elsevier-publ-20101130/Statement-English-PAS-20101130-publ.pdf

-Radio Vatikan vom 01.12.2010
http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=443562

-Novo Argumente-Artikel
http://www.novo-argumente.com/magazin.php/novo_notizen/artikel/000759

-Greenpeace-Artikel vom 02.12.2010
http://www.greenpeace.de/themen/gentechnik/nachrichten/artikel/papst_gegen_gruene_gentechnik/

-Welt-Online vom 01.12.2010
http://www.welt.de/politik/ausland/article11310293/Papst-gibt-der-Gruenen-Gentechnik-seinen-Segen.html

-Charles M. Benbrook „The First Nine Years“
http://www.nlpwessex.org/docs/Benbrook2004.pdf

-Charles M. Benbrook „The First Thirteen Years“
http://www.gentechnikfreie-regionen.de/fileadmin/content/studien/anbaupraxis/Studie_Pestizideinsatz_USA_Benbrook_2009.pdf

-Link zu Peter Faissner
http://www.gentechnikverbot.at/

-Link zu ISP Report
http://www.gentechnikfreie-regionen.de/fileadmin/content/studien/allgemein/030615_ISP-German.pdf

-Link zur Bienenstudie der Uni Jena
www.biosicherheit.de/de/sicherheitsforschung/68.doku.html

-Link zu „No Patents on Seeds“
www.nopatentsonseeds.org

-Link zur taz-Meldung vom 10.12.2010 zur Patentierung natürlicher Lebewesen
http://www.taz.de/1/zukunft/konsum/artikel/1/weiter-patente-auf-leben/

-Link zu Percy Schmeiser
www.percyschmeiser.com

-Link zum drakonischen EU-Richtlinienentwurf bzgl. Verletzung geistigen Eigentums
Az. 2005/0127 (COD), vorhergehend KOM(2006)
http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0168de01.pdf

-Concluding Observations des Menschenrechtsfachausschusses zum Uno-Sozialpakt zu Indien
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cescr/docs/co/E.C.12.IND.CO.5.doc

-Kritik von Prof. Dr. Jean Ziegler bzgl. Menschenrechts auf Nahrung und Gentechnik
http://www.righttofood.org/new/PDF/ECN4200153.pdf

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