Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Dienstag, 30. März 2010

Unser Politikblog besorgt über Blogausfälle und empfiehlt Berufung auf Uno-Resolution 53/144

Am 30.03.2010 gab es auf den ersten Blick massive Serverprobleme zu Lasten mehrerer Blogs, darunter MM News und Wahrheiten.Org.
http://www.infokriegernews.de/wordpress/2010/03/30/mmnews-wahrheiten-und-andere-seiten-down/

Auch bei "Unser Politikblog" kam am Vormittag des 30.03.2010 eine Fehlermeldung von Google beim Einloggen, die aber inzwischen wieder behoben ist.

Unser Politikblog empfiehlt vorsorglich allen Bloggern, sich auf ihren Seiten auf die menschen- rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit zu berufen:
-Art. 5 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (Informationsfreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (Pressefreiheit)
-Art. 5 Abs. 1 S. 4 Grundgesetz (Zensurverbot)
-Art. 19 Allgem. Erkl. der Menschenrechte sowie Art. 19 Uno-Zivilpakt (Meinungs- und Informationsfreiheit auch Staatsgrenzen überschreitend)
-Art. 1 von Uno-Resolution 53/144 (schützt das Recht, sich für die Menschenrechte zu engagieren)

Ich bin der Rechtsauffassung, dass Blogger durch ihre Arbeit sich aktiv für die Verwirklichung von Menschenrechten wie Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit einsetzen, und damit insoweit unter dem Schutz von Uno-Resolution 53/144 zum Schutz der Menschenrechtler stehen.

Link zur Resolution zum Schutz der Menschenrechtler:
http://www2.ohchr.org/english/issues/defenders/docs/declaration/DeklarationGerman.pdf

V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal
Menschen- und Bürgerrechtlerin

Sonntag, 21. März 2010

Das Märchen vom tapferen Professor und der Fee Zetdefania

Unser Politikblog präsentiert zum Welttag der Poesie am 21. März :
Das Märchen vom tapferen Professor und der Fee Zetdefania
(ein wahres Märchen aus der Welt der Pressefreiheit aus der Zeit, als es noch keine Blogs gab)

Es war einmal vor gar nicht langer Zeit ein Professor, der von vielen bewundert wurde, doch in weiten Teilen der Welt noch unbekannt war. Sein Traum war es, einmal so bekannt zu werden wie die Leute vom Grünfruchtclan, der an den unmöglichsten Stellen wunderbare Früchte hervorbrachte. Und sie bekamen immer Aufmerksamkeit.
In jungen Jahren hatte der Professor wie viele andere an der neuen Sonnenscheibe gebastelt. Damals fand er heraus, dass deren Strahlen alles durchdrangen und alle Menschen und Tiere veränderten. Und der Professor fing an, durchs Land zu ziehen, und viele Menschen bekamen Kunde von der Gefahr. Er sprach zu den Menschen, ja selbst zu denen vom Haus der langen Reden.
Doch dann kamen die luftigen Leute vom Wackelblumenstamm und wackelten so lustig im Wind, dass auch sie bald in das Haus einzogen. Da waren schon einige Jahre ins Land gegangen, und der Professor und seine sieben mal tausend Getreuen hatten bereits viele Erkenntnisse darüber gesammelt, was das Leben von Ihnen verlangte, und wie sie dessen Vision in die Welt tragen konnten, damit es sich immer fortsetzte. Doch zunächst schien es, dass die Wackelblumenleute die Botschaft des Lebens ins Haus der langen Reden trugen.
Aber siehe da, die luftigen Leute färbten sich gelb, noch ehe ihr Herbst gekommen. Nun sahen der Professor und seine Getreuen, dass ihre Zeit da war. Doch musste ihre Botschaft viele Menschen erreichen, um sie ins Haus der langen Reden zu tragen. Da erfuhr der Professor von der Fee Zetdefania, der eine Zauberposaune zueigen war, mit der sie Nachrichten in die ganze Welt posaunen konnte. Und sie lud ihn ein, und er staunte ob der Fürstlichkeit ihrer Erscheinung. Sie erklärte ihm, dass sie mit ihrem Instrument sogar aufnehmen und bestimmen konnte, wie die Menschen einander anschauten, und welche Nachrichten sie verlangten. Und der Professor wollte auch so eine Zauberposaune.
Doch in den Gedanken der guten Zetdefania wohnte der böse Zauberer Monetar, und so gab sie ihm eine Knatschposaune mit einem Knoten drin. Er spielte fleißig und mit aller Kraft, und seine Getreuen fingen an, sich wie Kaninchen zu benehmen. Dann glaubte er sieben Tage lang, er habe die Früchte des Grünfruchtclans geschaffen. Er spielte und spielte, ja es schien fast, als würde er sich die Seele aus dem Leib spielen. Und die brausenden Schutzengel unter seinen Getreuen begannen, immer mehr und immer schneller zu brausen, bis dass er sie nicht mehr verstehen konnte. Nach außen hin aber wurde die wackere Schar immer leiser und fast unsichtbar. Und sie hörten das Leben, das in ihnen wiederhallen wollte, kaum noch. Bald entstand ein Streit, ob sie Zetdefania Macht erlangten, wenn sie nur alle zu Kaninchen würden. Andere verlangten nach mehr Schutzengeln.
Sie kamen zusammen zu ihrer jährlichen Versammlung am Platz der kurzen Worte. Sie berieten sich, und sie sagten viele Dinge zueinander, die sie noch nie gesagt hatten. Und auf alles, was sie aussprachen, folgten fünferlei Reaktionen. Da entdeckte der kleinste und leiseste von ihnen, der schweigend am anderen Ende des Platzes stand, den riesigen Knoten in der Posaune. Und er flüsterte einem der Getreuen ins Ohr. Und die Botschaft wanderte von Ohr zu Ohr, bis sie auf verschlungenen Wegen bis zum Professor gelangte. Und er hielt inne und erkannte die Wahrheit hinter Monetars Gedanken und Zetdefanias List. So wie alle auf dem Platz der kurzen Worte.
Und sie fingen an, den Menschen direkt ins Ohr zu sprechen und so interessant zu reden, dass die Menschen die Botschaft alle weiter trugen, und sie ein großes Gerede in der ganzen Welt erzeugten. Und sie erlernten die Kunst der sprechenden Blätter und viele weitere Fertigkeiten. Und so kam die Kunde von ihnen in jedes Haus, auf jedes Feld und auf jeden Berg, sogar über das große Wasser. Und die Leute hatten endlich die Nachrichten, die sie schon immer haben wollten.

Copyleft (2004) : Volker Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal (Deutschland)

Dienstag, 16. März 2010

Chossudovsky zu Gefahr von Angriffskrieg gegen Iran

In dem von hier verlinkten Video von Russia Today berichtet der berühmte Globalisierungswissenschaftler Michel Chossudovsky über Militärkonzentrationen der USA im Indischen Ozean, die zusammen mit derzeitiger US-Öffentlich- keitsarbeit den Verdacht nähren, es werde auf einen Angriff auf den Iran hingearbeitet.

Angriffskriege sind verboten auch für die USA gem. Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta.

Bitte bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.

zum Chossudovsky-Video bei Russia Today.

Montag, 15. März 2010

Alles Schall und Rauch interviewt Nigel Farage

Der britische Fraktionsvorsitzende Nigel Farage beleuchtet im ASR-Interview die Gefahr, dass die EU ihre Interessen mit Waffengewalt der europäischen Polizeitruppe gegen unliebsame Bürger grenzber- schreitend durchsetzen könnte. Lesenswert !
http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2010/03/interview-mit-nigel-farage.html

Sonntag, 14. März 2010

Nein zu einem Europäischen Währungsfonds nach IWF-Vorbild !

Griechenland braucht eher Steuererhöhungen und die Stärkung seiner Finanzverwaltung
(Artikel von Sarah Luzia Hassel-Reusing 15.03.2010)

Anfang März 2010 hat die Denkfabrik Centre for European Policy Studies (CEPS) die Gründung eines Europäischen Währungsfonds (EWF) vorgeschlagen. Dieser sollte mögliche Insolvenzen der Euro-Mitgliedsländer geordnet abwickeln, sodass die Finanzmärkte nicht zusammenbrechen. Es ist angedacht, dass der EWF die Staatsschulden mit einem Abschlag von 60% bis 70% aufkauft und dann als Hauptgläubiger die Macht hat, die Bedingungen für das Insolvenzverfahren des jeweiligen Mitgliedsstaats festzulegen. CEPS sieht den EWF als Alternative zum IWF. Zur Finanzierung des EWF wurde vorgeschlagen, dass diese durch die Euro-Mitgliedsstaaten erfolgen sollte entsprechend
dem Maß, wie sie die Stabilitätskriterien des Maastricht-Vertrags verletzen.
Die Debatte um den EWF wurde dadurch beschleunigt, dass Griechenlands Regierung öffentlich überlegt hatte, Kredite beim IWF aufzunehmen, was Ängste ausgelöst hat um das Ansehen der Euro-Zone. Die EU-Kommission will laut Berichten der taz und der Epoch Times bis Ende Juni konkrete Vorschläge für einen EWF machen. Die Regierungen Frankreichs, Italiens und Deutsch- lands haben den Vorstoss für einen EWF begrüßt, die Linkspartei und die Grünen im Bundestag nur unter dem Vorbehalt, dass man sich nicht den IWF zum Vorbild nehmen dürfe. Später ist ein Teil der deutschen Bundesregierung wieder zurückgerudert und will den EWF nun doch nicht als Kon- kurrenz zum IWF bzw. statt eines EWF ein Gremium unter den Finanzministern der Mitgliedsstaa- ten im Ministerrat. Die deutsche Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel will nun laut der taz vom 11. 03.2010 keinen EWF als Konkurrenz zum IWF und sieht ersteren eher als langfristige Perspektive; Meldungen über konkrete Pläne für eine EWF-Gründung sollten demnach auf einer mißverständli-chen Interpretation beruht haben. Laut der taz vom 10.03.2010 hatte sie zuvor den Vorschlag für die Gründung eines EWF als gut und interessant bezeichnet, aber betont, dass die Fragen der Beiträge und nach dessen Unabhängigkeit von der EU-Kommission noch zu klären seien. In einigen Reaktio-nen aus Politik und Wirtschaft in Deutschland, darunter auch vom heutigen Bundesfinanzminister und ehemaligen Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, wurden für einen EWF vergleichbare Durchgriffsrechte wie für den IWF gefordert sowie die Möglichkeit, das Stimmrecht von Staaten in-nerhalb der Gremien der Eurozone auszusetzen, und Staaten in letzter Konsequenz aus der gemein-samen Euro-Währung auszuschließen.

Ein Europäischer Währungsfonds wäre m. E. nicht unter allen Umständen abzulehnen, in der gegen-wärtigen Situation aber eine große Gefahr. Chancen zur Verbesserung der Menschenrechtslage durch einen EWF würde ich dann sehen, wenn dieser jegliche Zuständigkeit des IWF für die Länder
der Eurozone beenden und bei seinen Entschuldungsauflagen sämtliche für das jeweilige Schuldner-land geltenden verfassungsmäßigen Vorschriften, insbesondere die Grundrechte und Strukturprin-zipien, sowie die für das jeweilige Land gültigen internationalen Menschenrechte von Uno, Europa-rat und EU und deren jeweilige Rangansprüche berücksichtigen würde, zumindest aber hinnehmen würde, dass die Mitgliedsstaaten die Auflagen des EWF nur insoweit befolgen, wie dies mit den bei ihnen geltenden verfassungsmäßigen und menschenrechtlichen Vorschriften vereinbar ist. Dafür müssten die Auflagen, welche der EWF setzen kann, natürlich, wie beim Völkerrecht nach Art. 27 Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK) üblich, über dem Gesetz stehen, aber klar unterhalb aller menschenrechtlichen Vorschriften. Das Recht der Gläubiger, ihr Geld zurückzubekommen, gehört zum Menschenrecht auf Eigentum, ist gleichrangig mit den anderen Menschenrechten. Ein absoluter Vorrang der Schuldentilgung auf Kosten der Verwirklichung der sozialen Menschenrechte der Bewohner des Schuldnerlandes ist, menschenrechtlich gesehen, ebenso inakzeptabel, wie eine vollständige Verweigerung gegenüber dem Eigentumsrecht der Gläubiger es wäre. Von der Vision eines solch menschenrechtsgerechten EWF ist in der aktuellen Debatte aber wenig wahrzunehmen. . Es ist vielmehr zu befürchten, dass man den EWF nach dem Vorbild des IWF kontruieren will, weshalb ich derzeit nur dringend der Schaffung eines EWF abraten kann.

Auch der Internationale Währungsfonds (IWF) sollte einst Länder mit akuten Zahlungsbilanzdezi- ten Notfallkredite unter Auflagen gewähren. Doch spätestens seit dem sog. “Washington-Konsens” Anfang der 1980er konzentrierten sich die IWF-Auflagen darauf, die Schuldnerländer zu größt- und billigstmöglichen Ausverkauf ihres Staatseigentums bis zur Entstaatlichung, der Arbeitskraft ihrer Einwohner sowie der Boden- und Naturschätze zu zwingen.
Kreditauflagen des IWF führten in den 1980er Jahren laut dem Buch “Zum Beispiel IWF & Welt- bank” (Uwe Hoering, Lamuv-Verlag) zu Hungerunruhen in Bolivien, Venezuela, Sambia und Jor-danien. Während der Hungerkrise 2003 im Niger hat der IWF die kostenlose Verteilung von Nah- rungsmittelreserven an Hungernde untersagt aus Angst vor “Wettbewerbsverzerrungen” (siehe das berühmte Interview von Germanwatch mit dem ehemaligen Uno-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Nahrung Prof. Dr. Jean Ziegler). Laut Prof. Dr. Zieglers Bericht vom 07.02. 2001 (Az. E/CN.4/2001/53) sind die Strukturanpassungsprogramme, welche der IWF in seinen Kre-ditauflagen verordnet, das zweitgrößte Hindernis weltweit zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung.
Von mehreren afrikanischen Ländern, darunter von Simbabwe, hat der IWF die Aufgabe von 10% ihres Waldes verlangt. Argentinien hat der IWF zur Privatisierung der Zollbehörden gezwungen.

An die Türkei, eines seiner größten Schuldnerländer, stellte der IWF mit Demokratie und Rechts-staatlichkeit völlig unvereinbare Forderungen. So verlangte er 2003 die Privatisierung der türki-schen Notenbank, 2009 die Privatisierung des türkischen Bundesamtes für Finanzen. Sambia konnte
sich des IWFs weniger erwehren und privatisierte tatsächlich seine Notenbank. Welch ein Magnet für Interessenkonflikte und für die Aushebelung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die Priva-tisierung einer Notenbank sein kann, zeigt auch die Geschichte der US-Notenbank Federal Reserve, deren Unparteilichkeit schon oft aus unterschiedlichsten Richtungen angezweifelt wurde.

Am 11.09.2006 verlangte der IWF in Tz. 5 seiner damaligen Forderungen von Deutschland eine deutliche Verschärfung des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) für Langzeitarbeitslose bei unzurei-chenden Arbeitsbemühungen – die damalige IWF-Forderung wurde von Deutschland übererfüllt.
In Rn. 14 forderte der IWF am 11.09.2006 außerdem Rentenkürzungen, in Rn. 15 Einschnitte im Gesundheitswesen, damit der Gesundheitsfonds für die Kopfpauschale nicht zu teuer würde. Der IWF forderte schon damals die Kopfpauschale. Diese würde zu eine Entkoppelung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung vom Arbeitseinkommen bedeuten. Das ist eine Annäherung der staatlichen Krankenversicherung an das System der privaten Krankenversicherungen, vermut-lich als eine Vorstufe zur Privatisierung. Am 08.02.2010 forderte er von Deutschland u. a. eine Lockerung des Kündigungsschutzes im Dienstleistungssektor und im produzierenden Gewerbe, eine Reduzierung der Landwirtschaftssubventionen, die Erhöhung des Rentenalters und Rentenkürzun-gen; für die Reduzierung der Kosten im Gesundheitswesen stellte machte er ausnahmsweise eine sozialverträgliche Forderung nach Deckelung der Kosten für neue Medikamente auf (Rn. 7+16).

Nach all dem ist der Internationale Währungsfonds mit seiner kulturdarwinistischen Weltsicht das weltweit denkbar ungeeignetste Vorbild, welches ein Europäischer Währungsfonds haben könnte.
Abgesehen von seiner einem unsozialen, veralteten Menschenbild geschuldeten Geringachtung alles Sozialen ist aber auch die finanzpolitische Redlichkeit des IWF von glaubwürdigen Persönlichkei- ten in Frage gestellt worden. So wurde ihm von Davison Budhoo vorgeworfen, das bis dahin pros- perierende Trinidad und Tobago mit falschen Statistiken unter Druck gesetzt zu haben; auch die Debatten aus dem Umfeld von IWF und Weltbank, ob es zur Durchsetzung gewünschter Reformen sinnvoll sein könnte, künstlich Wirtschaftskreisen auszulösen, lassen es fraglich scheinen, wieviel Finanz- und Wirtschaftskompetenz der IWF überhaupt besitzt, und ob er nicht eher zu einem brutalen Instrument zur Umgehung geltenden Verfassungs- und Menschenrechts geworden ist
(siehe zu diesen Beispielen S. 355 ff. und 361 ff. des Buchs “Die Schockstrategie” von Naomi Klein, S. Fischer-Verlag).

Auch die Vorstellung der Denkfabrik CEPS zur Finanzierung des EWF sind inakzeptabel, weil gleichheitswidrig und sozial. CEPS will tatsächlichen, dass die, die am wenigsten haben in der Eurozone, ihre letzten Cents zusammenkratzen, um Beiträge in den EWF einzuzahlen, woraus die- ser Kredite schnürt, die er den gleichen Ländern für Zinsen und Auflagen gibt. Ohne einen EWF haben die ärmeren Euroländer die Probleme mit der Finanzkrise. Mit einem EWF nach dem CEPS-Modell würden sie obendrein mit Beiträgen, Zinsen und Auflagen belastet, sodass das gleiche Geld fehlen würde, um es den ursprünglichen Gläubigern der Länder zurückzuzahlen.

Der EWF scheint eher als Instrument für die privaten Gläubiger und als Motor zum totalen Ausver- kauf der Mitgliedsstaaten in Richtung Konzernaristokratie gedacht zu sein.
Und was ist eigentlich so schlimm am Zusammenbruch von Finanzmärkten? Der Zusammenbruch verfassungsmäßiger Ordnungen durch einen totalen Ausverkauf des Staates ist doch weitaus be- drohlicher.

Was Griechenland wirklich hilft, ist eine massive Unterstützung der anderen Mitgliedsstaaten zur Verbesserung seiner Finanzverwaltung, insbesondere der Betriebsprüfung. Laut einem Artikel der le Monde Diplomatique gibt es in Griechenland vor allem bei den Steuererklärungen von Selbständi- gen erhebliche Vollzugsdefizite. Deutschland, das schon einigen Staaten bei der Professionalisie- rung ihrer Finanzverwaltung geholfen hat, könnte ein Vorbild für Griechenland werden. Außerdem braucht es Steuererhöhungen für Griechenland.

V.i.S.d.P:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, 0202/2502621

Links, Quellen:
Unser Politikblog zu einem Verfassungsgerichtsurteil aus Lettland zum Vorrang von Grundrechten und Strukturprinzipien vor dem IWF-Recht sowie zu den IWF-Forderungen
http://unser-politikblog.blogspot.com/2009/12/bahnbrechendes-urteil-aus-lettland.html

Lissabon-Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 30.06.2009
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html

IWF-Forderungen an Deutschland in 2006 und 2010
www.imf.org/external/np/ms/2006/091106.htm
www.imf.org/external/np/ms/2010/020810.htm

taz zu IWF-Forderungen 2009 an die Türkei
www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=a2&dig=2009%2F10%2F07%2Fa0049&cHash=c6ee3d8560

Prof. Dr. Ziegler's Bericht vom 07.02.2001
www.righttofood.org/new/PDF/ECN4200153.pdf

das berühmte Germanwatch-Interview mit Prof. Dr. Ziegler
www.germanwatch.org/zeitung/2005-4-ziegler.htm

geteiltes Echo in Bundestag und Banken auf Vorschlag für EWF
www.epochtimes.de/articles/2010/03/08/554092.html

EurActiv über CEPS-Vorstoss für einen EWF
www.euractiv.de/finanzplatz-europa/artikel/europaischer-wahrungsfonds-als-alternative-zum-iwf-002809

französischer Premierminister Francois Fillion sieht keine Alternative zum EWF
www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/03/2010-03-10-merkel-fillon.html

taz-Artikel zum Vorstoß für eine EWF-Gründung
http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=wu&dig=2010%2F03%2F13%2Fa0170&cHash=8eeb03f0ac

http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=wu&dig=2010%2F03%2F11%2Fa0163&cHash=d66d2e3dd0

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2010%2F03%2F10%2Fa0090&cHash=320171c282

http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=wu&dig=2010%2F03%2F09%2Fa0121&cHash=32a7466e3e

http://www.taz.de/1/zukunft/wirtschaft/artikel/1/insolvenzordnung-fuer-maastricht-vertrag/

Dienstag, 2. März 2010

Nein zur Privatisierung des Hoheitlichen !

Die Teilnahme haben zugesagt:
-Kreisverband Bergisch Land der Ökologisch-Demokratischen Partei
-Landesverband NRW der Tierschutzpartei
-Die Bandbreite
-Landesverband NRW der Ökologisch-Demokratischen Partei
-Prof. Dr. Klaus Buchner
-Prof. Dr. Hans See

Nein zur Privatisierung des Hoheitlichen!

Nein zum Ausverkauf des Staates und zur Vermischung staatlicher Aufgaben mit privatwirtschaftlichen Interessen.

Private Bewährungshelfer in Baden-Würrtemberg.
Beinahe-Privatisierung von Polizeistreifen in Bremen.
Vergabe der Bauaufsicht an privat – Einsturz des Stadtarchivs in Köln ?
Privatisierung der Bundeswehrwäscherei – missbraucht für Drogenschmuggel aus Afghanistan?
Teilprivatisiertes Gefängnis in Hünfeld.
Privatisierung der Gerichtsvollzieher.
Privatisierung des Eisenbahnbundesamtes ?
Privatisierung von Forstämtern – Kahlschlag im Wald ?

Der heutige Verfassungsrichter Prof. Dr. Voßkuhle erkannte bereits im Oktober 2002 die Verfassungswidrigkeit der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben.

Demonstration am 08.05.2010 in Wuppertal !
von 10.00 – 14.00 am Werth in Barmen


Am 08.05.2010 protestieren Bürgerinnen und Bürger aus dem Bergischen Land friedlich als Zeichen ihres demokratischen Widerstands für den Erhalt der Ordnung des Grundgesetzes und gegen den Ausverkauf des Staates.
Treffpunkt ist am Werther Brunnen in der Fußgängerzone in Wuppertal-Barmen um 10.00 Uhr mit einer Auftaktkundgebung. Von dort zieht die Demonstration ab 11.00 Uhr innerhalb der Fußgängerzone über Werth, Alten Markt, Schuchardtstr. und Lindenstr. bis vor das Barmer Rathaus, wo die große Abschlusskundgebung mit Redebeiträgen von Vertretern der Organisationen, die ihre Teilnahme zugesagt haben, folgt.
Die Demonstration wird organisiert von der Bürger- und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing in Zusammenarbeit mit dem Kreisverband Bergisch Land der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp).
Grundgesetztreue Einzelpersonen sind herzlich willkommen. Wer als gewählter Funktionsträger für eine grundgesetztreue Organisation teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei der Organisatorin, damit die Zahl der Teilnehmer eingeschätzt werden kann.
Die Liste der Organisationen, die ihre Teilnahme schriftlich (per Brief, Fax oder e-mail) zugesagt haben, befindet sich unter http://unser-politikblog.blogspot.com/2010/03/nein-zur-privatisierung-des.html

Weitere Informationen zur Demonstration finden Sie auf der Webseite des ödp-KV Bergisch Land www.umweltsparen.de sowie unter http://unser-politikblog.blogspot.com/2010/03/nein-zur-privatisierung-des.html

V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, Tel./Fax: 0202/2502621
Bürger- und Menschenrechtlerin http://unser-politikblog.blogspot.com
in Zusammenarbeit mit dem KV Bergisch Land der ödp (www.umweltsparen.de)

Schützt die freiheitlich-demokratische Grundordnung
Nein zur Privatisierung von Behörden, Sicherheitsorganen und Justiz


Von Millionen Bürgern, aber auch von den meisten Politikern, unbemerkt wurde über den Lissabon-Vertrag (Art. 2 von Protokoll 26) ins EU-Recht die grundsätzliche Pflicht zur Vergabe hoheitlicher Aufgaben ("nicht-wirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse") an Privatfirmen eingeschmuggelt. Ein Staatsformwechsel in 27 Staaten vom Leistungsstaat zum fast vollständig privatisierten Gewährleistungsstaat.

Die Vergabe hoheitlicher Aufgaben an privat ist verfassungswidrig. Laut dem Funktionsvorbe-halt (Art. 33 Abs. 4 GG) dürfen hoheitliche Aufgaben grundsätzlich nur von Personen ausgeführt werden, die direkt abhängig beim Staat beschäftigt sind, und die wegen der notwendigen Neutralität einen Treueeid auf diesen geleistet haben – nicht von Personen, deren Arbeitsplatz von ihrer Loyalität zu einem privaten Arbeitgeber abhängt.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von CDU, CSU und FDP steht sogar die Absicht (Rn. 584-591), grundsätzlich alles an privat zu vergeben, was Privatfirmen billiger können. Darüber hinaus will man sich von zahlreichen staatlichen Aufgaben ganz trennen (Rn. 600-605).

Schwarz-gelb hat in Baden-Württemberg die Bewährungshelfer privatisiert. Im schwarz-gelben Hessen gibt es ein teilprivatisiertes Gefängnis in Hünfeld. Im rot-grünen Bremen wäre beinahe ein Teil der Polizeistreifen an Sicherheitsfirmen vergeben worden, unter der schwarz-roten Bundes-regierung beinahe der Außendienst der Hartz IV - Argen an Privatdetektive.
Durchschnittlich 100 privatwirtschaftliche Lobbyisten sitzen gleichzeitig in deutschen Ministe-rien. Zahlreiche nicht-kämpfende Aufgaben der Bundeswehr sind unter der schwarz-roten Bundesregierung an Private vergeben worden, laut einer Pressemitteilung vom 27.10.2006 zur grünen Marktwirtschaft ging das den Grünen damals noch nicht weit genug.

Demokratie und Rechtsstaat stehen auf dem Spiel und ebenso alle sieben Punkte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (Art. 18 GG, §4 Abs. 2 BVerfSchG) insbesondere angesichts der Durchtrennung der demokratischen Legitimationskette, und weil bei Vergabe hoheitlicher Bereiche an Private die Dienstaufsicht und damit die Durchsetzung des Willkürverbots nicht mehr sicher-gestellt werden kann. Der "Gewährleistungsstaat" ist ein präzedenzloses Einfallstor für Korruption und Vetternwirtschaft.

Prof. Dr. Voßkuhle, heute Vorsitzender des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, hat im Oktober 2002 in These 12 einer Rede vor der Staatsrechtlervereinigung VVDStRL in St. Gallen angesichts des Kontrollverlustes des Staates festgestellt, dass das Grundgesetz schon "vom Ansatz her" (also von der Verfassungsidentität her) auf "ein Mixtum zwischen Staat und Gesellschaft" "nicht eingerichtet" ist.

Der heimliche Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" ist verfassungs-widrig und darf nicht vollzogen werden!
Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaat gehen vor !
Nein zu Staatsauflösung und verdeckter Konzernaristokratie!