Unser
Politikblog | 01.12.2022
Am
26.11.2022 reichte Sarah Luzia Hassel-Reusing –
Menschenrechtsverteidigerin i.S.d.
UN-Resolution 53/144
– eine internationale Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die
Menschlichkeit gemäß
Artikel 7 Römisches Statut (RS) durch die
Corona-Schockmaßnahmen beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)
in Den Haag ein.
Im
Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen
Zivilbevölkerungen werden Menschen getötet oder schwer geschädigt
durch: Tötung (Art. 7 (1) lit. a RS),
Ausrottung (lit. b), Freiheitsberaubung (lit. e), Folter
(lit. f), erzwungene Sterilisation und sexuelle Gewalt (lit. g),
Verfolgung (lit. h), apartheidähnliche Verfolgung (lit. j/h)
und andere unmenschliche Handlungen (lit. k).
Die
720-seitige Strafanzeige
beinhaltet das Ergebnis privater,
ehrenamtlicher Ermittlungsarbeiten im
Zeitraum von August 2020 bis November 2022. Über 600 eingegangene
Zeugenaussagen aus Deutschland, Griechenland, Kanada und zahlreichen
weiteren Ländern aus fünf
Kontinenten – darunter
auch aus Ländern, die das Römische Statut nicht ratifizierten –
wurden von der international
zusammenwirkenden
Ermittlungsgruppe ausgewertet
und die objektiven Tatbestandsmerkmale belegt. Dabei ergaben
sich erste Hinweise zum
Modus operandi der
jeweiligen Verbrechen. Primärquellen wie Verordnungen, Gesetze,
Bücher, Studien, Nachrichtenartikel und Film- wie
Tonaufzeichnungen wurden ebenfalls ausgewertet, um über mögliche
Motivlagen eine Spur zu Tatverdächtigen zu erhalten.
Innerhalb
der Reichweite des IStGH sind Tatbeiträge mit Tatorten in
Mitgliedsländern und von Personen mit Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedslandes (Art. 12 (2) RS), unabhängig von
Aufenthaltsort und Staatsangehörigkeit der Opfer. Das ist von
erheblicher Bedeutung hinsichtlich der Tatbeiträge, welche sich auf
alle Opfer des Verbrechens auswirken, dessen grenzüberschreitende
Schwerpunkte in den Bereichen der Schockmaßnahmen (Folter) und dem
Einsatz von Biowaffen („Impfungen“) liegen. Die sogenannten
Corona-Maßnahmen basieren auf dem Konzept der psychischen Folter und
bildeten die Grundlage für den Aufbau einer omnipräsenten
folternden Umgebung mit medialer Unterstützung, in der viele
Menschen durch Appelle an niedrige Beweggründe zur Täterschaft an
sich selbst oder anderen angeregt wurden. Durch Kombination oder
Kumulation einzelner Foltertechniken,
die für sich genommen harmlos erscheinen mögen, werden
Menschen abhängig von ihrer individuellen Verletzbarkeit der
psychischen und physischen Folter ausgesetzt.[1] Das geschieht
beispielsweise durch die Pflicht zum Tragen einer Maske für
Kinder, während
Schwangerschaften und Geburten, sowie PCR-Tests als auch der
Isolation sogenannter vulnerabler
Gruppen in Heimen.
Darüber hinaus weisen die
sogenannten „COVID-Schutzimpfungen“
nicht bloß die Eigenschaften einer biologischen Waffe (Wirkung:
Krankheit oder Tod) auf, sondern wurden tatvorbereitend parallel
zu ihrer Entwicklung
legaldefiniert als Gentherapie eingeordnet und im weiteren Verlauf
zur „Impfung“ erklärt.
Die mRNA/DNA
„Corona-Impfungen“
sind biologische Waffen im Sinne von Artikel 1
Biowaffenkonvention [2], weil sie töten und die Gesundheit
vieler Menschen schwerwiegend schädigen, statt einen
gesundheitlichen Nutzen zu erfüllen. Über den gesamten
Ermittlungszeitraum konnte kein Beweis für die Existenz eines
vollständigen SARS-CoV-2 Virus
erbracht werden. Das Spike-Protein selbst wurde in Rahmen der
gain-of-function-Forschung
entwickelt, indem das Gefährdungspotential eines Krankheitserregers
(Spike) durch Genmanipulationen vorsätzlich gesteigert wurde.
Das
Verbrechen konnte nur deshalb ein solches globales Ausmaß annehmen,
weil verschiedene private Organisationen und Netzwerke international
zusammenwirkten, um in
den letzten Jahrzehnten Bevölkerungen
zu maniuplieren
und Entscheidungsträger in Schlüsselpositionen zu setzen oder zu
beeinflussen. Zu den bisheringen
kriminalistischen Phänomenbereichen wie politisch motivierte
Kriminalität (PMK)
[3], organisierte Kriminalität (OK)
[4] oder Terrorismus (§ 129a StGB) [5]
kristallisierte sich ein neuer Phänomenbereich
heraus: geostratetisch
organisierter Terrorismus GOT).
Hierzu musste die Definition für OK, betreffend ihrer
Eigenschaft der Einflussnahme auf Politik,
Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder
Wirtschaft, um drei weitere Elemente
Sozialverbände, Wissenschaft und Medizin
erweitert werden. Die Planung der terroristischen Taten
folgt zudem durch geostrategische Konzepte unter Ausnutzung
staatlicher Strukturen. Zwar
waren bereits vor Beginn des Verbrechens ideologische und
finanzielle Einflüsse auf
Personen in Schlüsselpositionen vorhanden,
die Mehrzahl der Entscheidungsträger ebenso wie unzählige
gewöhnliche Menschen sind jedoch dadurch objektiv in die Taten
hineingezogen worden, indem
ihre Wahrnehmung durch
gezielt gesetzte Schocks
– unterstützt durch Medien und Wissenschaften und Appelle an
niedrige Beweggründe –
gewaltsam verschoben
wurde.
Es
existieren unterschiedliche Haupttätergruppen mit unterschiedlichen
Motiven (allg. kriminalistische Motivkategorien: täterimmantes
Zerstörungsmotiv, Gruppendynamik, Bereicherung,
Verdeckung, Beziehung, Sex und unklare
Motivlage), die Schnittmengen aufweisen. Zum vorliegenden
schwerwiegendsten täterimmantenen Zerstörungsmotiv zählt ein
eugenisch ideologisierter Wille zur Bevölkerungskontrolle durch
Tötung und Verhinderung von Geburten, gefolgt von Profitmaximierung,
an Private übertragene staatliche Macht, Ersatz der Grundrechte und
Menschenrechte durch nicht einklagbare Ethik zwecks
Umsetzung wirtschaftlicher und ideologischer Interessen der „Vierten
Industriellen
Revolution“.
Die
mit Schwerpunkt auf Haupttäter orientierte Strafanzeige richtet sich
gegen über 400 Tatverdächtige/Beschuldigte und unbekannte Täter in
international verteilten Tatorten.
Mit
der Strafanzeige und dieser Pressererklärung wird gemäß
§ 138 (1) Nr. 5 StGB der Verpflichtung
nachgekommen, sowohl der Strafverfolgungsbehörde Anzeige zu machen
als auch die Bedrohten rechtzeitig zu warnen.
Die
Ermittlungen stützten sich u.a. auf folgende Literatur:
Werle
(2016). Völkerstrafrecht.
Mohr Siebeck Tübingen
ICC,
Eurojust (2022). Guidelines for civil society organisations
Walder
et. al. (2021). Kriminalistisches Denken.
Kriminalistik Verlag
V.i.S.d.P
Sarah
Luzia Hassel-Reusing
Menschenrechtsverteidigerin
i.S.d. UN-Resolution 53/144
Thorner
Straße 7
D-42283
Wuppertal
0202
2502621
 |
GEOSTRATEGICALLY ORGANIZED TERRORISM (GOT) |
[1]
Menschenrechtsrat A/HRC/43/49,
(86) Bericht
über psychische Folter und Misshandlung
vom 20.03.2020, Biderman'schart of coercion Amnesty International, Report on Torture, New
York, 1973
[2]
„Each State Party to this Convention undertakes never in any
circumstances to develop, produce, stockpile or otherwise acquire or
retain: (1) microbial or other biological agents, or toxins whatever
their origin or method of production, of types and in quantities that
have no justification for prophylactic, protective or other peaceful
purposes; (2) weapons, equipment or means of delivery designed to use
such agents or toxins for hostile purposes or in armed conflict.“
[3]
„Der Politisch motivierten
Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der
Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess
beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer
Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer
Entscheidungen richten, sich gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die
Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine
ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der
Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben, durch
Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen
auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, gegen
eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen
politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind
bzw. aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität,
ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit,
Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische
Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität,
sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen
werden. Diese Straftaten können sich unmittelbar gegen eine Person
oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache
richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g.
gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder
zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den
vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel
richten.“
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/pmk_node.html
[4]
„Organisierte
Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte
planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer
Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei
Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig unter
Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, unter
Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter
Mittel oder unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche
Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html
[5]
„Recalls
that criminal acts, including against civilians, committed with the
intent to cause death or serious bodily injury, or taking of
hostages, with the purpose to provoke a state of terror in the
general public or in a group of persons or particular persons,
intimidate a population or compel a government or an international
organization to do or to abstain from doing any act, which constitute
offences within the scope of and as defined in the international
conventions and protocols relating to terrorism, are under no
circumstances justifiable by considerations of a political,
philosophical, ideological, racial, ethnic, religious or other
similar nature, and calls upon all States to prevent such acts and,
if not prevented, to ensure that such acts are punished by penalties
consistent with their grave nature“
Security
Council Resolutions Resolution 1566 (2004) Threats to international
peace and security caused by terrorist acts,
No. 3
„shall
be deemed to be terrorist offences: (a)
attacks upon a person's life which may cause death; (b) attacks upon
the physical integrity of a person; (c) kidnapping or hostage taking;
[…]
(f) manufacture, possession, acquisition, transport, supply or use of
weapons, explosives or of nuclear, biological or chemical weapons, as
well as research into, and development of, biological and chemical
weapons;“
Council
of Ministers of the EU - Council Framework Decision of 13 June 2002
on combating terrorism,
Art. 1 (1)