Unser
Politikblog | 03.09.2023
Es
sollte einmal sehr menschlich werden - und was jetzt beschlossen
werden soll.
Die
WHO ist laut Art. 1 ihrer Satzung (WHO Constitution) gegründet
worden, damit alle Völker das höchst erreichbare Maß an Gesundheit
erreichen können. Scheinbar in blindem Vertrauen darauf, dass man
sich auf WHO-Ebene auch immer daran orientieren werde, normiert Art.
22 WHO Constitution, dass es (aus Sicht des WHO-Rechts) für die
Änderung von Verträgen und Vorschriften der WHO zu den in Art. 21
WHO Constitution genannten Themen keiner neuen Zustimmungsgesetze der
nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten bedarf, sondern nur, dass
die jeweiligen Regierungen solchen auf WHO-Ebene beschlossenen
Änderungen nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen.
So
würden Änderungen der „International Health Regulations“ (IHR),
also des Vertrags der WHO, in welchem heute deren Vorschriften zu
Pandemien stehen, innerhalb von 18 Monaten nach der förmlichen
Mitteilung des WHO-Generaldirektors an die jeweiligen Staaten über
die auf WHO-Ebene von den Vertretern der Regierungen beschlossenen
Änderungen in Kraft treten (Art. 59 Abs. 1 IHR, Art. 21lit a WHO
Constitution, Art. 22 WHO Constitution). Der neue Pandemie-Vertrag
„CA+“ soll die IHR ergänzen und bedürfte daher auf jeden Fall
eines Zustimmungsgesetzes, weil er ein neuer Vertrag wäre. Sowohl
die Änderungen der IHR als auch der CA+ sollen auf der nächsten
Weltgesundheitsversammlung (Vollversammlung der WHO-Mitgliedsstaaten)
im Mai 2024 beschlossen werden. Den Auftakt zur IHR-Änderung machte
die IHR Review Commission, ein Ausschuss auf WHO-Ebene, was abgelöst
wurde durch bis incl. September 2022 eingereichte Änderungsvorschläge
der Mitgliedsstaaten. Für den CA+ gibt es hingegen einen
Gesamtentwurf.
Brisante
Änderungen der IHR
Bisher
kann die WHO bei einer Pandemie und auch bereits bei deren Vorstufe,
dem öffentlichen Gesundheitsnotstand internationaler Besorgnis
(PHEIC), welche beide allein vom WHO-Generaldirektor ausgerufen und
für beendet erklärt werden können, unverbindliche Empfehlungen
machen.
Zur
Verbindlichmachung gibt es nun folgende Vorschläge:
-in
Art. 1 IHR Streichung der Aussage, dass die WHO-Empfehlungen
„unverbindlich“ sind
-in Art. 13a Abs. 1 Verbindlichmachung der WHO-Empfehlungen als
„Muss“-Vorschriften („States Parties recognize WHO as the
guidance and coordinating authority of international public health
response during public health Emergency of International Concern and
undertake to follow WHO's recommendations in their international
public health response.“) - Eingabe von Bangla Desh
-in
Art 13a Abs. 2 Verbindlichmachung der WHO-Empfehlungen als
„Soll“-Vorschriften („States Parties shall co-operate with each
other and WHO to comply with such recommendations pursuant to
paragraph 1 and shall take measures to ensure timely availability and
affordability of required health products such as diagnostics,
therapeutics, vaccines, and other medical devices required for the
effective response to a public health emergency of international
concern.“) - Eingabe von Eswatini
-in Art. 42 Verbindlichmachung der WHO-Empfehlungen als
„Soll“-Vorschriften, welche sofort initiiert und erledigt werden
sollen – Eingabe von Malaysia
Bisher
darf die WHO im Falle von PHEIC oder „Pandemie“ gem. Art. 18 IHR
u. a. die Empfehlungen aussprechen zu Kontaktnachverfolgung in
betroffenen Gebieten, Impfnachweisen, Quarantäne, Isolation,
Zwangsuntersuchungen, Zwangsimpfungen, Verbot von Auslandsreisen u.
a. von Erkrankten. All das könnte sie künftig verbindlich vorgeben
!
Art.
13a Abs. 3 bis 5 IHR würde der WHO das Recht geben, in
„Verteilungsplänen“ („allocation plans“) verbindlich
festzulegen, welche pandemiebezogenen Produkte (z. B. „Impfstoffe“)
in welchen Staaten in welcher Menge bis wann zu produzieren und wie
zu verteilen wären. Das ist auch zusammen zu betrachten mit der
Rechtsgrundlage für APAs in Art. 13 Abs. 2 c Pandemie-Vertrag.
Vorschläge
zur Senkung der Schwelle, ab wann die WHO Empfehlungen machen kann,
kommen von USA und Indien, ein Vorschlag zu einer blankettartigen
Ausweitung der Zuständigkeit der WHO von Indien:
-in
Art. 2 Absenkung der Schwelle für das Recht der WHO, Empfehlungen zu
geben von „Risiken für die öffentliche Gesundheit“ („public
health risks“) auf „alle Risiken mit einem Potential, sich auf
die öffentliche Gesundheit auszuwirken“ („all risks with a
potential to impact public health“) - Eingabe von Indien
-niedrigere Schwellen zum Eingreifen der
WHO (Art. 12) schon bei „public health emergency of regional
concern“ und bei „intermediate health alert“ - Eingabe von USA
-in Art. 15 par. 1
vorübergehende Empfehlungen der WHO bereits, wenn ein Ereignis das
Potential hat, ein PHEIC zu werden - Eingabe von Indien
Die
Blankettartigkeit des indischen Vorschlags liegt darin, dass es dann
nur Risiken aus irgendeinem Bereich sein müssen, welche sich auf die
Gesundheit auswirken könnten. Mit der Argumentation ließen sich
beliebige verbindliche Empfehlungen der WHO z. B. für die
Landwirtschaft, die Umwelt, die Wirtschaft, ja selbst für die
Sicherheitspolitik begründen.
Die
Arten von Erkrankungen, welche der WHO immer zu melden sind, sollen
ausgeweitet werden um „Cluster von schwerer akuter Lungenentzündung
unbekannter Ursache“ und „Cluster von anderen schweren
Infektionen, bei welchen eine Ansteckung von Mensch zu Mensch nicht
ausgeschlossen werden kann“ (Änderung von Anhang 2 IHR).
Zensur
soll ermöglicht werden im Namen der Bekämpfung von
Falschinformationen und unzuverlässigen Informationen (Entwürfe zu
Art. 44 Abs. 1 lit h IHR und zu Punkt A 7 lit e in Anhang 1 IHR).
Die
bisherige Verpflichtung der WHO als Organisation auf den „vollen
Respekt für die Menschenrechte („full respect for human rights“)
in Art. 3 Nr. 1 IHR soll durch eine viel schwächere Formulierung
ersetzt werden.
Der
einzige brisanteste Punkt, welcher in den Vorschlägen der IHR Review
Commission enthalten gewesen ist, aber scheinbar so von keinem
Mitgliedsstaat gewünscht wird, ist die Ermächtigung der WHO, die
Nichtbefolgung ihrer Empfehlungen durch die Mitgliedsstaaten diesen
gegenüber zu sanktionieren. Doch auch an dieser Stelle kann keine
Entwarnung gegeben werden. Denn in der Corona-Krise haben IWF und
Weltbank bestimmte Kreditlinien nur gewährt, wenn die betreffenden
Staaten bestimmte Corona-Massnahmen durchgeführt haben. Wie viele
Staaten das in Anspruch genommen haben, und welche ihm bekannte
Maßnahmen sie durchgeführt haben, hat der IWF ausführlich
dargestellt. Der Think Tank GPMB
hat in seinem Jahresbericht 2019 „A World at Risk“ gefordert,
dass sich IWF und Weltbank für mehr „Pandemic Preparedness“
einsetzen. Es ist daher wahrscheinlich, dass im Falle der
Verbindlichmachung der WHO-Empfehlungen ab der nächsten Ausrufung
mindestens eines PHEIC, „public health emergency of regional
concern“ oder „intermediate health alert“ IWF und Weltbank die
WHO-Empfehlungen gegenüber den bei ihnen kreditbedürftigen Staaten
erzwingen werden auch ohne Rechtsgrundlage in den IHR dafür.
heutiger
IHR-Text
https://globalhealthrights.org/wp-content/uploads/2013/10/International-Health-Regulations-2005.pdf
-Überblick
über Arbeit der WHO-Arbeitsgruppe WGHIR für Änderung der IHR
https://apps.who.int/gb/wgihr
-nach
Artikeln sortierte Übersicht der Eingaben der Mitgliedsstaaten
https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf
-von
den Mitgliedsstaaten vorgeschlagene Änderungen
https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Submissions_Original_Languages.pdf
https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Submissions-en.pdf
WHO
Constitution (Satzung der WHO)
https://apps.who.int/gb/bd/PDF/bd47/EN/constitution-en.pdf
Überblick
des IWF über Corona-Massnahmen in zahlreichen Staaten
https://www.imf.org/en/Topics/imf-and-covid19/Policy-Responses-to-COVID-19#G
Überblick
des IWF über dessen mit Corona-Massnahmen verbundende
Kreditprogramme
www.imf.org/en/Topics/imf-and-covid19/COVID-Lending-Tracker
Welche
wesentliche Machtausweitung soll die WHO durch den Pandemie-Vertrag
(CA+) erhalten?
Unter
Ausnutzung des Ansehens des „One Health“ Ansatzes soll Art. 5
Abs. 1 CA+ die Staaten darauf verpflichten, anzuerkennen, dass die
meisten Pandemien zoonotischen Ursprungs seien. Das könnte eine
angemessene Reaktion der Staaten auf künftige Labor-Pandemien und
künftige Fake-Pandemien erschweren. Vermutlich soll es vor allem
auch die Bewusstwerdung, dass zumindest bei Sars-CoV-2 eine Fake
Pandemie vorliegt, erschweren.
Art.
5 Abs. 3 CA+ verlangt die Integration der „One Health“ Themen
Klimawandel, Landnutzungsänderung, Wildtierhandel, Wüstenbildung
und antimikrobielle Resistenz in die Verpflichtung zur
Vorbereitetheit auf Pandemien. Das dürfte in Zusammenhang mit dem
Entwurf zur blankettartigen Zuständigkeitsausweitung über Änderung
von Art. 2 IHR zu sehen sein und bestärkt die Vermutung, dass die
WHO künftig auch für die Verhängung von Klima-Lockdowns (wie
Corona-Lockdowns, nur eben mit dem Klima als Aufhänger) zuständig
werden soll.
Art.
5 Abs. 7 CA+ soll die Mitgliedsstaaten verpflichten, die Empfehlungen
der WHO gegenüber ihrer Bevölkerung durchzusetzen. Das ist
offensichtlich in Zusammenhang mit den vorschlagenen Änderungen von
Art. 1 IHR, Art. 13a IHR und Art. 42 IHR zur Verbindlichmachung der
WHO-Empfehlungen zu sehen.
Für
neuartige Produkte für Pandemien soll der Abschluss von
Indemnitätsklauseln möglich sein (Art. 10 Abs. 4 CA+). Das
bedeutet, wie wir es bei Sars-CoV-2 insbesondere bei mRNA
„Impfstoffen“ erlebt haben, dass die Hersteller der Präparate
zwar haftbar gemacht werden können, die Kosten dann aber an den
Steuerzahler weiter geben können, soweit den Herstellern Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit (je nach Indemnitätsvereinbarung) nicht
nachgewiesen werden kann. Passend dazu sollen auch „Impfstoff“-Käufe
vor deren Herstellung („Advance Purchase Agreements“) ermöglicht
werden (Art. 13 Abs. 2 c in Option C von Art. 13 CA+). Hinsichtlich
Sars-CoV-2 sind zumindest in den Vereinbarungen der EU mit
PfizerBioNTech und mit Moderna die Indemnitätsklauseln in den APAs
enthalten.
Besonders
krass ist die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung der
Zulassung der Produkte für Pandemien incl. von „Impfstoffen“
(Art. 14 Abs. 1 CA+). Das würde zusammen wirken mit der
Verpflichtung zur Ermöglichung von Notfallzulassungen von
pandemiebezogenen Produkten (Art. 14 Abs. 5 CA+). Das läuft
ersichtlich darauf hinaus, jeweils die Zulassung in einem der Länder
zu beantragen, welche die Hürden für Notfallzulassungen am
weitesten senken, und damit dann direkt eine Notfallzulassung für
alle Vertragsstaaten des CA+ zu haben !
Zensur
im Namen der Bekämpfung von Falschinformationen enthält der CA+ in
seinem Art. 18 Abs. 1. Doppelt hält besser, falls die entsprechenden
Entwürfe zur Änderung des IHR nicht durchkommen oder umgekehrt.
Art.
18 Abs. 2 CA+ enthält die Verpflichtung zur Forschung, wie die
Aufnahme von pandemiebezogenen Produkten incl. „Impfstoffen“
erhöht werden kann. Das bedeutet im Klartext, der Steuerzahler soll
auch noch dafür bezahlen, dass erforscht wird, wie er und die
Entscheidungsträger seines Landes künftig noch virtuoser unter
Ausnutzung ihrer Ängste vor Ausgrenzung psychologisch in die
Befolgung von „Impfpflichten“, Maskenfolter etc. manipuliert
werden können.
Überblick
über Arbeit der INB zum Pandemievertrag
https://apps.who.int/gb/inb
Pandemievertragsentwurf
(Az. A/INB/3/3)
https://apps.who.int/gb/inb/pdf_files/inb3/A_INB3_3-en.pdf
TKP-Artikel
„WHO: Covid-Maßnahmen werden für Klimawandel gebraucht“
https://tkp.at/2023/08/17/who-covid-massnahmen-werden-fuer-klimawandel-gebraucht/
Welche
negativen Auswirkungen wären über die Ermächtigungen der WHO durch
IHR-Änderungen und CA+ zu befürchten?
-dass
sie Empfehlungen, die sie unverbindlich bisher schon gem. Art. 18 IHR
ausdrücklich machen darf, künftig für die Staaten verbindlich
macht
-dass
sie ihr schädigendes Verhalten, welches sie in der Corona-Krise
gezeigt hat, noch mehr ausweitet und, die Staaten ihr noch mehr
folgen
-dass
sie ausdrücklich von ihr beabsichtigte Bestrebungen den Staaten
vorgeben wird
-dass
sie sich davon auch durch zahllose „Impf“geschädigte und
„Impf“tote noch weniger abbringen lassen wird als bisher
-dass
sie sich noch stärker von den Interessen ihrer größten privaten
Geldgeber leiten lassen wird
Es
drohen insbesondere von der WHO nahezu global verbindlich vorgegebene
Zwangs“impfungen“ mit genmanipulierender mRNA-Technik mit einer
Vervielfachung der bisher bereits verursachten Todesfälle und
schweren Gesundheitsschädigungen. Innerhalb der kurzen Zeit seit
Ende 2020 stehen die genmanipulierenden „Impfungen“ zu Sars-CoV-2
im Verdacht, weltweit bereits 13 Millionen Menschen getötet zu haben
(s. u.), weshalb sie auch als Biowaffen im Sinne von Art. 1 BWC zu
qualifizieren sind; mehr dazu siehe unten. Und die WHO lobbyiert
längst aktiv gegenüber Pharmakonzernen, damit diese immer mehr
bisher eher harmlose konventionelle Impfungen durch diese gefährliche
mRNA-Technik ersetzen, und die gleiche WHO fordert seit Juli 2022
lebenslängliche mRNA-“Impfungen“ bereits ab Baby-Alter und hat
dabei als Zwischenschritt 100% der Beschäftigten im
Gesundheitssektor und 100% der Menschen über 60 besonders im Blick.
Und das auch noch kombiniert mit der Verpflichtung zu
Notfallzulassungen, welche dann auch alle anderen CA+ Vertragsstaaten
zu akzeptieren hätten.
Es
ist angesichts der Erfahrungen in der Corona-Krise auch mit noch mehr
Isolation, Maskenfolter, Reisebeschränkungen und noch drastischerer
Ausgrenzung „Ungeimpfter“ zu rechnen, mit noch mehr Beiträgen zu
statistischen Manipulationen, Schockpropaganda und Nudging, flankiert
durch Zensur.
Schädigendes
Verhalten der WHO in der Corona-Krise und weitere Bestrebungen dazu
-weltweite
Empfehlung des PCR-Tests von Prof. Dr. Christian Drosten auf
Sars-CoV-2, welcher auf kleinste Mengen verschiedenster Corona-Viren
positiv anschlägt und so die Präsentation von Influenza-Kranken und
von Gesunden als angeblich Sars-CoV-2 Infizierten ermöglichte
Forderung
von Wissenschaftlern vom 29.11.2020, den Prof. Dr. Drosten-Test
zurückzuziehen
https://www.2020news.de/wp-content/uploads/2020/12/Wodarg_Yeadon_EMA_Petition_Pfizer_Trial_FINAL_01DEC2020_EN_unsigned_with_Exhibits.pdf
-Beitrag
zur Schockpropaganda am 23.02.2020 durch Schätzung der
Sterblichkeitsrate von Covid-19 auf 2% (S. 114, Fn. 12, „Chronik
einer angekündigten Krise“, Paul Schreyer, Westend Verlag)
-weltweite
Verbreitung der mit Nudging arbeitenden COSMO-Umfragen zur Förderung
der weltweiten Akzeptanz der Corona-Maßnahmen und Corona-“Impfungen“
https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/333549/WHO-EURO-2020-696-40431-54222-eng.pdf?sequence=1&isAllowed=y
-Förderung
von Shutdowns durch Lob für chinesischen Shutdown in Wuhan
-Setzung
globaler Schocks durch Ausrufung von PHEIC am 30.01.2020 und
„Pandemie“ am 11.03. 2020 für Sars-CoV-2
-Ausnutzung
des Schocks mit Leitlinien vom 13.03.2020 und 27.05.2020, die in
zahlreichen Ländern zu vielen Toten durch invasive Beatmung und
Atemsuppression mittels Sedativa geführt haben, die als Corona-Tote
präsentiert wurden
WHO-Leitlinie
"Clinical management of severe acute respiratory infection
(SARI) when COVID-19 disease is suspected" vom 13.03.2020
https://www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/clinical-management-of-novel-cov.pdf
WHO-Leitlinie
„Clinical
management of Covid-19“ vom 27.05.2020.
https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/332196/WHO-2019-nCoV-clinical-2020.5-eng.pdf
-Medikamentenversuche
im Frühjahr 2020 mit zahlreichen Toten, die als Corona-Tote
präsentiert wurden
Rubikon
Artikel „Die Medikamenten-Tragödie“ vom 28.09.2020
https://www.rubikon.news/artikel/die-medikamenten-tragodie
-Aussetzung
der Influenza-Statistik der WHO von April bis Dezember 2020, was
Präsentation von Influenza-Kranken als vermeintlich Covid-19 Kranken
ermöglichte
https://apps.who.int/flumart/Default?ReportNo=10
-Zählung
aller innerhalb von 28 Tagen nach positivem Test auf Sars-CoV-2
verstorbenen Menschen als Corona-Tote
-Erarbeitung
von unverbindlicher Ethik (zur Ablenkung und faktischen Aushebelung
von verbindlichen Grund- und Menschenrechten) hinsichtlich
Genmanipulation von Menschen
www.who.int/news/item/12-07-2021-who-issues-new-recommendations-on-human-genome-editing-for-the-advancement-of-public-health
-WHO-Lobbying
für die Ausweitung der die Menschen genmanipulierenden mRNA-Technik
auf „Impfungen“ gegen weitere Pathogene
www.who.int/initiatives/the-mrna-vaccine-technology-transfer-hub/faq
www.who.int/news/item/18-02-2022-who-announces-first-technology-recipients-of-mrna-vaccine-hub-with-strong-support-from-african-and-european-partners
https://www.who.int/initiatives/the-mrna-vaccine-technology-transfer-hub/recipients-of-mrna-technology-from-the-who-mrna-technology-transfer-hub
-WHO-Forderung
im Juli 2022 nach lebenslangen „Impfungen“ bzgl. Sars-CoV-2 schon
ab Baby-Alter, Ziele 100% im
Gesundheitssektor und 100% der Menschen über 60 (vgl. WHO-Papier
aus 07/2022 „Global COVID-19 Vaccination Strategy in a Changing
World“)
www.who.int/publications/m/item/global-covid-19-vaccination-strategy-in-a-changing-world--july-2022-update
www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/global-covid-19-vaccination-strategy-in-a-changing-world---july-2022-update.pdf?sfvrsn=15adccf3_1&download=true
-Empfehlung
von Maskenzwang ohne Rechtsgrundlage in Art. 18 IHR
-Die
EU hat der WHO die Technik für die digitalen Impfpässe zur
Verfügung gestellt, welche in der Corona-Krise für
apartheidsähnliche Ausgrenzung von Menschen ohne Corona-“Impfung“
verwendet worden ist („2G“, „3G“); das ist nun bei der
nächsten „Pandemie“ über die WHO zu erwarten
„Impfstoffe“
gegen Covid-19 sind Biowaffen
Die
u. g. Schäden, insbesondere geschätzte 13 Millionen Tode weltweit
und noch viel mehr ernsthafte Erkrankungen durch mRNA/DNA Corona
„Impfstoffe“, sind weitaus mehr als genug Schaden, um diese
Präparate als Biowaffen gem. Art. 1 BWC zu qualifizieren.
Die
Ausnahmen in Art. 1 BWC zur Rechtfertigung greifen nicht, da es keine
wissenschaftliche, therapeutische, prophylaktische oder sonstige
friedliche Rechtfertigung für die Schaffung dieser Präparate gibt,
insbesondere weil es das Problem, welches sie angeblich bekämpfen
sollen, namentlich eine Sars-CoV-2 Pandemie, gar nicht gibt, wie
unten gezeigt wird.
Beispiele
für Gesundheitsschäden durch mRNA/DNA „Impfungen“ zum
Nachweis, dass die „Impfungen“ zu Sars-CoV-2 schädlich genug
sind für die Qualifizierung als Biowaffen gem. Art. 1 BWC
Prof.
Dr. Rancourt schätzt auf Grund von Auswertungen von
Gesamtsterblichkeitsstatistiken 13 Million Tote durch
Corona-“Impfungen“ weltweit, davon 3,7 Mio in Indien, 330.000 in
USA und ca. 30.000 in Kanada (siehe seine Rede vor dem kanadischen
National Citizens Inquire)
https://rumble.com/v2ohtte-physicist-dr-denis-rancourt-presents-his-findings-on-all-cause-mortality-ot.html
mehr
als 1.000 Studien weltweit über ernsthafte Corona-“Impfschäden“
auf „Corona Vaccine Injuries“
https://community.covidvaccineinjuries.com/compilation-peer-reviewed-medical-papers-of-covid-vaccine-injuries/
reproduktive
Schäden laut LifeSiteNews Artikel „Thousands of reports of
menstrual irregularities, reproductive dysfunction following COVID
vaccines“ vom 19.04.2021 und Daily Clout Artikel “3,816 Babies
Died After Their Mothers Were Vaccinated – Report” vom 08.06.2022
https://www.lifesitenews.com/news/thousands-of-women-report-hemorrhaging-reproductive-dysfunction-miscarriage-after-corona-shots/
https://dailyclout.io/3816-babies-died-after-their-mothers-were-vaccinated-report/
Korrelationen
zwischen Corona-“Impf“-Kampagnen und Übersterblichkeit laut
Studie von Prof. Dr. Kuhbandner vom 21.01.2022 und Laut TKP-Artikel
„Länder mit der höchsten Impfrate haben höhere Sterberaten als
andere“ vom 17.02.2021
https://corona-transition.org/IMG/pdf/u_bersterblichkeit_impfungen_analysen_open_access_21.1.2022.pdf
https://tkp.at/2021/02/17/laender-mit-der-hoechsten-impfrate-haben-hoehere-sterbefaelle-als-andere/
drastische
Unterschiede bzgl. Krankheits- und Sterberate zweischen verschiedenen
Chargen laut „How bad is my batch?“
https://howbad.info
drastischer
Anstieg bei US-Soldaten laut Krankheitsabrechnungen laut Gateway
Pundit Artikel vom 26.01.2022 „Wistleblowers Reveal DoD Medical
Data Showing Military Cancer Diagnosis HAVE TRIPLED Since the Rollout
Of The Experimental Vaccines – Along With a 10x Increase
Neurological Disorders and a Near 5x increase in Female INFERTILITY“
https://www.thegatewaypundit.com/2022/01/whistleblowers-reveal-dod-medical-data-showing-military-cancer-diagnoses-tripled-since-rollout-experimental-vaccines-along-10x-increase-neurological-disorders-near-5x/
Vortrag
„Immunologische Schäden der Impfung: V-AIDS“ von Florian
Schilling
https://rumble.com/vukdea-v-aids.html
Stammzell-Schädigung
laut Studie „Skewed Fate and Hematopoiesis of CD34+ HSPCs in
Umbilical Blood Amid the COVID-19 Pandemic“ (Benjamin Estep et al.)
vom 11.11.2022
www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2589004222018168?ref=pdf_download&dr=RR-2&rr=76d1bb959de1c337
Sars-CoV-2
ist eine Fake-Pandemie
Die
Schlussfolgerung, dass Sars-CoV-2 eine Fake-Pandemie ist, ergibt sich
aus der für eine Zoonose zu niedrigen Mutationsrate von Sars
Coronaviren und aus der mangelnden Ansteckungsfähigkeit der durch
Genmanipulation im Labor auf den Menschen übertragbar gemachten
ursprünglich an die Fledermaus angepassten Sars Coronaviren. Hinzu
kommt, dass hinsichtlich Sars-CoV-2 bisher nur die Existenz des
Spike-Proteins bewiesen ist, nicht aber, ob es Sars-CoV-2 als ganzen
Virus gibt oder jemals gegeben hat. Und die WHO hat hinsichtlich
Sars-CoV-2 allerhand statistische Manipulationen gefördert,
durchgeführt bzw. vorgegeben, welche die vermeintlichen
Infektionszahlen in die Höhe getrieben haben.
Keine
Zoonose wegen mangelnder Mutationsrate
-Mutationsrate
von Sars-CoV-1 ist 0,3 % pro Jahr, und die von Sars-CoV-2 dürfte
ebenfalls bei 0,3% liegen angesichts der hohen Übereinstimmung der
veröffentlichten Genome von Sars-CoV-1 und Sars-CoV-2 (Video von Dr.
Michael Yeadon, ehem. Vize-Chef von Pfizer)
https://t.me/rabbitresearch/3694
-Studie
„Moderate mutation rate in the SARS coronavirus genome and its
implications“ (by Zhongming Zhao, Haipeng Li, Xiaozuang Wu, Yixi
Zhong, Keqin Zhang, Ya-Ping Zhang, Eric Boerwinkle, and Yun-Xin Fu),
veröffentlicht 28.06.2004, schätzt Mutationsrate von Sars
Coronaviren wie folgt: zwischen 0,08 und 0,238 % Nukleotidsubstition
pro Stelle pro Jahr, nicht-synonyme Substitutionsrate zwischen 0,116
und 0.330 % pro Jahr, und synonyme Substitutionsrate zwischen 0,167
und 0,467 % pro Jahr.
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC446188/pdf/1471-2148-4-21.pdf
Für
eine Sars-Cov-2 Pandemie durch Zoonose hätte folgendes passieren
müssen:
-Eine
für eine ansteckende Viruslast ausreichende Zahl von
Fledermauscoronaviren mutiert alle genau in der Weise, dass das
Spike-Protein des Virus nicht mehr an den Rezeptor der Fledermaus
passt, sondern an den ACE2-Rezeptor des Menschen
-Dass
in den 0,3% pro Jahr genau eine solche Mutation enthalten ist, ist
pro Virus nur eine Wahrscheinlichkeit von einem winzigen Bruchteil
von 0,3%. Dass genau das bei genug Viren geschieht, um eine
ansteckende Virenlast zu erzeugen, hat eine noch viel geringere
Wahrscheinlichkeit.
-Eine
ausreichende Zahl dieser entsprechend mutierten Fledermausviren
gelangt ins menschliche Blut, weil die Viren sich nur nach Andocken
an die Epithelzellen der Blutgefäßwand, welche den ACE2-Rezeptor
haben, vermehren kann.
=>Es
gibt keine Sars-Cov-2 Pandemie durch Zoonose.
Keine
Labor-Pandemie wegen mangelnder Ansteckungsfähigkeit
-Das
Überspringen der Artgrenze im Labor ist erreicht worden in Wuhan in
2015 durch Forscher um Dr. Shi Zheng-Li und Prof. Dr. Ralph Baric
durch Genmanipulation eines Fledermauscoronavirus, sodass das
Spike-Protein an den menschlichen ACE2-Rezeptor passt, aber beim
Tierversuch mit „humanisierten Mäusen“ (d. h. genmanipulierten
Mäusen mit menschlichen ACE2-Rezeptoren) war das durch
Genmanipulation über die Artgrenze gebrachte Corona-Virus im Körper
weniger vermehrungsfähig und für die Mäuse weniger tödlich als
ein von Natur aus an den Menschen angepasstes Coronavirus, und es war
nicht angsteckend von Maus zu Maus, sondern musste jeder Maus einzeln
gespritzt werden.
Studie
„SARS-like WIV-1CoV poised for human emergence“
www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.1517719113
=>
Es gibt mangels Ansteckungsfähigkeit keine Sars-CoV-2 Pandemie durch
Laborunfall.
Statistische
Manipulationen
-weltweite
Empfehlung des PCR-Tests von Prof. Dr. Christian Drosten auf
Sars-CoV-2am 21.01.2020 noch vor dessen wissenschaftlicher
Veröffentlichung in Eurosurveillance, welcher auf kleinste Mengen
verschiedenster Corona-Viren positiv anschlägt (ermöglichte
Präsentation gesunder Menschen und von Menschen mit anderen
Krankheiten, insbesondere auch mit Influenza, als Sars-Cov-2
Infizierte) (siehe „Retraction Paper“ vom 29.11.2020)
https://www.2020news.de/wp-content/uploads/2020/12/Wodarg_Yeadon_EMA_Petition_Pfizer_Trial_FINAL_01DEC2020_EN_unsigned_with_Exhibits.pdf
Aussetzung
Influenza-Statistik durch WHO von 04-12/2020 (ermöglichte zusammen
mit Drosten-Test auf Sars-Cov-2 Präsentation von Influenza-Kranken
als Covid-19 Kranke)
https://apps.who.int/flumart/Default?ReportNo=10
Zählung
von innerhalb nach 28 Tagen nach positivem Test auf Sars-Cov-2
verstorbenen Personen als Covid-19 Tote nach Vorgabe von WHO, auch
von EU-Seuchenbehörde ECDC und von Schweiz so übernommen
https://kurier.at/chronik/oesterreich/ministerium-stellt-zaehlweise-bei-coronavirus-todesfaellen-um/400991600
https://www.rubikon.news/artikel/die-schein-coronatoten
Aussage S. E., des
schweizerischen Präsidenten Ignazio Cassis, am 07.01.2022 in Arena
Talkshow des SRF
https://www.youtube.com/watch?y=xDLjYds4irs
Ausnutzung
des Schocks mit Leitlinien vom 13.03.2020 und 27.05.2020, die in
zahlreichen Ländern zu vielen Toten durch invasive Beatmung und
Atemsuppression mittels Sedativa geführt haben, die als Corona-Tote
präsentiert wurden
WHO-Leitlinie
"Clinical management of severe acute respiratory infection
(SARI) when COVID-19 disease is suspected" vom 13.03.2020
https://www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/clinical-management-of-novel-cov.pdf
WHO-Leitlinie
„Clinical
management of Covid-19“ vom 27.05.2020.
https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/332196/WHO-2019-nCoV-clinical-2020.5-eng.pdf
-Medikamentenversuche
im Frühjahr 2020 mit zahlreichen Toten, die als Corona-Tote
präsentiert wurden
Rubikon
Artikel „Die Medikamenten-Tragödie“ vom 28.09.2020
https://www.rubikon.news/artikel/die-medikamenten-tragodie
Der
fehlende Nachweis der Existenz eines ganzen Sars-CoV-2 Virus
Mindestens
die folgenden Staaten und auch die EU haben nachweislich kein Isolat
von Sars-CoV-2, können also die vermeintliche Existenz eines ganzen
Sars-CoV-2 Virus überhaupt nicht belegen. Das Spike-Protein von
Sars-CoV-2 hingegen existiert zuallermindest als modellhafte
Grundlage für die Schaffung der genmanipulierenden mRNA/DNA
„Impfungen“ anlässlich Sars-CoV-2.
Argentinien
Die
argentinische Bestätigung in Punkt 4 des Schreibens vom 18.06.2021
ist unter folgendem Link:
https://www.fluoridefreepeel.ca/wp-content/uploads/2021/07/Argentina-no-aislamiento-del-sarscov.pdf
Australien,
Brasilien, Dänemark, EU (ECDC), Großbritannien (England,
Schottland, Wales und britische Inseln), Indien, Italien, Kanada,
Kolumbien, Litauen, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Philippinen,
Schweden, Serbien, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechien,
Ukraine, Uruguay
Siehe
Global
Research Artikel „The Identity of the Virus: Health / Science
institutions Worlwide 'Have No Record' of Sars-CoV-2
Isolation/Purification“
https://www.globalresearch.ca/foi-reveal-health-science-institutions-around-world-have-no-record-sars-cov-2-isolation-purification-anywhere-ever/5751969
China
Die
„NBC Nightly News Broadcast (Full) – January 23, 2021 | NBC
Nightly News“ hat von 13:30 – 14:00 ein kurzes Interview mit Dr.
Wu Zunyou, dem Chefepidemiologen der chinesischen
Seuchenbekämpfungsbehörde CCDC gebracht. Der entscheidende
Ausschnitt ist:
„NBC:
And why has the data not been shared?
Dr.
Zunyou: Well, the didn't isolate the virus. That's the issue.
NBC:
What about live animal samples?
Dr.
Zunyou: It doesn't tell you anything, if they only tested positive, I
do not suspect it's coming from what we originally thought.“
https://www.youtube.com/watch?v=TjjA-8JXzYI
Großbritannien
Großbritannien
hat kein Isolat von SARS-CoV-2. Das ist am 18.02.2021 vom
Landesministerium für Gesundheit und Sozialfürsorge der Isle von
Man gegenüber Herrn Stephen Gardner bestätigt worden. Siehe S.
40+41 der britischen Strafanzeige an den IstGH vom 06.12.2021.
www.docdroid.com/file/download/WUjv6iw/icc-complaint-7-1-pdf.pdf
Irland
Die
irische Behörde HSE hat der irischen Journalistin Gemma Doherty am
23.12.2020 bestätigt, dass sie kein Isolat hat:
„the
record concerned does not exist or cannot be found after all
reasonable steps to ascertain its whereabouts have been taken“
https://gemmaodoherty.com/wp-content/uploads/2020/12/HSE-Admit-They-Have-No-Proof-The-Virus-Exists.pdf
Schweiz
Das
Team von Samuel Eckert hat eine Email-Diskussion mit Prof. Dr. Marcel
Tanner, Prof. Dr. Volker Thiel, und Matthias Schweizer, welche
innerhalb des Zeitraums vom 10.09.2020 bis zum 11.11.2020 erfolgte,
veröffentlicht. Die Debatte fokussierte sich auf die Frage, auf
welcher wissentschaftlichen Grundlage die Schweiz von der Existenz
von SARS-CoV-2 ausgehe, und ob sie ein Isolat von SARS-CoV-2 habe. Im
Gesprächsverlauf sind die Wissentschaftler nicht in der Lage
gewesen, auch nur eine Publikation über eine tatsächlich erfolgte
Isolierung von Sars-CoV-2 nennen, sondern nur Studien, die behaupten,
es gebe ein Isolat. Da Prof. Dr. Tanner und Prof. Dr. Thiel zur
“Nationalen COVID-19 Science Task Force” gehören, welche die
schweizerische Regierung zu SARS-CoV-2 berät, kann man davon
ausgehen, dass der Schweiz kein Isolat vorliegt.
https://t.me/Corona_Fakten_Video_Backup/113
www.sagw.ch/fileadmin/redaktion_sagw/dokumente/Allgemein/Corona-TaskForce.pdf
Spanien
Im
September 2021 ist das spanische Gesundheitsministerium gerichtlich
verpflichtet worden, zu bestätigen, ob ihm ein Isolat von Sars-CoV-2
zur Verfügung steht. Es hat daraufhin bestätigt, dass es kein
solches Isolat hat:
„El
Ministerio de Sanidad no dispone de cultivo de SARS-CoV-2 para
ensayos, u no liene registro de los laboratorios con capacidad de
cultivo aislamiento para ensayos.“
www.eldiestro.es/2021/09/bombazo-sanidad-reconoce-que-no-dispone-de-cultivo-de-SARS-CoV-2-ni-registro-de-laboratorios-con-capacidad-de-cultivo-y-aislamiento-para-ensayos
https://drive.google.com/file/d/1kfAEzVxjv2PFJ9EWqd4h8vFXHTBiZiOP/view
USA
Im
Papier “CDC 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV) Real Time RT-PCR
Diagnostic Panel“ der US-Seuchenbehörde CDC vom 13.07.2020 steht
in Abschnitt „Performance Characteristics“ auf S. 39:
„Since
no quantified virus isolates of the 2019-nCov are currently
available, assays designed for detection of the 2019-n-CovRNA were
tested with characterized stocks of in vitro transcribed full lenght
RNA (N gene; GenBank accession: MN 908947.2) of known titer (RNA
copes/µL) spiked into a diluent consisting of a suspension of human
A549 cells and viral transport medium (VTM) to mimic clinical
specimen.“ https://www.fda.gov/media/134922/download
Finanzielle
Abhängigkeiten der WHO
-Mitgliedsbeiträge
der Staaten weniger als 25% des Gesamtbudgets, Finanzierung
hauptsächlich über Spenden von Staaten und NGOs, vor allem USA,
Gates Foundation, Großbritannien und GAVI
(S.
5+6 von Expresszeitung Nr. 32 (2020))
-Gates
Foundation hat 1998-2021 nach eigenen Angaben über 3,5 Mrd. $ an
WHO-Zentrale gespendet und 2009-2021 über 4,9 Mrd. $ an GAVI
-Laut
der Zeitung „Die Zeit“ sind Spenden von Gates Foundation an WHO
zweckgebunden und lenken so die Aufmerksamkeit der WHO, und die WHO
ist engagiert in der Impflobby-NGO GAVI, welche hauptsächlich von
der Gates Foundation finanziert wird
www.zeit.de/wissen/gesndheit/2017-03/who-unabhaengigkeit-bill-gates-film
V.i.S.d.P.:
Volker Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, 0202/2502621