Von Daniel Neun | 12.Juni 2013 Radio Utopie
Die Parteien planen durch die Änderung von Artikel 79 den “unantastbaren Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes” über Umwege doch noch aushebeln zu können.
Die von den Freunden des Grundgesetzes am 8. Juni beschriebene geplante radikale Änderung des Grundgesetzes, die ermöglichen soll durch den “unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes” den “Eintritt in einen Bundesstaat” und “das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben” (Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag), ist bereits für übermorgen Freitag durch die paneuropäisch-ideologisierten etablierten Parteien in aller Stille zur ersten Lesung auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages gesetzt worden.
Eingebracht wurde der “Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative,Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum” zwar von der “Sozialdemokratischen Partei Deutschlands”. Unterstützt wird er nach öffentlichen Verlautbarungen und Medienberichten aber von Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P und “Die Linke”. Und wie in der Chronologie der Freunde des Grundgesetzes dokumentiert, forderte auch die C.S.U. bereits mehrfach eine Verfassungsänderung, um Volksabstimmung über Vorhaben durchführen zu können, die das Grundgesetz bisher verbietet; konkret: eine “Übertragung von wesentlichen Kompetenzen nach Brüssel”, wie sie C.S.U.-Vorsitzender Horst Seehofer am 10. August 2012 in der “Süddeutschen” erwähnte. Und es war C.D.U.-Finanzminister Wolfgang Schäuble, der am 23.Juni 2012 ein “neues Grundgesetz” durch eine Volksabstimmung forderte, um die Kommissare des Staatenbundes der “Europäischen Union” zu einer “echten Regierung” Deutschlands zu machen,
Der von der S.P.D. ins Parlament eingebrachte Entwurf zur Verfassungsänderung öffnet dann auch genau dieses Einfallstor zum Angriff auf unsere Republik und Verfassung.
Der gesamte Artikel 78 soll in Artikel 77 verschoben werden. Stattdessen soll ein neuer, nach bekannt “sozialdemokratischem” Muster, geschwätziger, unwürdiger Artikel 78 Grundgesetz entstehen. Heuchlerisch und infam wütet sich der Entwurf in ausführender Gesetzesmanier durch Detailbestimmungen zur Installation von “Volksentscheiden”. Dabei wissen alle – oder besser: sollten wissen – dass das Grundgesetz seinen Bürgerinnen und Bürgern bereits seit 1949 in Artikel 20 ein Grundrecht auf Volksabstimmungen, auf “Wahlen und Abstimmungen” gibt, welches der Staat seitdem verweigert.
Der entscheidende Knackpunkt liegt denn auch nicht in den bereits desaströs genug geplanten Änderungen von Artikel 77, Artikel 78 und Artikel 93 Grundgesetz. Er liegt in der geplanten Änderung von Artikel 79.
In seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag vom 30. Juni 2009 definierte das Bundesverfassungsgericht Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes als “unantastbaren Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes”.
Unantastbar? Nun die Würde, die Republik, die Demokratie, die Grundrechte, alle immateriellen und materiellen Güter des Menschen in Deutschland, sogar dessen Grundgesetz welches all dies garantiert, ist nur solange unantastbar, bis der “unmittelbar erklärte Willen des Deutschen Volkes”, also eine Volksabstimmung, alles für null, nichtig und damit “pro-europäisch” erklärt. Genau das ist die Option, die das Bundesverfassungsgericht am 30.Juni 2009 offen ließ. Und diese Schutzlücke von 82 Millionen Menschen wollen Kapital und Staat für ihren Putsch nun ausnützen.
Wie beschrieben, ist Artikel 79 Absatz 3 vom Bundesverfassungsgericht für unantastbar erklärt worden. Der Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung sieht nun vor, Artikel 79 Absatz 2 zu ändern. Dort sollen folgende Sätze hinzugefügt werden:
„Ein Volksbegehren, das eine Änderung dieses Grundgesetzes zum Gegenstand hat, kommt zustande, wenn mindestens zwei Millionen Abstimmungsberechtigte unterzeichnen. In der Abstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Änderungsgesetz kommt nur zustande, wenn mindestens ein Drittel der Abstimmungsberechtigten zustimmt.”
In eben jenem ebenfalls als unantastbar definierten Artikel 23 Absatz 1 Satz 3heißt es nun (vorhergehend der gesamte Art. 23. Abs. 1):
“Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.”
Damit ist unleugbar und objektiv bewiesen, dass die übermorgen im Parlament der Republik in die erste Lesung gehende und faktisch von allen Parlamentsparteien gestützte Verfassungsänderung den Sturz des Grundgesetzes, das Ende dieser souveränen Republik, die Willkürherrschaft des Kapitals unter dem Siegel “Euro” und den Staatsstreich zugunsten der von allen Parlamentsparteien für unantastbar erklärten “imperialistischen Mißgeburt” Paneuropa (Zitat Rosa Luxemburg) durch die einfache Mehrheit in einer Volksabstimmung ermöglicht.
Die entsprechende Volksabstimmung – mit allen medienindustriellen Propaganda-Pauken und Trompeten der euro-kapitalistischen, imperialistischen und antidemokratischen Nomenklatura – ist dann nur noch eine Frage der Zeit. Ein neuer Anlauf zur Änderung der E.U.-Verträge etwa wird wahrscheinlich nach der Bundestagswahl erfolgen.
Genau auf diese, im Gegensatz zu Weimar, für Kapital und Staat unumgängliche Volksabstimmung müssen wir uns – als letzte Verteidigungslinie, als das Volk, der Souverän selbst – vorbereiten. Alles und jeder andere, jede einzelne etablierte Organisation, hat uns bereits verraten und verkauft.
(…)
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