Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Donnerstag, 18. Juni 2026

Die Bindung der Staatsgewalt an Frieden und universelle Menschenrechte nach Art. 1 Abs. 2 GG

 

Eine umfassende dogmatische, historische und prozessuale Analyse der bundesdeutschen Normenhierarchie unter Einbeziehung strategischer Handlungskorridore für Nichtregierungsorganisationen

Verantwortlich im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.):

Volker Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, Tel. 0202/2502621

(Menschenrechtsverteidiger i. S. v. Uno-Resolution 53/144)

Dieser Text entstand aus einem 15-seitigen Entwurf von Volker Reusing. Im nächsten Schritt wurde er mit Hilfe von Google Gemini hinsichtlich Gliederung, Sprache und Veranschaulichung anhand von Beispielen verbessert und zum Schluss von Volker Reusing noch einmal nachgearbeitet, weil die KI nicht alle wichtigen Inhalte und Zitate des ursprünglichen Entwurfs berücksichtigt hatte.

Inhaltsverzeichnis

  1. Der normative Befund: Wortlaut des Art. 1 GG

  2. Die Methodik der zielführenden Verfassungsauslegung

    • 2.1 Wörtliche und systematische Analyse sowie das dualistische Verhältnis zum Völkerrecht

    • 2.2 Die historische und teleologische Methode als Schlüssel des Verfassungsgebers

  3. Die historische Genese des Art. 1 Abs. 2 GG

    • 3.1 Die Byrnes-Rede („Stuttgarter Rede der Hoffnung“) vom 06.09.1946 als völkerrechtliche Bedingung der Souveränität

    • 3.2 Die zeitliche Abfolge: Das exklusive Bezugssystem der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948

    • 3.3 Die Plenardebatten des Parlamentarischen Rates: Die Kernaussagen von Dr. Süsterhenn (08.09.1948) und Dr. Seebohm (08.05.1949)

  4. Inhalt, Reichweite und absolute Unantastbarkeit des Friedensgebots

    • 4.1 Die Überwindung des bloßen Angriffskriegsverbots: Das aktive Weltfriedensgebot

    • 4.2 Die Wechselwirkung mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag

  5. Die Rechtsnatur der „Ausgestaltung als Bekenntnis“ sowie Interpretation von Art. 1 Abs. 2 GG im Lichte der Dualistik und im Unterschied zu lateinamerikanischen Verfassungen

    • 5.1 Doppelte Verpflichtung von Staat und Volk

    • 5.2 Das Recht auf Wahrung der Menschenwürde durch Friedens- und Menschenrechtstreue

    • 5.3 Interpretation von Art. 1 Abs. 2 GG im Lichte der Dualistik und im Unterschied zu lateinamerikanischen Verfassungen

  1. Die detaillierte bundesdeutsche Normenhierarchie unter Berücksichtigung des Lissabon-Urteils

  2. Prozessuale Geltendmachung im Rahmen des Art. 93 GG (Die verfassungsgerichtliche Begründungskette)

    • 7.1 Die verfassungsrechtlichen Brücken für Universale Menschenrechte und Ius Cogens

    • 7.2 Analyse der Leitentscheidungen: Kriegsfolgelasten II und Völkerrechtsurteil

  3. Spezifische Anwendbarkeit und strategische Nutzung der Universalmenschenrechte durch NGOs

    • 8.1 Völkerrechtliche Re-Legitimierung von NGO-Mandaten gegen staatliche Souveränitätsansprüche

    • 8.2 Die AEMR als unantastbarer Prüfmaßstab im Rahmen von Advocacy und Shadow Reporting

    • 8.3 Strategische Prozessführung (Strategic Litigation) und Drittwirkung

1. Der normative Befund: Wortlaut des Art. 1 GG

Die verfassungsrechtliche Grundentscheidung der Bundesrepublik Deutschland ist in Art. 1 des Grundgesetzes (GG) niedergelegt. Ihr authentischer Wortlaut bildet den unhintergehbaren Ausgangspunkt jeder dogmatischen Betrachtung:

Art. 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

2. Die Methodik der zielführenden Verfassungsauslegung

Um den exakten normativen Gehalt des Art. 1 Abs. 2 GG zu ermitteln, verbietet sich eine rein isolierte oder politisierende Betrachtung. Es ist auf die anerkannten juristischen Auslegungskanones zurückzugreifen, wie sie sowohl der allgemeinen Rechtslehre als auch Art. 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK) entsprechen: die wortgetreue (grammatikalische), systematische, historische und teleologische (Sinn und Zweck) Auslegung.

Sonntag, 26. April 2026

Erdmagnetpolexkursion überleben statt Endschlacht für Armageddon-Cargo

Das Erdmagnetfeld wird kontinuierlich schwächer und steuert auf eine Polumkehr in Form einer Polexkursion ähnlich dem Laschamp-Ereignis hin.

Die Auswirkungen des schwachen Erdmagnetfelds auf den Menschen (und heute auch auf die Technik) sowie die in mindestens zeitlichem Zusammenhang damit aufgetretenen Naturkatastrophen haben in Zeiten vergangener Polumkehrungen die Menschheit dezimiert und Tierarten zum Aussterben gebracht, sodass sie diese wie einen Weltuntergang oder wie einen Wechsel in eine neue Welt interpretiert haben. Aber die Überlebenden mussten hier auf weiterhin dem gleichen Planeten Erde ihre gesellschaftlichen Strukturen und ihre Versorgung wieder reparieren oder neu aufbauen. Heute haben wir mit unserer Technik in dieser Situation mehr Herausforderungen, aber auch mehr Möglichkeiten, das Leben möglichst vieler Menschen und möglichst viele Lebensräume auf der Erde zu bewahren. Zu den Herausforderungen gehört das erhöhte Risiko großer Stromausfälle mit Zerstörung technischer Einrichtungen und Folgen für Kühlung und Transport von Nahrungsmitteln, Giralgeld, Licht, Heizung, Tankstellen, Verwaltung, Leitungswasser, Kommunikation, elektronische Eigentumsregister, Internet, Kühlung von Atomkraftwerken und Sicherheit. Wir erleben einen Anstieg von Erdbeben und Vulkanausbrüchen, wissen aber nicht, wie weit sich dies steigern wird, insbesondere, ob die Verringerung der Lichteinstrahlung durch die Vulkanausbrüche zu einer neuen Eiszeit führen wird. Wir werden auch Massen an Arbeitskräften benötigen für den Katastrophenschutz und insbesondere, um die Zerstörungen durch die Naturkatastrophen immer wieder zu beheben. Die Folgen seiner immer weiteren Abschwächung zu lindern, den Verlust an Mensch, Natur und Technik zu begrenzen und technologisch nicht wieder in der Steinzeit zu landen, erfordert dringend internationale Zusammenarbeit vor allem bei Forschung, Aufforstung und Katastrophenschutz.

Sonntag, 5. April 2026

Surviving the Magnetic Pole Excursion Instead of a Final Battle for Armageddon Cargo

The Earth's magnetic field is continuously weakening and is heading towards a pole reversal in the form of a pole excursion similar to the Laschamp eventThe effects of the weakening Earth's magnetic field on humans (and today also on technology), as well as the natural disasters that occurred at least temporally in connection with it, decimated humanity and caused the extinction of animal species during past pole reversals, leading people to interpret these events as the end of the world or a transition to a new world. But the survivors had to repair or rebuild their social structures and supplies on the same planet Earth. Today, with our technology, we face more challenges in this situation, but also more opportunities to preserve the lives of as many people and as many habitats on Earth as possible. Among the challenges is the increased risk of major power outages, leading to the destruction of technical facilities and consequences for the refrigeration and transport of food, electronic money, lighting, heating, gas stations, government services, water supply, communications, electronic property registers, the internet, nuclear power plant cooling, and security. We are experiencing an increase in earthquakes and volcanic eruptions, but we do not know how far this will increase, particularly whether the reduction in sunlight caused by volcanic eruptions will lead to a new ice age. We will also need massive numbers of workers for disaster relief, especially to repeatedly repair the destruction caused by natural disasters. Mitigating the consequences of its ever-decreasing power, limiting the loss of human life, nature, and technology, and avoiding a technological regression to the Stone Age urgently requires international cooperation, especially in research, reforestation, and disaster preparedness.