Zusammenfassung, Hintergründe und Ausblick in einer Analyse der Ereignisse in Berlin und Athen.
Als gestern klar wurde, daß die von Merkel-Regierung, der EZB, dem
IWF und der EU-Kommission als “Übergangsregierung” eingesetzten
Technokraten in Griechenland die Kontrolle verlieren und der
unabwendbare offizielle Staatsbankrott sich nicht mehr wie geplant bis
zur Installation des “Europäischen Stabilitätsmechanismus” ESM hinaus
zögern lässt, schwenkte die Berliner Nomenklatura um. Mit allen
Strategien gescheitert, wurde nun auf den alten Plan zurückgegriffen,
den EFSF als Fonds zur Ausbezahlung der Banken-Forderungen zu benutzen.
Ein riskantes, äußerst riskantes Unterfangen, da das Bundesverfassungsgericht am 28. Oktober das unter Kollaboration aller Fraktionen
durch den Bundestag gebildete EFSF-Geheimgremium mit sofortiger Wirkung
außer Kraft gesetzt hatte. Aber den Strategen des Staatsstreichs gegen
die europäischen Demokratien, allen voran die deutsche Republik, blieb
keine andere Wahl mehr.
Anlass dieses
Artikels ist ein sowohl verfassungs- als auch eu-primärrechtswidriger
Verordnungsentwurf der EU-Kommission im Namen des Datenschutzes, zu
welchem Prof. Dr. Johannes Masing, Richter des 1. Senats des
deutschen Bundesverfassungsgerichts, am 09.01.2012 in der
Süddeutschen Zeitung den Artikel „ein Abschied von den
Grundrechten“ veröffentlicht hat, um die Öffentlichkeit
wachzurütteln.
Nach unserer
Recherche geht es kam zum Vorschein, dass es um ganz andere Ziele als
den Datenschutz geht.
Es handelt sich
vor allem um einen Angriff auf die alternativen Internetmedien.
Solche Bestrebungen gab es bereits unter dem Deckmantel des Kinder-
und Jugendschutzes auf deutscher Ebene mit dem schließlich vom
nordrhein-westfälischen Landtag gestoppten Jugendmedienstaatsvertrag
(JMStV). Ein weiterer Versuch zur Zensur der alternativen
Internetmedien war das Engagement für Internetsperren im Namen des
Kinderschutzes durch Stefanie Freifrau zu Guttenberg – als ob man
Kinder gefährdende Seiten nicht einfach abschalten könnte.
Besonders pikant daran war, dass in 2011 gleichzeitig eine z. B. in
der Bild-Zeitung und im Spiegel lancierte Kampagne für die
Kanzlerschaft ihres Ehemanns Carl-Theodor zu Guttenberg lief, der
damals Bundesverteidigungsminister war und zugleich Lobbyist der
militaristischen Denkfabrik European Council on Foreign Relations
(www.ecfr.eu), deren Ansichten alles andere als deckungsgleich sind
mit dem Friedensgebot und dem Angriffskriegsverbot des Grundgesetzes,
und welcher daher ein Interesse an Zensurmöglichkeiten hat. Ein
weiterer Angriffsversuch auf die Internetpresse enthielt in 2010 ein
Diskussionspapier für die neue NATO-Strategie, wonach es auch
ermöglicht werden sollte, militärisch gegen Personen vorzugehen,
welche die NATO beleidigen. Das stieß in mehreren Ländern, u.a. in
Luxemburg, auf Empörung und wurde nicht in die neue NATO-Strategie
übernommen, ebenso wenig wie die ausdrücklich auf eine
Diskussionspapier gewollte Isolierung des Iran gerichteten Passagen,
die u. a. in der Türkei, aber auch weit überdie NATO hinaus, für
Bedenken sorgten. Leiterin der Arbeitsgruppe, welche das
Diskussionspapier erstellt hatte, war Madeleine Albright, ehemalige
US-Außenministerin und heutige Lobbyistin des Council on Foreign
Relations (www.cfr.org), des amerikanischen Vorbilds des ECFR.
Derzeit versucht man in den USA die Zensur über SOPA, einen
Gesetzentwurf im Namen des geistigen Eigentumsschutzes, wogegen
selbst Internetgrößen wie Wikipedia protestieren. Und in Europa
versuchen es die EU-Kommission und die hinter stehenden Kräfte mit
dem in diesem Artikel dargestellten Verordnungsentwurf.
Mögliche Motive
für die Zensurbestrebungen von gewissen Kräften beiderseits des
Atlantiks sehen wir vor allem in den derzeit laufenden Plünderungen
der Staatshaushalte und Sozialsysteme für die Absicherung von
Großbanken, die man für „too big zu fail“ hält, vor jedem noch
so kleinen Risiko – und im Lobbying bestimmter Denkfabriken,
darunter auch des CFR, für einen Angriffskrieg gegen den Iran unter
bewußter Inkaufnahme des Risikos eines Dritten Weltkriegs.
Geht es der Kommission und den
hinter dieser stehenden Kräften, vielleicht um das, was in diesem
Video mit dem Namen „Der
3. Weltkrieg - Das geophysikalische Ereignis - Das Erbe der Neuen
Welt - Finale Fassung“ erörtert wird ?
Hat
das vielleicht etwas mit dem Bilderberg-Treffen 2012 in Haifa
(Israel) zu tun? Das wäre allerdings der Gipfel an
Geschmacklosigkeit, ausgerechnet die Bevölkerung Israels, die schon
so unvorstellbar unter den Nazis gelitten hat, auch noch in so etwas
mit hinein zu ziehen.
Dass die
Bilderberger zu den Kräften gehören, deren Agenda die EU-Kommission
verfolgt, lässt sich angesichts des Timings und der Gästeliste
zwischen der Bilderberg-Konferenz im Juni 2011 und dem Gipfel der EU
im Juni 2011, dessen wichtigste Gäste zuvor auch bei der
Bilderberg-Konferenz waren, wohl kaum noch leugnen. Auch gerade
deshalb nicht, weil das Protokoll zum Gipfel im Juni 2011 erst im
September 2011 veröffentlicht worden ist, und weil auf dem
Euro-Gipfel am 26.10.2011 beschlossen worden ist, dass künftig die
Regierungschefs nicht mehr selbst über die Ergebnisse der
Euro-Gipfel berichten sollen, sondern nur noch das, was ihnen der
Präsident des Euro-Gipfels (derzeit der Bilderberger Herman van
Rompuy) und der Präsident der EU-Kommission (derzeit der
Bilderberger Jose Manuel Barroso) vorgeben.
Diese Kräfte,
von denen die in den letzten Jahren auffällig gewordenen
Bilderberger mit Sicherheit nur ein Teil sind, sollten sich bewusst
sein, dass das Internet nur die Erscheinungsform eines Prozesses ist,
der in der gesamten Menschheit stattfinden. Vor dem, was man in der
Psychologie das „kollektive Unbewußte und Bewußte“ nennt, können sie ihre
Absichten immer weniger verstecken. Und da hilft ihnen auch ihre
eigene Bewußtseinsverschiebung nichts.
Der
erste Schock, obwohl wir als Blogger schon vieles an
Einschüchterungsversuchen gewohnt sind, war, dass es gar nicht um
Datenschutz geht, sondern schon wieder um einen ökonomischen
Vernichtungsfeldzug gegen die freie Internetpresse, und das noch
perfider als gewohnt – unter mißbräuchlicher Instrumentalisierung
des EU-Grundrechts auf Datenschutz. Nur diesmal mit dem gewaltigen
Unterschied, dass die Kommission regelrecht um sich schlägt, auf
alles, was kritisch berichten könnte. Sie will gleich alle
kommerziellen Medien und alle, die im Internet etwas über andere
veröffentlichen, unter ihre mit drastischen Bußgeldern bewehrte
Überwachung und Zensur bekommen, auch alle Parteien und NGOs.
So erschreckend und gemeingefährlich die Bestrebungen der Kommission
sind, so liegt in deren Sichtbarwerden in Gestalt dieses
Verordnungsentwurfs zugleich die Chance, eine breite Mehrheit in ganz
Europa von Medien, NGOs und Parteien dagegen zu mobilisieren, selbst
von Menschen, die bisher noch nicht aufgewacht sind.
Die Kommission zeigt mit diesem
Verordnungsentwurf ihr wahres Gesicht, nämlich die alte Fratze der
Diktatur. Nur diesmal nicht mit einem nationalistischen oder
stalinistischen, sondern mit einem Anstrich, als käme sie aus der
Mitte der Gesellschaft.
Wie
weise und vorausschauend waren doch die Mitglieder des
Parlamentarischen Rats, als sie in das Grundgesetz die
Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) einbauten. Dazu sagte in der
Hauptausschuss-Sitzung vom 12.01.1949 Dr. Thomas Dehler (FDP):
„Auf
jeden Fall halte ich es für notwendig, daß wir eine Barriere
errichten, nicht in dem Glauben, daß wir dadurch einer Revolution
begegnen können, aber doch in dem Willen, einer Revolution die Maske
der Legalität zu nehmen.“
(Zitat
gefunden in der Dissertation
von Hauke Möller „Die verfassungsgebende Gewalt un die Schranken
der Verfasgungsrevision: eine Untersuchung zu Art. 79 Abs. 3 GG und
zur verfassungsgebenden Gewalt nach dem Grundgesetz“ (Verlag im
Internet GmbH))
Die Europäische Kommission verhandelt derzeit am neuen Handelsabkommen CETA mit Kanada. Nach Art. 3 Abs. 1 lit. e AEUV hat die Europäische Union die alleinige Zuständigkeit für neue Handelsabkommen mit Staaten von außerhalb der EU hat. In Art. 206 und 207 AEUV ist das Verfahren dazu festgelegt. Art. 206 und 207 AEUV bestimmen auch, dass Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten im gemeinsamen Interesse zur harmonischen Entwicklung des Handels beitragen sollen in Form der fortschreitenden Abschaffung von Beschränkungen gegenüber Handel und ausländischen Direktinvestitionen sowie der Senkung von Zöllen und „anderen Hemmnissen“.
Internationale Handelsverträge, selbst die der WTO, sind vom Rang ganz normales Völkerrecht (siehe dazu das Milchpulver-Urteil des Bundesverfassungsgerichts), stehen also wie das meiste Völkerrecht genau eine Stufe über den einfachen Gesetzen (Art. 27 Wiener Vertragsrechtskonvention, WVRK), vom Rang also nicht vergleichbar mit dem Grundgesetz, der Uno-Charta, den universellen Menschenrechten und dem größten Teil des EU-Rechts.
Einen „Rückfall ins Mittelalter“ attestiert Prof. Dr. Klaus Buchner,
Sprecher der Bundesprogrammkommission in der Ökologisch-Demokratischen
Partei (ÖDP), den Vereinigten Staaten von Amerika.
Der Grund: An
Sylvester unterschrieb der amerikanische Präsident Barack Obama das
Haushaltsgesetz 2012 für das Militär. Dieses Gesetz, der National
Defense Authorization Act 2012, legt nicht nur den Militärhaushalt fest.
Zum ersten Mal in der Geschichte der USA werden die Streitkräfte
ermächtigt, Menschen für unbestimmte Zeit auf amerikanischem Territorium
zu internieren, und zwar ohne Gerichtsverfahren, selbst wenn nur
indirekte Verbindungen zu Terroristen vermutet werden.
Dazu Klaus
Buchner: „Für die US-Militärs bedeutet das eine Erleichterung, denn sie
brauchen keine Internierungslager im Ausland mehr, wie sie in Syrien
und in Guantanamo betrieben wurden und teilweise immer noch betrieben
werden. Damit ist Jedermann von willkürlichen Inhaftierungen
unbegrenzter Dauer bedroht, in denen zumindest bisher auch Folter
angewendet wurde.“
3.Januar 2012|Ute Hausmann FIAN Deutschland e.V. auf Unser Politikblog
Januar
Januar
Januar
Köln, Frankfurt, Osnabrück, Stuttgart, Wien 3. Januar 2012. Mit
Wirkung zum 31. Dezember 2011 sind FIAN Deutschland, FIAN Österreich,
Brot für die Welt und terre des hommes als Nichtregierungsorganisationen
(NRO) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) als Gewerkschaft aus dem
Flower Label Program e.V. (FLP) ausgetreten. Die Organisationen sahen
sich dazu durch die Entwicklungen im letzten Jahr und den Zustand des
FLP e. V. am Jahresende 2011 gezwungen. Sie ziehen die erforderliche
Konsequenz aus den inhaltlichen Veränderungen des Vereins und dem
finanziellen Zusammenbruch des Gütesiegels.
FLP war im letzten Jahr wirtschaftlich nicht mehr tragfähig, die
Büros in Köln und Quito (Ekuador) wurden bereits geschlossen. Grund
dafür war eine große Zahl von Austritten und Dezertifizierungen von
FLP-Betrieben. NROs und Gewerkschaften konnten sich gegenüber
Produzenten und Händlern nicht mit dem Vorschlag durchsetzen, FLP in
Fairtrade zu überführen. Bislang sind Fairtrade-Schnittblumen in
Deutschland in verschiedenen Supermärkten zu kaufen und sollen im Laufe
des Jahres auch bei Floristen angeboten werden. In Österreich bieten
neben Supermärkten auch Floristen bereits Fairtrade-Schnittblumen an.
"Da FLP aufgrund fehlender Finanzen nicht mehr handlungsfähig ist,
besteht die Gefahr, dass das Label missbraucht wird. Unternehmen können
damit werben, ohne dass tatsächlich geprüft wird, ob sie FLP-Standards
einhalten.", so Joachim Vorneweg von der Menschenrechtsorganisation
FIAN. Die Zertifizierung durch FLP basiert auf dem internationalen
Verhaltenskodex (ICC, International Code of Conduct) für die
Schnittblumenproduktion. Er war von den beteiligten NROs,
Gewerkschaften, Produzenten und Handel gemeinsam entwickelt worden und
setzt seit 1998 klare Maßstäbe. Der ICC enthält Arbeits-, Sozial- und
Umweltkriterien, die auf den UNO-Menschenrechtspakten, den relevanten
Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und
Umweltnormen beruhen. FLP hat damit für rund 20.000 ArbeiterInnen in
Schnittblumen-Plantagen in Afrika, Asien und Lateinamerika bessere
Arbeitsbedingungen durchgesetzt, wie etwa feste Arbeitsverträge,
Mutterschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das ist ein klarer
Verdienst derjenigen Organisationen, die mit Bedauern heute nicht mehr
ihren Platz im FLP haben.
FIAN, Brot für die Welt und terre des hommes werden sich weiterhin im
Rahmen ihrer Arbeit für soziale Rechte im Blumensektor stark machen.
Auch die IG BAU unterstützt in Zukunft die Siegelung durch den Fairen
Handel. Die vier Organisationen fordern KonsumentInnen dazu auf, sich
beim Kauf für Fairtrade zertifizierte Blumen und Pflanzen zu
entscheiden.
Eine ausführliche Stellungnahme von FIAN Deutschland finden Sie unter folgendem Link: http://ml.new.fian.de/attachments/FIAN_Stellungnahme_FLP_Austritt.pdf
Lucie Veith im Gespräch mit Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert (Bild: Verein Intersexuelle Menschen e. V.)
Der Verein Intersexuelle Menschen e. V. hat in 2011 einen Parallelbericht zum deutschen Staatenbericht zur Anti-Folter-Konvention CAT der Vereinten Nationen eingereicht. Der Parallelbericht machte geltend, dass durch die Art der medizinischen Behandlung zwischengeschlechtlicher Menschen insbesondere das Verbot der Folter (Art. 1 CAT) und das Verbot der grausamen und unmenschlichen Behandlung (Art. 16 CAT) verletzt werden. Inhaltlich geht es um das Leid, welches entstehen kann, wenn zwischengeschlechtliche Menschen (Menschen, die bei Geburt körperlich nicht eindeutig männlich oder weiblich sind) ohne eigene Einwilligung medizinischen Eingriffen am Genital unterzogen werden mit allen Risiken bzgl. späterer Sensitivität, und wenn zwischengeschlechtliche Menschen aus Angst vor einem erhöhten Entartungsrisiko ihrer Gonaden präventiv kastriert statt zur Vorsorgeuntersuchung geschickt werden und damit lebenslänglich auf oft nebenwirkungsreiche medikamentöse Hormonsubstitution angewiesen sind. Das Folterverbot in der Definition des CAT-Abkommens kann nicht nur verletzt sein, wenn man vorsätzlich schwere Leiden zur Erreichung eines konkreten Ziels wie z. B. der Erlangung von Informationen ausübt, sondern auch, wenn man dies aus diskriminierenden Gründen tut. Der Fachausschuss der Uno zum CAT-Abkommen erkannte an, dass die von den Parallelberichterstatterinnen gerügten medizinischen Praktiken zumindest dann Art. 16 CAT verletzen, wenn dabei die Informierte Einwilligung verletzt wird. Zum Vorwurf der Folter (Art. 1 CAT) schwieg der Ausschuss in seinen abschließenden Beobachtungen. Er zitierte jedoch die Artikel 2 CAT (Prävention), 10 CAT (Fortbildung med. Personal) und 14 CAT (Schadensersatz).
Im dreizehnten Kapitel der aztekischen Geschichts-Chronik des Fray Bernardino de Sahagún „wird erzählt, wie Montecuhcoma, der mexikanische König, andere Zauberer schickt, daß sie die Spanier zu behexen suchen sollten, und was ihnen auf dem Wege geschah. Und die zweite Schar von Boten, die Wahrsager, die Zauberer und die Räucherpriester, gingen ebenfalls sie zu empfangen (ihnen entgegen). Aber sie taugten nichts mehr, sie konnten die Leute nicht mehr bezaubern, sie konnten ihren Zweck bei ihnen nicht mehr erreichen, sie gelangten (sogar) nicht mehr hin.“ (zitiert auf S. 30 des Buches „Ursprung und Gegenwart Erster Teil“ von Jean Gebser, Novalis Verlag)
Christian und Bettina Wulff vor Wikipedia Schloss Bellevue
Am 15.12.2011 hat Bundespräsident Christian Wulff seine Sicht zu dem zinsvergünstigten und nicht mit einer Grundschuld abgesicherten Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum in Großburgwedel, welches er in 2008 von Frau Edith Geerkens, der Gattin des Unternehmers Egon Geerkens erhalten hat, dargelegt. Als Grund gibt er die langjährige persönliche Freundschaft zu den Geerkens an, was impliziert, dass sein damaliges Amt nicht der Grund für die Sonderkonditionen gewesen sei. Das ZDF-Nachrichtenvideo „ein Bundespräsident in Erklärungsnot“ vom 13.12.2011 zeigt, dass in einer von den Grünen bewirkten Anhörung im niedersächsischen Landtag am 18.02.2010 der damalige Ministerpräsident und heutige Bundespräsident die Frage, ob er geschäftliche Beziehungen mit Herrn Egon Geerkens und mit in der Anfrage genannten Firmen von Herrn Geerkens gehabt habe, zumindest für die letzten 10 Jahre verneint hat. Dabei hat er damals jedoch nicht gesagt, dass er von Frau Geerkens das günstige Darlehen erhalten hat, und dass die Wulffs 2009 Urlaub im Ferienhaus von Herrn Egon Geerkens gemacht haben. Laut dem ZDF-Beitrag vom 15.12.2011 bedauert Wulff heute, nicht über den Wortlaut der damaligen parlamentarischen Anfrage hinaus informiert zu haben. Der Spiegel zeigte am 16.12.2011 anhand objektiver Merkmale Zweifel auf, ob der Kredit nicht doch von Egon Geerkens gestammt habe, da Frau Geerkens vermutlich als ehemalige Angestellte eines Schmuckgeschäftes gar nicht genug Kapital gehabt habe, um einen Kredit für einen Hauskauf geben zu können. Laut dem Spiegel soll Herr Geerkens selbst gesagt habe, er habe vermeiden wollen, dass Bankazubis sehen, dass soviel Geld von ihm an Herrn Wulff fließe. Laut Spiegel-Artikel „Wulff – Freunde Geerkens - Christian musste sein Leben neu ordnen“ vom 13.12.2011 sagt Herr Geerkens ausdrücklich, dass das Darlehen von seiner Frau gegeben wurde, nicht von ihm. Beide Spiegel-Artikel berichten, dass die Rückzahlung des Darlehens auf ein Konto erfolgt sei, über welches beide Eheleute Geerkens verfügungsberechtigt seien. Zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung in 2008 lebten die Geerkens in der Schweiz. Erst schrieb der Spiegel, das Darlehen sei vor Auszahlung auf ein deutsches Konto von Herrn Geerkens geflossen, änderte den Artikel vom 13.12.2011 dann aber entsprechend der Aussage von Herrn Geerkens dahin ab, dass es auf auf ein deutsches Konto geflossen sei. Laut dem Tagesschau-Beitrag „Neue Vorwürfe gegen Wulff - Kam das Geld für den Kredit von Egon Geerkens?“ vom 16.12.2011 bestehen die Anwälte des Bundespräsidenten und von Herrn Geerkens darauf, dass das Darlehen von Frau Geerkens gekommen sei. Laut dem Tagesschau-Beitrag war der Winterurlaub der Familie Wulff im Ferienhaus von Herrn Geerkens im Jahr 2009 auch der Anlass für die parlamentarische Anfrage im niedersächsischen Landtag gewesen. Laut Tagesschau soll Wulff auf dem Flug nach Florida ein kostenloses Upgrade als Flugkunde im Wert von 3.000,- € angenommen und sich dafür bereits reuig gezeigt haben.
Jorge Jurrado der Botschafter (Bild: Botschaft Ecuador)
Auf einem Gipfel am 02.+03.12.2011 gründete sich das neue Staatenbündnis CELAC, welchem alle Staaten Amerikas bis auf die USA und Kanada angehören. Es wurde ausdrücklich in Konkurrenz zur Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) geschaffen, die viele als von den USA dominiert ansehen.Wir fragten den Botschafter Ecuadors, inwieweit CELAC eine Ergänzung oder möglicherweise auch Konkurrenz darstellt für andere neue lateinamerikanische Organisationen wie Unasur und ALBA. Und es ging darum, was aus dem Menschenrechtssystem der OAS werden soll, wenn nun die neue Organisation CELAC die OAS in den Hintergrund drängen soll. Ein wesentlicher Kritikpunkt des derzeitigen interamerikanischen Menschenrechtssystems hinichtlich dessen Effektivität ist, dass man zum Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof in Costa Rica nur über den Weg der in den USA befindlichen komme, wenn man seinen Fall zuvor der Interamerikanischen Menschenrechts-kommission der OAS in den USA vorlege.
Es zeigt sich, daß die antistaatlichen und antidemokratischen
Nutznießer des Euro-Kapitalismus und kontinentalen Zentralismus
zumindest in zwei europäischen Demokratien die Kontrolle über die
Willensbildung der Bevölkerung verloren haben. Sowohl in der deutschen
Republik als auch in der britischen Monarchie steht die Mehrheit der
Menschen für die Souveränität des eigenen Staates, gegen eine weitere
Ermächtigung internationaler “europäischer” Organisationen und damit für
den Erhalt der parlamentarischen Demokratie und Gewaltenteilung.
In Deutschland zeigte eine heute Nacht veröffentlichte Umfrage von
Emnid auf (1), daß die Meinung der Deutschen konträr zu den Vorgaben aus
EU-Einheitsparteien im Bundestag, gleichgeschalteter
Informationsindustrie und Staatsmedien steht. Mit 46 Prozent der
Befragten befand eine relative Mehrheit, Deutschland sei besser dran
ohne die ressourcen- und demokratiefressende “Union” in Brüssel, mitsamt
ihrer penetrant gegen Demokratie und Verfassung nörgelnden,
drängelnden, quengelnden, aufdringlichen “Pro-Euro-Europäer”. 45
Prozent waren der Meinung, Deutschland ginge es mit “Europäischer
Union” besser als ohne (den genauen Befragungstext nannte die
“Bild”-Zeitung nicht.)