Unser
Politikblog | 14.02.2019
Am
15.01.2019 fand vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche
Verhandlung zu den Hartz IV – Sanktionen statt (Az. 1 BvL 7/16).
Der Fall wurde vorgelegt vom Sozialgericht Gotha. Dafür maßgeblich
waren ein dort gestellter Antrag auf eine Vorlage (Art. 100 GG) nach
Karlsruhe und das zu diesem Antrag gehörende Gutachten, welches im
Auftrag der Bürgerinitiative Bedingungsloses Grundeinkommen erstellt
worden ist.
Es
konzentriert sich auf die Art. 1 (Menschenwürde), 2 (Freiheit), 3
(Gleichheitsgrundsatz), 12 (Berufsfreiheit) und 20
(Sozialstaatsgebot) des Grundgesetzes.
Zum
ersten Mal stehen damit die Sanktionen zum ALG 2 in Karlsruhe auf dem
Prüfstand.
Unser
Politikblog sprach mit Ralph Boes, einem der bekanntesten Aktivisten
dieser Initiative, der sich mit großem persönlichem Einsatz und
Zivilcourage für den Ersatz von Hartz IV (Arbeitslosengeld 2) durch
ein bedingungsloses Grundeinkommen und daneben zur
Bewusstseinsbildung für das Grundggesetz engagiert. Im Interview
schildert er seine Eindrücke von der mündlichen Verhandlung. Er
informiert, auf welche Weise eine Sanktionierung selbst in so
existentielle universelle Menschenrechte eingreift wie die auf
Nahrung, auf Wohnung und auf Gesundheit (Art. 11 und 12
Uno-Sozialpakt).
Am
17.10.2018 hat sich der Ausschuss der Vereinten Nationen zum
Uno-Sozialpakt in Tz. 46 seiner abschließenden Beobachtungen zu
Deutschland besorgt gezeigt über die Berechnungsweise des
Regelsatzes von Hartz IV und insbesondere über die Hartz IV –
Sanktionen und dabei an Deutschlands Verpflichtungen aus Art. 6
Uno-Sozialpakt (Recht auf Arbeit), Art. 9 Uno-Sozialpakt (Recht auf
soziale Sicherheit) und Art. 11 Uno-Sozialpakt (Rechte auf Nahrung,
Wohnung, Kleidung und angemessenen Lebensstandard) erinnert.
Deutschlands
Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles hat darauf öffentlich
versprochen, sich um die Hartz IV Sanktionen zu kümmern. Nach einer
Klausur des SPD-Vorstands im Februar 2019 wird nun etwas konkreter
für den „Sozialstaat 2025“ versprochen, bei längeren
Beitragszeiten das ALG 1 länger zu zahlen, die ALG 2 – Sanktionen
zu lockern und das ALG 2 in „Bürgergeld“ umzubenennen. Das
Schlagwort „Sozialstaat 2025“ lässt Zweifel aufkommen, wieviel
davon schon vor 2025 verwirklicht werden soll.
Links:
Vorlagebeschluss
des Sozialgerichts Gotha ans Bundesverfassungsgericht
http://www.sggth.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/0AD60FCE578A520AC1257E5A00360E9A/$File/Vorlagebeschluss
S 15 AS 5157 14.pdf?OpenElement
abschließende
Beobachtungen des Ausschusses zum Uno-Sozialpakt zu Deutschland vom
17.10.2018:
Stellungnahme
des Vereins Tacheles e. V. ans Bundesverfassungsgericht
Urteil
des BVerfG vom 09.02.2010 zum Existenzminimum
http://grundrechte-brandbrief.de/Vorlageantrag/Inhaltsverzeichnis.htm
Webseite
für eine Kunstaktion von Ralph Boes und weiteren Aktivisten am
23.05.2019 zum 70. Grundgesetzgeburtstag
http://deine-verfassung.de
Epoch
Times zu den neuen Versprechungen der SPD
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/berlin-spd-spitze-beraet-ueber-reform-des-sozialstaats-a2791196.html
Welt
zu den neuen Versprechungen der SPD
https://www.welt.de/politik/deutschland/article188331023/Hartz-IV-weg-Wie-Andrea-Nahles-den-Sozialstaat-veraendern-will.html
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