(mit der
Bitte um Veröffentlichung)
Unser
Politikblog | 12.12.2019
Will
Deutschland, und wollen die Staaten in Europa wirklich die Bewaffnung
von Terroristen stoppen und verfolgen?
Dann
sollten sie aufhören, sich im Namen der Terrorprävention an
Ablenkungsmanövern zu Lasten von Sportschützen abzuarbeiten,
sondern endlich den schlüssigen Hinweisen ernsthaft nachgehen,
woher die Terroristen wirklich ihre Waffen bekommen !
Der aus
Frankreich stammende und heute in Syrien lebende Journalist und
Buchautor Thierry Meyssan, der auf Voltairenet zahlreiche
Hintergründe des Syrien-Konflikts beleuchtet, legt im Abschnitt
„Timber Sycamore“ seines Buchs „Before Our Very Eyes, Fake Wars
and Big Lies, From 9/11 to Donald Trump“ schlüssig dar, woher die
Dschihadisten in Syrien erhebliche Teile ihrer Waffen bekommen haben.
Demnach
habe David Petraeus in 2012 während seiner Amtszeit als CIA Direktor
mehrere Versorgungskanäle für deren Bewaffnung geschaffen, welche
unter dem Namen „Operation Timber Sycamore“ zusammengefasst
werden. Darunter seien Lieferungen im Wert von 500 Millionen $ von
Bulgarien über Saudi-Arabien an die Muslimische Weltliga,
Lieferungen von 230 Tonnen Waffen von Kroatien an die Dschihadisten
mit Hilfe von Türkei, Jordanien und Qatar, und Lieferungen an Isis
von Ukraine und Japan, welche zusammen zwei Sonderzüge gefüllt
hätten.
Nach dem
erzwungenen Rücktritt von Herrn Petraeus seien die Waffenlieferungen
unter der Aufsicht des Pentagon weiter gelaufen, und zwar über die
US-Basis in Livorno (Italien) sowie über Bulgarien und Rumänien.
Nach
Einschätzung von Herrn Meyssan ist zumindest der Start der
„Operation Timber Sycamore“ auch mit Seiner Exzellenz, dem
damaligen US-Präsidenten Barack Obama abgestimmt gewesen, während
Herr Petraeus den Präsidenten später als zu russlandfreundlich
eingeschätzt habe.
Nach
seiner Zeit bei der CIA habe Herr Petraeus mit finazieller Hilfe der
privaten Finanzfirma KKR Investmentfonds und der türkischen Kuveyt
Türk Katilim Bankasi (KTKB) die größten Waffentransporte in der
Geschichte organisiert. Dabei seien mindestens 16 Staaten involviert
worden, und zwar Afghanistan, Deutschland, Saudi-Arabien,
Aserbeidshan, Bulgarien, Vereinigte Arabische Emirate, Ungarn,
Israel, Pakistan, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Tschechien,
Türkei und Großbritannien. In geringerem Umfang seien auch
Südafrika und Kongo in die Waffenlieferungen eingebunden worden.
28.000
Tonnen Waffen seien unter dem Deckmantel diplomatischer Immunität
allein mit der öffentlichen aserbeidshanischen Fluggesellschaft Silk
Airlines transportiert worden.
Die
Lieferungen von Waffen über Silk Airlines bestätigt auch der
Artikel „350 diplomatic flights carry weapons for terrorists“ vom
02.07.2019 der bulgarischen Zeitung Trud.
Eine
weitere Fährte ist, wie die Waffen an die Dschihadisten verteilt
werden bzw. wurden. Dazu berichtet der junge
Welt - Artikel „Westliche Staaten unterstützen Islamisten bei
Angriff auf
syrische
Stadt. Bundesregierung hilft vermutlich mit Aufklärungsdaten“ vom
07.10.2016, dass der ehemalige US-Botschafter in Syrien in einem Ende
Juli 2016 von BIRN (ein Recherchenetzwerk von Journalisten auf dem
Balkan) veröffentlichten Artikel bestätigt habe, dass die
Verteilung der von den USA und europäischen Staaten zur Verfügung
gestellten und von den Golfstaaten bezahlten Waffen in zwei
„Militärischen Kontroll- und Operationszentren“ (MOCs) verteilt
werden, von denen sich eines in Iskenderun (Türkei) und eines in
Jordanien befinde. Laut der jungen Welt operierten in den MOCs
„Geheimdienstoffiziere und Militärs aus den USA, der Türkei,
Jordanien, Saudi-Arabien und anderen NATO-Staaten und 'kontrollieren'
die Offensive auf Aleppo – anstatt die Islamisten zu stoppen.“
Die Junge Welt äußerte damals die Vermutung, dass auch Waffen für
Dschaisch al Fatah (einem damaligen Bündnis von 20 dschihadistischen
Gruppen unter Führung der Al Nusra Front, des syrischen Al Qaida –
Ablegers) bestimmt seien.
Zu
dem MOC in Jordanien schreibt Wikipedia in dem Artikel über die
angebliche Rebellen-Gruppe „Südfront“, dass dieses MOC sich in
der Hauptstadt Amman befinde und von USA, Frankreich, Jordanien und
Saudi-Arabien betrieben werde.
„Angeblich“
schreibe ich deshalb, weil in den Medienberichten über konkrete
Schlachten im Syrien-Konflikt eine solche „Südfront“ kaum
auftaucht. Es scheinen unter diesem Begriff eher verschiedene von
Jordanien nach Syrien eindringende Dschihadisten-Gruppen bewaffnet
worden zu sein.
Zumindest
für Syrien haben die Dschihadisten also reichlich Versorgung
erhalten mit Kriegswaffen und weiteren vollautomatischen Waffen.
Solange solche Hinweise wie die o. g. von Politik, Geheimdiensten und
Strafverfolgungsbehörden nicht ernsthaft geprüft werden, ist
anzunehmen, dass solche oder etwas modifizierte Versorgungsnetzwerke
weiterhin existieren und auch eine Gefahr für die europäischen
Staaten sind.
Aus
dieser Perspektive wirken die Bekenntnisse unserer Politiker zur
Terrorbekämpfung wie Sonntagsreden.
Solange
die Dschihadisten noch genug Bestände und Nachschub an Kriegswaffen
und vollautomatischen Waffen haben, werden sie kaum ein Interesse
entwickeln an Sportwaffen, bei denen man für jeden Schuss einzeln
abdrücken muss (Halbautomaten) oder sogar dazwischen noch repetieren
muss (Repetierwaffen), und noch weniger Interesse an
Vorderladerrepetierern, deren Ladevorgang 5 Minuten dauern kann.
Die
geplante Überregulierung der Sportschützen ist eher dazu angetan,
die Politiker und die Öffentlichkeit von den wirklichen Kanälen der
Terrorbewaffnung abzulenken und so den Terroristen zu nutzen.
Dabei
greift das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz zu Lasten der
Sportschützen unverhältnismäßig tief bis in die Wesensgehalte
ihrer Rechte auf kulturelle Teilhabe (Art. 27 Nr. 1 AEMR, Art. 15
Abs. 1 lit. a Uno-Sozialpakt) und auf allgemeine Handlungsfreiheit
(Art. 2 Abs. 1 GG) ein. Diese beiden Rechte beinhalten auch das
Recht, einen selbst gewählten Sport zu betreiben und Traditionen zu
pflegen.
Die
Gesetzgebung ist verpflichtet, bei jedem Gesetz das Handbuch der
Rechtsförmigkeit zu beachten. Und auf dessen S. 17 stehen unter den
Prüfungsmaßstäben für jedes Gesetz u. a. das Grundgesetz und die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR).
Es
besteht erheblicher Anlass zum Zweifel, ob beim Entwurf des 3.
Waffenrechtsänderungsgesetzes das Handbuch der Rechtsförmigkeit
überhaupt beachtet worden ist.
Am
13.12.2019 soll über das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen
werden. Wann werden sich die Poltiker endlich ernsthaft darum
kümmern, die Bewaffnung der Terroristen zu unterbinden und rechtlich
aufzuarbeiten, anstatt in ihrer überwältigenden Mehrheit
verfassungstreue Sportler wie potentielle Kriminelle dastehen zu
lassen und sie unnötig der Gefahr auszusetzen, ihre waffenrechtliche
Zuverlässigkeit zu verlieren?
V.i.S.d.P:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal
Quellen:
„Before
Our Very Eyes, Fake Wars and Big Lies, From 9/11 to Donald Trump“
(ist als
E-Book auf entsprechenden Online-Plattformen zu finden)
Trud-Artikel
„350 diplomatic flights carry weapons for terrorists“
Junge
Welt-Artikel „Westliche
Staaten unterstützen Islamisten bei Angriff auf
syrische
Stadt. Bundesregierung hilft vermutlich mit Aufklärungsdaten“ vom
07.10.2016
Wikipedia-Artikel
„Southern Front (Syrian rebel group)“ (Stand 01.10.2016)
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