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Freitag, 3. Februar 2023

Strafanzeige an den Internationalen Strafgerichtshof wegen Corona-Schockmaßnahmen – Aufruf zu Zeugenaussagen zu „Impfung“ und unnötiger invasiver Beatmung

 Pressemitteilung


Strafanzeige an den Internationalen Strafgerichtshof wegen Corona-Schockmaßnahmen – Aufruf zu Zeugenaussagen zu „Impfung“ und unnötiger invasiver Beatmung

Unser Politikblog | 03.02.2023

Wuppertal, 03. Februar 2023. Am 26.11.2022 reichte Sarah Luzia Hassel-Reusing – Menschenrechtsverteidigerin i.S.d. UN-Resolution 53/144 – nach mehr als zwei Jahren ehrenamtlicher Recherchen eine internationale Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Corona-Schockmaßnahmen gemäß Artikel 7 des Römischen Statuts (RS) in Den Haag ein. Die mit Schwerpunkt auf Haupttäter orientierte Strafanzeige richtet sich gegen über 400 Zivilpersonen. Menschen werden im Rahmen einer groß angelegten und systematischen Politik geschädigt durch die Straftaten Mord (lit. a), Inhaftierung oder sonstige schwere Freiheitsentziehung unter Verletzung grundlegender Regeln des Völkerrechts (lit. e), Folter (lit. f), Verfolgung (lit. h) und andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, die vorsätzlich großes Leid oder schwere Verletzungen des Körpers oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursachen (lit. k). Die Schockmaßnahmen dienen Macht-, Ideologie- und Profitinteressen verschiedener Kreise, die sich überschneiden.

Inzwischen hat die weltweite Corona-Kampagne unzählige Opfer der sogenannten „Impfung“ gefordert. Das Verbrechen gegen die Menschlichkeit muss untersucht und die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden. Dazu können Sie mit Ihrem Zeugnis beitragen.

  Weitere Zeugenaussagen werden vor allem noch benötigt:

-zu ernsthaften Gesundheitsschäden (Art. 7 Abs. 1 lit k Römisches Statut) und Todesfällen (Art. 7 Abs. 1 lit a Römisches Statut) nach der Corona-“Impfung“

-zu Verfolgung (Art. 7 Abs. 1 lit h Römisches Statut) in Form von Zerstörung einer beruflichen Existenz wegen Ablehnung der Corona-“Impfung“

-zu ernsthaften Gesundheitsschäden (Art. 7 Abs. 1 lit k Römisches Statut) und Todesfällen (Art. 7 Abs. 1 lit a Römisches Statut) durch unnötige invasive Beatmung in Zusammenhang mit Sars-CoV-2 und einem experimentellen Behandlungsprotokoll

Wir benötigen die Zeugenaussagen mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Unterschrift und die ausdrückliche Erlaubnis zur Verwendung für die Strafanzeige von Sarah Luzia Hassel-Reusing beim IStGH wegen des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch die Corona-Schockmaßnahmen. Die Einwilligung könnte wie folgt formuliert werden:

Sarah Luzia Hassel-Reusing

human rights defender according to UN resolution 53/144

Thorner Str. 7

42283 Wuppertal

Dear Mrs. Hassel-Reusing,

herewith I allow you to use for your criminal complaint to the International Criminal Court all documents and pieces of information, which I send to you, and which you get to know by me, as well as my personal witness report

With friendly greetings“

Die Zeugnisse sollen sich an folgenden Fragen orientieren:

Opfer der „Impfung“ bzw. der Verfolgung wegen Ablehnung der „Impfung“:

Wann haben Sie welches mRNA/DNA-Präparat („Impfstoff“) gegen Sars-CoV-2 von welchem Pharmakonzern mit welcher Chargennummer erhalten (bitte mit Nachweis am besten durch Fotokopie aus dem Impfausweis)?

Welche schwerwiegenden und/oder anhaltenden Nebenwirkungen hatten Sie, die vor der Impfung nicht aufgetreten sind?

Bitte weisen Sie diese Gesundheitsschäden mit einem Attest Ihres Arztes nach.

Welche Folgen hatten diese Gesundheitsschäden für Sie?

Falls der Patient nach der „Impfung“ verstorben ist, ist eine Obduktion erfolgt, und wenn ja, liegen die Ergebnisse dazu bereits vor?

Sind Sie unter Druck gesetzt worden, die „Impfung“ zu nehmen? Wenn ja, wer hat dies in welcher Weise getan?

Inwieweit sind Sie vorher über den experimentellen und genetisch manipulierenden Charakter des mRNA/DNA-Präparats informiert worden?

Ist Ihre berufliche Existenz durch die Verweigerung der Corona-“Impfung“ zerstört wurde, bzw. inwieweit ist das versucht worden?

Opfer der unnötigen invasiven Beatmung:

Weshalb ist der Patient ins Krankenhaus gekommen?

Mit welcher Begründung wurde invasiv beatmet, und inwieweit wurde dabei die Informierte Einwilligung beachtet oder verletzt?

Welche Gesundheitsschäden sind durch die invasive Beatmung aufgetreten? Ist der Patient durch die invasive Beatmung gestorben? Welche Indizien liegen für eine Kausalität vor?

-Falls der Patient verstorben ist, ist eine Obduktion erfolgt, und wenn ja, liegen die Ergebnisse dazu bereits vor?

Welche Medikamente sind unter der Beatmung verabreicht worden?

Warum war Ihres Erachtens keine invasive Beatmung erforderlich, und haben Sie haben Sie hierzu eine ärztliche Bestätigung?

Liegt Ihnen das Behandlungsprotokoll, auf dessen Grundlage die invasive Beatmung erfolgt ist, vor? Wenn ja, dann schicken Sie dies bitte in Fotokopie.

Das Zeugnis muss auf Englisch sein. Bitte senden Sie das unterschriebene Dokument schnellstmöglich an


Sarah Luzia Hassel-Reusing

Menschenrechtsverteidiger nach UN-Resolution 53/144

Thornerstr. 7

42283 Wuppertal (Deutschland)

Telefon: +49/202/2502621

E-Mail: unserpolitikblog(at)gmail.com

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