Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Montag, 9. Juli 2012

Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von mehr Demokratie

Unser Politikblog | 9.Juli 2012

Die Aktion „Volksentscheid – sonst klagen wir“ erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, sie wollte unser Grundgesetz vor ESM, „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und Fiskalpakt schützen. Politiker, die den ESM ablehnen, wie der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Frank Schäffler (siehe Phönix-Liveübertragung der Bundestagsdebatte zum ESM vom 29.06.2012), der Landesverband Berlin der Piratenpartei und sogar ganze Parteien wie die ÖDP und die Freien Wähler unterstützen die Aktion.

Mehr Demokratie erweckt dabei den Eindruck, eine bundesweite Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt zu wollen. Denn auf deren Kampagnenwebseite heißt es unter der Überschrift
Volksentscheid – sonst klagen wir !“ folgendermaßen:

Die Euro- & Staatsschuldenkrise droht zu einer Krise der Demokratie zu werden. Parlamente werden zunehmend entmachtet, immer mehr Kompetenzen & Entscheidungen auf die höhere Ebene verlagert. Wir fordern, dass die Bevölkerung in bundesweiten Volksentscheiden über ESM- und Fiskalvertrag abstimmen kann sowie einen Konvent zur Zukunft der EU. Nachdem Bundestag und Bundesrat am 29.06.2012 beiden Verträgen zustimmten, hat unser Bündnis beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung und eine Klageschrift eingereicht. Da uns weiter täglich Hunderte von Vollmachten erreichen, sammeln wir weiter.

Was bei der Aussage, die EU wäre eine „höhere Ebene“ aus dem Blick gerät, ist dass nach dem Lissabon-Urteil, besonders deutlich sichtbar in dessen Leitsatz 4, zumindest die Verfassungsidentität des Grundgesetzes über dem gesamten EU-Recht (incl. des EU-Primärrechts, also der grundlegenden Verträge der EU) steht. Und zu dieser Verfassungsidentität des Grundgesetzes gehören in erster Linie die Strukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatsgebot und Föderalismus) sowie die Grundrechte, grundrechtsgleichen Rechte und abgeleiteten Grundrechte. Dabei sind die Strukturprinzipien und das Grundrecht auf Menschenwürde als Ganzes unantastbar (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 79 Abs. 3 GG, Rn. 216+217 Lissabonurteil, die übrigen Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte mit ihrem Wesensgehalt (Art. 19 Abs. 2 GG) unantastbar. An zweiter Position der Rangfolge stehen laut dem Lissabonurteil die Staatsaufträge Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) und europäische Integration (Art. 23 GG), wovon das Friedensgebot, da es in Art. 1 GG steht, auch unantastbar ist. Danach erst folgt das EU-Primärrecht (bis auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik GASP, die vom Rang normales Völkerrecht geblieben ist) noch vor dem Rest des Grundgesetzes.

Die eigentliche Irreführung ist jedoch, die Behauptung von Mehr Demokratie, es ginge um Volksabstimmungen über ESM und Fiskalpakt. Dieser Eindruck wird auf den ersten Blick auch unterstützt insbesondere durch die Begründung der Klagen, soweit es um die Eingriffe in das im grundrechtsgleichen Wahlrecht (Art. 38 GG) verwurzelte Haushaltsrecht und um die weitgehende Entmachtung der Parlamentarier geht. Vielen Aussagen der Begründung hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit von ESM und Fiskalpakt würden wir, für sich genommen, zustimmen, wenngleich die Klagen von Mehr Demokratie auch entscheidendste Punkte, wie insbesondere die Verletzung der Menschenwürde und der universellen sozialen Rechte, übersehen.

Dass man diesen Eindruck erweckt hat, „eine bundesweite Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt“ zu wollen, zeigt sich auch an einem Schreiben, welches die ÖDP an ihre Mitglieder gesandt hat, und welches der Redaktion von Unser Politikblog vorliegt.
Der Bundesvorstand der Ökodemokraten wirbt dabei um Spenden für die Aktion von Mehr Demokratie. Allein die Ökodemokraten wollen dabei aus ihren Reihen Spenden von 10.000,- € für diesen Zweck zusammen bekommen. Der Bundesvorstand der Ökodemokraten begründet seine Unterstützung für die Kampagne damit, dass der ESM Deutschland „mit mehreren hundert Milliarden Euro“ belastet und Deutschland „seiner Haushaltsrechte“ beraube. Geringverdiener, Familien und Rentner wären vor allem die Leidtragenden der zu erwartenden Kürzungen zur Aufbringung der deutschen Mittel für den ESM. Außerdem wird eine Aussage der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zitiert, wonach sie eine marktkonforme Anpassung der parlamentarischen Mitbestimmungsrechte anstrebe. Das zu verhindern, und der Gier von Menschen Grenzen zu setzen, sind weitere Motivationen der ökogemokratischen Führungsspitze für die Unterstützung der Kampagne.


worauf Mehr Demokratie wirklich klagt

Doch in Wirklichkeit enthalten die Klageanträge das Gegenteil von dem, was Ökodemokraten, Freiwähler, Piraten die Mehrzahl der Mehr Demokratie – Anhänger und all die anderen gutmeinenden Unterstützer der Aktion sich erhoffen. Denn das entscheidende an einer Verfassungsbeschwerde ist das, was dort beantragt wird.
Denn da heißt es in den Klageanträgen in Abschnitt „5. Rechtsfolgen Art. 146 GG“ auf S. 102 der Verfassungsbeschwerden von Mehr Demokratie:

Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV und zum Fiskalpakt überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse. Damit ist die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den Weg für die Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsgebenden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.

Der Hohe Senat wir ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen.“

Es gibt, entgegen der expliziten Behauptung von Mehr Demokratie unter der Überschrift „Volksentscheide – sonst klagen wir!“, man wolle Volksentscheide über ESM und Fiskalpakt, also gar keinen Klageantrag von denen auf Volksabstimmungen über die Zustimmung zu ESM und Fiskalpakt. Stattdessen will man darüber abstimmen lassen, sämtlichen Schutz, den das Grundgesetz gegenüber diesen bietet, durch eine Volksabstimmung aufbrechen zu lassen.
Man erweckt gezielt den Eindruck, uns schützen zu wollen, um tatsächlich uns darüber abstimmen zu lassen, allen Schutz, den uns das Grundgesetz vor diesen Verträgen bietet, aufzugeben.

Was der Verein Mehr Demokratie hier anstrebt, ist, sämtliche Schutzmechanismen des Grundgesetzes, welche ESM, Fiskalpakt Art. 136 Abs. 3 AEUV und ESMFinG Grenzen setzen, gegenüber genau diesen Mechanismen zu schleifen, indem die Ewigkeitsgarantie unter einen Vorbehalt gegenüber diesen Mechanis-men gestellt wird.

Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter Michael Huber ist wegen der Schwerpunkte Europarecht und Völkerrecht (als Nachfolger von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio) Berichterstatter der Verfahren zu ESM, Fiskalpakt, Art. 136 Abs. 3 AEUV etc., und er hat auch eine von drei Stimmen in der 3. Kammer (dort zusammen mit BVRin Prof. Dr. Lübbe-Wolff und BVRin Dr. Kessal-Wulf) des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, welcher über die Annahme zur Entscheidung der betreffenden Verfassungsbeschwerden zu befinden hat.
Schockierenderweise hatte ausgerechnet BVR Prof. Dr. Peter Michael Huber in dem am 19.09.2011 in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Interview „keine europäische Wirtschaftsregierung ohne Änderung des Grundgesetzes“ über die Öffnung der Grundgesetzes für eine „supranationale Wirtschaftsregierung“ nachgedacht. Er stellte sich dies vor in der Form einer durch eine Volksabstimmung im Sinne von Art. 146 GG zu legitimierenden neuen Verfassung für Deutschland, welche im Vergleich zum Grundgesetz nur wenige Änderungen von Art. 23 GG und von der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) bräuchte in der Form, dass man diese unter den Vorbehalt einer europäischen Wirtschaftsregierung stellen würde. Gleichzeitig stellte er fest, dass das „in der Sache“ eine „Revolution“ wäre.
Die Klagen von „Mehr Demokratie“ machen sich nun, aus welchen Interessen und aus wessen Interessen auch immer, auf, die von ihm damals angedachte „Revolution“ gegen die Ordnung des Grundgesetzes durchzusetzen. Dabei ist Mehr Demokratie sogar noch revolutionärer, da sie das Aufbrechen der Ewigkeitsgarantie zusätzlich auch noch für den ESM wollen, und dass sie dies per Verfassungsbeschwerde durchsetzen wollen, obwohl doch gerade die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts für den Schutz des Grundgesetzes zuständig sind, und nicht dafür, das Volk darüber abstimmen zu lassen, ob sie diesen Schutz weitestgehend aufgeben wollen, geschweige denn, eine solche Anleitung zum Sturm auf das Grundgesetz geben zu dürfen.




Prof. Dr. Huber ist auch bis vor kurzem Mitglied im Kuratorium des Vereins „Mehr Demokratie“ gewesen.
Der Artikel „der heikle Balanceakt des Verfassungsrichters Huber“ vom 05.07.2012 der Zeitung „Die Welt“ sinnierte bereits deshalb darüber nach, ob er befangen ist. Was hätte die Zeitung erst gesagt, wenn sie das am 19.09.2011 veröffentlichte Interview mit den revolutionären Überlegungen im Blick gehabt hätte ?

Dr. Thomas Dehler (FDP) wird in der Sitzung vom 11.01.1949 des Allgem. Redaktionsausschusses (ARA) des Parlamentarischen Rats zitiert, einem Revolutionär solle nicht die Möglichkeit gegeben werden, zu behaupten, die Verfassung sei auf legalem Wege außer Kraft gesetzt worden.
In der Hauptausschuss-Sitzung vom 12.01.1949 hat er gesagt:
Auf jeden Fall halte ich es für notwendig, dass wir eine Barriere errichten, nicht in dem Glauben, dass wir dadurch einer Revolution begegnen können, aber doch in dem Willen, einer Revolution die Maske der Legalität zu nehmen.“ (Zitat u. a. zu finden in der Dissertation von Hauke Möller „Die verfassungsgebende Gewalt und die Schranken der Verfassungsrevision: eine Untersuchung zu Art. 79 Abs. 3 GG und zur verfassungsgebenden Gewalt nach dem Grundgesetz“ (Verlag im Internet GmbH))

was das für Folgen für die ganz normalen Menschen hätte
Nicht nur die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit, sondern auch die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 GG) und auch die Verbindung zu den vielen sozialen Menschenrechten der Uno (dabei von besonderer Bedeutung das Menschenrecht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit aus Art. 12 Sozialpakt) über das Anwendungsgebot des Art. 1 Abs. 2 GG würden dann gegenüber ESM, Art. 136 Abs. 3 AEUV und Fiskalpakt komplett aufgebrochen. Wenn also z. B. dann von der Troika im Rahmen von EFSF oder ESM oder von der Kommission im Rahmen von Defizitverfahren, Ungleichgewichtsverfahren oder haushaltsmäßiger Überwachung Auflagen zu bestimmten nicht mehr über- lebbaren Kürzungen im Gesundheitswesen, bei der Sozialhilfe, bei Renten oder Hartz IV gemacht würden, wodurch viele Menschen lebenswichtige Medikamente und Behandlungen nicht mehr erhalten oder nicht mehr genug Mittel erhalten würden, um sich genug Nahrung kaufen zu können, dann würde ein wie von Mehr Demokratie gewünscht aufgebrochenes Grundgesetz solchen Auflagen gegenüber keine Grenzen mehr setzen, nicht einmal die Rechte auf Leben und auf Menschenwürde – anders, als wenn die gleichen Eingriffe ohne das Diktat des ESM und der Wirtschaftsregierung unternommen würden. Die Folge wären, um im Beispiel zu bleiben, sehr viele tote Patienten, Rentner und Arbeitslose in Deutschland, die mit ordentlicher medizinischer Versorgung bzw. mit genug Geldmitteln, um sich Nahrung kaufen zu können, noch Jahrzehnte in Würde leben könnten.

Wie schnell das gehen kann, zeigt Griechenland, das 2010 noch ein funktionierendes Gesundheitswesen hatte. Heute sind durch die hohe Arbeitslosigkeit, durch die Massenentlassungen in Folge von Betriebspleiten sowie als Folgen der Auflagen der „Troika“ aus EU-Kommission, IWF und EZB, durch die Lockerung des Kündigungsschutzes, durch die Zerstörung der Flächentarifverträge und durch die Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung die Krankenkassen derart ausgezehrt, dass man Medikamente in Griechenland nur noch per Vorkasse bekommt, dass massenhaft Apotheken dicht machen, dass am 21.06.2012 die Krebsmedikamente ausgegangen sind, dass Dialyse-Behandlungen unterbleiben, dass man für eine Entbindung ohne Kaiserschnitt rund 1.000,- € bezahlen muss. Und 2014 soll es noch schlimmer kommen, weil Griechenland dann einen Haushaltsüberschuss von 4,5 % erwirtschaften soll – vor allem auf Kosten der Sozialversicherung, daneben auf Kosten des öffentlichen Dienstes und danach erst durch Einsparungen beim völlig überdimensionierten Militärhaushalt.

Die Enttarnung dieser Kampagne von Mehr Demokratie ist entscheidend für das Überleben von Millionen Menschen in Europa. Und es sollte die Frage geklärt werden, welche Ziele Mehr Demokratie verfolgt, die den Leuten, die diesen Verein mit seinen vielen anständigen Mitgliedern für ihre Zwecke instrumentalisieren, so wichtig zu sein scheinen, das man dafür das Volk belügt, und selbst das Aufbrechen der lebenswichtigsten Rechte in Kauf nimmt.


was durch „Mehr Demokratie“ unter den Tisch fallen soll

Die Verfassungsbeschwerden einer bis zu den Vereinten Nationen hin bekannten Bürgerrechtlerin (Az. 2 BvR 1445/12) haben auf 718 Seiten minutiös aufgezeigt, was uns durch ESM, Fiskalpakt, „kleine Vertragsänderung“ & Co wirklich droht. Darin wurden 28 Anträge auf einstweilige Anordnung gestellt, darunter ein Antrag darauf, einstweilig alle Grundgesetzänderungen und vor allem die Initiierung und die Abstimmung über eine neue Verfassung zu untersagen, bis über die Verfassungsbeschwerden unter 2 BvR 1445/12 entschieden worden sein wird. Doch ausgerechnet diese Verfassungsbeschwerden stehen für den 10.07.2012 noch nicht einmal auf der Tagesordnung. Dadurch drohen, willkürlich, die entscheidendsten Punkte unter den Tisch zu fallen:

-dass die „kleine Vertragsänderung“ zu immer neuen Mechanismen wie EFSF, Fiskalpakt, ESM und Verordnungen wie die zur Errichtung der diktatorischen Wirtschaftsregierung ermächtigen soll
-dass all diese Mechanismen in erster Linie der „Finanzstabilität“ der Großbanken dienen auf Kosten aller anderen (und nicht der Stabilität des Euros oder der Staaten)
-dass die „kleine Vertragsänderung“ dazu verpflichtet, bei allen diesen Mechanismen Auflagen zu machen, die so menschenrechtsverachtend streng sind wie in der „Praxis des Internationalen Währungsfonds“ (IWF)
-dass man solche menschenverachtenden Auflagen den Einwohnern aller Staaten der Eurozone und der EU machen will, auch den Deutschen, und soweit sie kein Geld beim ESM beantragen, dann eben über Defizitverfahren, Ungleichgewichtsverfahren und haushaltsmäßige Überwachung der Wirtschaftsregierung
-dass durch die Sparauflagen der „Troika“ (bestehend aus EU-Kommission, IWF und EZB) das bislang funktionierende griechische Gesundheitswesen zusammenbricht
-dass dadurch in Griechenland Schwangere die 1.000,- € für die Entbindung nicht mehr bezahlen können, dass dadurch Kinder sterben und Mütter in lebensgefährliche Situationen gebracht werden, dass es Medikamente nur noch gegen Vorkasse gibt, dass die Krebsmedikamente ausgegangen sind, dass Dialyse-Behandlungen versagt werden
-dass Griechenland durch die von der „Troika“ bewirkte Kombination von Lockerung des Kündigungsschutzes, Rentenkürzungen und Mehrwertsteuererhöhungen mit Folgen wie Zusammenbruch der Binnenkonjunktur und immer mehr Menschen ohne jedes Einkommen hungert wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr
-dass namhafte Wirtschaftswissenschaftler wie Davison Budhoo dem IWF attestieren, durch maßlose Härte seiner Auflagen Völkermorde zu begehen, und dass Völkermorde vor allem durch die Vernichtung des Gesundheitswesens bereits im Gange sind in Griechenland und Rumänien
-dass über ESM und Wirtschaftsregierung Daseinsvorsorge und Behörden privatisiert werden sollen
-dass der ESM ein Staateninsolvenzverfahren enthält, bei welchem die Sozialversicherungsansprüche den Gläubigern geopfert werden sollen
-dass im Staateninsolvenzverfahren des ESM neben der Troika auch noch die privaten Gläubiger politische Auflagen machen sollen
-dass über die Verpflichtung zur bestmöglichen Bonität des ESM die Rating-Agenturen diesem seinen Finanzbedarf vorgeben können, und dass sie heute bereits Druck machen, dass dieser das Dreifache seines Vergabevolumens an Kapital einfordern muss
-dass der EFSF-Rahmenvertrag einfach von der Bundesregierung bestätigt wurde, ohne parlamentarische Zustimmung
-dass der EFSF-Rahmenvertrag das anwendbare Recht nach England und den Gerichtsstand nach Luxemburg bzw. zum EUGH verschieben will, um uns den Schutz durch das Grundgesetz und durch das Bundesverfassungsgericht zu entreißen
-dass beim ESM das anwendbare Recht und der Gerichtsstand sogar eines beliebigen Staates auf der Welt gewählt werden kann, und das bei jeder Tranche von Staatsanleihen anders
-dass für die Errichtung der Wirtschaftsregierung die Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die Einführung des Ungleichgewichtsverfahrens bereits in 2011 unter Verstoß gegen den AEUV durchgeführt worden sind, und die Ermächtigungen dafür nun einfach völkerrechtswidrig intransparent durch Fiskalpakt und „kleine Vertragsänderung“ nachgeholt werden sollen
-dass Art. 3 Abs. 2 Fiskalpakt uns zwingen soll, unsere Verfassungen für den Stabilitäts- und Wachstumspakt aufzubrechen (worüber Prof. Dr. Huber und Mehr Demokratie sogar noch hinaus gehen)
-dass Art. 3 Fiskalpakt der EU-Kommission beliebig das Kommando über Exekutive und Judikative der Mitgliedsstaaten geben würde, soweit es um die Durchsetzung der Auflagen aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt geht
-dass das Ungleichgewichtsverfahren dafür da ist, der EU-Kommission alias Wirtschaftsregierung die Macht zu geben, zu allen Bereichen der Lohn-, Finanz- und Wirtschaftspolitik Auflagen zu machen mit einem besonderen Schwerpunkt darauf, alle Bereiche von Staat und Gesellschaft zu kommerzialisieren und schutzlos gegenüber dem Weltmarkt und der iwf-artigen Strenge auszuliefern

-dass die Unterlagen des Parlamentarischen Rats beweisen, dass ohne Grundgesetzänderungen erheblich mehr Volksabstimmungen möglich sind, und dies wird durch die Verfassungsbeschwerden auch geltend gemacht
-dass Art. 1 Abs. 2 GG Deutschland auf die universellen Menschenrechte („in der Welt“) der Vereinten Nationen verpflichtet, und dass uns insbesondere aus dem Uno-Sozialpakt Menschenrechte auf Nahrung, auf Gesundheit und auf Sozialversicherung zustehen


Applaus für „Mehr Demokratie“ von denen, die den ESM durch bekommen wollen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 19.06.2012 zu mehreren Organklagen der grünen Bundestagsfraktion die Informationsrechte der Bundestagsabgeordneten erheblich gestärkt hatte, beeilen sich nun die, welche ESM und Wirtschaftsregierung durch haben wollen, die Forderungen des Vereins Mehr Demokratie zu unterstützen. Es geht dabei ebenfalls immer nur darum, das Grundgesetz hastig aufzubrechen, bevor die Bürger merken, wieviel Schutz es bietet, man will die Bürger, ohne sie ordnungsgemäß zu informieren, zur Zustimmung verleiten, auf den Schutz ihrer elementarsten und lebenswichtigsten Rechte zu verzichten.

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble kann sich nun bald eine Volksabstimmung über ein neues Grundgesetz vorstellen. Das ist der gleiche Dr. Wolfgang Schäuble, der bereits bekannt hat, die Krise auch zur Durchsetzung anderer politischer Ziele benutzen zu wollen, und der beim „European Banking Congress“ laut über die Durchtrennung der demokratischen Legitimationskette nachgedacht hat.

Peer Steinbrück, einst ein bodenständiger und in mancher Hinsicht vorbildlicher Finanzminister und später Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, hat seit seinem Besuch bei der Bilderberg-Konferenz der selbst ernannten Konzern- und Medienelite 2011 in St. Moritz sich alle wesentlichen Positionen der Großbanker, die ESM und Wirtschaftsregierung wollen, zu eigen gemacht, wie Unser Politikblog bereits berichtete. In der Rheinischen Post hat er nun offen gelegt, dass man im Namen des 21. Jahrhunderts durch eine gemeinsame Kampagne aus Politik, Wissenschaft, Medien und Wirtschaft die Volksabstimmung im Sinne des „Reformdrucks“ der „Finanzmärkte“ gewinnen könnte. Klingt ganz im Sinne der Bilderberger, wo Medienmogule und Banker Hand in Hand gehen, und ihnen genehme Politiker massenmedial hochgelobt werden. Die Zerstörung der Pressefreiheit geschieht heute vor allem durch Denkfabriken und Netzwerke wie Bilderberg, welche die Zensur und den Kampagnenjournalismus innerhalb bestimmter größerer Medien sicherstellen.

Am grausamsten jedoch äußerte sich Helmut Schmidt, den viele in Deutschland immer noch vor allem als Altkanzler wahrnehmen, der heute jedoch vor allem einer der mächtigsten Lobbyisten des Bilderberg-Netzwerks ist. Er forderte von den Völkern Europas, ausdrücklich auch von den Deutschen, „Opfer“. Und von den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgericht verlangte er, dass sie ihr „Herz über die Hürde werfen“ sollten. Das bedeutet in der Konsequenz nichts anderes, als ihr Mitgefühl mit den ganz normalen Menschen vollkommen abzuschalten, nichts anderes, als so eiskalt und technokratisch mitgefühlslos zu werden wie die „Psychopathen“ im Sinne der Definition des polnischen Psychiaters Dr. Andrej Jabloczewski, nichts anderes, als gleichsam ihr Herz gegen einen Stein auszutauschen, ganz konkret wegzuschauen, wenn durch die Auflagen der „Troika“, der Versammlung der privaten Gläubiger und der Wirtschaftsregierung so viele unschuldige Patienten, Arbeitslose und Alte ohne Medikamente oder Nahrung da stehen, und deshalb so viele Menschen sterben, wie man es sonst nur vom IWF und von Völkermorden im Sinne von Art. 6 lit. c des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs kennt. Ob und wieviel Schmidt davon will, und wieviel an seinen Worten allein dem Umstand geschuldet sein mag, dass er sein eigenes Herz gegen einen Stein ausgetauscht hat, kann dahin stehen. Was zählt, sind Leben und Würde der ganz normalen Menschen – und nicht die Worte derer, die sich vor den Karren von Oligarchen-Netzwerken wie Bilderberg spannen lassen.


Links:

Kampagne von „Mehr Demokratie“

Verfassungsbeschwerden von „Mehr Demokratie“

offener Brief an die Süddeutsche Zeitung vom 28.09.2011

Verfassungsbeschwerden zu Az. 2 BvR 1445/12 (eingereicht am 30.06.2012)

Kampagne zur Solidarisierung mit den Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 1445/12


Dr. Schäubles Forderungen nach einem neuen Grundgesetz

Dr. Schäuble zur Nutzung der Krise und zur Durchtrennung der Legitimationskette


Steinbrück und Bilderberg

Steinbrück zur geplanten Kampagne zum Aufbrechen des Grundgesetzes

Spiegel-Artikel „Helmut Schmidt fordert Opferbereitschaft“ vom 02.07.2012

6 Kommentare:

  1. Die 718 Seiten Verfassungsbeschwerde ist schlicht schwach. Zugegeben ich habe bei der Verfassungsbeschwerde nur kurz reingelesen, doch was dort geschrieben wird ist schlecht begründet. Man merkt, dass es nicht von einem Juristen verfasst wurde. So eine Bescherde wird gar nicht zur Eintscheidung angenommen. Da muss man schon die konkreten Beschwerdegründe stichhaltig vortragen und keinen Roman schreiben.

    AntwortenLöschen
  2. Ich hatte noch nicht die Zeit, die Klage im Detail zu lesen, kenne aber die Autoren persönlich und aus ihren Internetbeiträgen. Die leisten weit mehr, als es die meisten Durchschnittsbürger vermögen! Ob die Texte juristisch immer alle Spitzfindigkeiten beherrschen, kann ich nicht beurteilen. Aber diese Klage ist zu 100% authentisch. Und ich hoffe, dass Idealisten genauso eine Chance auf Behandlung ihrer Klage haben, wie Juristen, zumal sich die Idealisten, die diese Klage hier geschrieben haben, wie es unser Handwerker- Nachbar immer zu heimwerkenden Lehreren zu sagen pflegte: "Dafür dass Sie nichts gelernt haben, können Sie eine ganze Menge!" Lieber juristisch nicht ganz optimal formulierte Tiefgründigkeit, als juristisch optimal formulierte Oberflächlichkeit.

    AntwortenLöschen
  3. Die MD-Verfassungsbeschwerde hat das Ziel, dass das BVerfG feststellt, dass mit ESM/Fiskalpakt die Integrationsgrenze des Grundgesetzes überschritten wird. Mehr kann man von einem Gericht nicht verlangen.

    Wenn das Gericht in diesem Sinne urteilt, dann werden die Mehrheitspolitiker einen Volksentscheid zu diesem Thema anstreben müssen. Und es gibt die Meinung, dass dies über §146 GG laufen müsste. Aber das ist ja noch nicht der Weisheit letzter Schluss.

    Der Volksentscheid ist kein absoluter Schutz gegen ESM/Fiskalpakt, sondern er bietet den öffentlichen Diskussionsraum, in dem die verschiedenen Meinungen miteinander in Wettstreit treten können. Und die überzeugendste wird dann die Mehrheit erringen.

    Dass ein Volksentscheid Ergebnisse zeitigt, die man selbst nicht gut findet, gehört zur Demokratie dazu. Das können Sie nicht Mehr Demokratie anlasten. Nur Fanatiker sind der Ansicht, dass ihre Meinung nicht diskutiert zu werden braucht, weil sie ja sowieso richtig ist.

    Schöne Grüße
    Hans Meier

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Zitat aus der Mehr Demokratie Klage Seite 102:

      "...Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen...." - Das ist keine Empfehlung mehr, das ist der Mißbrauch des Bundesverfassungsgerichts zum Aufbrechen der Ewigkeitsgarantie des Artikel 79.3 zur Zurechtstümmelung der besonders geschützten Grundrechtartikel 1-20 GG zur Errichtung einer Bankendiktatur...

      Ich denke das ist eindeutig genug und hat nichts mit Fahrlässigkeit, sondern mit eiskaltem Kalkül zu tun, zumal der Demokratieverhinderungsvereinsvorstand über die möglichen Folgen seines Tuns eindeutig und klar strukturiert informiert worden ist.

      Wie eine Information in einer gleichgeschaltenen Medienlandschaft und ein "Widerstreit" aussehen wird, erkennt man bereits jetzt in der soeben gestarteten Hirnwaschmaschine "Wir sind Europa"

      Wehrtet den Anfängen, wir brauchen wahrlich kein neues Ermächtigungsgesetz....

      Klaus Lohfing-Blanke
      Metzwerk Volksentscheid
      http://netzwerkvolksentscheid.de/esm-klage

      Löschen
  4. Aus der Weniger Demokratie- Klage:
    "...Den Weg für eine Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige
    Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.

    Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen."
    Es wird also eine Volksanstimmung gefordert zu einer neuen Verfassung und nicht zum ESM. Es wird also bei der derzeitigen Politik nur zu einem einzigen Volksentscheid über diese Verfassung kommen, die dann die Umsetzung von ESM, Fiskalpakt und anderen Gemeinheiten erlaubt! Außerdem soll das Bundesverfassungsgericht hier gesetzgeberisch tätig werden, statt nur festzustellen, was mit dem Grundgesetz nicht geht. Die Klage von Mehr Demokratie würde, hätte diese Erfolg, zu weniger Demokratie führen. Der Tunnelblick, endlich einmal einen bundesweiten Volksentscheid erreichen zu wollen, scheint für die Nebenwirkungen dieser Aussage blind zu sein.

    AntwortenLöschen
  5. Was erwartet man von einem Land welches die Grundrechte seiner Bürger immer mehr einschränkt? Es bleibt ein Frontalangriff auf das BVerfG, seine Richter, aber auch den Gesetzgeber, der diese Gegebenheiten mit zu verantworten hat. Es ist dringend notwendig, die Sachverhalte eindeutig anzuzeigen, die uns Bürgern das Leben schwer machen.

    AntwortenLöschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.