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Freitag, 7. September 2012

ESM-Verfassungsklägerin Hassel-Reusing nimmt Stellung- Zur Information des Bundesverfassungsgerichts zu den Befangenheitsanträgen !

Sarah Luzia Hassel-Reusing

Unser Politikblog | 7.September 2012

Die Beschwerdeführerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Wuppertal) nimmt die u. a. im Handelsblatt zu findende Information des Bundesverfassungsgerichts, dass Befangenheitsanträge – im vorliegenden Fall bzgl. BVR Prof. Dr. Huber wegen seiner Nähe zum ebenfalls klagenden Verein „Mehr Demokratie“- nur für das Verhältnis zur jeweiligen Klägerin (2 BvR 1445/12) zu entscheiden sind, und keine aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung über die Klagen anderer Kläger haben, zur Kenntnis.Ein Befangenheitsantrag ist auch ein rein präventives Instrument.

Richtig spannend werde jedoch, wie das Gericht am 12.09.2012 damit umgehen werde, dass sie in ihrem Eilantrag Nr. 2 auf einstweilige Anordnung gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragt hat, einstweilig bis zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerden sämtliche Grundgesetzänderungen, hilfsweise zumindest sämtliche Initiierungen und Entscheidungen über ein neues Grundgesetz zu untersagen (siehe Abschnitte I.2 + II.4.1 der Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 1445/12).
Denn gültige Verfassungsbeschwerden allein haben noch keine verbindlich aufschiebende Wirkung; die Schaffung vollendeter Tatsachen vor Entscheidung über gültige Klagen wird erst durch einstweilige Anordnungen sicher verhindert. Davon hat die Klägerin gleich 28 beantragt, im Augenblick am dringlichsten darunter besagter Antrag Nr. 2 (gegen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat).

Der Antrag lautet wie folgt:
2.die Untersagung sämtlicher Grundgesetzänderungen, sowie die Untersagung sämtlicher Initiierungen, Beschlüsse und Veranlassungen von Volksabstimmungen über ein neues Grundgesetz oder eine neue Verfassung auf nationaler Ebene, bis über die hier vorliegenden Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmungsgesetze zu Art. 136 Abs. 3 AEUV, zum Fiskalpakt und zum ESM-Vertrag sowie gegen das StabMechG, das ESMFinG und das Gesetz zur Änderung des BSchuWG in der Hauptsache entschieden worden sein wird

Der Verein „Mehr Demokratie“ mit seinen vielen anständigen und gutgläubigen Mitgliedern werde ja gerade dazu benutzt (siehe„Mehr Demokratie“ S. 102 von deren Klagen), das Bundesverfassungsgericht dazu zu instrumentalisieren, Deutschland dazu zu verurteilen, ein neues Grundgesetz , gegenüber ESM, Wirtschaftsregierung und „kleine Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) zu initiieren und einem unzureichend informierten Volk zur Abstimmung vorzulegen.

Links:

Handelsblatt-Artikel „ESM-Urteil kommt trotz Befangenheitsanträgen“ vom 06.09.2012

Welt-Artikel „Befangenheitsantrag gegen Karlsruher Richter“ vom 06.09.2012

Unser-Politikblog-Artikel „Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von Mehr Demokratie“ vom 09.07.2012

Video mit dem Befangenheitsantrag

Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 1445/12 vom 30.06.2012

Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 710/12 vom 06.04.2012

Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 710/12 vom 29.05.2010

2 Kommentare:

  1. Danke für diesen schönen Blog und Ihr stetes Engagement für die Wahrung von freiheitlicher Demokratie und gerechter Gesetzmäßigkeit.

    Selbst für einen zur Besonnenheit und neutralen Objektivität neigenden gemäßigten Beobachter wie mich lassen sich die Äußerungen und Tätigkeiten von Verfassungsrichter Herrn Huber nicht anders als durch tiefgreifende Befangenheit in der Verfahrenssache selbst erklären:

    ZITAT: “Damals sagte (Anm.d.Verf.: Verfassungsrichter!) HUBER, letztlich werde eine solche Wirtschaftsregierung wohl “auf leisen Sohlen durch ganz unspektakuläre Schritte” kommen.”
    "Das kann sich auf wenige geänderte Sätze im EU-Artikel 23 des Grundgesetzes sowie in der Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 beschränken. Man müsste dort einen Vorbehalt für eine Wirtschaftsregierung der Europäischen Union hineinschreiben. In der Sache aber wäre es eine Revolution."
    Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article109022981/Befangenheitsantrag-gegen-Karlsruher-Richter.html

    Das lässt im Wesentlichen für jeden mit etwas intakter Aufmerksamkeit und Willen zur Beibehaltung des Rechts kaum eine andere Interpretation zu, als:

    Unauffällige (Huber: “unspektakuläre“), verhohlene Trippelschritte “auf leisen Sohlen” zur perfiden "Revolution" unter Kollaboration von Verfassungsrichtern wider des Volkes mehrheitlich stetig bekundeten Willen.

    Zudem ist der Herr Verfassungsrichter (!) Huber Kurator (!) im Verein "Mehr Demokratie e.V.", welcher genau zu den Kernthemen der derzeit sich selbst, nämlich beim Verfassungsrichter Huber und seinen Kollegen, anhängigen Klagen krasse politisch-öffentliche parteiische Einflussnahme betreibt.
    Wie viel befangener ginge es denn noch?


    Falls es sich herausstellen sollte, dass dieser Verein unter dem Deckmantel "Mehr Demokratie" perfide verklausuliert im "Kleingedruckten" unter Involvierung eines parteiischen Verfassungsrichters genau das anstrebt, was die meisten Mitzeichner von dessen Klage gerade verhindern wollen, nämlich eine supranationale "Wirtschaftsregierung", und dieses Wissen unter den Zeichnern Verbreitung fände, würde allein deren empörtes Gerechtigkeitsempfinden und folgendes Aufbegehren genügen, einen Stein ins Rollen zu bringen, dessen Auswirkungen Demokratie- und Rechts-Unterwanderer nicht mehr aufhalten oder ablenken könnten.

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  2. Hallo Sarah und Volker!

    Die ÖDP scheint die 10.000 Euro für Mehr Demokratie noch nicht beisammen zu haben. Zusätzlich zu diesem Geld haben die auch zwei Werbebriefe zum Geldeintreiben finanziert: "Um überhaupt Mitglied des Bündnisses zu werden.... hatten wir 10.000 Euro investiert.", schreibt der ÖDP Vorstand. Investiert sagt doch alles, für einen guten Zweck spendet man. Und dem Brief lag ein Infoblatt mit Aussagen von Mehr Demokratie bei. Auf der Vorderseite konnte man lesen, wie schlimm ESM und Fiskalpakt sind, auf der Rückseite, dass das böse Grundgesetz dies verhindert:
    "Wir sprechen uns grundsätzlich für Volksabstimmungen im Zusammenhang mit der Änderung von EU- Verträgen aus, sehen die politischen Folgen aber in diesem falle so weitreichend, dass es allein damit nicht getan wäre, sondern einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf."
    Fakt ist, es bedarf nicht zwingend einer neuen Verfassung, sondern es bedarf Verfassungsrichter, die aufgrund bestehender Gesetze sagen, dass ESM und Fiskalpakt grundgesetzwidrig sind und nicht umgesetzt werden dürfen. Mehr Demokratie fordert, dass die Richter Politik machen und Wege vorschreiben, die alleine die Politik aus eigenen Antrieb anstreben kann. Und das ist die Krux der Mehr Demokratie- Klage, dass die Politiker von diesem Verein auf einen weg aufmerksam gemacht wurden, mit dem alle Verfassungsklagen, selbst bei einem Klageerfolg, mittelfristig umgangen werden können. Der Kampf um Demokratie und Menschenrechte geht jetzt erst richtig los, befürchte ich.
    Viele Grüße, Felix Staratschek

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