Von Daniel Neun | 19.April 2010 um 17:55 Uhr
Die “International Civil Aviation Organization” (ICAO) (“Internationale Zivilluftfahrt-Organisation”) begründet sich auf den Chicagoer Vertrag über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944. Just im September 2009, nach der erfolgten Verfassungsänderung in Deutschland und dem Inkrafttreten der daraufhin möglichen Änderungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), welche schon vor der Verfassungsänderung im Entwurf eines “Gesetzes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften” vorbereitet worden waren, gab die ICAO einen neuen, fast für den gesamten weltweiten Luftverkehr verbindlichen, “Ausweichplan” (“contingency plan”) heraus. (1)
Inhalt dieses Plans: Zu ergeifende Massnahmen im Falle eines Vulkanausbruchs und einer sich daraufhin ausbreitenden Aschewolke im nordatlantischen Raum. Weiterlesen »
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