Sarah Luzia Hassel-Reusing 23.07.2010
Am 16.07.2010 sprach Unser Politikblog mit Rechtsanwalt Peter Weispfennig von der Kanzlei Meister & Partner aus Gelsenkirchen. Herr Weispfennig vertritt die Marxistisch-Leninistische Partei in einem Rechtsstreit mit der Deutschen Bank, welche zuvor die Girokonten der Partei gekündigt hatte.
Am 15.07.2010 sollte die mündliche Verhandlung in Essen stattfinden. Die Deutsche Bank gab vorher in der Hauptsache nach.
Nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung mit. Sie müssen über die Herkunft und die Verwendung ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft ablegen (Art. 21 Abs. 1 S. 4 GG). Heute braucht eine Partei allein schon deshalb Girokonten, um diese Transparenz auch leisten zu können.
Dass die in Deutschland zugelassenen Parteien ihren Aufgaben und Verpflichtungen nachkommen können, die ihnen aus Art. 21 GG und Art. 38 GG erwachsen, ist wichtiger, als ob eine Partei weltanschaulich ins Bild ihrer Hausbank passt.
“Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst!”
Voltaire
weitere Informationen unter:
http://www.mlpd.de/deutsche-bank-hisst-die-weisse-flagge-weiterer-etappensieg-der-mlpd-gegen-den-bankenboykott
Hmmm, irgendwie habe ich da wohl etwas verpasst.
AntwortenLöschenAls den NPD-Deppen ein Konto verweigert/gekündigt wurde, haben alle gejubelt.
Jetzt wird geheult und gezetert.
Soviel zu der Parole "Wir treten für die Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit ein" - wohl nur solange es genehm ist.