Sarah Luzia Hassel-Reusing 02.07.2010 Unser Politikblog
Pressemitteilung:AKTION GEN-Klage
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat strafrechtliche Vorermittlungen gegen den frisch gewählten Bundespräsidenten Christian Wulff sowie gegen die niedersächsische Agrarministerin Astrid Grotelüschen und den niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander wegen Verstoßes gegen das Gentechnikgesetz aufgenommen.
Wie bereits berichtet hat das internationale Netzwerk „Aktion GEN-Klage“ letzte Woche Strafanzeige gegen die Verantwortlichen in der Niedersächsischen Landesregierung wegen illegaler Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen erstattet. Das Umweltinstitut München e.V., die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen sowie der Bund Naturschutz in Bayern e.V. haben sich der Anzeige angeschlossen.
"Die Bundesländer haben sich verpflichtet spätestens zum 31.3. eines Jahres das Saatgut auf Verseuchung zu prüfen, damit kontaminiertes Material vor der Aussaat zurückgerufen werden kann", sagte der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Christian Meyer letzte Woche auf einer Pressekonferenz in Hannover. "Die Landesregierung ist ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen und hat damit grob fahrlässig oder vorsätzlich Schäden in Millionenhöhe bei den Landwirten in Kauf genommen!" Niedersachsen hat damit auch die Verseuchung in den anderen Bundesländern verursacht. Jetzt wurde in
vielen Bundesländern deshalb der Umbruch der betroffenen Ackerflächen angeordnet.
"Agrarministerium und Umweltministerium sowie nachgeordnete Behörden haben Berichte über Wochen nicht bearbeitet und auch keine Vorwarnung herausgeben, obwohl die ersten Funde
gentechnischer Konstrukte bereits am 12.3.2010 vorlagen. Nach Paragraf 39 des Gentechnikgesetzes stellt die nicht genehmigte Freisetzung eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft wird - das gilt auch für politisch Veranwortliche!" so Christiane Lüst vom internationalen Netzwerk „ Aktion GEN-Klage“, dem über 50 Organisationen aus dem Umwelt-, Landwirtschafts- und Lebensmittelbereich angehören (s. Anhang). " Diese verantwortungslose Politik muss sofort beendet werden! Recht und Gesetz müssen auch für Minister und den Ministerpräsidenten gelten!"
Mittlerweile sind dadurch allein von Mitte Mai bis Anfang Juni bundesweit Schäden von über 1,3 Millionen Euro entstanden. "Diese Schäden in Millionenhöhe machen deutlich, dass die Nulltoleranz zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft zwingend notwendig ist!“ so Lüst in der Pressemitteilung. "Die betroffenen Landwirte müssen dafür entschädigt werden! Dieser Fall widerlegt nun
endgültig, was die Politik - trotz der bereits in vielen Ländern vorliegenden gleichen Erfahrungen - bis jetzt immer noch bundesweit predigt:
Das Koexistenz möglich ist und sie alles unter Kontrolle haben!"
Kontakt:
AKTION GEN-Klage
Berengariastr. 5
82131 Gauting
W.-Germany
Tel.: 0049 - 89 / 893 11 054
Fax: 0049 - 89 / 893 98 446
Mail: Christiane.luest@t-online.de
Man sollte überlegen, ob man keinen Schadenersatz von Niedersachen beansprucht.
AntwortenLöschenMöglicherweise müsste auch Wulff mit Privatvermögen in Haftung gebracht werden!
Ich meine, Manager in der Industrie müssen sich inzwischen auch an den von ihnen verursachten Schäden beteiligen. Warum sollte Wulff Narrenfreiheit genießen dürfen?
Immerhin hat er die Gesundheit von einigen Millionen Menschen gefährdet!
Wäre bestimmt interessant gewesen Eure Filmbeiträge nicht nur zu sehen sondern auch zu hören. Nein ich bin nicht taub und meine Boxen funktionieren einwandfrei. Also bitte ich die Videos (inkl. Youtube) neu reinzusetzen, damit alle was von haben, sonst nimmt Euch keiner ernst/ für voll.
AntwortenLöschenDa sieht man wie weit deutschland gekommen ist: ein Verbrecher als Staatsoberhaupt
AntwortenLöschenWarum kann ich dir sagen: Artikel 46 GG. Christian Wulff und Co stehen halt unter politischer Immunität. D.h. der Bundestag hat einen immunitätsrechtlichen Genehmingungsvorbehalt für die wichtigsten Ermittlungsschritte. Im Übrigen besitzt jedes Mitglied des Bundestages ein in Artikel 47
AntwortenLöschenGG verankertes Zeugnisverweigerungsrecht. Es darf das Zeugnis
verweigern über Personen, die ihm als Abgeordneten Tatsachen anvertraut
haben sowie über diese Tatsachen selbst. Das gleiche gilt für die umgekehrte
Sachlage, dass der Abgeordnete einer anderen Person etwas anvertraut hat.
Soweit dieses Zeugnisverweigerungsrecht reicht, besteht besteht auch ein
Beschlagnahmeverbot für Schriftstücke, Bild-, Ton- und Datenträger. Ein Verbrecher ist man erst wenn man dazu verurteilt wurde. Hurra Deutschland! Friss Transgen!