Volker Reusing |
(mit Volker Reusing von Unser Politikblog)
Demokratie, Europa und die Deutsche Fünf-Prozent-Hürde
Am Donnerstag 05.05.2011 auf Net News Radio
in der Reihe „Macht und Menschenrechte“anläßlich der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgericht zur Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl 2009
in der Reihe „Macht und Menschenrechte“anläßlich der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgericht zur Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl 2009
In Deutschland ist die Demokratie als Strukturprinzip (Art. 20 Abs. 1+2 GG) unantastbar (Rn. 216 des Lissabonurteils). Darüber hinaus ist das Wahlrecht als grundrechtsgleiches Recht (Art. 38 GG), als universelles Menschenrecht (Art. 21 AEMR, Art. 25 Uno-Zivilpakt) und als EU-Grundrecht (Art. 39 EU-Grundrechtecharta) geschützt.
Die Fünf-Prozent-Hürde ist ein Eingriff in die Gleichheit der Wahl. Eingriffe in die Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte sind nach Art. 19 GG zulässig, soweit sie geeignet sind für ein vom Gesetzgeber angestrebtes theoretisch erreichbares Ziel, dafür auch erforderlich sind, und bis zu einem Ausmaß der Eingriffsintensität, die angemessen ist im Verhältnis zum angestrebten Ziel. Das gilt entsprechend für Eingriffe in Menschenrechte aus universeller und aus europäischer Rechtsquelle.
Am 03.05.2011 verhandelt das Bundesverfassungsgericht in mündlicher Verhandlung die Wahlprüfungsbeschwerden mit den Az. 2 BvC 4/10 (Kläger Guido Strack), 2 BvC 6/10 (Vertreter Prof. Dr. H. H. v. A.) und 2 BvC 8/10 (Kläger und Vertreter der Redaktion noch unbekannt).
Am 03.05.2011 verhandelt das Bundesverfassungsgericht in mündlicher Verhandlung die Wahlprüfungsbeschwerden mit den Az. 2 BvC 4/10 (Kläger Guido Strack), 2 BvC 6/10 (Vertreter Prof. Dr. H. H. v. A.) und 2 BvC 8/10 (Kläger und Vertreter der Redaktion noch unbekannt).
Bereits am 15.11.2010 wurde die Wahlprüfungsbeschwerde zu Az. 2 BvC 10/10 aus formalen Gründen abgewiesen. Außerdem werden in Punkt 20 der Liste der vom Bundesverfassungsgericht in 2011 zu entscheidenden Verfahren bzgl. der Fünf-Prozent-Hürde zur Europawahl 2009 noch die Az. 2 BvC 2/10 (Kläger und Vertreter der Redaktion noch unbekannt) , Az. 2 BvC 5/10 (Kläger und Vertreter der Redaktion bekannt, aber nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben) und 2 BvC 9/10 (Kläger und Vertreter der Redaktion noch unbekannt) genannt.
Hier das offizielle Wahlergebnis der Europawahl 2009.
Laut S. 21 der Wahlprüfungsbeschwerde des Beschwerdeführers Guido Strack sind durch die deutsche Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl 2009 in das Europaparlament eingezogen Herbert Reul (CDU), Birgit Schnieber-Jastram (CDU), Constanze Krehl (SPD), Norbert Neusel (SPD), Elisabeth Schrödter (Bündnis90/Grüne), Gerald Häfner (Bündnis90/Grüne) und Britta Reimers (FDP) und sind auf Grund der Fünf-Prozent-Hürde nicht eingezogen Dr. Gabriele Maud Pauli (heute Freie Union, damals Freie Wähler), Armin Grein (Freie Wähler), Ursula Winkelsett (Republikaner), Stefan Bernhard Eck (Tierschutzpartei ), Arne Gericke (Familienpartei), Andreas Popp (Piratenpartei), Dieter Balck (Rentnerpartei) und Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP).
Die Sendung am 05.05.2011 wird wieder länger als eine Stunde dauern.
Die Sendung ist zu finden unter NN-Radio 1 und NN-Radio 2
Am Ende der Sendung steht Ihnen wieder das Hörertelefon zur Verfügung. Bitte
nutzen Sie auch während der Sendung schon vermehrt den Chat-Raum, damit möglichst viele Fragen beantwortet werden können."Hier zum Chatraum
Ich bin der Meinung, die 5% Hürde dient den großen Fraktionen im Europa Parlament, ihre Macht zu erhalten. Es wird für sie schwieriger die Interressen der Lobbyisten in Europa umzusetzen, wenn Sie auf einige Abgeortneten verzichten müßten. Überall in Deutschland wird für die Frauen Quote, Behinderten Quote ... gekämft. Warum, sollte dann die Meinug kleinerer Parteien, die demokratische Werte vertreten, nicht durch den wegfall der 5% Hürde mit eingebunden werden Martin Wnuck 2.Stellv. Rentner Partei Deutschland
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